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Schaumburger Zeitung , 15.06.2006 :

Pulver, Kugeln, Rasierklingen: Neonazi bastelt Bombe / Vor Gericht: Angeklagte aus der rechten Szene kommen mit Bewährung davon / Anschläge und Schmierereien

Auetal/Bückeburg (sm). Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat das Bückeburger Amtsgericht gegen zwei Männer aus der rechten Szene verhandelt, die unter anderem Anschläge auf ausländische Gaststätten verübt haben. Beide kamen mit Bewährung davon.

Einer der Angeklagten, ein 19 Jahre alter Radener, hatte überdies aus einer Spraydose eine Bombe gebastelt, gefüllt mit 22 Gramm Schwarzpulver, Kugeln vom Kaliber 22 und Rasierklingen. Anfang März war der Sprengsatz bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden. Ob damit ein Attentat verübt werden sollte, wurde vor Gericht nicht geklärt.

Gegen den Auetaler, dem Richter Dr. Dirk von Behren insbesondere wegen der selbst gebastelten Bombe "schädliche Neigungen" attestiert hatte, verhängte das Gericht neun Monate Jugendstrafe mit Bewährung. Die Auflagen: Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs sowie 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Der zweite Angeklagte, ein wegen Körperverletzung mit Todesfolge vorbestrafter Rehburger (25), bekam zehn Monate Freiheitsstrafe, außerdem 1.000 Euro Geldbuße. Beide Männer gehören offenbar seit Jahren zur rechten Szene.

Die Urteile wirken zunächst milde. Doch im Fall des Auetalers wurde das recht moderate Jugendstrafrecht angewandt, bei dem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Der 19-Jährige ist überdies nicht vorbestraft. Zu Gunsten des älteren Mannes sprach vor allem dessen Geständnis. Zudem hat der 25-Jährige einen Job und wird demnächst Vater. "Bei weiteren einschlägigen Taten müssen beide jedoch mit dem sofortigen Widerruf der Bewährung rechnen", kündigte Richter von Behren an. Die Taten seien aus der politischen Einstellung der Angeklagten heraus begangen worden. Darüber sollten diese nachdenken.

Während der Verhandlung warteten Polizisten in Streifenwagen vor dem Justizgebäude, Zuhörer wurden nach Waffen durchsucht und mussten durch eine Sicherheitsschleuse. Hinterher ist man immer schlauer, aber dieser Aufwand wäre nicht nötig gewesen. Im Saal saßen nur die Verlobte eines Angeklagten sowie ein Mann mit kahl rasiertem Schädel. Die beiden Männer mussten sich wegen Sachbeschädigung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und Volksverhetzung verantworten.

Die Taten: Im Oktober vergangenen Jahres hatte der Auetaler auf dem Rehrener Russenfriedhof sowie dem jüdischen Friedhof in Hattendorf Gräber mit Hakenkreuzen und SS-Runen geschändet. Schmierereien blieben auch an anderen Orten zurück.

Belastet wird der 19-Jährige von einem Aussteiger aus der rechten Szene. Im Dezember beschädigte der Radener mit einer Zwille zunächst in Rehren das Auto eines Deutschrussen. Wiederum mit der Zwille schoss er noch am selben Tag Radmuttern durch die Scheibe eines türkischen Restaurants in Rodenberg. Splitter landetenin den Speisen, verletzt wurde niemand. Ebenfalls mit dem Schrecken davon kamen kurze Zeit später Gäste eines italienischen Bistros in Bad Nenndorf, das der Auetaler aus dem Auto im Vorbeifahren ins Visier genommen hatte. Am Steuer: der Rehburger.

Im Januar warfen die Neonazis einen Pflasterstein auf das Auto eines Wiedensahler Polizisten geworfen, der beim Staatsschutz arbeitet, im Dezember hatten sich zwei Beamte den "Stinkefinger" zeigen lassen müssen. Einen größeren Polizeieinsatz schließlich löste im Februar ein lautstarkes Besäufnis rechter "Kameraden" aus. Sogar Hannoveraner Beamte rückten damals nach Obernkirchen aus. Ein Polizist aus Sri Lanka wurde dabei von dem Rehburger übel beleidigt, bevor dieser einem anderen Ordnungshüter im Streifenwagen anvertraute: "Ich bin stolz, ein Neonazi zu sein."

Bildunterschrift: Raden am 7. März: Morgens um 7 Uhr durchsucht die Polizei die Wohnung des 19-jährigen Auetalers - und findet eine selbstgebastelte Bombe.




Anmerkung von www.hiergeblieben.de: Bei dem zweiten Angeklagten handelt es sich um Marco Siedbürger.


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