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Neue Deister-Zeitung , 03.12.2008 :

Holocaust-Leugner zu Freiheitsstrafe verurteilt / Volksverhetzung: 72-jähriger Bennigser verschickt 100 Briefe, um seine "Wahrheit" zu verbreiten

Bennigsen (kata). Der Fall war für die Staatsanwaltschaft und die Richterin ganz klar. Der Bennigser Arnold H. hatte sich der Volksverhetzung schuldig gemacht. Das Gericht verurteilte ihn deshalb gestern zu vier Monaten Freiheitsstrafe. Der 72-Jährige hatte mit einem Freispruch gerechnet, da er sich, wie er immer wieder in der Verhandlung unterstrich, keiner Schuld bewusst sei.

Arnold H. hatte im Februar und März dieses Jahres rund 100 Briefe an Nachrichtensender, Zeitungen, Organisationen und politische Einrichtungen geschickt. Seiner Post hatte er ein Anschreiben sowie einige Artikel beigefügt, die er unter dem Pseudonym Herbert Hoff verfasst hatte. Darin leugnet er den Holocaust. Der Rentner bezieht sich dabei unter anderem auf Bevölkerungsstatistiken, die laut seiner Interpretation belegen würden, dass es gar nicht möglich sei, dass sechs Millionen Juden im Dritten Reich umgebracht wurden. Er habe nur Fakten aus der wissenschaftlichen Forschung zusammengetragen, verteidigte sich H. "Fakten sind Fakten", betonte er immer wieder. Und Fakten seien die Wahrheit. Er habe die Briefe besonders an Nachrichtensender und Zeitungen geschickt, damit diese seine "Wahrheit" verbreiten könnten, so der Angeklagte fest überzeugt.

Weder die Staatsanwältin noch die Richterin ließen sich auf eine geschichtliche Diskussion mit Arnold H. ein. Der Umstand stände nicht zur Diskussion, so Staatsanwältin Katharina Ihnen. "Sie haben mit dem Verbreiten von Schriften einen Völkermord verharmlost", warf sie dem Angeklagten vor. Auch habe er mit der systematischen Verbreitung seiner Schriften erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt. H. habe geradezu zynisch über den Holocaust als Propaganda gesprochen. Es handle sich dabei eindeutig um Volksverhetzung.

Richterin Franziska Jaeger schloss sich der Meinung der Staatsanwältin an. "Ich sehe hier keine Fakten", führte sie aus. Eine Geldstrafe reiche bei der Schwere des Falls nicht aus. "Das ist keine Bagatelle", betonte Jaeger. Arnold H. wurde zu vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem muss er 1.500 Euro Strafe an die Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten und die Gedenkstätte Bergen-Belsen zahlen.




Anmerkung von www.hiergeblieben.de:

Artikel über den Dipl.-Kaufmann Arnold Höfs (Jahrgang 1936), ehemals Vorstandsmitglied des "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" (VRBHV), der zwischenzeitlich auch die Kasse der "Bauernhilfe" führte.


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