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Schaumburger Zeitung , 03.12.2005 :

Hakenkreuzmalereien nicht zu beweisen / In Rinteln verurteilt - in Bückeburg freigesprochen

Rinteln (maf). Ein 46-jähriger Arbeitsloser, den das Amtsgericht Rinteln wegen Hakenkreuzschmierereien zu einer Geldstraße von 200 Euro verurteilt hatte, wurde jetzt in der Berufungsverhandlung vom Landgericht Bückeburg freigesprochen.

Zwar würden die Umstände gegen den Angeklagten sprechen, erläuterte Richter Friedrich von Oertzen in seiner Urteilsbegründung, doch letztlich reichten die Beweise nicht aus - "im Zweifel für den Angeklagten".

Der Fall: Im Mai 2004 waren in dem Haus in Bückeburg, in dem der Angeklagte wohnte, Hakenkreuzschmierereien aufgetaucht. Nach seinem Umzug nach Rinteln fanden sich ähnliche Schmierereien wieder in dem Wohnhaus, in das er gezogen war. Der Mann bestritt vor Gericht die Sachbeschädigungen.

03./04.12.2005
sz@schaumburger-zeitung.de

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