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Neue Westfälische , 27.03.2018 :

Strafnachlass für Haverbeck möglich

Überlastung: Berufungsverfahren der Holocaust-Leugnerin in Hamburg weiter offen

Von Dirk-Ulrich Brüggemann

Vlotho / Hamburg. Noch immer hat das Landgericht Hamburg keinen Termin für die Berufungsverhandlung gegen die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck aus Vlotho anberaumt. Wegen der Verzögerung des Verfahrens könne die Vlothoerin möglicherweise sogar einen Strafnachlass erhalten, berichtete der NDR.

Im November 2015 hatte das Amtsgericht die 89-Jährige wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Haverbeck hatte damals am Rande des Prozesses gegen den mittlerweile verstorbenen ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning vor Fernsehjournalisten die Gräueltaten der Nazis im Konzentrationslager Auschwitz geleugnet.

"Keine Frage, das Berufungsverfahren dauert zu lange. Das würden wir uns wirklich anders wünschen", sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen dem Hamburger Abendblatt. "Tatsächlich kommt es aber leider vor, dass einzelne Verfahren wie dieses immer wieder zurückgestellt werden müssen, weil andere Verfahren Vorrang haben."

"Das Landgericht hat jetzt reagieren können und zum 1. Februar eine Kleine Strafkammer zusätzlich besetzt. Von daher können wir damit rechnen, dass auch dieses Verfahren bald verhandelt werden kann", sagte Wantzen weiter.

In einem anderen Berufungsverfahren vor dem Landgericht Detmold war Haverbeck im November zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Dort hatte die 89-Jährige angekündigt, als letzte Instanz das Oberlandesgericht in Hamm anrufen zu wollen. Dort ging es im Prozess um einen Brief an Detmolds Bürgermeister Rainer Heller, in dem Haverbeck behauptet hatte, Auschwitz sei lediglich ein Arbeitslager, nicht aber ein Vernichtungslager gewesen. Auch das Landgericht Bielefeld muss sich noch mit einer Berufung Haverbecks beschäftigen.


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