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www.hiergeblieben.de , 04.01.2006 :

Übersicht

Veröffentlichungen am 04.01.2006:


01.) Neue Westfälische:
(Horn-Bad Meinberg) Verprügelt, weil er nicht deutsch aussah

02.) Höxtersche Kreiszeitung / Neue Westfälische:
(Horn-Bad Meinberg) Verprügelt, weil er nicht deutsch aussieht / Bewährung für einschlägig vorbestraften Neonazi aus Steinheim

03.) Höxtersche Zeitung / Westfalen-Blatt:
(Horn-Bad Meinberg) Rechtsradikaler schlägt zu / Tischler (21) aus Steinheim verurteilt

04.) Schaumburger Zeitung:
(Bückeburg) Vier müssen vor das Truppendienstgericht / Sex- und Saufskandal an der Heeresfliegerwaffenschule wird weitere Konsequenzen haben

05.) Neue Westfälische:
Prügelszene wird nachgestellt / Ortstermin im Prozess gegen zwei Bielefelder Polizeikommissare

06.) Bielefelder Tageblatt (MW) / Neue Westfälische:
(Bielefeld) Ortstermin im Polizisten-Prozess / Nächtliche Schlägerei wird am 18. Januar nachgestellt

07.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Zwei Polizisten schwer belastet / Ortstermin soll Prügel-Vorwürfe klären

08.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Leitartikel / Unglück in Bad Reichenhall / Ein Bau-TÜV ist längst überfällig / Wolfgang Schäffer

09.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Kommentar / CSU-Klausur / "Stoiber unangefochten" / Friedhelm Peiter

10.) faMos-Paderborn:
(Paderborn) Einladung




Nachrichten zu Migration / Rassismus vom 04.01.2006:


01.) EU will Flüchtlingslager in Afrika noch 2006
(Kleine Zeitung)

02.) Auch Waisen brauchen ein Zuhause / Spanien setzt Maßstäbe in der europäischen Asylpolitik und richtet als erstes Land Auffanglager außerhalb der EU-Grenzen ein
(Jungle World)

03.) Flucht aus Darfur, Odyssee in Europa
(UNHCR)

04.) Feuertod bleibt unerklärt / Im Fall des vor einem Jahr in Dessau gestorbenen Ouri Jalloh lässt ein Verfahren auf sich warten
(Neues Deutschland)

05.) Aktenzeichen ungelöst / Ein Jahr nach dem Tod Oury Jallohs in einer Polizeizelle in Dessau sind in diesem Fall noch viele Fragen offen / Die Hauptverhandlung könnte dennoch ausfallen
(Jungle World)




01.) EU will Flüchtlingslager in Afrika noch 2006

Noch unter österreichischem EU-Ratsvorsitz wird die EU in Afrika und vermutlich auch in der Ukraine "Schutzzentren" für Flüchtlinge einrichten. Das sagte Innenministerin Prokop dem "Kurier". Zugleich forderte sie das EU-Kandidatenland Türkei auf, mit der Union ein Rückübernahme-Abkommen für illegale Einwanderer abzuschließen. Auch dies sei unter österreichischer EU- Ratspräsidentschaft "machbar".

Um das Flüchtlingsproblem anzupacken, "braucht es einen Stufenplan: Entwicklungshilfe und die Errichtung von Schutzzentren. In Afrika und wahrscheinlich in der Ukraine werden unter unserem EU- Vorsitz Schutzzentren aufgebaut", sagte Prokop. Die EU-Kommission werde mit dem UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge ein Konzept zur Rückführung dieser Flüchtlinge entwickeln. "Für Flüchtlinge werden Projekte in der Heimat aufgebaut. Ein Teil könnte aber auch Arbeit in der EU finden."

Vor allem Spanien und Italien sind mit nicht abreißenden Flüchtlingsströmen aus Afrika konfrontiert, weswegen schon seit längerem die Einrichtung von Abfanglagern in Nordafrika diskutiert wird.

Prokop kritisierte, dass es in Ankara "bisher keine Bereitschaft" zu einem Abkommen über die Rückführung von illegalen Einwanderern gebe, obwohl die EU dies seit langem wolle. "Ein Beitrittskandidat wie die Türkei muss bereit sein, Flüchtlinge zurückzunehmen. Wir erwarten jetzt die Bereitschaft der Türkei zu so einem Abkommen."

Skeptisch zeigte sich Prokop zu Plänen der EU-Kommission, eine "Green Card" (Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung) für den gesamten EU-Raum einzuführen. "Ich bin weiterhin für nationale Regelungen, was den Zuzug von Arbeitskräften angeht. Österreich ist nach den USA, Großbritannien, Italien und Frankreich das fünftstärkste Zuwandererland." Einheitliche Asyl- und Einwanderungsregelungen in der Union solle es bis 2010 geben.

Quelle: Kleine Zeitung




02.) Auch Waisen brauchen ein Zuhause / Spanien setzt Maßstäbe in der europäischen Asylpolitik und richtet als erstes Land Auffanglager außerhalb der EU-Grenzen ein

Knapp drei Monate ist es her, dass die Bilder aus den spanischen Exklaven Ceuta und Melilla um die Welt gingen. In großen Grup­pen versuchten damals afrikanische Flüchtlinge, nachts die südliche Außengrenze der EU zu überwinden. Mit selbstgebauten Leitern stürmten sie die Stacheldrahtzäune. Mindestens 14 Flüchtlinge kamen dabei ums Leben.

Groß war damals das öffentliche Interesse und das Entsetzen über die "Tragödie". Eine Veränderung in der repressiven Migrationspolitik der europäischen Staaten hatte dies erwartungsgemäß nicht zur Folge, ganz im Gegenteil. Die ersten Reaktionen Spaniens waren die Erhöhung des Grenzzauns, die Verbesserung der Überwachungsanlagen sowie die Reaktivierung eines alten Rücknahmeabkommens mit Marokko. Spanien behandelt Marok­ko nun als "sicheren Drittstaat" und kann so ohne Prüfung der Fluchtgründe Flüchtlinge in das nord­afrikanische Land ab­schieben. Für Karl Kopp, den Europa-Referenten von Pro Asyl, bedeutet dies "nichts anderes als den Bruch der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention".

Die ersten "Erfolge" dieser Politik sind bereits jetzt zu erkennen: Die nächtlichen Versuche, den Zaun zu überwinden, haben fast ganz aufgehört, so dass Anfang Dezember das spanische Militär, das zur Unterstützung der Grenztruppen nach Nord­afrika versetzt worden war, abgezogen wurde. Die Situation sei "unter Kontrolle", man habe den "Herd der Instabilität" beseitigt, wie Consuelo Rumí, die spanische Staatssekretärin für Einwanderung, stolz verkündete. Indessen steigt die Zahl der ertrunkenen Flüchtlinge in der Meeresenge von Gibraltar wieder an.

Nun will Spanien das verwirklichen, was der ehe­malige deutsche Innenminister Otto Schily schon im vorletzten Jahr forderte und auch bereits in der EU diskutiert wird: Auffanglager für Flüchtlinge außerhalb der europäischen Grenzen, und damit auch außerhalb des europäischen Rechtsgebietes. Anfang Dezember vereinbarten Spanien und Marokko die Einrichtung von insgesamt vier Auffanglagern für minderjährige Flüchtlinge, die ohne Eltern in Spanien aufgegriffen werden. Der Vertrag wurde von Rumí und dem Staatssekretär für Sicherheit, Antonio Camacho, mit dem marokkanischen Generaldirektor für Innere Angelegenheiten, Mohieddin Amazazi, in Marrakesch ausgehandelt. Als erstes ist geplant, zwei "Zentren für Aufnahme und Ausbildung" zu errichten: das eine in Nador, dem Nachbarort von Melilla, das andere in Beni Mellal. Die Zentren, mit jeweils 50 Plätzen, sollen die "soziale Wiedereingliederung" der Minderjährigen ermöglichen.

"Ziel der Regierung ist es, so viele Jugendliche wie möglich zurückzuführen", erklärte Consuelo Rumí nach Abschluss der Verträge. Die Regierung von Spanien sieht das Abkommen als ein "weiteres Zeichen für die gute Zusammenarbeit der beiden Staaten in der Flüchtlingsproblematik". Wieder einmal soll durch neue bilaterale Verträge geltendes Asylrecht umgangen werden. Elternlose Jugend­liche dürfen nach dem spanischen Asylrecht nicht abgeschoben werden, ohne dass ihre Fürsorge durch den Staat oder Verwandte im Herkunftsland gewährleistet ist. Wenn die Eltern nicht mehr leben oder die "Rücknahme" ihrer Kinder verweigern, muss sich Spanien um die Flüchtlinge kümmern, da die meisten Herkunftsländer nicht über Einrichtungen für elternlose Minderjährige verfügen. Insbesondere im Süden Spaniens gibt es aus diesem Grund bereits unzählige Auffanglager, alleine in Andalusien sind es über 30. Nach einer offiziellen Studie waren von Januar 2004 bis Juni 2005 knapp 12.000 minderjährige Flücht­linge in der Obhut des spanischen Staats. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 800 Neuankömmlinge regis­triert, jedoch konnten nur an die 100 Kinder und Jugendliche zurückgeführt werden. Damit Marokko nun die "Fürsorge" für die Minderjährigen übernehmen kann, werden mit spanischem Geld die Auffanglager errichtet.

Ohne die Situation in den Ländern zu prüfen, handelt Spanien zudem immer mehr Abkommen über die Rückführung von Flüchtlingen mit afrikanischen Staaten aus, zuletzt mit Ghana, Mali, Angola und Nigeria. In Teilen Nordnigerias gilt die Sharia, Homosexualität kann mit dem Tod durch Steinigung bestraft werden und amnesty international zufolge gibt die "geschlechtsspezifische Diskriminierung in Gesetz und Praxis weiterhin Anlass zu ernster Sorge". Doch Menschenrechte waren kein Thema, als der Außenminister Miguel Ángel Moratinos im Dezember sechs afrikanischen Ländern einen Besuch abstattete. Er ist der erste spanische Außenminister, der seit dem Ende der Diktatur 1975 Afrika besuchte, und er meint, über den Kontinent gut Bescheid zu wissen: "Afrika ist kein armer Kontinent, sondern ein verarmter; es ist kein marginaler Kontinent, sondern ein marginalisierter; es ist kein kranker Kontinent, sondern er ist von Plagen und Epidemien betroffen; und es ist kein alter Kontinent, sondern ein junger und dynamischer." Aber da Afrika eine "Zeitbombe" sein könnte, sei er nun hier, um "nahe bei denen zu sein, die Solidarität einklagen", da­bei jedoch stets "die Interessen Spaniens verteidigend".

Dass es vor allem um die Interessen Spaniens geht, wurde vergangene Woche deutlich. Spanische Medien berichteten, dass Regierungschef José Luis Rodríguez Zapatero beabsichtige, die Exklaven Melilla und Ceuta zu besuchen, und darüber die marokkanische Regierung unterrichtet habe. Die Bürgermeister der Städte, beide Mitglieder der rechtskonservativen oppositionellen Volkspartei PP, reagierten beleidigt. Wenn Zapatero vorher Marokko um Erlaubnis bitten müsse, "sei es besser, wenn er nicht komme", erklärte Juan José Imbroda, Bür­germeister von Melilla. Die Regierung müsse niemanden informieren, da sie "zwei Städte auf nationalem Territorium" besuche, betonte sein Amtskollege aus Ceuta, Juan Jesús Vivas.

Mit den Auffanglagern treibt Spanien die ­Politik der Abschottung weiter, ganz im Sinne der EU. Bereits Ende November beschlossen die EU-Innenminister die so genannte Asylverfahrensrichtlinie. Diese besagt, dass auch Staaten, die nicht die Genfer Flüchtlings­konven­tion unterzeichnet haben, als "sicher" eingestuft wer­den können. EU-Justizkommissar Franco Frattini erklärte im November in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung, dass sich die Staa­ten verpflichten sollten, "diejenigen wieder zurückzunehmen, die illegal von ihrem Territorium nach Europa eingewandert sind". Pro Asyl zufolge stellt dies ein "kollektives Asylverhinderungsprogramm" der europäischen Staaten dar. Auch amnesty international übte Kritik: "Statt den Flüchtlingsschutz in der Welt zu stärken, scheint die EU-Politik eher darauf gerichtet zu sein, die Menschen mit allen Mitteln von der EU fernzuhalten." Dafür sprechen auch die Zahlen. In Spanien wurden im letzten Jahr 40 Prozent weniger "Illegale" aufgegriffen, die Zahl der an der Grenze abgewiesenen Flüchtlinge stieg dagegen im gleichen Umfang.

Quelle: Jungle World (Thorsten Mense)




03.) Flucht aus Darfur, Odyssee in Europa

Athen, 6. Dezember (UNHCR) – Mohammed* kommt aus der Bürgerkriegsregion Darfur im Sudan, die als eines der am schlimmsten von Gewalt und Krieg heimgesuchten Gebiete der Erde gilt.

Hunderte von Dörfern wurden in den vergangenen zwei Jahren zerstört, hunderttausende von Menschen getötet oder verletzt. Andere starben durch Krankheiten – Folgen eines Krieges, in dem die berüchtigten Janjaweed-Milizen nur verbrannte Erde hinterließen. Über zwei Millionen Menschen wurden vertrieben. Darfur gilt als Schauplatz von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen.

Hunderte von Dörfern wurden zerstört, hunderttausende von Menschen getötet oder verletzt. Andere starben durch Krankheiten – Folgen eines Krieges, in dem die berüchtigten Janjaweed-Milizen nur verbrannte Erde hinterließen. Über zwei Millionen Menschen wurden vertrieben. Darfur gilt als Schauplatz von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen.

Eigentlich sollten dies ausreichende Gründe sein, den Asylantrag von jemandem ernst zu nehmen, der aus Darfur stammt.

Mit Unterstützung von amnesty international (ai) und des Griechischen Flüchtlingsrates die vor Gericht klagten, wurde Mohammed Ende Mai dieses Jahres aus der Haft in Griechenland entlassen. Trotzdem ist er keinen Schritt weiter mit der Prüfung seines Asylantrags, erst recht nicht mit der Anerkennung als Flüchtling.

Sein Asylverfahren wurde aufgrund einer Formsache unterbrochen und seitdem sorgten die ineinander greifenden Systeme von europäischem und nationalem griechischen Recht dafür, dass der Fall Mohammed nie inhaltlich behandelt wurde – unabhängig von seiner Person oder Herkunft, wie gerechtfertigt sein Antrag auf den Flüchtlingsstatus auch sein mag. Es sei denn, die Vernunft siegt und letzten Anstrengungen von Menschenrechtsorganisationen wird doch noch Gehör geschenkt.

Mohammed war auch in Großbritannien inhaftiert. Alles in allem hat er ungefähr die Hälfte seines Aufenthaltes in Europa in Haft zugebracht. Eigentlich hat er sich nichts zu Schulden kommen lassen. Außer der Tatsache, dass er in Europa Schutz beantragt hat und dass er, wie viele andere Asylsuchende, das komplexe System der Gesetze auf EU- und Staatenebene nicht ganz verstanden hat.

Der 45-jährige Sudanese floh aus seinem Dorf im Norden Darfurs im Jahr 2003, einige Monate nachdem der brutale Bürgerkrieg ausgebrochen war. Er war gezwungen, seine Frau und fünf kleine Kinder zurückzulassen. Viele Asylsuchende haben große Schwierigkeiten, skeptischen Behörden und Gerichten ausreichende Informationen über ihre Identität und Herkunft zu liefern. Nicht so Mohammed. Er kann Dokumente vorweisen, die seine Herkunft aus Darfur bestätigen.

Ein UNHCR-Mitarbeiter besuchte ihn während seiner Haftzeit im April 2005. Er sei außerordentlich ruhig gewesen, fast schon gefasst während des Interviews, als aber die Situation zu Hause zur Sprache kam, hätten sich seine Augen mit Tränen gefüllt, so der Mitarbeiter.

"Als mein Dorf angegriffen wurde, wurden viele aus meiner Familie getötet", sagte Mohammed mit leiser Stimme. "Alle Männer und Jungen älter als elf Jahre wurden gehängt." Seit seiner Flucht hat Mohammed wenig über das Schicksal seiner Familie erfahren. Er glaubt und hofft, dass sie in einem der vielen Vertriebenlager in Darfur leben.

Mohammeds Geschichte ist nicht ungewöhnlich – neben schrecklichen Erzählungen von unzähligen Vergewaltigungen und andere Grausamkeiten kann man kann ähnliches Geschichten von vielen der 1,8 Millionen Vertriebenen Darfurs oder von den mehr als 200.000 Flüchtlingen hören, die auf der anderen Seite der Grenze im Tschad leben. Nur wenige Menschen aus Darfur haben es geschafft, nach Europa zu fliehen.

Nach mehreren Wochen erreichte Mohammed im Juni 2003 Leros, eine griechische Insel in der östlichen Ägäis. Da er in Griechenland "illegal" ankam, wurde er verhaftet und eingesperrt. Es überrascht nicht zu hören, dass er, wie er sagt, während dieser Zeit sehr viel Angst hatte. Er sagt, zuerst habe ihn niemand über seine Rechte informiert. Er wusste nicht, wie er einen Asylantrag stellen konnte. Später, nach Erhalt der relevanten Dokumente, gelang es ihm dann doch. Nach den üblichen drei Monaten, die für die Inhaftierung von Neuankömmlingen gilt, wurde er entlassen und verließ Leros, um auf das Festland zu gelangen.

"Nach der Haftentlassung war ich zwei Wochen obdachlos", erinnert er sich. "Ich schlief unter freiem Himmel in Omonia (ein Platz im Zentrum von Athen). Ich hatte nichts. Keine Arbeit, nirgends wo ich hin konnte. Ich wusste nicht, was ich tun sollte und entschloss mich Griechenland zu verlassen."

Viele Asylbewerber, die mit dem Asylverfahren in Griechenland nicht vertraut sind und oft keine Unterkunft oder andere Unterstützung haben, verlassen das Land auf der Suche nach Schutz und Hilfe anderswo in Europa. Es ist ähnlich in Italien, wo solche Hilfen nur in den ersten 45 Tagen angeboten werden, das Asylverfahren sich aber über ein ganzes Jahr hinziehen kann.

"Ich wusste nichts über das Asylverfahren, also habe ich den Rat eines Freundes befolgt nach Großbritannien zu gehen, wo alles besser sei", sagt Mohammed. Er schaffte es bis auf die britische Insel, wo er erneut einen Asylantrag stellte.

Die Prüfung seiner Fingerabdrücke durch eine im September 2003 in Betrieb genommene EU-weite Datenbank ("Eurodac") ergab, dass er bereits in Griechenland um Asyl nachgesucht hatte.

Mohammed wurde deswegen inhaftiert und für rund sechs Monate in Großbritannien interniert. So lange dauerte es, bis im Einklang mit einer EU-Regelung ("Dublin II") geklärt war, dass Griechenland für seinen Asylantrag innerhalb der EU verantwortlich ist. "Dublin II" wurde im Februar 2003 ratifiziert und weist EU-Staaten klare Verantwortlichkeiten zur Durchführung des Asylverfahrens zu.

Griechenland erhielt 2004 über 1.300 Anfragen, um Asylbewerber zurückzunehmen, die dort zuerst einen Antrag gestellt hatten, ehe sie es in anderen EU-Staaten erneut versuchten. Asylsuchende, die von anderen EU-Staaten zurückgeschickt werden, haben dort oft das Problem, dass ihr Verfahren unterbrochen wurde und deswegen laut griechischem Gesetz nicht wieder aufgenommen werden kann.

Genau dies widerfuhr Mohammed bei seiner Ankunft in Griechenland im Juni 2004. Er wurde informiert, dass infolge seiner "nicht autorisierten" Ausreise die Bearbeitung seines Falles unterbrochen worden war und es deshalb nicht möglich sei, seinen Antrag weiter zu verfolgen. Er wurde für weitere drei Monate inhaftiert, dann mit der Aufforderung entlassen, Griechenland binnen eines Monats zu verlassen.

Das Internationale Sekretariat von amnesty international teilte dem griechischen Minister für Öffentliche Ordnung, Georgios Voulgarakis, schriftlich mit, aus ihrer Sicht sei Mohammed ein Flüchtling sodass eine Abschiebung in den Sudan das Prinzip des "non-refoulement" verletzen würde. Das ai-Büro in Athen erhielt keinerlei Antwort auf dieses Schreiben.

Im März 2005 wurde Mohammed erneut festgenommen und inhaftiert, weil er die vorherige Anordnung verletzt hatte, Griechenland bis Ende Juni zu verlassen. Dieses Mal legten seine Anwälte beim höchsten Verwaltungsgericht, dem Staatsrat, Berufung ein.

"Die Situation ist hoffnungslos. Es gibt viele Fälle von Personen, die in der gleichen Lage sind (wie Mohammed), und wir sind einfach zu wenige, um ihnen allen zu helfen", sagt der Rechtsanwalt und Koordinator der Rechtshilfeabteilung des Griechischen Flüchtlingsrats, Spyros Koulocheris.

Dieser Fall ist problematisch für die Fürsprecher von Flüchtlingen, zeigt er doch das Ausmaß auf, in dem europäische Staaten, sowohl auf nationaler wie auch auf EU-Ebene, Schutzmechanismen eingeschränkt haben, um den Zugang zu begrenzen und die Zahlen zu reduzieren. Ein Flüchtling kann in einem EU-Staat einen Asylantrag stellen, aus nachvollziehbaren Gründen einen anderen EU-Staat aufsuchen und von dort in das Land, in dem er zum ersten Mal einen Asylantrag gestellt hat, zurückgeführt werden. Dann kann es im Einklang mit dem nationalen Recht dieses Landes passieren, dass der ursprüngliche Antrag überhaupt nicht weiter behandelt wird.

"Wir sollten betonen, dass diese kafkaeske Situation nicht nur in Griechenland auftreten kann", sagt die UNHCR-Vertreterin in Brüssel, Judith Kumin. "Es gibt andere Länder in Europa, wo so etwas auch passieren könnte, falls formale Anforderungen nicht erfüllt würden, zum Beispiel wenn Fristen für die Antragstellung nicht eingehalten werden."

Die Dublin-II-Regelung seien für ein Europa entworfen, worden in dem Asylrecht und –praxis einheitlich sind, bemerkt Kumin. "Leider sind wir noch ein ganzes Stück von diesem Ziel entfernt. Aber irgendetwas kann nicht stimmen, wenn die ganze Welt die Tragödie von Darfur wahrnimmt und der Fall eines Asylbewerbers von dort nicht einmal angehört werden kann."

Im September verbesserte sich Mohammeds prekäre Situation in Griechenland leicht aufgrund eines Zwischenbescheids des Staatsrats. Er hat den griechischen Behörden die Abschiebung Mohammeds untersagt, bis das Gericht seine endgültige Entscheidung trifft, ob sein Asylantrag nun doch erneut behandelt werden sollte. Der Staatsrat hat außerdem entschieden, ihm seine rosa Karte - sie garantiert dem Inhaber die kostenlose medizinische Versorgung und das Recht auf Arbeitsuche – zurückzugeben. Zudem muss der Staat die Gerichtskosten übernehmen.

Doch nun kann es bis zu drei Jahre dauern, bis das Gericht seine endgültige Entscheidung fällt. Der Mann aus Darfur wird so weiter für einen der Schwachpunkte des europäischen Asylsystems stehen.

"Ich will nur Asyl", sagt er, wenn er über seine Odyssee mit den UNHCR-Mitarbeitern spricht.

Quelle: UNHCR




04.) Feuertod bleibt unerklärt / Im Fall des vor einem Jahr in Dessau gestorbenen Ouri Jalloh lässt ein Verfahren auf sich warten

Am 7. Januar 2005 starb Oury Jalloh bei einem Feuer in Polizeiarrest. Ein Jahr später wird noch immer an der Anklage gefeilt, und das Verhältnis zwischen Asylbewerbern und Behörden in Dessau bleibt schlecht.

Die Mahnwache, die am Samstag in Dessau abgehalten wird, findet an der Friedensglocke statt, nicht vor der Polizeiwache – obwohl auch das ein passender Ort gewesen wäre. Im Keller jenes Gebäudes starb vor einem Jahr der damals 21-jährige Oury Jalloh, ein Asylbewerber aus Sierra Leone. Er kam in einem Feuer um, von dem auch nach einem Jahr noch nicht restlos geklärt ist, wie es entstehen konnte, und für das noch immer niemand zur Rechenschaft gezogen wurde.

"Wir leben mit vielen Hypothesen", sagt Marco Steckel von der Dessauer Opferberatung, der gemeinsam mit Freunden Jallohs energisch auf Aufklärung hat dringen müssen, nachdem die Polizei den Tod im Gewahrsam zunächst nur knapp vermeldet hatte. Häppchenweise drangen danach erschütternde Umstände ans Licht: Jalloh starb, an Händen und Füßen "fixiert", den Hitzetod, nachdem die eigentlich feuerfeste Matratze in der Ausnüchterungszelle mit einem zuvor bei einer Durchsuchung übersehenen Feuerzeug in Brand gesteckt worden sei. Der Brandmelder war von diensthabenden Beamten zunächst ignoriert worden – angeblich, weil es zuvor häufig Fehlalarm gegeben habe. Als schließlich Rettungsmaßnahmen eingeleitet wurden, war es zu spät.

Untersuchungen der Staatsanwaltschaft, die den vermutlichen Ablauf des Geschehens aufwändig nachstellte, haben immerhin anfängliche Spekulationen widerlegt, wonach das Feuer vorsätzlich gelegt worden sein könnte. Diese These, die ihren Ursprung in gründlichem Misstrauen vieler Asylbewerber gegenüber den Behörden auch in Dessau hat, sei "nicht zu halten", sagt Steckel. Gleichwohl erhob die Staatsanwaltschaft nach fünfmonatiger Arbeit Anklage gegen zwei Polizeibeamte, denen Versäumnisse etwa bei der Durchsuchung Jallohs vorgeworfen werden – oder "Gleichgültigkeit mit Todesfolge", wie die "Süddeutsche Zeitung" titelte.

Freilich: Zu einer Verhandlung ist es bis heute nicht gekommen, nachdem das Landgericht Dessau im Oktober weitergehenden Informationsbedarf angemeldet hatte. Es gehe um "Kleinigkeiten des Zeitablaufs", erklärt die Staatsanwaltschaft. Entsprechende Informationen würden derzeit von einem Gutachter zusammengestellt. Wann die erbetenen Auskünfte dem Gericht vorlägen, sei ungewiss, sagte ein Sprecher dem ND. Opferberater Steckel kritisiert diese schleppende Aufklärung. Es bedürfe endlich eines Gerichtsprozesses, um "Transparenz in das Geschehen zu bringen und zu klären, wer für Jallohs Tod verantwortlich ist".

Das Verhalten gegenüber Flüchtlingen scheint sich in der Stadt, in der im Juni 2000 schon der Mosambikaner Alberto Adriano von Skinheads ermordet worden war, auch nach dem tragischen Tod Jallohs kaum geändert zu haben. Zunächst hatte es ein Gespräch zwischen Ausländern und Polizei gegeben – zustande gekommen war es nur auf Initiative des Multikulturellen Zentrums. Von einer Fortsetzung ist Steckel nichts bekannt: "Eine längerfristige Beschäftigung mit dem Thema kann ich nicht feststellen." Stattdessen droht einem afrikanischen Laden, der als einer der wenigen Treffpunkte für Afrikaner in Dessau gilt und dessen Inhaber sich energisch um Aufklärung im Fall Jalloh eingesetzt hatte, die Schließung – angeblich, weil von dort der Handel mit Drogen organisiert werde.

Quelle: Neues Deutschland (Hendrik Lasch)




05.) Aktenzeichen ungelöst / Ein Jahr nach dem Tod Oury Jallohs in einer Polizeizelle in Dessau sind in diesem Fall noch viele Fragen offen / Die Hauptverhandlung könnte dennoch ausfallen

Dessau, an einem kalten Januarmorgen. Zwei Frauen säubern im Auftrag der Stadt die Straßen. Sie fühlen sich dabei von einem stark angetrunkenen Mann gestört und rufen die Polizei. Die Beamten wollen den Mann festnehmen, er protestiert, versteht nicht, warum er mitkommen muss, er habe doch seine Papiere dabei. Auf der Wache interessiert die angeblich ungeklärte Identität des Mannes nicht mehr, man nimmt ihm Blut ab, bringt ihn in die geflieste Zelle Nummer fünf im Kellergeschoss und fesselt ihn mit Handschellen an Händen und Füßen. Knapp drei Stunden später ist Oury Jalloh tot, qualvoll verbrannt im Polizeigewahrsam.

Am 7. Januar 2006 jährt sich der Tod des jungen Mannes aus Sierra Leone. Es ist still geworden um den Fall. Trotz umfangreicher Ermittlungen sind die meisten Fragen und Widersprüche nicht geklärt. Ob eine Hauptverhandlung eröffnet wird, steht plötzlich in Frage, da das Landgericht nach Monaten der Tatenlosigkeit ihre Zulässigkeit prüfen lässt. Der Rechtsanwalt der Nebenklage, Ulrich von Klinggräff, bezeichnet dies als "einen sehr ungewöhnlichen Vorgang".

Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Tod Jallohs schnell ihre Version für die ungeheuerlichen Vorgänge auf der Polizeiwache parat: Er habe die Matratze mittels eines Feuerzeuges selbst angezündet, Fremdverschulden sei ausgeschlossen. Danach bleibt lediglich zu klären, ob die Polizeibeamten den Suizid des Mannes hätten verhindern können.

Doch der präsentierte Hergang der Ereignisse wirft mehr Fragen auf, als dass er Antworten gibt. Wie kam Jalloh trotz gründlicher Durchsuchung zu einem Feuerzeug? Wieso brannte die feuerfeste Matratze? Warum wurde der stark alkoholisierte Mann an Händen und Füßen gefesselt und unzureichend überwacht? Welchen Grund gab es für einen Suizid? Woher stammt die Nasenbeinfraktur, die in einer zweiten unabhängigen Obduktion diagnostiziert wurde?

Nach seinem Tod wurde aus Oury Jalloh ein Aktenzeichen, wie er es zu Lebzeiten als Asylsuchender für die bundesdeutschen Behörden war. Der Mann war vor einem der furchtbarsten Bürgerkriege Afrikas geflüchtet. In Dessau beantragte er Asyl, verliebte sich und wurde Vater eines Kindes, das gegen seinen Willen zur Adoption freigegeben wurde – die junge Mutter konnte den Anfeindungen ihrer Umgebung wegen ihres afrikanischen Freundes nicht standhalten. Oury Jalloh kämpfte um das Sorgerecht und träumte von einer Zukunft mit der Familie. Sein Freund Mouctar Bah bezweifelt deshalb auch die Selbsttötungshypothese der Staatsanwaltschaft: "Wenn ich seine ganzen Zukunftspläne zusammennehme, dann war Oury nicht so weit, sich selber umzubringen", sagte er der ARD.

Für die Dessauer Bevölkerung war er nur einer dieser Flüchtlinge, die am Rande der Stadt und der Gesellschaft leben. So kam auch dem Oberbürgermeister Hans-Georg Otto kein Wort des Bedauerns über die Lippen. Er könne sich "nicht um alles kümmern", wurde er zitiert. Bei der Trauerfeier glänzten die Stadtoberen durch Abwesenheit. "Man soll sich mal die Frage stellen, was das für einer ist, der morgens betrunken Frauen auf der Straße belästigt", sagte ein CDU-Abgeordneter während einer Landtagsdebatte. "Man sorgt sich um seinen Ruf und ist bemüht, jegliche Schuld und Verantwortung abzuwehren", erklärt Matthias Gärtner (PDS) die Reaktionen.

Bei der Dessauer Polizei stehen die afrikanischen Flüchtlinge unter dem Generalverdacht des Drogenhandels. An die ständigen Polizeikontrollen und ­?schi­kanen haben sie sich längst gewöhnt. Anfänglich wehrten sie sich, doch die Polizei reagierte auf Anschuldigungen stets mit Gegenklagen. Diese Einschüchterungstaktik hat laut Marco Steckel von der Opferberatung Dessau zur Folge, dass die Betroffenen nicht mehr gegen ihre Diskriminierung protestieren.

Mouctar Bahs kleiner Telefonladen im Dessauer Zentrum ist einer der wenigen Orte der Stadt, an dem sich die Flüchtlinge zuhause fühlen und Freunde treffen. Hier trifft sich auch eine kleine Gruppe von Menschen, die für die Aufklärung der Umstände kämpfen, die zum Tod ihres Freundes Oury Jalloh führten. Nunmehr will das Landesverwaltungsamt den Telefonladen mit der rechtlich zweifelhaften Begründung schließen lassen, dort würden Absprachen zum Drogenhandel getätigt.

Auch andere, die der Version der Staatsanwaltschaft widersprechen, werden unter Druck gesetzt. Ein paar Wochen nach dem Tod Jallohs rief die Staatsanwaltschaft spät abends bei einem Redakteur der Mitteldeutschen Zeitung an, der einen kritischen Artikel über Jallohs Tod veröffentlichen wollte, und forderte ihn auf, über den Inhalt noch einmal nachzudenken.

Nach zweimonatigen Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft im vergangenen Frühjahr Anklage gegen die zwei Dienst habenden Polizisten. Der Dienstgruppenleiter Andreas S. habe wiederholt den Feueralarm abgeschaltet und die Gegensprechanlage leiser gedreht, weil man sich durch den Todeskampf Oury Jallohs beim Telefonieren gestört gefühlt habe. Erst nach drei Minuten hätten sich die Beamten ohne Feuerlöscher in den Keller begeben, als der Rauch bereits ein Durchkommen unmöglich machte. Das berichtete die Po­lizeibeamtin Beate H. Später zog die Hauptbelastungszeugin ihre Aussage bei einer zweiten Vernehmung im Beisein der beiden Kollegen zurück. »Natürlich ist das eine ungeheure Drucksituation, und man spürt bei der neuerlichen Aussage das Bedürfnis der Polizeibeamtin, ihre Kollegen zu entlasten«, interpretiert Klinggräff die Kehrtwende im Rückblick. Mitt­lerweile hat die Beamtin auch ihre zweite Aussage zurückgezogen.

Nur unter dem Druck der Öffentlichkeit gab die Staatsanwaltschaft mit der Zeit einige Details preis, etwa den Mitschnitt des Telefonats zwischen dem Dienstgruppenleiter Andreas S. und dem zur Blutabnahme kontaktierten Arzt Andreas B. "Polizei: 'Pikste mal 'nen Schwarzafrikaner?' Arzt: 'Ach du Scheiße. ( … ) Da finde ich immer keine Vene bei den Dunkelhäutigen.' Polizei: 'Na, bring' doch 'ne Spezialkanüle mit.' Arzt: 'Mach’ ich.'" Den Vorwurf des Rassismus wies der Polizeisprecher Marcus Benedix im Gespräch mit der Jungle World barsch zurück: "Alles aus der Luft gegriffen!" Auch die Ärztekammer Sachsen-Anhalts reagierte in einem Schreiben an die Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus mit Unverständnis. Salopp, derb und burschikos sei der Ton des dokumentierten Telefonats.

Verblüffend sind die Parallelen zu einem früheren Fall. Im November 2002 verstarb der 36-jährige Obdachlose Mario Wichtermann im Dessauer Polizeigewahrsam an einer Schädelfraktur, ebenfalls in Zelle fünf. Man hatte seine lebensgefährliche Verletzung übersehen. Der Dienst­leiter hieß Andreas S., der untersuchende Arzt Andreas B. Das damalige Ermittlungsverfahren wurde mit der eleganten Begründung fallen gelassen, die Schwere der Verletzung hätte sowieso zum Tod Wichtermanns geführt.

Ganz ähnlich könnte es im Fall Oury Jallohs kommen. Nach fünfmonatigem Schweigen lässt das Landgericht den Brandverlauf nochmals prüfen. Sollte sich herausstellen, dass es wegen der schnellen Ausbreitung des Feuers nicht möglich war, Jalloh zu retten, müsste die Anklage gegen Andreas S. wegen Körperverletzung mit Todesfolge fallen gelassen werden. Dann würde keine Hauptverhandlung eröffnet, und die Chance, wenigstens einige der zahlreichen Fragen und Widersprüche klären zu können, wäre dahin. Die Entscheidung wird in den nächsten Wochen erwartet.

Am Samstag, 7. Januar, findet von 10 bis 12 Uhr an der Friedensglocke in Dessau eine Mahnwache zum Todestag Oury Jallohs statt. Motto: "Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf Aufklärung!"

Quelle: Jungle World (Titus Engelschall)


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