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Der Patriot – Lippstädter Zeitung ,
21.09.2006 :
Es gab die Chance auf Bleiberecht / Initiativkreis für Frieden und Solidarität ist empört über die Abschiebung der Familie Zeneli / Mitglieder kritisieren in einem Schreiben die Vorgehensweise der Lippstädter Ausländerbehörde
Lippstadt. Mit Unverständnis und Fassungslosigkeit reagieren viele Menschen auf die Abschiebung der albanischen Familie Zeneli (wir berichteten). Auch der Lippstädter Initiativkreis für Frieden und Solidarität äußert in einem Schreiben an diese Zeitung Protest und Empörung gegen die Vorgehensweise der Lippstädter Ausländerbehörde: "Wir konnten bisher davon ausgehen, dass die Ausländerbehörde Familien nicht auseinander reißt und Rücksicht auf den Gesundheitszustand von Flüchtlingen nimmt. Dies ist bei der Abschiebung der Familie Zenili nicht der Fall gewesen", so Heinz Gesterkamp vom Initiativkreis. Weiter heißt es in dem Schreiben: "Hätte Herr Zeneli seine Frau nicht auf eigene Verantwortung am Vorabend der erzwungenen Ausreise aus dem Krankenhaus geholt, wären die sechs Kinder ohne ihre Mutter in das Kosovo gebracht worden."
Pressesprecher Peter Paschert findet die am vergangenen Donnerstag vollzogene Abschiebung der albanischen Familie "menschlich sehr tragisch", doch auf Nachfrage bestätigt er: "Das ist nun einmal das geltende Gesetz. Die Akte der Familie Zeneli wurde beim Verwaltunggericht Arnsberg eingehend überprüft."
Einer Überprüfung, welcher der Initiativkreis äußerst kritisch gegenüber steht: "Das Verwaltungsgericht in Arnsberg ist für seine grundsätzlich gegen die Flüchtlinge gerichteten Entscheidungen bekannt. Und die Ausländerbehörde in Lippstadt hat bei der Umsetzung solcher Entscheidungen eine eigene Verantwortung und muss nicht automatisch handeln", urteilt Johann La Gro vom Initiativkreis. "Wir sind bislang immer davon ausgegangen, dass wir Grundwerte wie den Schutz der Familie und das Recht auf ärztliche Behandlung mit der Ausländerbehörde teilen. Doch diese gemeinsame Basis wird nun von der Behörde verlassen", so La Gro.
Als besonders schmerzlich empfinden die Mitglieder Initiative zudem den Umstand, dass die Familie Zeneli eine Chance auf das Bleiberecht für Altfälle gehabt hätte. Ein solches Recht für Flüchtlinge, die keine Sozialleistungen beziehen und gut in Deutschland integriert sind, wird möglicherweise noch in diesem Jahr beschlossen.
Hätten die Zenelis also bereits in wenigen Monaten ein dauerhaftes Bleiberecht in Lippstadt erlangen können? Pressesprecher Peter Paschert äußerte sich auf Nachfrage wie folgt: "Auch wenn die Familie integriert war und der Vater aufgrund einer Genehmigung seit Jahren einer festen Arbeit nachging, darf die Ausländerbehörde keinen Vorgriff auf mögliche Gesetzesänderungen vornehmen. Das ist ein ausdrücklicher Erlass des Innenministeriums."
Laut Paschert erteilte auch die UNMIK (Flüchtlingsorganisation der Vereinigten Nationen im Kosovo) ihre Zustimmung zur Rückkehr der Familie Zeneli in das Kosovo. Der Initiativkreis ist in seinem Schreiben anderer Meinung: "Wir können uns nicht vorstellen, dass die UNMIK der Abschiebung der Familie Zeneli zugestimmt hätte, wenn sowohl die Erkrankung der Mutter als auch die chronische Nierenkrankheit des sechsjährigen Sohnes dort in vollem Umfang bekannt gewesen wären", vermutet Heinz Gesterkamp.
Recht auf Arbeit
Vater Isuf Zeneli ging einer regelmäßigen Arbeit nach. Dies war gesetzlich möglich. Denn seit dem 1. Januar 2001 dürfen Asylbewerber selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Damit sie Einheimischen keine Arbeitsplätze wegnehmen, wird vorab geprüft, ob es deutsche Arbeitslose gibt, die für die jeweilige Stelle geeignet sind. Denn einheimische Arbeitslose haben bei der Arbeitsvermittlung stets den Vorrang.
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