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2 Artikel , 05.08.2022 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


Spiegel Online, 05.08.2022:
Prozessauftakt in Rheinland-Pfalz / Mutmaßlicher "Reichsbürger" soll zur Jagd auf Polizisten aufgerufen haben

Spiegel Online, 05.08.2022:
AfD scheitert erneut mit Antrag auf Förderung für parteinahe Stiftung

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Spiegel Online, 05.08.2022:

Prozessauftakt in Rheinland-Pfalz / Mutmaßlicher "Reichsbürger" soll zur Jagd auf Polizisten aufgerufen haben

05.08.2022 - 13.25 Uhr

In Rheinland-Pfalz steht ein 55-Jähriger vor Gericht. Er soll nach der Tötung zweier Polizisten bei Kusel dazu aufgerufen haben, weitere Beamte umzubringen.

Vor dem Amtsgericht im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein hat am Freitag ein Prozess gegen einen 55-Jährigen begonnen, der kurz nach den Polizisten-Morden bei Kusel Ende Januar zur Tötung weiterer Beamter aufgerufen haben soll. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wirft dem Mann unter anderem die öffentliche Aufforderung zu Straftaten vor.

Er soll in zwei Videos bei Facebook zu vergleichbaren Verbrechen aufgerufen haben. In einem der Videos soll er unter Verweis auf die Tötung der Beamtin und des Beamten bei Kusel die Gründung eines "Cophunter-Vereins" angekündigt und zur Jagd auf Polizisten als "neuen Sport" aufgerufen haben. Zudem soll er sich gegen eine Gebühr von 500 Euro als Lockvogel angeboten haben, um Einsatzkräfte in eine Falle zu locken.

Seit Februar in Untersuchungshaft

Die Anklage wirft dem Mann ferner vor, das Andenken der beiden bei Kusel getöteten Polizisten in einer E-Mail an die Polizei in Idar-Oberstein verunglimpft zu haben. Darüber hinaus muss er sich wegen einer mutmaßlichen Urkundenfälschung verantworten, weil er einen falschen Impfpass benutzt haben soll.

Der 55-Jährige wurde Anfang Februar festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er soll ein Anhänger von Reichsbürger- und Verschwörungsideologien sein und laut Anklage "aus einer tiefgehenden feindlichen Gesinnung gegenüber dem Staat und seinen Bediensteten" gehandelt haben. Bis Anfang September sind zwei weitere Verhandlungstage vorgesehen.

In einer früheren Mitteilung der Ermittler hieß es, der Mann behaupte, bei seinen Facebook-Profilen handle es sich um "Comedy-Seiten" mit Satire. Die Fälschung seines Impfausweises bestreite er.

Bildunterschrift: Tatort in Kusel: Nach den Polizisten-Morden rief der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft zu weiteren Taten auf.

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Spiegel Online, 05.08.2022:

AfD scheitert erneut mit Antrag auf Förderung für parteinahe Stiftung

05.08.2022 - 10.24 Uhr

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Die AfD will die ihr nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung staatlich fördern lassen - bislang erfolglos. Nun wurde ein erneuter Eilantrag der Partei abgewiesen. Auf Gelder kann die Stiftung aber weiter hoffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat einem neuerlichen Eilantrag der AfD, die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung bereits übergangsweise mit staatlichen Fördergeldern auszustatten, abgelehnt. Wie das Gericht mitteilte, sei in dem Antrag nicht ausreichend dargelegt worden, dass das geltend gemachte Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien auch vorläufige Zahlungspflichten an die Stiftung umfasse.

Mit dem Antrag hatte die AfD erreichen wollen, dass die Stiftung bis zu einer Entscheidung schon jetzt Geld bekommt - obwohl über die Frage, ob ihr generell Fördergelder zustehen, bislang noch nicht entschieden worden ist. Mit einem ersten Antrag war die Partei bereits 2020 gescheitert. Die AfD hatte für ihre Stiftung Nachzahlungen in Höhe von 480.000 Euro für 2018 und 900.000 Euro für 2019 gefordert.

Grundsatzentscheidung erst Ende Oktober

Darüber, ob die Stiftung generell ein Recht auf Fördermittel hat, will das Bundesverfassungsgericht am 25. Oktober entscheiden.

Die AfD hatte die Desiderius-Erasmus-Stiftung Mitte 2018 offiziell als parteinahe Stiftung anerkannt. Vorsitzende ist die frühere CDU-Politikerin Erika Steinbach, die inzwischen der AfD angehört.

Die Partei ist der Ansicht, dass die Stiftung ebenfalls Anspruch auf so genannte Globalzuschüsse aus dem Bundeshaushalt hat und verweist auf die Zuschüsse für die Stiftungen der anderen Bundestagsparteien. Für die Stiftungen der anderen sechs Parteien sind in diesem Jahr 148 Millionen Euro vorgesehen.

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