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Lippische Landes-Zeitung , 06.08.2005 :

Das Gesetz zieht neue Grenzen / Leopoldshöher Ordnungsamt beschränkte zu Recht die Reisefreiheit eines Fußball-Rowdys

Leopoldshöhe (sew). Fußballspiele machen nicht nur Freude, sie sind für einige auch willkommene Gelegenheit, die Fäuste fliegen zu lassen. Ein Leopoldshöher gehört zu diesem Kreis, und durch seinen Fall bekam das Ordnungsamt der Gemeinde zum ersten Mal den Auftrag, die Reisefreiheit eines Bürgers einzuschränken. Eine Maßnahme, die völlig zu Recht vorgenommen wurde, entschied das Verwaltungsgericht Minden.

"Da wird in das Grundrecht eines Bürger eingegriffen, und entsprechend sorgfältig wird auch abgewogen", sagt Ordnungsamtsmitarbeiter Klaus Sunkovsky auf Nachfrage der LZ. Laut Pressemitteilung des Gerichts, war der Leopoldshöher seit Jahren mehrfach in Fußballstadien durch seine Gewaltbereitschaft aufgefallen.

Wird ein Fußballspiel in Deutschland ausgetragen, kann der Deutsche Fußballbund ein Stadionverbot aussprechen. Findet die Partie im Ausland statt, wird ein anderes Verfahren angewandt. Als ein Fußballländerspiel in Österreich anstand, hatte die Kreispolizeibehörde das Ordnungsamt der Gemeinde gebeten, gemäß dem Pass- und Personalgesetz einzugreifen.

"Der Pass kann ganz entzogen oder die Gültigkeit zeitweise eingeschränkt werden", erklärt Sunkovsky. Im Fall des Leopoldshöhers war der Spieltermin maßgeblich. "Die Passbeschränkung wurde für drei Tage auferlegt. Damit sollte verhindert werden, dass er zu dem Fußballspiel reist."

Widerspruch wird später verhandelt

Aus diesem Grund gilt eine solche Anordnung, die per Bescheid zugestellt wird, auch sofort. Im Gegensatz zu anderen Verfahren hat der Widerspruch des Betroffenen keine aufschiebende Wirkung. "Das macht ja keinen Sinn, denn dann wäre das Spiel ja längst gelaufen, und die Maßnahme läuft ins Leere", sagt Sunkovsky.

Dass es angesichts der "grünen Grenzen" schwer zu prüfen ist, ob die Reisebeschränkung greift, sieht auch der Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Allerdings ist die Maßnahme, die auf den Personalausweis übertragen wird, wenn es keinen Pass gibt, auch so etwas wie eine Rechtsgrundlage. "Die Grenzer sind informiert, und wenn ein solcher Fan erwischt wird, dann drohen ihm ein Jahr Gefängnis oder aber eine Geldstrafe."

Außerdem sind die Fanbeauftragten der Polizei auch im Ausland in den Stadien, und die kennen ihre "Pappenheimer" genau.

In Minden, wo der Widerspruch des Leopoldshöhers gegen die Reisebeschränkung nach dem Fußballspiel verhandelt wurde, war die Vorgeschichte aufgerollt worden. Sunkovsky: "Die Fanbeauftragten kamen zu Wort, und man merkte, dass die in der Szene sehr gut Bescheid wissen. Die besuchen die bekannten Hooligans vor einer Partie zu Hause und sprechen mit ihnen. Da geht es nicht um einzelne kleine Ausrutscher, sondern um die Fans, die sich nicht unter Kontrolle haben und immer wieder ausrasten. Vor allem, wenn sie in einer Gruppe sind."

06./07.08.2005
Salzuflen@lz-online.de

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