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Schaumburger Zeitung , 20.04.2002 :

NPD-Demo und Gegendemo sollen zeitversetzt stattfinden

Barsinghausen (wk). Der Verwaltungsausschuss (VA) der Stadt Barsinghausen hat sich intensiv mit den für den 27. April beantragten Demonstrationen befasst und eine einvernehmliche Entscheidung getroffen: Sowohl die NPD-Demo als auch die Gegendemo dürfen am gleichen Tag stattfinden, aber nur unter strengen Auflagen. Die Demos sollen sowohl zeitlich als auch räumlich deutlich voneinander abgegrenzt verlaufen.

Was die NPD-Kundgebung anbelangt, die von Sandy Ossenkopp, dem Vorsitzenden des NPD-Kreisverbandes Schaumburg beantragt wurde, konnte der VA keine stichhaltigen Gründe für ein Verbot erkennen. Bürgermeister Richter sagte dazu gestern im Gespräch mit der DLZ, dass es ihn persönlich sehr treffen würde, wenn man die Demo verbiete und dann vor Gericht eine Niederlage erleiden würde. Diesen Triumph gönne er der NPD nicht. Die NPD darf also am 27. April demonstrieren, und zwar von 15 bis 18 Uhr.

Ausgangspunkt wird der Deisterplatz sein, von dort können die NPD-Mitglieder über die Poststraße, Breite Straße, Volkers Hof, Bahnhofstraße, Kaiserhof, Osterstraße, Wittkopp-Kreuzung und Berliner Straße zurück zum Bahnhof marschieren, wo die Abschlusskundgebung stattfinden kann.

Die Gegendemo, die von Nils Christian Wohltmann geleitet und gemeinsam vom Falkenkeller und der Antifa Wennigsen beantragt wurde, soll um 8 Uhr beginnen und um 11 Uhr enden. Die Route führt vom Bahnhof über die Deisterstraße zum Rathaus, wo die Abschlusskundgebung stattfinden wird.

Der Verwaltungsausschuss bleibe mit diesen zeitlichen und örtlichen Abweichungen von den ursprünglich beantragten Demo-Bedingungen seiner bisherigen Linie der kontinuierlichen Entzerrung treu, betonte Richter. Man habe bereits bei der zweiten Demo nebst Gegendemo versucht, die Kontrahenten zu trennen. Ursprünglich war überlegt worden, die Gegendemonstration entweder einen Tag vor oder nach der NPD-Demo zu genehmigen. Das aber würde, so war sich der Verwaltungsausschuss einig, faktisch einem Verbot gleichkommen und von niemandem verstanden werden. Mit der genauen Zeitvorgabe und dem frühen Beginn der Gegendemo um 8 Uhr wolle man mögliche Probleme vermeiden. So werden am 27. April gegen 10 Uhr auch rund 700 Delegierte zum Kreissporttag beim NFV eintreffen, von denen viele mit dem Zug anreisen werden. Da sei es sicher nicht sehr glücklich, wenn zeitgleich eine große Demo am Bahnhof starten würde, unterstrich Richter. Grundsätzlich wolle man die Demos nicht mehr direkt in der Innenstadt haben, ergänzte der Verwaltungschef. Die Polizei, so Richter weiter, sei von den Vorgaben der Stadt unterrichtet worden.

Die Stadtverwaltung hat für beide Demonstrationen eine Vielzahl von formellen Auflagen erteilt, zum Beispiel Alkoholverbot. Speziell für die NPD-Demo wurden 17 Auflagen schriftlich fixiert, die unter anderem das geschlossene Marschieren in Blöcken, Zügen und im Gleichschritt verbieten. Die Versammlungsteilnehmer dürfen keine Nazi-Embleme tragen – auch der Schriftzug "Hass" ist verboten. Nicht erlaubt sind zudem dunkle Springerstiefel, Bomberjacken oder militärische Kopfbedeckungen.


sz@schaumburger-zeitung.de

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