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Lippe 1 ,
13.03.2010 :
Stadtarchiv Herford: Ordnung in der Synagoge
Herford. Auch für die in wenigen Tagen eröffneten neuen Synagoge der Jüdischen Gemeinde in Herford wird es wohl eine Hausordnung geben. Ein Rückblick auf die Ordnung vor über 150 Jahren erlauben die frühesten Statuten und die erste Synagogen-Ordnung.
"Kinder unter vier Jahre ist der Zutritt in der Synagoge bei 5 Silbergroschen Strafe verboten. ... Jedes unanständige Benehmen in der Synagoge, sowie das Entfernen aus derselben während der Thora-Vorlesung ist bei 5 bis 10 Silbergroschen Strafe untersagt." Schon diese zwei Bestimmungen von 1849 zeigen: Wer damals die Ordnung in der Synagoge verletzte, konnte mit empfindlichen Strafen belegt werden. Zu diesem Zeitpunkt stand der Vorgängerbau der heutigen neuen Synagoge noch nicht, die Gemeinde nutzte noch einen Raum in der Credenstraße.
1847 hatte die Preußische Regierung eine neues Gesetz verabschiedet, das die Verhältnisse in den jüdischen Gemeinden regelte. Das Gesetz gewährte den Gemeinden erstmals die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Gemeinden konnten nun alle im Gemeindebezirk lebenden Juden verpflichten, der Gemeinde anzugehören, sie konnten Steuern erheben, eine eigene Gemeindeverwaltung erlassen, Ämter frei vergeben und die religiösen und schulischen Angelegenheiten selbständig festlegen. Weitere Bestimmungen regelten die Bewegungs- und Niederlassungsfreiheit sowie den Zugang zu Staatsämtern und Professuren für Juden. Vollständige Bürgerrechte erhielten die Juden aber erst 1869.
1852 weihte die Gemeinde den Vorgängerbau der heutigen Synagoge ein, zunächst ein schmuckloser Bau in zweiter Reihe an der Komturstraße. Daneben stand die jüdische Schule. Beide Gebäude wurden 1892/93 um- und neugebaut, so dass das heute wieder sichtbare Bild von Synagoge und Gemeinde-/Schulhaus entstand. Für die neue Synagoge wurden 1856 die Regeln festgelegt. Heute sind diese Statuten und die Synagogenordnung im Jüdischen Zentralarchiv in Jerusalem überliefert und als Kopie im Kommunalarchiv Herford, Stadtarchiv Herford zugänglich. Sie stammen ursprünglich aus dem Gesamtarchiv der deutschen Juden in Berlin.
Aus Anlass der Synagogenweihe hat das Stadtarchiv die handschriftliche Überlieferung in lesbare Form übertragen. Sie gibt zahlreiche interessante Einblicke in die Verfassung der Jüdischen Gemeinde und den Abläufen in der Synagoge selbst: Detailliert werden die Vorstandsämter und ihre Aufgabe, die Rechte und Pflichten jedes Mitglieds und das Kassen und Rechnungswesen der Gemeinde geregelt.
So wurden sämtliche Ausgaben der Gemeinde nach der damaligen Einkommen- und Klassensteuer auf die einzelnen Mitglieder umgelegt, nur "der Cultur-Beamte und Lehrer der Gemeinde ist von sämtlichen Gemeindeabgaben, sie mögen den Cultus, die Schule oder die Synagoge betreffen, für sich und seine Familie befreit". Zu den Kosten der von der Gemeinde betriebenen Schule konnten aber "nur diejenigen Mitglieder herangezogen werden, welche die jüdische Schule für ihre Kinder wirklich benutzen, und steht diesen jederzeit frei, sich der Beitragspflicht durch Austritt aus der Schulgesellschaft zu entziehen".
In der Synagoge durfte jeder "nur seinen rechtmäßigen vom Vorstande ihm angewiesenen Platz einnehmen, wovon selbstredend Fremde, die zufällig dem Gottesdienste beiwohnen, ausgenommen sind". Es musste absolute Ruhe herrschen: "Jeder störende Verkehr zwischen Personen, er bestehe, worin er wolle, ebenso das störende Umhergehen in der Synagoge während des Gottesdienstes soll unterbleiben; überhaupt muß Jeder sich auf seinem Platze ruhig verhalten, bis er die Synagoge verläßt, oder bis der Gottesdienst gänzlich vollendet ist" und Vortrag und Gesang durften "von Niemandem dadurch gestört werden, dass er disharmonisch eingreift, oder in anderer Weise laut betet oder singt". Wer dem entgegen handelte, wurde mit Geldstrafen belegt. Auch für Sterbefälle, die Totenwache und die Beerdigung werden genaue Vorkehrungen getroffen.
In ihrer Detailliertheit passen die Statuten gut in die preußische Zeit, würden aber auch heute noch vielen Vereinen und Korporationen gut zu Gesicht stehen. Trotz aller Regelungen setzte die Jüdische Gemeinde die Inschrift "Mein Haus wird ein Bethaus für alle Völker genannt werden" an die Synagoge und öffnete sich der Herforder Gesellschaft. Genau dies hat die heutige Gemeinde mit ihrer neuen Synagoge wieder vor.
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