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Neue Westfälische 12 - Bad Oeynhausen , 09.08.2014 :

Leserbrief / "Verfälschung des Wählerwillens"

Bad Oeynhausen. Zu den Artikeln "AfD und UB-UWG halten an Fraktion fest" (NW, 24. Juli) und "Rechte für Gruppen im Kreistag eng" (NW, 25. Juli) schreibt dieser Leser:

Die Darstellung der betroffenen Gruppen und Einzelmitglieder des Kreistags in beiden Artikels bedürfen der sachlichen Korrektur.

Bereits ab 11 stimmberechtigten Kreistagsmitgliedern entfällt der letzte zu vergebende Sitz in einem Ausschuss oder Gremium auf eine Gruppe mit zwei Kreistagsabgeordneten. Insgesamt können die drei Gruppen, wenn ein paar Ausschüsse von neun auf elf Mitglieder vergrößert werden, insgesamt wohl 15 Sitze mit Stimmrecht bekommen. Dabei steht es ihnen - außer beim Kreisausschuss - frei, dafür Kreistagsmitglieder oder sachkundige Bürger/innen zu benennen.

Selbst wenn die Gruppen leer ausgehen würden, dürfte sich jedes ihrer Kreistagsmitglieder, ebenso wie die Einzelmitglieder, einen Ausschuss aussuchen und dort mit beratender Stimme mitwirken.

Diese beratenden Mitglieder haben nicht nur Rederecht, sondern können auch Anträge zur Geschäftsordnung und zur Sache stellen. Nur abstimmen können sie nicht.

Die Rechte der Gruppen und Einzelmitglieder sind gar nicht so eng wie dargestellt. Angesichts der dürftigen Wahlergebnisse zwischen 0,9 Prozent und 4,2 Prozent der Stimmen kann ich das Gejammere der Betroffenen nicht nachvollziehen. Durch Trickserei mehr Rechte und höhere finanzielle Zuwendungen herauszuschlagen, als ihnen auf der Grundlage des Wahlergebnisses zusteht, wäre eine Verfälschung des Wählerwillens. Ich finde das jedenfalls nicht akzeptabel.

Ludger Mogge
Bad Oeynhausen

09./10.08.2014
oeynhausen@nw.de

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