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Die Glocke , 28.10.2005 :

(Gütersloh) Ausländerrecht / Prozess beginnt mit vielen Fragezeichen

Gütersloh (sch). Wegen Verstößen gegen das Ausländerrecht und Urkundenfälschung muss sich seit gestern ein 37-jähriger Nigerianer vor dem Gütersloher Schöffengericht verantworten. Als schwierig erwies es sich schon, die Personalien des Angeklagten festzustellen. "Vier Aliasnamen tauchen in den Akten auf, welcher Name ist denn nun der richtige?", wollte der Vorsitzende Richter wissen. Der Angeklagte war 1993 aus Nigeria nach Deutschland eingereist. Nachdem sein Asylantrag wegen mehrerer Straftaten abgelehnt worden war, lebte er einige Zeit in England. Unter einem falschen Namen kehrte er zurück, 1998 erhielt er eine Aufenthaltsgenehmigung. 2002 wurde ihm in Gütersloh die deutsche Staatsangehörigkeit zuerkannt. Sie wurde ihm im Mai dieses Jahres wieder abgesprochen, nachdem betrügerische Machenschaften aufgedeckt worden waren. Ein Rechtsstreit in der Sache ist noch nicht abgeschlossen.

Gegenwärtig zählt der Mann, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, als Staatenloser. Der Angeklagte zeigte sich wortkarg. Seine Auskünfte mussten vom Dolmetscher übersetzt werden, da er die deutsche Sprache kaum beherrscht. Nach Ablehnung seines Asylantrags und der Wiedereinreise aus England gab er in Gütersloh bei der erneuten Anmeldung unter einem anderen Namen an, nie in Deutschland gewesen zu sein. Anfang 2002 habe er seinen nigerianischen Reisepass verloren. Ein neuer Pass zeigte plötzlich das Bild einer anderen Person. Auf die Frage des Vorsitzenden, wie so etwas möglich gewesen sei, vermochte der Angeklagte keine plausible Erklärung abzugeben. Auch darauf, dass im Herbst 2003 ein anderer Mann aus Nigeria mit dem deutschen Personalausweis des Angeklagten in Dover bei der Einreise nach England angehalten wurde, vermochte er sich keinen Reim zu machen. Ebenso verhielt es sich mit seinem deutschen Reisepass, den ein Dritter bei einer Grenzüberschreitung vorwies. Gleichzeitig meldete er den Verlust seines Personalausweises, mit dem sich wenig später ein Francoafrikaner in England auswies. Auch hier gab er sich gegenüber dem Gericht ahnungslos, er habe den Ausweis niemandem überlassen. Der Prozess wird fortgesetzt.


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