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CDU Ratsfraktion Detmold , 23.09.1998 :

Verfahrensweise bei Abschiebungen rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber

An den
Rat der Stadt Detmold
z. Hd. Herrn Bürgermeister Brakemeier
Rathaus am Markt

32756 Detmold


Detmold, den 23.09.1998


Verfahrensweise bei Abschiebungen rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

namens der CDU-Ratsfraktion wird für die Ratssitzung am 24.09.98 beantragt:

1. Die letztinstanzlich rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber werden nach Verfahrensabschluss ohne Benachrichtigung über den konkreten Abschiebetermin ausgewiesen.

2. Für Familien, insbesondere mit minderjährigen Kindern, wird die Erstanhörung zur freiwilligen Ausreise, bzw. bei negativer Stellungnahme die Zweitinformation mit konkretem Ausreisedatum beibehalten.

Begründung:

Die von der Verwaltung am 10.09.98 vorgelegten Zahlen von Dezember 97 bis August 98 beinhalten 57 abzuschiebende Personen. Neben 2 Familien mit 9 Personen sind lediglich 2 Einzelpersonen ausgewiesen.

46 Personen - und vorwiegend Einzelpersonen - sind jedoch auf Grund des in Detmold gewählten Verfahrens vor der angekündigten Ausweisung untergetaucht.

Neben den hohen Kosten

- Verfall der gebuchten und bezahlten Flüge
- Verwaltungsaufwand der Stadt
- Neuerstellung der Ausreisepapiere in Verbindung mit dem Herkunftsland bei erneutem Abschiebeverfahren

besteht die Gefahr der Kriminalisierung der Betroffenen, da nach dem Untertauchen weder eine Unterstützung nach BSHG, noch aus anderen Mitteln möglich ist.

Wir bitten um Zustimmung.

Mit freundlichen Grüßen
gez. v. Olberg
Fraktionsvorsitzender

i.A. (Podewils)


fraktion@cdu-detmold.de

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