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Neue Westfälische , 06.08.2005 :

(Bückeburg/Bad Oeynhausen) Staatsanwalt: Todesurteil fiel im Café / Kurden-Prozess um verletzte Familienehre

Bückeburg (Ly). Vor dem Landgericht in Bückeburg hat der Prozess gegen acht Kurden begonnen, die den Tod einer Frau geplant haben sollen, um die "beschmutzte Ehre" ihrer Familien wieder herzustellen. Der Vorwurf: Verabredung zum Totschlag. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft sollte die Frau sterben, weil sie vor oder nach der Trennung von einem der Angeklagten ein Verhältnis mit einem verheirateten Mann begonnen hatte.

Im Oktober 2004 soll es in einem Duisburger Café zu einem Treffen der Sippenchefs gekommen sein, die übereingestimmt hätten, "dass das Verhalten der Frau deren Tötung erfordert", so Staatsanwalt Rainer Kaul. Auch der Geliebte habe auf der Todesliste gestanden. Für die Ausführung der Tat soll sich der Ehemann angeboten haben.

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft standen der bewaffnete Kurde sowie vier weitere Männer Ende Oktober tatsächlich vor der Tür des Paares, das zuvor von der Polizei in Sicherheit gebracht worden war. Später sollen es die mutmaßlichen Täter noch einmal ebenso erfolglos in Bad Oeynhausen versucht haben, wo man den Unterschlupf des Paares vermutete.

Zu dem Zeitpunkt befanden sich die Männer längst im Visier der Ermittler – Festnahmen folgten. 20 Jahre hat die Frau an der Seite ihres nun angeklagten Mannes gelebt, zeitweise im Kreis Minden-Lübbecke. Im Fall einer Verurteilung drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen zwei und 15 Jahren.

06./07.08.2005
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