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Westfalen-Blatt ,
24.05.2001 :
Landgericht Bielefeld verwirft Berufung / Farbbeutelwerfer muss die Geldstrafe zahlen
Bielefeld (WB/hz). Es bleibt dabei: Samir F. (38), ehemals in Bielefeld lebender Künstler und heute in Berlin als Computerfachmann tätig, muss für seinen Farbbeutelwurf auf Bundesaußenminister Joschka Fischer 3.600 Mark Geldstrafe zahlen. Am Mittwoch wurde vor der siebten kleinen Strafkammer des Landgerichtes Bielefeld die Berufung gegen das erste Urteil des Amtsgerichtes verworfen.
Samir F. hatte Fischer beim Sonderparteitag von Bündnis 90/Die Grünen zum NATO-Lufteinsatz im Kosovo am 13. Mai 1999 in der Bielefelder Seidenstickerhalle mit einem mit roter Wandfarbe gefüllten Plastikbeutel beworfen. Damit wollte der 38-Jährige den Außenminister und Vizekanzler eigenen Angaben zufolge als "Kriegstreiber" kennzeichnen. Das mit großer Wucht geschleuderte Geschoss traf den prominenten Politiker am rechten Ohr, das Trommelfell zerriss. Der Außenminister litt anschließend fünf Monate lang unter schmerzhaften Beschwerden.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Samir F. wegen gefährlicher Körperverletzung zunächst einen Strafbefehl (sieben Monate Bewährungsstrafe) erwirkt. Dagegen legte das Mitglied der Berliner linken autonomen Szene Widerspruch ein. Bei der ersten Verhandlung am 21. Dezember vergangenen Jahres reduzierte das Amtsgericht Bielefeld das Delikt auf gefährliche Körperverletzung in einem minderschweren Fall.
Gegen das damals verhängte Urteil von 3.600 Mark Geldstrafe hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung von Samir F. Berufung eingelegt. Nachdem diese am Mittwoch vom Landgericht zurück gewiesen worden ist, besteht noch Revisionsmöglichkeit vorm Oberlandesgericht in Hamm.
24./25.05.2001
bielefeld@westfalen-blatt.de
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