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Gütersloher Zeitung / Neue Westfälische , 28.10.2005 :

(Gütersloh) Illegal in Deutschland / Nigerianer soll Aufenthaltserlaubnis erschlichen haben / Prozess am Amtsgericht

Gütersloh (rb). Wegen Straftaten im Zusammenhang mit illegalem Aufenthalt in Deutschland steht ein zurzeit staatenloser Mann nigerianischer Herkunft und ehemals deutscher Staatsangehörigkeit vor Gericht. Er soll unrichtige Angaben über seine Person aufrecht erhalten und so seine Aufenthaltserlaubnis verlängert bekommen haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, seine Papiere anderen weitergegeben haben.

Der heute 37-Jährige war 1993 hergekommen. Nachdem sein Asylantrag abschlägig beschieden worden war, geriet er ein paar Mal mit dem Gesetz in Konflikt und reiste später nach Großbritannien aus. Dort heiratete er eine Deutsche und beantragte dann über die Botschaft in London eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland zum Zwecke der Familienzusammenführung.

Dabei hatte er die Fragen, ob er schon einmal hier gewesen sei und ob er vorbestraft sei, verneint. Zwar war der Fragebogen offenbar von seiner Frau ausgefüllt worden, aber er selbst hatte unterzeichnet.

Mit dieser Unterschrift verbundene Straftaten sind inzwischen verjährt. Doch ließ der Angeklagte die falschen Voraussetzungen, unter denen er dann 1999 erneut einreiste, gegenüber den Behörden auf sich beruhen, als er 2002 um eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nachsuchte und diese auch erhielt.

In den Jahren 2000 bis 2004 meldete der Mann laut Anklage wiederholt seinen Reisepass und später, als Eingebürgerter, seinen Personalausweis als verloren. Den durch die Nigerianische Botschaft neu ausgestellten Pass legte er dann mit einem falschen Foto vor, bekam aber trotzdem die Aufenthaltserlaubnis eingeklebt. Die Passangelegenheiten hätten andere für ihn erledigt, so der Mann. Er habe den Irrtum zu spät bemerkt und dann nichts gesagt, weil er das Dokument für die Arbeit gebraucht habe.

Überdies waren mehrmals Leute dabei erwischt worden, wie sie mit seinen Ausweispapieren nach England einreisen wollten. Der Angeklagte beteuerte, seine Papiere nicht weitergegeben zu haben und deren Benutzer nicht zu kennen. Dazu sollen demnächst Zeugen gehört werden. Dem Antrag des Verteidigers, den Haftbefehl gegen seinen Mandanten außer Vollzug zu setzen, wurde wegen bestehender Fluchtgefahr nicht stattgegeben. Der Prozess wird am 10. November fortgesetzt.


lok-red.guetersloh@neue-westfaelische.de

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