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Löhner Nachrichten / Neue Westfälische , 24.04.2002 :

Mehmet Demir darf in Deutschland bleiben / Vergleich vor dem Oberverwaltungsgericht / Kurdischer Abiturient aus Abschiebehaft entlassen

Von Dirk Windmöller

Löhne. Kompromiss vor dem Oberverwaltungsgericht Münster: Der von Abschiebung bedrohte kurdische Abiturient Mehmet Demir, darf vorerst in Deutschland bleiben. Demir und der Kreis Herford stimmten einem Vergleichsvorschlag des Gerichtes zu (Az: 18 B 586/02).

Mehmet wurde noch gestern aus der Abschiebehaft entlassen. Bis über die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis entschieden ist, wird er in Löhne weiter geduldet. Entscheidend war für das Oberverwaltungsgericht in seiner Bewertung die familiäre Situation.

Der schwerkranke Vater, der nach einem Gutachten selbstmordgefährdet ist, und der 14-jährige Bruder Ali waren ausschlaggebend: "Die Erkrankung des Vaters und seine Gefährdung erfordern einen weiteren Aufenthalt von Mehmet", erläuterte das Gericht. Es sei jetzt angemessen zu prüfen, ob Mehmet anstelle der Duldung eine Aufenthaltsbefugnis erteilt wird. Darüber wird der Kreis Herford in Kürze entscheiden.

Demirs Anwalt Rainer Hofemann ist mit der Entscheidung zufrieden. Für die nächsten Jahre wird Mehmet die Aufenthaltsbefugnis nach seiner Einschätzung erhalten. "Solange die Familie auf Mehmet angewiesen ist, solange besteht auch seine Aufenthaltsbefugnis", vermutet der Anwalt. Hofemann hofft, dass die Zeit für Mehmet arbeitet. Er rechnet damit, dass sich das Ausländerrecht in den nächsten Jahren ändert.

Hans-Georg Kluge, Landrat des Kreises Herford, bezeichnete den Vergleichsvorschlag als "salomonische Entscheidung". Jetzt werde wohlwollend geprüft, ob eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden könne. "Das ist ein Sieg der Demokratie über die Bürokratie", freute sich Heiko Kaufmann von Pro Asyl Deutschland über die Wende im Fall Mehmet. Die Position des Gerichtes sei auch eine eindeutige Aufforderung an die Innenminister, die Rechtslage zu ändern.


lok-red.loehne@neue-westfaelische.de

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