6 Artikel ,
12.08.2022 :
Pressespiegel überregional
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Übersicht:
Jüdische Allgemeine Online, 12.08.2022:
Olympia-Attentat / Opfer-Familien kommen nicht zu Gedenkfeier
Süddeutsche Zeitung Online, 12.08.2022:
Nach "Blood and Honour"-Urteil: Verurteilte legen Revision ein
die tageszeitung, 12.08.2022:
Aufruhr um Lesung für Bejarano
Jüdische Allgemeine Online, 12.08.2022:
Islamfeindliche Parolen an Dresdner Synagoge
Neues Deutschland Online, 12.08.2022:
Kommentar / Der Rachefeldzug der Corona-Leugnerinnen, -Leugner
Zeit Online, 12.08.2022:
Gericht lehnt nachträgliche Bundesförderung für AfD-nahe Stiftung ab
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Jüdische Allgemeine Online, 12.08.2022:
Olympia-Attentat / Opfer-Familien kommen nicht zu Gedenkfeier
12.08.2022 - 08.30 Uhr
Ankie Spitzer: "50 Jahre Schmähung, Lügen, Erniedrigung und Abweisung durch die deutsche Regierung"
Die Familien der Opfer des Münchner Olympia-Massakers von 1972 wollen die offizielle Gedenkfeier zum 50. Jahrestag des Terroranschlags boykottieren. Das geht aus einem Brief hervor, den die Witwen der ermordeten israelischen Athleten an Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) geschickt haben.
In dem "Bild" (Freitag) vorliegenden Brief schreiben Ankie Spitzer und Ilana Romano in Vertretung aller Opfer-Familien, dass sie die Einladung zur Gedenkfeier am 5. September in München ablehnen. Begründung: "50 Jahre Schmähung, Lügen, Erniedrigung und Abweisung durch die deutsche Regierung und insbesondere bayerische Behörden sind mehr als genug für uns."
Angebot
Die Opfer-Familien werfen Deutschland vor, sie nicht angemessen entschädigt zu haben. Ein neues Angebot des Bundes, des Freistaats Bayern und der Stadt München betrachten sie als Beleidigung.
Im Juni hatte sich der CSU-Politiker und bayerische Antisemitismus-Beauftragte Ludwig Spaenle diesbezüglich an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) gewandt. Der bevorstehende Jahrestag des Attentats sei "die letzte Gelegenheit, mit einer Geste der Großzügigkeit die erlittenen Verluste der Angehörigen, ihre jahrelangen, häufig fruchtlosen Bemühungen um Gehör, um Anerkennung und Aufklärung wenigstens teilweise wiedergutzumachen", schrieb Spaenle damals.
Zahlungen
Dem Brief zufolge zahlte die Bundesrepublik 1972 insgesamt 3,2 Millionen Mark (rund 1,6 Millionen Euro) an die Familien der Opfer. 30 Jahre später seien nochmals rund drei Millionen Euro vom Bund, dem Freistaat Bayern und der Stadt München geflossen. Zu wenig, fand nicht nur Spaenle.
Die Bundesregierung unterzog daraufhin die Frage anlässlich des Jahrestages "einer Neubewertung". Das Innenministerium gab bekannt, man wolle die "gravierenden Folgen für die Hinterbliebenen der Opfer in immaterieller und materieller Hinsicht erneut artikulieren und durch vollständige und umfassende Aufarbeitung der damaligen Ereignisse und durch erneute finanzielle Leistungen ( … ) den besonderen Beziehungen Deutschlands zum Staat Israel Ausdruck zu verleihen", wie ein Sprecher dieser Zeitung sagte.
Im Gespräch war Medienberichten zufolge eine Gesamtsumme von 10 Millionen Euro, von der allerdings die bereits geleisteten Zahlungen abgezogen werden sollten. (kna/ja)
Bildunterschrift: Ankie Spitzer bei der Gedenkfeier im Fliegerhorst Fürstenfeldbruck anlässlich des 40. Jahrestags des Olympia-Attentats.
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Süddeutsche Zeitung Online, 12.08.2022:
Nach "Blood and Honour"-Urteil: Verurteilte legen Revision ein
12.08.2022 - 11.50 Uhr
München (dpa). Nach dem Urteil gegen Mitglieder und Funktionäre des verbotenen Neonazi-Netzwerks "Blood and Honour" haben zwei der Verurteilten Revision eingelegt. Es handele sich dabei um einen der Rädelsführer und um den einzigen Angeklagten, der nur als Unterstützer verurteilt wurde, sagte ein Sprecher des Landgerichts München I am Freitag. Die beiden hatten wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot, Volksverhetzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten beziehungsweise von acht Monaten erhalten.
Dem Urteil gegen die insgesamt neun Angeklagten - das Verfahren gegen einen weiteren Mann hatte die Staatsschutzkammer nach dessen Geständnis gegen Zahlung einer Geldauflage umgehend eingestellt - war ein so genannter Deal vorausgegangen. Dabei verständigen sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Vorfeld auf ein ungefähres Strafmaß im Gegenzug zu einem Geständnis. Insofern ist es etwas überraschend, dass die beiden 41 und 46 Jahre alten Männer nun Revision eingelegt haben, aber nicht gänzlich unüblich, wie der Gerichtssprecher bestätigte.
Bei dem Urteil vom Mittwoch vergangener Woche hatten sechs Männer Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten erhalten, jeweils für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Drei weitere bekamen Geldstrafen zwischen 80 und 160 Tagessätzen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Männer die im September 2000 vom Bundesinnenministerium verbotene Organisation "Blood and Honour" fortgeführt und rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet hatten.
"Die Gruppierung stand in Tradition der ursprünglichen "Blood and Honour" und war als Nachfolgeorganisation für die Nationalsozialisten des Dritten Reiches gedacht und hatte die entsprechenden Ziele", betonte der Richter in seinem Urteil. Die Akten gehen nun an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der sich aber nur mit den beiden Revisionsführern befassen wird.
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die tageszeitung, 12.08.2022:
Aufruhr um Lesung für Bejarano
Umstrittenes Podium bei Veranstaltung zur Holocaust-Überlebenden / Scharfe Kritik vom VVN-BdA
Von Tanja Tricarico
Eigentlich soll die Lesung eine Hommage an die verstorbene Holocaust-Überlebende Esther Bejarano sein. Die Bochumer Moderatorin Esther Münch will aus einem ihrer letzten Interviews lesen. Anschließend soll mit Expertinnen, Experten über Antisemitismus und die Schrecken der Shoah - wie es in der Ankündigung der Veranstalter, der Lamalo Consulting GmbH heißt - diskutiert werden. Veranstaltungsort ist Mitte September die Jüdische Gemeinde Gelsenkirchen.
Für Empörung sorgt jetzt die Auswahl der Diskutantinnen, Diskutanten. Gäste wie die Antisemitismus-Beauftragte Nordrhein-Westfalens, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, werden in der Ankündigung aufgelistet oder der Vizepräsident des Zentralrats der Juden, Abraham Lehrer. Aber auch der Frontmann der Band Frei.Wild, Philipp Burger. Die Band ist hoch umstritten, die Liste der Vorwürfe lang: sie sei nationalistisch, völkisch, der rechten Szene zuzuordnen. Burger sang früher in Rechtsrock-Bands. Heute distanziert er sich von seiner Vergangenheit.
Auf das Podium aufmerksam gemacht wurde über den Twitter-Account von Microphone Mafia. "Esther hätte es nie zugelassen", heißt es dort. Und weiter, es gehe nicht um die Veranstaltung an sich, sondern um das Line-up. Die Kölner Rap-Band trat jahrelang gemeinsam mit Bejarano auf. Bei allen Auftritten machte sie deutlich, dass der Kampf gegen Rechts nicht zu Ende ist. Sie stellte sich gegen Faschismus, gegen Rassismus und warnte vor der Normalisierung dieser Ideologien. Bejarano starb am 11. Juli 2021.
Die Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN-BdA) kritisierte die Auswahl der Gäste scharf: "Ein Mensch, der über die Liebe zu Volk, Nation und Heimat singt und nationalistische Phrasen über Identität drischt, soll auf einer Veranstaltung sprechen dürfen, die den Namen Esther Bejarano im Titel trägt ( … ). Gegen diese plumpe Vereinnahmung des Andenkens ( … ) sprechen wir uns in aller Deutlichkeit aus." Das Bündnis forderte die Veranstalter auf, Burger auszuladen.
Teilnehmerin Leutheusser-Schnarrenberger verwies auf taz-Anfrage auf eine Studie zum Antisemitismus im Gangsta-Rap in Deutschland, die sie bei der Uni Bielefeld in Auftrag gab. "Musik-Akteure in diesem Musik-Jugendgenre haben auch eine gesellschaftliche Verantwortung. Dazu wird Philipp Burger sich äußern können und müssen." Eine kritische Diskussion solle zur Aufklärung über die Gefahren des Antisemitismus beitragen. Eine Antwort der Veranstalter lag bis Redaktionsschluss nicht vor. Die Familie von Bejarano will sich in den kommenden Tagen äußern.
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Jüdische Allgemeine Online, 12.08.2022:
Islamfeindliche Parolen an Dresdner Synagoge
12.08.2022 - 10.53 Uhr
Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen
Die Neue Synagoge in der Dresdner Altstadt ist in der Nacht zu Freitag von Unbekannten mit islamfeindlichen Parolen beschmiert worden.
Wie die Polizeidirektion Dresden mitteilte, haben die Täter mit blauer Farbe mehrere Schriftzüge auf ein etwa 2 mal 3,50 Meter großes Stück der Fassade geschrieben.
Die Schadenshöhe ist noch unklar. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen übernommen. (epd)
Bildunterschrift: Neue Synagoge in Dresden.
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Neues Deutschland Online, 12.08.2022:
Kommentar / Der Rachefeldzug der Corona-Leugnerinnen, -Leugner
Obwohl fast alle Maßnahmen gegen die Pandemie gefallen sind, geben die Corona-Leugnerinnen, -Leugner noch immer keine Ruhe
Von Natascha Strobl
Bis zum Frühjahr 2022 war der schwarmartig organisierte Teil der Corona-Leugnerinnen, -Leugner mit einem imaginierten Endkampf beschäftigt. Sie sahen sich in einer Diktatur, aus deren Zwangsmaßnahmen sie sich befreien mussten. Diese übertriebene, pathetische und selbstheroisierende Darstellung wurde nie von Zweifeln, Abwägungen oder Anpassungen durchbrochen. Jeder Beleg gegen ihre Sicht wurde entweder ignoriert oder als Beweis einer großangelegten Verschwörung gesehen. Gegen dieses Verschwörungsdenken gibt es keine vernunftbasierte, logische Argumentation mehr. Entweder sind die Belege gefälscht oder aber es werden absichtlich falsche Schlüsse aus ihnen gezogen. Worte und Begriffe wie "Faschismus", "Diktatur", "Freiheit" oder "Demokratie" verlieren ihre Bedeutung. Es wird mit Übertreibungen und Maßlosigkeiten oder komplett erfundenen Zahlen und Narrativen gearbeitet wie etwa die immer wieder ins Spiel gebrachten vermeintlich massenhaften "Impf-Toten", also Menschen, die unmittelbar an Nebenwirkungen der Impfung gegen das Virus gestorben sein sollen.
Ende der Maßnahmen, kein Ende des Hasses
Das Problem, das nun besteht, ist aber folgendes: Monatelang hat dieses Milieu auch noch gegen die kleinste und logischste Maßnahme gewettert und sie als unglaubliche Pein dargestellt. Nun sind ihnen aber die Regierungen etwa in Deutschland und Österreich, gegen die sie so mobilisiert haben, "gefolgt": es gibt kaum Maßnahmen mehr. Eigentlich haben die Corona-Leugnerinnen, -Leugner gewonnen und müssten das feiern. Das tun sie aber nicht, weil auch diese Reflexion nicht ins eigene Denken passt.
Ein Teil macht weiter wie bisher, wettert gegen - nicht vorhandene - Maßnahmen und verstrickt sich weiter in historische Relativierungen. Ein anderer Teil ist längst zum nächsten Thema gesprungen, vor allem der Russland-Rechtfertigung. Hier kann man die Distanz zu den Regierenden wieder deutlich genug markieren. Ein dritter Teil hat aber die Zäsur mit dem - wieder einmal - ausgerufenen Ende der Pandemie erkannt und will nun Rache. Im eigenen Denken, das einem Märchen oder einem Film gleicht, ist man der Held, der das (vermeintliche) Unrecht eigenhändig wieder ungeschehen machen kann, indem er den Drachen, die böse Hexe oder den zwielichtigen Zauberer tötet.
Dieses Denken manifestierte sich zum Beispiel in der geplanten Entführung des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach, im Zuge dessen sollte gleich der ganze Staat gestürzt werden. Es ist magisches Denken, das einem tradierten Gut-Böse-Schema folgt. Was im Märchen oder Western harmlos oder unterhaltsam klingt, ist archaisch und gefährlich im Hier und Jetzt. Auf öffentlich zugänglichen Internetseiten werden Steckbriefe und Listen erstellt. Die vermeintliche Bösartigkeit der Leute, die sich auf diesen Listen befinden, wird nur über die Tatsache hergestellt, dass sie auf diesen Listen sind. Die zusammengetragenen Aussagen, die sich dort finden, sind so harmlos (im Stile von "Bitte gehen Sie impfen"), dass ein daraus abgeleiteter Zwang oder gar eine Diktatur nur in den Köpfen von völlig verhetzten Personen existieren kann, die von "Zivilisationsbruch" sprechen. Es geht aber weder um einen rationalen Diskurs, noch um Fehler-Bearbeitung oder gesellschaftliche Aushandlung oder gar Perspektiven.
Moral der Gewalt
Es geht um Rache. Und in dieser Rache muss das Gegenüber besiegt werden. Die eigenen, erlebten und imaginierten Verletzungen und Kränkungen werden nach außen gekehrt und in blindem Um-sich-schlagen zu einem Rachefeldzug verbrämt. Rechtsextremismus oder Faschismus sind keine rationalen Ideologien. Sie bauen auf Kränkungen auf und liefern gleichzeitig immer und immer wieder neue Anlässe. Alles wird zur Kränkung. Es sind emotionalisierende und hoch moralische Ideologien, die auf Irrationalismus aufbauen. Das Erleben, die Tat und die gemeinschaftliche Erfahrung großer Gefühlswallungen stehen über Argument, Ratio oder Wissenschaft.
Dementsprechend gefährlich ist dieser Aufruf zur Rache. Corona-Leugnerinnen, -Leugner sprechen hier gerne von "Volkstribunalen", die die "Täter" richten sollen - am Ende sollen dann "Köpfe rollen". Das Verschwörungsdenken verbindet sich mit Kränkung und nur dünn verhüllter Gewalt. Mit Rechtsextremen und Faschistinnen, Faschisten gibt es keine sachliche Auseinandersetzung. Sie wird nicht gewünscht und sie wird nicht eingelöst. Es ist mehr als nur naiv, darauf zu hoffen und in dieser blinden Hoffnung Zugeständnisse zu machen.
Bildunterschrift: Ein Mann hält ein Schild mit der Aufschrift "Es reicht". Gemeint ist damit die politische Strategie zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
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Zeit Online, 12.08.2022:
Gericht lehnt nachträgliche Bundesförderung für AfD-nahe Stiftung ab
12.08.2022 - 16.58 Uhr
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung hat für die Jahre bis 2021 keinen Anspruch auf Förderung. Laut Verwaltungsgericht Köln könne es aber künftig Geld geben.
Die der AfD nahe stehende Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) hat nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch darauf, dass ihre Bildungsarbeit in den Jahren 2018, 2019 und 2021 durch den Bund gefördert wird. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Eine Klage zum Jahr 2020 hat das Gericht wegen einer verpassten Frist als unzulässig abgewiesen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Die DES kann noch Berufung am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen.
Die DES hatte geklagt, dass sie laut dem Grundgesetz als parteinahe Stiftung Anspruch auf eine Förderung durch Bundesmittel hätte. Doch das Gericht folgte dieser Ansicht nicht und verwies auf den Gleichbehandlungsgrundsatz. Zwar habe sich die Parteien 1998 darauf geeinigt, dass parteinahe Stiftungen auf Basis des jeweiligen Haushaltsgesetzes gefördert werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die der Stiftung nahestehende Partei in zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen ins Parlament einzieht. Entsprechend gab es für die DES in den Jahren 2018 bis 2021 keine Förderung. Da die AfD 2017 erstmals in den Bundestag eingezogen war, lehnte das Bundesverwaltungsamt die Förderanträge ab. Dies war laut dem Verwaltungsgericht Köln rechtens.
Laut dem Gericht könnte die DES frühestens ab 2022 gefördert werden: Zwar sei die AfD 2021 zum zweiten Mal in den Bundestag eingezogen, dies würde aber laut dem Verwaltungsgericht Köln nicht bedeuten, dass die DES für das Jahr 2021 eine anteilige Förderung bekommen könnte. "Auch andere parteinahe Stiftungen hätten in vergleichbaren Fällen frühestens in dem auf die Bundestagswahl folgenden Jahr Förderung erhalten", teilte das Verwaltungsgericht mit.
Im Jahr 2018 hatte die AfD die 2017 gegründete Desiderius-Erasmus-Stiftung offiziell als parteinahe Stiftung anerkannt. Vorsitzende ist die frühere CDU-Politikerin Erika Steinbach, die inzwischen AfD-Mitglied ist. Spätestens seit dem Wiedereinzug in den Bundestag ist die Partei der Ansicht, dass ihr so genannte Globalzuschüsse aus dem Bundeshaushalt zustünden. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte bereits eine Klage der Stiftung abgewiesen.
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