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Westfalen-Blatt / Herforder Kreisblatt , 28.11.2018 :

17-Jähriger begeht in JVA Suizid

Gefangener galt als selbstmordgefährdet und stand unter Beobachtung

Herford (HK). Ein 17-jähriger Gefangener hat sich am Montagabend in der JVA Herford das Leben genommen. "Der junge Mann hat sich mit Hilfe eines Streifens eines zerrissenen Bettlakens stranguliert", sagte der stellvertretende JVA-Leiter Heinz-Herbert Droste.

"Der Gefangene galt als suizidgefährdet und wurde deshalb in kurzen und unregelmäßigen Abständen von höchstens 15 Minuten beobachtet", heißt es in einer Pressemitteilung. Im Rahmen einer Beobachtung wurde der 17-jährige Syrer um 20.42 Uhr von einem JVA-Bediensteten aufgefunden. Die eingeleiteten Wiederbelebungsversuche des Vollzugsbediensteten und anschließend des Notarztes blieben erfolglos. Um 21.07 Uhr wurde der Tod des Gefangenen festgestellt. Es war der erste Selbstmord in der JVA Herford seit mehr als zehn Jahren.

Auf Grund bestehender Suizidgefahr und Verhaltensauffälligkeiten war die Beobachtung des Gefangenen am 15. November angeordnet und am 26. November nochmals durch den Anstaltsarzt bestätigt worden. "Es gab Probleme mit Mitgefangenen, außerdem hat der Häftlinge seine Medikamente nicht genommen", erklärte Droste.

Der Fund einer Rasierklinge bei dem Gefangenen während des Aufenthalts im Freien führte noch zu einer Verschärfung der angeordneten Sicherungsmaßnahmen. So wurden ihm Gegenstände vorenthalten, die er zu einem Angriff oder zu einem Selbstmord hätte nutzen können. Beispielsweise erhalten Gefangene in solchen Fällen nur noch Plastikbesteck.

Weitere Maßnahmen waren die Durchführung von Sonderfreistunden, die verstärkte Durchsuchung des Gefangenen, seiner Sachen und des Haftraums zweimal wöchentlich. Darüber hinaus wurde ein "Verbot der Teilnahme an gemeinsamen Veranstaltungen angeordnet", schreibt die JVA.

Der 17-Jährige verbüßte eine zweijährige Einheitsjugendstrafe wegen Bedrohung in vier Fällen, versuchter gefährlicher Körperverletzung in einem Fall, versuchter Körperverletzung in drei Fällen, Nötigung in zwei Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben ist, Diebstahls im besonders schweren Fall, Diebstahls geringwertiger Sachen, Beleidigung, Missbrauchs von Notrufen, Hausfriedensbruchs und Computerbetrugs in drei Fällen. Er wäre am 21. Mai 2019 entlassen worden. Die Polizei hat noch am Montag die Untersuchungen in einem Todesermittlungsverfahren aufgenommen.

Bildunterschrift: Am Montagabend hat sich ein 17-jähriger Gefangener in der JVA Herford das Leben genommen.


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