Neue Westfälische ,
05.10.2005 :
(Bielefeld/Herzebrock-Clarholz) Verfahren gegen Schönborn eingestellt / Grund: Neue Anklage gegen Neonazi
Bielefeld (joh). Das Landgericht Bielefeld hat in zweiter Instanz ein Strafverfahren gegen den Neonazi Meinolf Schönborn (49) aus Herzebrock-Clarholz vorläufig eingestellt. Wie berichtet, hatte das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück Schönborn im März wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Der Angeklagte hatte über seinen Z-Versand CDs der Rechts-Rockband "Landser" vertrieben. In zwei der Lieder wurde zum Rassenhass aufgerufen.
Schönborn hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt, für gestern war ein Verhandlungstermin anberaumt worden. Inzwischen wurde aber gegen den Neonazi vor der Staatsschutzkammer des Dortmunder Landgerichts eine neue Anklage erhoben. Er soll durch Verbreitung von Schriften des ehemaligen NPD-Anwalts Horst Mahler den Straftatbestand "Verunglimpfung des Staates" erfüllt haben.
In Anbetracht dieses erheblich gravierenderen Vorwurfs stellte das Landgericht das Verfahren vorläufig ein. Sollte es in Dortmund nicht zum Prozess kommen, könnte es wieder aufgenommen werden.
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