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Lippische Landes-Zeitung , 07.12.1999 :

"Eine moralische Verpflichtung"

Blomberg (sb). Die Frage nach der Entschädigung der NS-Zwangsarbeiter beschäftigt inzwischen auch die Kommunalpolitiker. Die Blomberger Grünen haben nun in einem Brief an die Blomberger Holzindustrie die Beteiligung des mittelständischen Unternehmens an der Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft hinterfragt. Die Antwort, die Geschäftsführer Bernhard Hausmann den Politikern zukommen ließ, bezeichneten Hans-Ulrich Arnecke und Doris Stiller als "enttäuschend".

"Entsprechend Ihren eigenen Firmenangaben wurden in 1943 111 Ostarbeiterinnen beschäftigt, in 1944 95 Ostarbeiterinnen", schreiben die Grünen, und weiter: "Wie steht Ihr Unternehmen zur Frage der Entschädigung von Zwangsarbeitern?"

Hier sieht Hausmann, wie er auf Nachfrage der LZ noch einmal bestätigte, den Staat gemeinsam mit den Großunternehmen in der Pflicht: "Meinem Unternehmen kann man keine Schuld anlasten." Schließlich sei es ­ mit Ausbruch des Krieges zur Rüstungsindustrie erklärt und mit strengen Produktionsauflagen belegt ­ zur Beschäftigung der Ostarbeiter(innen) vom Staat "gezwungen" worden. Hausmann: "Unsere Firma hatte dadurch keine Vorteile. Im Gegenteil: Sie wurde durch diese staatliche Maßnahme nachhaltig geschädigt." Dieses Argument kann Dieter Zoremba, Leiter des Stadtgeschichtlichen Arbeitskreises, der sich vor einigen Jahren mit diesem Kapitel der Blomberger Historie auseinandersetzte, nicht verstehen: "Da Arbeitskräfte-Mangel herrschte, musste eine Firma davon ausgehen, dass die angeforderten Mitarbeiter sich überwiegend aus Ostarbeitern und Kriegsgefangenen zusammensetzten."

Auch bezweifelt Zoremba, dass der Einsatz von Ostarbeitern einem Betrieb geschadet haben könne: "Immerhin haben sie sichergestellt, dass die Produktion bis 1945 kontinuierlich weiter lief und somit auch Gewinne erwirtschaftet wurden."

Für den Grünen Fraktionschef Arnecke hat das Blomberger Unternehmen "eine moralische Verpflichtung", sich an dem Fonds zu beteiligen. "Die Höhe der Entschädigung ist unerheblich. Es kann eh nur ein symbolischer Betrag sein", so Arnecke.


Blomberg@lz-online.de

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