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Kreis Warendorf , 18.10.2006 :

Zu den Zeitungsartikeln "Familie mit harter Hand auseinandergerissen" (Die Glocke) und "Familie aus Sri Lanka in Abschiebehaft" (Westfälische Nachrichten)vom 18.10. nimmt die Kreisverwaltung wie folgt Stellung

Die Familie Thadchanamoorthy ist seit längerem auf Grund abgelehnter Asylanträge zur Ausreise aus Deutschland verpflichtet. Schon im Frühjahr d. J. hat der Familienvater, der sich seit 1994 in Deutschland befindet, im Beisein eines Dolmetschers eine Erklärung abgegeben, dass die Familie freiwillig ausreisen werde. Daraufhin brauchten keine Zwangsmaßnahmen gegen die Familie eingeleitet werden.

Im Sommer 2006 hat die Familie jedoch ihre Erklärung zur freiwilligen Ausreise nach Sri Lanka widerrufen. Aus diesem Grund musste die Ausländerbehörde eine Abschiebung der Familie vorbereiten. Am Montag, dem 16.10.2006, sprach wiederum der Familienvater mit einem Dolmetscher bei der Ausländerbehörde vor und teilte mit, dass er nach Gesprächen mit dem Sozialamt der Stadt Warendorf jetzt bereit sei, freiwillig auszureisen.

Am Dienstag, dem 17.10.2006, widerrief die Familie erneut über ihren Anwalt diese Erklärung. Daraufhin wurden am Dienstagnachmittag der Ehemann und die Ehefrau in Gewahrsam genommen und die Kinder durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises untergebracht.

Am Dienstagabend erfolgte eine vom Gesetz vorgeschriebene Vorführung der Eheleute vor dem Amtsgericht Warendorf. Der Amtsrichter entschied , dass Abschiebehaft angeordnet wird und der Ehemann in die Abschiebehaftanstalt nach Büren und die Ehefrau auf Grund gesundheitlicher Probleme in das Justizvollzugskrankenhaus nach Fröndenberg gebracht werden.

Der Anwalt der Familie hat aktuell einen Antrag an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht in Münster gestellt. Durch diese Anträge soll die für den 25.10.2006 geplante Abschiebung der Familie verhindert werden. Diese Entscheidungen wird die Ausländerbehörde abwarten.

Zwischenzeitlich hatte die Familie auch noch einen Antrag an die Härtefallkommission im Lande NRW gestellt. Die Kommission hat mittlerweile auch schriftlich gegenüber dem Kreis erklärt, dass sie sich nicht in der Lage sieht eine Empfehlung bzgl. des weiteren Aufenthaltes der Familie in Deutschland auszusprechen.


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