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Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. , 04.07.2001 :

Büren: Zwangsabgaben für Abschiebehäftlinge

Ab sofort bekommen die Häftlinge in der JVA Büren einen Teil ihres Geldes abgenommen. Die Gefangenen können wählen, ob sie damit ein sogenannte "Existenzsicherung" betreiben wollen oder ob damit ihr Unterbringung und Abschiebung finanziert werden soll. Dieses stellt einen weiteren Schritt in die Entmündigung unschuldig Inhaftierter dar.

In den letzten Tagen wurde jeden Abschiebegefangenen in der JVA Büren ein Papier zur sogenannten "Existenzsicherung" vorgelegt, welches er zu unterschreiben hatte. Erklärte sich der Gefangene mit der "Existenzsicherung" einverstanden, wurden sämtliche Gelder, die er z.B. bei der Verhaftung bei sich trug oder die Angehörige auf sein JVA internes Konto einzahlten, auf ein sogenanntes "Überbrückungsgeldkonto" überwiesen. Auch die Löhne der Gefangenen, die ca. 2 DM pro Stunde betragen, werden nun zu 4/7 auf diese "Überbrückungskonto" eingezahlt. Das Geld wird von der JVA bis zu einem bestimmten Betrag, der von der Familiengröße des Gefangenen abhängt (bei Alleinstehenden 440 DM) angespart. Darüber hinaus gehenden Gelder werden auf Verlangen der Ausländerbehörden an diese überwiesen. Die wiederum bezahlt davon z.B. die Unterbringung des Gefangenen in der JVA.

Möchte der Gefangene keine "Existenzsicherung" betreiben, können 4/7 des Lohns direkt an die Ausländerbehörden überwiesen werden. Außerdem besteht ein Pfändungsanspruch auch auf Gelder, die der Gefangene bei der Inhaftierung besaß oder die Angehörige ihm eingezahlt haben.

Das Geld, welches zur so genannten "Existenzsicherung" zwangsangespart worden ist, erhält der Gefangene erst bei der Abschiebung oder bei der Freilassung.

Der Inhaftierte kann also nur noch über 3/7 seines Lohnes frei verfügen.

Der Verein Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. sieht darin eine weitere, starke Entmündigung der Gefangenen. So wurde z.B. einen Inhaftierten, der mit dem Anstaltsessen nicht zurecht kommt und sich daher in dem Laden der JVA mit Lebensmitteln versorgt, 260 DM seines Geldes auf das "Überbrückungskonto" überwiesen. Ihm selber blieben nur noch 13 DM für die eigene Versorgung.

Der Verein fordert, dass die Abschiebegefangenen ihren sowieso schon geringen Lohn ohne Einschränkungen behalten dürfen. Außerdem kritisiert der Verein, dass unschuldig Inhaftierte gezwungen werden, ihre eigene Haft zu bezahlen.


gockel@gegenabschiebehaft.de

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