Westfälisches Volksblatt ,
02.07.2005 :
(Salzkotten) Nachzahlungen für Asylbewerber / Höhere Leistungen zu spät gezahlt
Von Marion Neesen
Salzkotten (WV). Die Stadt Salzkotten muss vermutlich 20 Asylbewerbern jeweils rund 472 Euro nachzahlen. Dies zeichnete sich in der Sitzung des Schul-, Familien- und Sozialausschusses am Donnerstag ab. Seit Januar stehen Asylbewerbern nach neuer Gesetzeslage unter bestimmten Voraussetzungen erhöhte Leistungen zu. Ausgezahlt wurden diese in Salzkotten aber erst seit Mai.
Auslöser für eine Überprüfung war ein bereits im April gestellter Antrag der SPD-Fraktion im Salzkottener Stadtrat. Die Sozialdemokraten hatten angeregt, aus humanitären Gesichtspunkten die Leistungen für Asylbewerber von Gutscheinen auf Bargeldzahlungen umzustellen.
Bereits seit Januar ist ein entsprechendes Gesetz in Kraft, das eine solche Zahlungsweise bei Personen vorsieht, die mindestens seit 36 Monaten in Deutschland leben und Leistungen beziehen. Gleichzeitig sieht der Gesetzgeber eine Erhöhung der Bezüge etwa bei einer allein stehenden Person von 227 auf 345 Euro vor.
Nach Auskunft des Sozialamtsleiters Franz Langehenke hatte es in Salzkotten aber nur einen Antrag auf erhöhte Leistungen gegeben. Er war der Auffassung, dass Asylbewerber, die höhere Leistungen in Anspruch nehmen wollen, diese per Antrag einfordern müssten.
"Da muss ich mich aber kreuz und quer verbiegen, um diese Rechtsauffassung zu teilen", übte SPD-Fraktionschef Horst Neumann harsche Kritik. Dieser Personenkreis habe per Gesetz Anspruch auf die erhöhten Leistungen, und dies sei nicht von der Beliebigkeit der Verwaltung abhängig. Ebenso wenig ließ er als Begründung für die verspätete Zahlung ab Mai einen erhöhten Arbeitsaufwand in der Verwaltung zur Bewältigung der 60 neuen Hartz IV-Gesetze gelten. Nach seiner Auffassung müsse der Differenzbetrag (von Januar bis Mai) nachgezahlt werden.
Auch für Anne Birkelbach von den Grünen war es schwer nachvollziehbar, dass Menschen, die die deutsche Sprache kaum beherrschten und bestimmt keine Kenntnis von einer neuen Gesetzeslage hätten, einen Antrag auf die ihnen zustehenden Leistungen stellen müssten.
Bereits gestern hatte sich der Leiter des Sozialamtes Rechtsauskunft eingeholt. Demnach dürfe eine Zahlung der erhöhten Leistungen nicht von einem Antrag abhängig gemacht werden. "Ich habe mit den Nachzahlungen kein Problem, wenn meine Rechtsauffassung nicht gepasst hat", kündigte Franz Langehenke nun eine Überprüfung jedes einzelnen Falles an. In Absprache mit dem Städte- und Gemeindebund soll ermittelt werden, in welchen Fällen die Gewährung von höheren Leistungen unter Berücksichtigung des dreijährigen Aufenthaltes in Deutschland rückwirkend in Betracht kommt.
02./03.07.2005
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