9 Artikel ,
25.11.2021 :
Pressespiegel überregional
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Übersicht:
die tageszeitung Online, 25.02.2021:
Prozess gegen KZ-Wachmann / SS-Mitgliedschaft bestritten
Jüdische Allgemeine Online, 25.11.2021:
Sachsenhausen-Prozess fortgesetzt
Blick nach Rechts, 25.02.2021:
Alain de Benoists: Der Antiliberalismus der Neuen Rechten
Neue Westfälische, 25.11.2021:
Extremisten horten Waffen
Jüdische Allgemeine Online, 25.11.2021:
Social Media / Stiftung warnt vor Antisemitismus in Sozialen Netzwerken
Jüdische Allgemeine Online, 25.11.2021:
Generalstaatsanwalt nimmt Ermittlungen gegen Sucharit Bhakdi wieder auf
tagesschau.de, 25.11.2021:
Antisemitische Aussagen / Ermittlungen gegen Bhakdi wieder aufgenommen
Mitteldeutscher Rundfunk, 25.11.2021:
Thüringer AfD-Chef Björn Höcke offenbar mit Corona infiziert
MiGAZIN, 25.11.2021:
NS-Losung / Abgeordneten-Immunität von Thüringens AfD-Chef Höcke aufgehoben
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die tageszeitung Online, 25.02.2021:
Prozess gegen KZ-Wachmann / SS-Mitgliedschaft bestritten
Der 101-jährige Angeklagte steht wegen Beihilfe zu tausendfachen Mord vor Gericht. Er streitet bisher jede Schuld ab.
Brandenburg / Havel (epd). Im Prozess wegen Beihilfe zu tausendfachem Mord im KZ Sachsenhausen hat der Angeklagte vor dem Landgericht Neuruppin bestritten, Mitglied eines SS-Totenkopf-Wachbataillons gewesen zu sein. Laut Anklage soll der mittlerweile 101 Jahre alte Josef S. zwischen Oktober 1941 und Februar 1945 im KZ Sachsenhausen als Wachmann gearbeitet haben.
Am elften Verhandlungstag am Donnerstag sagte der Angeklagte: "Ich war nicht in der SS". Auch habe er keine entsprechende Tätowierung zu seiner Blutgruppe am Arm, sagte er auf eine entsprechende Frage des Vorsitzenden Richters Udo Lechtermann. (AZ: 11 Ks 4/21)
Wegen des Gesundheitszustandes des Angeklagten wurde die Verhandlung nach Brandenburg an der Havel verlegt, um dessen Anreisezeit zu verringern. Der Hochbetagte ist nur wenige Stunden am Tag verhandlungsfähig.
Lechtermann äußerte "erhebliche Zweifel" an den Äußerungen des Angeklagten in den vorangegangenen Verhandlungstagen. Josef S. streitet eine Schuld bisher ab. Sein Verteidiger, Stefan Waterkamp, stellte am Donnerstag erneut eine Erklärung des Angeklagten im Laufe des Verfahrens in Aussicht. Zudem zeigte sich der Angeklagte mit einer körperlichen Untersuchung wegen einer möglichen Tätowierung einverstanden.
Josef S. muss sich laut Anklage wegen Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in 3.518 Fällen verantworten. Dazu werteten die Ermittler unter anderem Dokumente aus der Gedenkstätte Sachsenhausen, dem Bundesarchiv Berlin und der Stasi-Unterlagen-Behörde aus. Die Tätigkeit von S. ist demnach auf verschiedenen Unterlagen aus der Zeit vermerkt, auch die Beförderung zum SS-Rottenführer. In der Zeit kamen laut Kriminalpolizei nachweislich Zehntausende Häftlinge ums Leben.
Ermordung von Häftlingen durch Giftgas
In dem Verfahren geht es unter anderem um die Erschießung sowjetischer Kriegsgefangener, die Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas und allgemein um die Tötung von Häftlingen durch die Schaffung und Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Bedingungen.
In der Befragung zu seinem Lebenslauf hatte sich der Angeklagte zu Beginn des Verfahrens zwar zu Kindheit und Armeezeit in Litauen, Kriegsgefangenschaft und DDR-Zeit geäußert, jedoch nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Mögliche Hinweise auf die Identität des Angeklagten gibt etwa ein Foto aus dem Bundesarchiv. Es zeigt einen jungen Mann in Zivilkleidung, angeblich den späteren SS-Rottenführer Josef S. bei seiner Einbürgerung im Jahre 1938. Da der Angeklagte in Litauen geboren ist, könnte das Einbürgerungsfoto die Identität belegen. Allerdings will der Angeklagte sich nach Angaben seines Anwalts auf dem Bild nicht wieder erkannt haben.
Fortsetzung des Prozesses am Freitag
Als Sachverständiger setzte der Historiker Stefan Hördler am Donnerstag seine Erläuterungen zum KZ-System in der NS-Zeit weiter fort. Dabei beschrieb er detailliert unter anderem Aufgaben und Befehle der Wachmannschaften. Hördler legte auch eine Namensliste der 9. Kompanie des Totenkopfsturmbann Sachsenhausen vor, auf der der Name Josef S. auftaucht. Der Prozess soll am Freitag mit Ausführungen des Historikers fortgesetzt werden.
Bildunterschrift: Der Angeklagte zu Prozessbeginn im Oktober mit seinem Anwalt.
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Jüdische Allgemeine Online, 25.11.2021:
Sachsenhausen-Prozess fortgesetzt
25.11.2021 - 14.28 Uhr
Angeklagter muss sich wegen Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in 3.518 Fällen verantworten
Im Prozess wegen Beihilfe zu tausendfachem Mord im KZ Sachsenhausen hat der Angeklagte vor dem Landgericht Neuruppin bestritten, Mitglied eines SS-Totenkopf-Wachbataillons gewesen zu sein.
Laut Anklage soll der mittlerweile 101 Jahre alte Josef S. zwischen Oktober 1941 und Februar 1945 im KZ Sachsenhausen als Wachmann gearbeitet haben. Am elften Verhandlungstag sagte der Angeklagte am Donnerstag: "Ich war nicht in der SS." Auch habe er keine entsprechende Tätowierung zu seiner Blutgruppe am Arm, sagte er auf eine entsprechende Frage des Vorsitzenden Richters Udo Lechtermann. (AZ: 11 Ks 4/21)
Zweifel
Wegen des Gesundheitszustandes des Angeklagten wurde die Verhandlung nach Brandenburg an der Havel verlegt, um dessen Anreisezeit zu verringern. Der Hochbetagte ist nur wenige Stunden am Tag verhandlungsfähig. Lechtermann äußerte "erhebliche Zweifel" an den Äußerungen des Angeklagten in den vorangegangenen Verhandlungstagen.
Josef S. streitet eine Schuld bisher ab. Sein Verteidiger Stefan Waterkamp stellte am Donnerstag erneut eine Erklärung des Angeklagten im Laufe des Verfahrens in Aussicht. Zudem zeigte sich der Angeklagte mit einer körperlichen Untersuchung wegen einer möglichen Tätowierung einverstanden.
Josef S. muss sich laut Anklage wegen Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord in 3.518 Fällen verantworten. Dazu werteten die Ermittler unter anderem Dokumente aus der Gedenkstätte Sachsenhausen, dem Bundesarchiv Berlin und der Stasi-Unterlagen-Behörde aus. Die Tätigkeit von S. ist demnach auf verschiedenen Unterlagen aus der Zeit vermerkt, auch die Beförderung zum SS-Rottenführer. In der Zeit kamen laut Kriminalpolizei nachweislich Zehntausende Häftlinge ums Leben.
In dem Verfahren geht es unter anderem um die Erschießung sowjetischer Kriegsgefangener, die Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas und allgemein um die Tötung von Häftlingen durch die Schaffung und Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Bedingungen.
Vorwürfe
In der Befragung zu seinem Lebenslauf hatte sich der Angeklagte zu Beginn des Verfahrens zwar zu Kindheit und Armeezeit in Litauen, Kriegsgefangenschaft und DDR-Zeit geäußert, jedoch nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft.
Mögliche Hinweise auf die Identität des Angeklagten gibt etwa ein Foto aus dem Bundesarchiv. Es zeigt einen jungen Mann in Zivilkleidung, angeblich den späteren SS-Rottenführer Josef S. bei seiner Einbürgerung im Jahre 1938. Da der Angeklagte in Litauen geboren ist, könnte das Einbürgerungsfoto die Identität belegen. Allerdings will der Angeklagte sich nach Angaben seines Anwalts auf dem Bild nicht wiedererkannt haben.
Als Sachverständiger setzte der Historiker Stefan Hördler am Donnerstag seine Erläuterungen zum KZ-System in der NS-Zeit weiter fort. Dabei beschrieb er detailliert unter anderem Aufgaben und Befehle der Wachmannschaften. Hördler legte auch eine Namensliste der 9. Kompanie des Totenkopfsturmbann Sachsenhausen vor, auf der der Name Josef S. auftaucht. Der Prozess soll am Freitag mit Ausführungen des Historikers fortgesetzt werden. (epd)
Bildunterschrift: Für den Prozess hat das Gericht insgesamt 22 Verhandlungstage bis in den Januar hinein angesetzt.
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Blick nach Rechts, 25.02.2021:
Alain de Benoists: Der Antiliberalismus der Neuen Rechten
Von Armin Pfahl-Traughber
Von Alain de Benoist, der auch für die deutsche Neue Rechte ein bedeutsamer Vordenker ist, liegt mit "Gegen den Liberalismus. Die Gesellschaft ist kein Markt" eine neue deutschsprachige Monographie vor. Die darin enthaltenen Aussagen zu einem ökonomischen Liberalismus richten sich auch gegen den politischen Liberalismus und seine Normen und Prägungen: Aufklärung, Individualität, Menschenrechte, Moderne.
Die Erkenntnis des politischen Hauptfeindes ist für die Neue Rechte wichtig: Es war von Anfang an der Liberalismus und nicht die Linke. Eine Art monographische Begründung dafür liegt jetzt als Sammelband vor: Alain de Benoits "Gegen den Liberalismus. Die Gesellschaft ist kein Markt", erschienen im Jungeuropa-Verlag. Es handelt sich aber um kein gesondertes Manifest, sondern eben um eine Textsammlung. Die einzelnen Beiträge dafür erschienen bereits zuvor in französischen Zeitschriften, was aber nicht für die Leserschaft in einem Vorwort erläutert wird.
Benoist gibt in einer längeren Einleitung zu seiner Kritik am Liberalismus eine Zusammenfassung. Er macht dabei direkt darauf aufmerksam, dass eine liberale Gesellschaft nicht mit einer liberalen Ökonomie identisch sei. Es handele sich um eine "Gesellschaftsform, in der unter anderem die Vorrangstellung des Individuums … die Ideologie der Menschenrechte … vorherrschend sind". Damit benennt Benoist auch zwei konstitutive Bestandteile des modernen Demokratieverständnisses, welche er ebenso wie den Liberalismus nicht nur ökonomisch, sondern in all seinen Spielarten ablehnt.
Frontstellung gegen den Individualismus
Indessen betont der Autor primär die gesellschaftlichen Folgen eines ökonomischen Liberalismus, wobei er mitunter wie ein Linker klingt, was aber für eine unangemessene Wahrnehmung stehen würde. Denn Benoist kritisiert nicht primär, dass aus dem liberalen Kapitalismus eine soziale Ungleichheit folgt. Es geht ihm mehr um die Frontstellung gegen den Individualismus, sei dieser doch für die Auflösung der Ganzheit verantwortlich. Deutlich erfolgt dabei eine Ablehnung von Aufklärung und Moderne: "Als strukturelle Komponente der Moderne ist die gesellschaftliche Individualisierung mit der zunehmenden Bedeutung der Menschenrechte untrennbar verbunden … ".
Und diese Bestandteile negiert die Neue Rechte, womit sie auch die normative Basis einer modernen Demokratie negiert. Das formuliert Benoist nicht offen aus, ergibt sich indessen aber aus seinen Deutungen. Ohnehin ist dieser Band mehr negativ gegen den Liberalismus ausgerichtet, das eigene Politikverständnis wird nicht genauer positiv entwickelt.
Diskursives Aufgreifen des US-Kommunitarismus
Das zeigt sich auch in den folgenden Abhandlungen, etwa wenn die Forderung erhoben wird, "Gemeinwohl und Gemeinwesen wiederherzustellen". Dann beschwört der Autor auch einen an der Gesamtheit orientierter "Holismus", gemäß den "ererbten, übertragenen und geteilten Werten", ohne diese Bestandteile genauer zu erläutern und hinsichtlich ihrer Normen kritisch zu prüfen. Benoist greift für seine antiliberale Grundorientierung auch Inhalte auf, welche nicht zu seinen Positionen passen.
So werden etwa die "Kommunitaristen" als sozialphilosophische Strömung in den USA vorgestellt, welche mehr Gemeinsinn für Gesellschaft und Politik einfordern. Indessen negierten die Gemeinten nicht Menschenrechte und Moderne. Gleichwohl greift Benoist für seine Deutungen deren Einwände gegen den Liberalismus auf, um diese Argumentationsmuster für die Neue Rechte diskursiv zu vereinnahmen und so geistige Zustimmung zu suggerieren. Dass man für mehr Gemeinsinn auch als Liberaler plädieren kann, fällt so aus der Wahrnehmung.
"Ideologie der Menschenrechte" als Schlagwort
Benoists Frontstellung geht bei all dem noch weiter, heißt es doch: "Der Rechtsstaat geht notwendigerweise Hand in Hand mit dem liberalen Individualismus und seiner Auffassung von einer ganz "negativen" Freiheit … ". Als geistiger Bezugspunkt dient hier wie in anderen Fällen der Staatsrechtler Carl Schmitt, der zu Gunsten von politischer Homogenität den gesellschaftlichen Pluralismus überwinden wollte. Ihm entsprechend ist auch bei Benoist von der "Ideologie der Menschenrechte" die Rede, womit sie auf eine bloße Vorstellung reduziert werden.
Diese Ausrichtung bildet auch die inhaltliche Basis, welche berechtigte Einwände gegen einen angeblichen oder tatsächlichen "Ökonomismus" prägt. Aus diesbezüglicher Kritik muss aber nicht zu Gunsten der Neuen Rechten notwendigerweise politische Zustimmung folgen. Genau diesen Effekt beabsichtigt aber die Frontstellung gegen den Liberalismus, welche den ökonomischen Bereich ins Visier nimmt, letztendlich aber den politischen Liberalismus des Verfassungsstaates treffen will.
Bildunterschrift: Alain de Benoist schreibt über einen ökonomischen Liberalismus, der sich auch gegen den politischen Liberalismus richtet. Foto: Screenshot.
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Neue Westfälische, 25.11.2021:
Extremisten horten Waffen
Mehr als 200 Personen aus dem extremistischen Spektrum oder der Reichsbürger-Szene haben in NRW eine entsprechende Erlaubnis / Viele wurden aber schon "entwaffnet"
Lukas Brekenkamp
Bielefeld. In Nordrhein-Westfalen dürfen mehr als 200 Extremisten und Reichsbürger verschiedene Waffen besitzen. Das geht aus Zahlen hervor, die der NRW-Verfassungsschutz mitgeteilt hat. Und viele haben offenbar tatsächlich eine Schusswaffe.
Alleine im Bereich Rechtsextremismus besitzen 188 Personen eine waffenrechtliche Erlaubnis. Etwa den Kleinen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte, durch die man Schusswaffen besitzen darf. Ein großer Teil der Personen fallen in das Spektrum der Reichsbürger und Selbstverwalter - konkret 153 Personen. Doch auch Personen, die der Partei Die Rechte (13 Extremisten), dem Verein Identitäre Bewegung (12) oder der NPD (6) zugerechnet werden, dürfen offiziell Waffen besitzen. Sogar ein Extremist aus dem Ku-Klux-Klan hat in NRW eine entsprechende Erlaubnis. Die Zahlen stammen aus dem Dezember 2020.
Doch auch in anderen Phänomenbereichen besitzen einige zugerechnete Personen die offizielle Erlaubnis, Waffen wie Schreckschuss- und Reizstoffwaffen oder sogar Schusswaffen zu besitzen. Im Bereich des Linksextremismus sind das neun Personen, hinzu kommen 36 Islamisten (Stand: Februar 2021).
Entziehung der Erlaubnis möglich
Wie viele Personen tatsächlich eine Waffe besitzen, ist unklar. Experten vermuten eine hohe Dunkelziffer an illegalen Waffen in Deutschland. Allerdings: 74 rechtsextreme Personen (davon 63 Reichsbürger) haben laut NRW-Verfassungsschutz eine Waffenbesitzkarte, auf der die Schusswaffen im eigenen Besitz eingetragen werden. Jeweils vier weitere Personen gehören zur Identitären Bewegung und zur Partei Die Rechte, drei Extremisten mit Waffenbesitzkarte werden der NPD zugerechnet. Hinzu kommt ein Linksextremist sowie sechs Islamisten.
Mittlerweile dürfte sich die Zahl allerdings tatsächlich verringert haben. Denn seit dem Februar 2020 - durch eine Änderung des Waffengesetzes - ist es möglich, im Rahmen der Eignungsprüfung für den Waffenbesitz den hiesigen Verfassungsschutz ins Boot zu holen. So kann geprüft werden, ob Personen mit Waffenerlaubnis der extremistischen Szene zugerechnet werden oder sicherheitsrelevante Hinweise vorliegen. Auch später gewonnenen Hinweisen zu den betroffenen Personen sollen laut Gesetz an die zuständige Waffenbehörde weitergegeben werden. So soll es leichter sein, Extremisten eine waffenrechtliche Erlaubnis zu verwehren - oder gar zu entziehen.
Und genau das ist in NRW auch schon häufig passiert, wie aus Zahlen des NRW-Innenministeriums hervor geht: So wurden Mitte des Jahres bereits 28 Rechtsextremen die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen, hinzu kommen 135 Reichsbürger. Allerdings sind einige dieser Maßnahmen vor Gericht gelandet - manche Verfahren laufen noch.
Der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Marc Lürbke, sagt: "Die konstant rückläufige Anzahl waffenrechtlicher Erlaubnisse von Extremisten zeigt, dass wir in NRW auf dem richtigen Weg sind. Unsere Sicherheitsbehörden haben in NRW in den letzten Jahren bereits bei Hunderten Rechtsextremisten und Reichsbürgern konsequent den Waffenschrank geleert." Dabei hebt er die hohe Zahl an Reichsbürgern, die ihre Waffenerlaubnis verloren haben, hervor. "Dieser Kurs ist richtig und muss besonders angesichts der weiter steigenden Zahlen von Reichsbürgern hartnäckig fortgesetzt werden. Wer unsere freiheitlich-demokratische Verfassung bekämpft, darf nicht legal in den Besitz einer Waffe gelangen."
Lürbke betont: "Waffen gehören nicht in die Hände von Verfassungsfeinden." Er warnt: "Ein weiteres Augenmerk muss zudem künftig verstärkt auch auf so genannten "Hybridwaffen" liegen - also Schusswaffen, die ganz oder zum Teil zu Hause mit dem privaten 3D-Drucker gefertigt werden können." Dies sei "ein gefährlicher Trend". Und: "Gerade diese Waffen tauchen genauso wie illegale Waffen in den Statistiken ja gar nicht auf."
Bildunterschrift: Vor allem Anhänger der Reichsbürger-Szene gelten als waffenaffin, teils horten die Personen gar ganze Arsenale. Die Polizei zeigt im Polizeipräsidium Wuppertal sichergestellte Waffen aus Solingen.
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Jüdische Allgemeine Online, 25.11.2021:
Social Media / Stiftung warnt vor Antisemitismus in Sozialen Netzwerken
25.11.2021 - 13.47 Uhr
Vor allem Plattformen, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, werden zu Hotspots für Verbreitung von Juden-Hass
Antisemitismus flammt nach Analysen der Amadeu Antonio Stiftung in sozialen Netzwerken für junge Zielgruppen regelmäßig auf.
Dies passiere etwa mit jeder erneuten Eskalation des Nahost-Konflikts, erklärte die Stiftung am Donnerstag in Berlin. Vor allem Plattformen, die überwiegend von Kindern und Jugendlichen genutzt werden, würden dann "zu Hotspots für die Verbreitung von antisemitischen Erzählungen". Als Beispiele nannte die Stiftung etwa TikTok, Instagram oder Gaming-Communitys.
Codes
Expertin Theresa Lehmann von der Stiftung warnte: "Auf TikTok erlernen die meist sehr jungen Nutzer und Nutzerinnen fast schon spielerisch antisemitische Argumentationen." Diese würden etwa durch popkulturelle Codes, aktuelle Musik und Memes meist zunächst unbemerkt artikuliert und anschließend weit verbreitet. Neben solchen codierten Formen werde Antisemitismus aber auch in Gestalt von antisemitisch genutzten Hashtags millionenfach verbreitet.
Auch Influencer griffen auf Erzählungen zurück, die israelbezogenen Antisemitismus reproduzierten, hieß es weiter. "Ohne näheres Wissen werden Positionen geteilt, die auf verkürzten oder falschen Erzählungen beruhen und so antisemitische Narrative in Umlauf bringen", urteilte die Stiftung.
Die Leiterin des Digital-Teams der Amadeu Antonio Stiftung, Simone Rafael, forderte deshalb eine "sichere digitale Umgebung gerade für Kinder und Jugendliche". Dazu gehörten das konsequente Sperren antisemitischer Hashtags durch die Netzwerke ebenso wie Aufklärungsarbeit auf Augenhöhe durch Pädagoginnen und Projekte. (epd)
Bildunterschrift: Richtet sich mit seinen Inhalten besonders an Kinder und Jugendliche: das chinesische Netzwerk TikTok.
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Jüdische Allgemeine Online, 25.11.2021:
Generalstaatsanwalt nimmt Ermittlungen gegen Sucharit Bhakdi wieder auf
25.11.2021 - 20.40 Uhr
Dem Mikrobiologen und Bestsellerautor wird Volksverhetzung vorgeworfen
Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen den umstrittenen Mikrobiologen und Bestseller-Autor Sucharit Bhakdi wieder aufgenommen. Das Verfahren sei von der Staatsanwaltschaft Kiel im November eingestellt worden, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Gegenstand des Verfahrens seien Äußerungen im Rahmen eines im Internet frei zugänglichen Interviews. Zuvor hatten die "Kieler Nachrichten" berichtet.
Auf Grund der späteren medialen Berichterstattung über die Entscheidung der Kieler Staatsanwaltschaft habe Generalstaatsanwalt Wolfgang Zepter in der vergangenen Woche das Ermittlungsverfahren von Amts wegen zur Überprüfung angefordert, sagte die Sprecherin. "Der Generalstaatsanwalt hat das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kiel wieder aufgenommen und übernommen, weil die rechtliche Bewertung des Vorgangs nach hiesiger Einschätzung rechtlich jedenfalls zweifelhaft ist und der genaueren Überprüfung bedarf."
Anlass sind Äußerungen Bhakdis in einem Interview, die auch im Kurznachrichtendienst Twitter verbreitet wurden. Darin warf er Israel vor, einen Zwang zum Impfen auszuüben, und er äußerte sinngemäß, die aktuelle Situation in dem Land sei schlimmer als in Deutschland zur Zeit des Nationalsozialismus. "Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie", sagt er in Bezug auf Juden. "Aber sie haben das Böse jetzt gelernt und umgesetzt, und deswegen ist Israel jetzt living hell - die lebende Hölle."
Bhakdi war Professor für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene in Mainz. Mehrere seiner Thesen zur Covid-Pandemie wurden von Experten - etwa seines ehemaligen Instituts an der Universität Mainz - als irreführend oder sogar falsch eingeordnet. Sein Buch "Corona Fehlalarm?" war eines der meistverkauften Sachbücher des Jahres 2020. Er gilt als Ikone von radikalen Gegnern der staatlichen Corona-Maßnahmen wie der Querdenker-Bewegung. (dpa)
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tagesschau.de, 25.11.2021:
Antisemitische Aussagen / Ermittlungen gegen Bhakdi wieder aufgenommen
25.11.2021 - 14.32 Uhr
Die Ermittlungen gegen den Kritiker der Corona-Maßnahmen, Bhakdi, wegen Volksverhetzung gehen nun doch weiter. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig hat das Verfahren nach einer Beschwerde übernommen.
Von Wulf Rohwedder, tagesschau.de
Gegen den ehemaligen Bundestagskandidaten der Partei "Die Basis", Sucharit Bhakdi, wird nun doch weiter ermittelt. Der Kritiker der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie und Gegner der Impf-Kampagne hatte in einem Interview behauptet, "das Volk der Juden" habe von den Nazis das "Erzböse" gelernt und "umgesetzt". Auch danach hatte er sich mehrfach Shoah- und NS-relativierend geäußert.
Die Staatsanwaltschaft Kiel hatte darin keine strafwürdige Volksverhetzung oder Holocaust-Relativierung erkennen können und stellte die Ermittlungen zunächst ein. "Die Äußerungen des Beschuldigten in dem Video richten sich vornehmlich gegen den Staat Israel als solchen, wobei er sich auf die dortige Politik im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie bezieht", hieß es zur Begründung.
"Rechtlich jedenfalls zweifelhaft"
Die übergeordnete Instanz sah das nun anders - und übte relativ deutliche Kritik an den Kieler Anklägern: "Die Ermittlungen sind wieder aufgenommen worden, weil die rechtliche Bewertung des Vorgangs nach hiesiger Einschätzung rechtlich jedenfalls zweifelhaft ist und der genaueren Überprüfung bedarf", erklärte Wiebke Hoffelner, leitende Oberstaatsanwältin und Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig, gegenüber tagesschau.de. Deshalb sei das das Ermittlungsverfahren von ihrer Behörde übernommen worden.
Beschwerde war erfolgreich
Die Entscheidung löste bundesweit und sogar auf internationaler Ebene Unverständnis und Proteste aus. Elio Adler, der Vorsitzende der
"WerteInitiative. jüdisch-deutsche Positionen" und einer der Anzeige-Erstatter, legte dagegen Beschwerde ein, der nun stattgegeben wurde.
"Wir begrüßen, dass der Oberstaatsanwalt in Schleswig das eingestellte Ermittlungsverfahren nach unserer Beschwerde wieder aufnimmt", erklärt Adler gegenüber tagesschau.de. Das antisemitische Bild, das in Bhakdis Aussagen deutlich werde, sei erschreckend. "Es ist nicht das erste Mal, dass es zu antisemitischen Äußerungen aus dieser Szene kommt. Die mögliche Strafbarkeit dieser Aussagen muss in einem Verfahren geprüft und verhandelt werden."
Wenn Bhakdis Aussagen strafrechtliche Konsequenzen nach sich zögen, dann wäre das ein deutliches Signal an einige der Verschwörungsgläubigen, so Adler weiter. "Die Verfahrenseinstellung als reiner "Schreibtisch-Beschluss" war inakzeptabel. Nun heißt es, in Ruhe das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung abwarten."
Bildunterschrift: Elio Adler, der Vorsitzende der "WerteInitiative. jüdisch-deutsche Positionen", hofft, dass die Ermittlungen Signalwirkung haben werden.
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Mitteldeutscher Rundfunk, 25.11.2021:
Thüringer AfD-Chef Björn Höcke offenbar mit Corona infiziert
25.11.2021 - 16.22 Uhr
Von MDR Thüringen
Der Thüringer AfD-Landes- und Fraktionschef Björn Höcke soll sich mit dem Corona-Virus infiziert haben. Das geht nach Recherchen von MDR Thüringen aus Landtags- und Sicherheitskreisen hervor.
Auf Anfrage sagte Fraktionssprecherin Lydia Funke, die AfD äußere sich grundsätzlich nicht zu Fragen der Gesundheit von Mitarbeitern. Auch Co-Parteisprecher Stefan Möller äußerte sich auf Anfrage nicht. Am Mittwoch hatte Höcke am Sonderplenum im Landtag zur Pandemie-Lage nicht teilgenommen.
Höcke selbst hatte die Corona-Pandemie im MDR Thüringen-Sommerinterview 2020 für beendet erklärt. In den vergangenen Monaten hatte sich die AfD im Thüringer Landtag immer wieder gegen strenge Regeln zur Eindämmung der Pandemie ausgesprochen.
Bildunterschrift: Der Thüringer AfD-Landes- und Fraktionschef Björn Höcke hat sich möglicherweise mit Corona infiziert.
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MiGAZIN, 25.11.2021:
NS-Losung / Abgeordneten-Immunität von Thüringens AfD-Chef Höcke aufgehoben
25.11.2021 - 05.21 Uhr
Bei einer Rede soll der Thüringer AfD-Chef eine Nazi-Losung verwendet haben. Nun droht ihm Strafverfolgung. Der Thüringer Landtag hob seine Abgeordneten-Immunität auf. Der 49-Jährige reagiert mit Systemkritik.
Der Justizausschuss des Thüringer Landtages hat die Abgeordneten-Immunität von Björn Höcke (AfD) aufgehoben. Das verlautete am Mittwoch in Erfurt aus Parlamentskreisen. Eine Sprecherin des Landtages wollte dies mit Verweis auf die Vertraulichkeit der Beschlüsse des Gremiums zunächst nicht bestätigen. Über den Vorgang hatte zunächst "Der Spiegel" in seiner Online-Ausgabe berichtet.
Hintergrund ist nach Angaben des Hamburger Magazins ein Begehren der Staatsanwaltschaft Halle, die nach einem Wahlkampfauftritt Höckes in Merseburg gegen den Thüringer Fraktions- und Parteivorsitzenden der AfD ermittele. Angezeigt habe ihn der Vorsitzende der Grünen in Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel. Als Grund habe er eine Rede Höckes angegeben, die dieser mit den Worten "Alles für Deutschland" beendet haben soll.
Losung der SA
Damit könnte Höcke Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet und sich somit strafbar gemacht haben. In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags heißt es laut "Spiegel", das Verwenden der Sentenz "Alles für Deutschland" im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung sei strafbar, da es sich dabei um die Losung der SA, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, handele.
In Sozialen Netzwerken zeigte sich Höcke, der wegen Anspielungen auf die Zeit des Nationalsozialismus oft in der Kritik steht, unbeeindruckt. "Wenn ich Immunitätsaufhebung höre, kann ich mittlerweile kaum mehr tun, als müde zu lächeln", schrieb Höcke im Kurznachrichtendienst Twitter. Einen Facebook-Eintrag beendete er mit: "Mehrfach wurde meine Immunität bereits aufgehoben, mehrfach wegen des Verdachts auf angebliche Volksverhetzung. In einem Land, das Kopf steht, kommt man als Patriot daran wohl nicht vorbei." (epd/mig)
Bildunterschrift: Vordere Reihe l. Andreas Kalbitz, r. Björn Höcke beim so genannten "Trauermarsch" in Chemnitz (Archiv).
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