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www.hiergeblieben.de , 15.10.2005 :

Übersicht

Veröffentlichungen am 15.10.2005:


01.) Deister- und Weserzeitung:
Hamelner gedenken der jüdischen Opfer / Kranzniederlegung am Ehrenmal in der Bürenstraße am 9. November

02.) Herforder Kreisanzeiger / Neue Westfälische:
(Kreis Herford) Synagogen-Modell gefunden / Es lagerte seit fünf Jahren in der Olof-Palme-Gesamtschule
03.) Bielefelder Tageblatt (OH) / Neue Westfälische:
(Stukenbrock) Großübung der Polizei für Einsatz gegen Hooligans

04.) Löhner Nachrichten / Neue Westfälische:
(Löhne) Sprachprobleme führen zu Großeinsatz / Statt Zimmerbrand nur eine Kokelei im Keller




Nachrichten zu Migration / Rassismus vom 15.10.2005:


01.) "Stacheldraht stillt den Hunger nicht" / Protest gegen Umgang mit Migranten. Massenabschiebungen von Flüchtlingen aus Marokko
(junge Welt)

02.) Kritik an Nachteilen für Asylwerber reißt nicht ab / Auch Asylkoordination gegen die geplanten Regelungen - Zweifel an EU-Konformität
(Der Standard Online)




01.) "Stacheldraht stillt den Hunger nicht" / Protest gegen Umgang mit Migranten. Massenabschiebungen von Flüchtlingen aus Marokko

Zu ersten größeren Protesten gegen die Misshandlung von Tausenden Flüchtlingen durch Spanien und Marokko kam es in den vergangenen Tagen. So demonstrierten Menschen in Kairo, Rabat und Madrid. "Nein zur Repression gegen unsere Brüder", skandierten Hunderte am Donnerstag abend in der marokkanischen Hauptstadt während eines Sitzstreiks in der Nähe des Parlaments. Aufgerufen dazu hatte die Vereinigung Marokkos für Menschenrechte (AMDH), die zuvor schon einen ähnlichen Protest in Tetuán nahe der spanischen Exklave Melilla durchgeführt hat. "Von Beginn an haben wir die Massaker in Ceuta und Melilla und die scharfe Repression gegen die Schwarzafrikaner verurteilt, die einfach in der Wüste ausgesetzt werden", erklärte AMDH-Präsident Abdelhami Amin.

Auch in Spanien wächst der Widerstand. Vor dem Innenministerium in Madrid demonstrierten am Mittwoch Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen gegen die Abschottungspolitik: "Stacheldraht stillt den Hunger nicht", lautete das Motto. Im baskischen Pamplona rief ein breites Bündnis aus Parteien, Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen für Freitag abend zum Protest, und für Sonntag sind in Barcelona Aktionen angekündigt. UNO-Sonderermittler Jorge Bustamante forderte ein das Ende der Deportationen. Mit Hubschraubern suchte die UNO in der von Marokko besetzten Westsahara nach Hunderten Schwarzafrikanern, die am Dienstag in der Wüste ausgesetzt worden waren. Die Behörden in Rabat setzten derweil die gewaltsame Abschiebung der Immigranten in ihre Herkunftsländer fort.

Quelle: junge Welt (Ralf Streck)




02.) Kritik an Nachteilen für Asylwerber reißt nicht ab / Auch Asylkoordination gegen die geplanten Regelungen - Zweifel an EU-Konformität

Wien. Die Kritik am neuen Staatsbürgerschaftsrecht reißt nicht ab. Nach mehreren Bundesländern und der Caritas wendet sich nun die Asylkoordination gegen die geplanten Regelungen. Anerkannte Flüchtlinge und aus anderen Gründen schutzbedürftige Personen würde durch die Änderungen gegenüber niedergelassenen Fremden sogar benachteiligt, ärgert sich Obfrau Anny Knapp.

Wartefrist länger

So werde nicht nur die Wartefrist von vier auf sechs Jahre verlängert, sondern die Frist werde ab der Asylgewährung gerechnet. Die Folge: Dauert das Asylverfahren mehrere Jahre, rücken anerkannte Flüchtlinge nicht in die Gruppe auf, der nach zehn Jahren Aufenthalt die Staatsbürgerschaft verliehen werden kann, weil dies nur bei Fremden in Frage kommt, die zumindest fünf Jahre rechtmäßig niedergelassen waren. Dieser Status gilt aber nicht für Asylwerber.

Zu einem Beispiel: Asylberechtigte, die acht Jahre auf den positiven Asylbescheid warten mussten, könnten demnach den Einbürgerungsantrag erst nach weiteren fünf Jahren, also nach 13 Jahren stellen und so gegenüber der derzeitigen Rechtslage weitere fünf Jahre auf die Staatsbürgerschaft warten. Auch subsidiär Schutzberechtigte können auf Grund der fehlenden Niederlassung die Einbürgerung nach der vorgeschlagenen Gesetzesänderung nicht bereits nach 10 Jahren, sondern erst nach 15 Jahren Aufenthalt beantragen. Für die Asylkoordination ist zweifelhaft, dass diese lange Aufenthaltsdauer mit der EU Statusrichtlinie vereinbar ist.

Quelle: Der Standard Online


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