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Deister- und Weserzeitung , 20.08.2005 :

(Hameln) Um Kernkraftwerke machen Retter einen Bogen / Flugbeschränkung als Anti-Terror-Maßnahme: Wer nicht angemeldet ist, riskiert eine Anzeige

Hameln (ube). Als Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA sind in Deutschland zahlreiche so genannte Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet worden. Eine solche Sperrzone gibt es seit zwei Jahren auch rund um das Gemeinschaftskernkraftwerk Grohnde. Flächenflugzeuge und Helikopter müssen nach Angaben der Deutschen Flugsicherung 1,44 Kilometer Abstand halten und dürfen eine Höhe von 671 Metern über Meeresspiegel nicht unterschreiten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Straftat und bekommt es mit dem Staatsanwalt zu tun. Piloten von Rettungshelikoptern sind bereits angezeigt worden, weil sie zu dicht an einem Kernkraftwerk vorbeigeflogen sind, denn auch für sie gilt: Nur wenn die Anlage über den bevorstehenden Notfall-Einsatz eines Hubschraubers informiert wird, kann der Luftfahrzeugführer ungestraft landen.

Die Frage ist nur: Wer muss wen informieren? Sind die Piloten am Zug? Oder wird eine Leitstelle tätig? Wer ist zuständig? Antworten auf diese Fragen zu bekommen, war nicht einfach, weil nicht alle befragten Ministeriumssprecher, Leitstellen-Disponenten und Piloten gut informiert waren. Behörden irren: Dirk Inger, Sprecher des Verkehrsministeriums in Berlin, meint: "Der Pilot muss vor Einflug über Flugfunk bei der Deutschen Flugsicherung um Sondererlaubnis bitten - und die wird in der Regel erteilt."

"Stimmt nicht", sagt der Sprecher der Deutschen Flugsicherung, Axel Raab. "Die Rettungshubschrauber fliegen im unkontrollierten Luftraum und in niedriger Höhe. Wir haben nur Kontakt mit dem Piloten, wenn er in Flughafennähe fliegt, nicht aber, wenn er in ein Flugbeschränkungsgebiet einfliegen will." Vielmehr müssten Luftrettungszentren mit Kraftwerkbetreibern "generelle Absprachen treffen".
Die Deutsche Rettungsflugwacht (DRF) hat nach Angaben ihrer Sprecherin Petra Hentschel "mit den Betreibern individuelle Absprachen getroffen".

Dr. Petra Uhlmann, Sprecherin des Kraftwerkbetreibers erklärt, warum das wichtig ist: "Ein Verstoß hätte zur Folge, dass automatisch umfangreiche und teure Objektschutzmaßnahmen eingeleitet würden." Zu vermuten ist, dass der Pilot für den Schaden aufkommen muss - vorausgesetzt, er hat einen Fehler gemacht.
Nachfragen bei der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden ergaben, dass sie gut informiert ist und richtig handelt: "Muss ein Rettungshubschrauber in das Flugbeschränkungsgebiet einfliegen oder dort landen, weil es um Leben und Tod geht, informiert die Leitstelle der Polizei umgehend das Kraftwerk", berichtet der 1. Polizeihauptkommissar Roland Lauckner.

20./21.08.2005
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