Gütersloher Zeitung ,
24.08.2005 :
(Kreis Gütersloh) Keine fristgerechte Beschwerde der NPD / Briefwahlunterlagen ab heute beantragen
Kreis Gütersloh. Gegen die Zurückweisung ihres Wahlvorschlages für die Direktkandidatur im Wahlkreis 132 Gütersloh durch den Kreiswahlausschuss am vergangenen Freitag hat die NPD keine Beschwerde eingelegt. Bis Montagabend hätte sie hierzu Gelegenheit gehabt. Damit steht nun fest, dass es auf dem Stimmzettel im hiesigen Wahlkreis bei den am Freitag zugelassenen fünf Kandidaten von SPD, CDU, FDP, GRÜNEN und Linkspartei bleibt. Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann ab heute (Mittwoch, 24. August) beginnen.
Der Kreiswahlausschuss hatte am vergangenen Freitag über die Zulassung der sechs eingereichten Wahlvorschläge entschieden. Da die Ausschussmitglieder jedoch aufgrund verschiedener Unstimmigkeiten in den von der NPD eingereichten Unterlagen erhebliche Bedenken gegen ein ordnungsgemäßes Zustandekommen des Wahlvorschlages hatten, lehnten sie dessen Zulassung einstimmig ab.
Die Möglichkeit, hiergegen innerhalb von drei Tagen, also bis zum Montagabend, Beschwerde bei Kreiswahlleiter Sven-Georg Adenauer einzulegen, hat die NPD nicht genutzt. Wie Adenauer mitteilte, habe sich ein Vertreter der NPD nach Fristablauf am Dienstagmorgen beklagt, über die Ablehnung nicht informiert worden zu sein. Im Übrigen laufe die Beschwerdefrist nach Ansicht der NPD bis Mittwoch.
Adenauer wies dies zurück; die Bekanntgabe der Entscheidung sei wie vorgeschrieben im Ausschuss erfolgt; wenn die vorschriftsmäßig eingeladene Vertrauensperson der NPD hieran nicht teilgenommen habe, sei dies nicht das Verschulden der Wahlbehörden. Außerdem sei die gesetzlich festgelegte Beschwerdefrist eindeutig am Montagabend abgelaufen. Die NPD habe jedoch in dem Telefongespräch angekündigt, sich an die Landeswahlleitung in Düsseldorf zu wenden. "Für uns ist mit Ablauf der Beschwerdefrist das Verfahren für die Zulassung der Wahlvorschläge abgeschlossen", stellt Adenauer fest.
Allerdings muss mit der Stimmzettelausgabe und dem Versand von Briefwahlunterlagen noch der Donnerstag, 25. August, abgewartet werden, da gleichzeitig in Düsseldorf zwei Beschwerden gegen die dortige Ablehnung von zwei Partei-Landeslisten eingegangen waren. Erst wenn der Bundeswahlausschuss am Donnerstag über die Beschwerden in Düsseldorf entschieden hat, kann die endgültige Produktion und Ausgabe von Stimmzettel beginnen.
Die Wahlberechtigten können aber bereits ab sofort (Mittwoch, 24. August) Briefwahlunterlagen beantragen. Zum einen sollen ihnen heute flächendeckend im Kreis Gütersloh die Wahlbenachrichtigungskarten zugehen, die auf der Rückseite einen entsprechenden Antrag enthalten. Zum anderen werden die Kommunen auch auf ihrer jeweiligen Homepage (Adresse auf den Wahlbenachrichtigungen) die Möglichkeit der Online-Antragstellung bieten.
Der Versand der Briefwahl-Unterlagen kann voraussichtlich erst ab Montag, 29. August, erfolgen, wenn den Wahlämtern die Stimmzettel vorliegen. Wer schon bis zum Wochenende Briefwahlunterlagen anfordert, muss deshalb noch ein klein wenig Geduld üben. Nachfragen beim Wahlamt sollte man aber, wenn man trotz sofortiger Antragstellung bis zum 31. August keine Unterlagen erhalten hat.
Briefwahlunterlagen können aber noch bis zum Freitag, 16. September, 18 Uhr, bei den Wahlämtern beantragt werden. Die schnellste Möglichkeit, noch vor dem 18. September zu wählen, ist jedoch ein Besuch im Rathaus, da auch dort direkt vor Ort die "Briefwahl" vorgenommen werden kann und Bürger und Kommune so Zeit und Versandkosten sparen können.
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