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Kampagne Z-ABschaffen , 19.06.2005 :

Kettenduldung abschaffen! Aufenthaltsrecht durchsetzen! / Protestkundgebung anlässlich der Innenministerkonferenz in Stuttgart am Donnerstag, 23.06.2005, 17.00 Uhr vor dem Bielefelder Rathaus

In der BRD leben zur Zeit ca. 230.000 Flüchtlinge mit einer Duldung. Viele von ihnen sind schon seit über 10 Jahren hier. Die Flüchtlinge selbst reden oft davon, "Auf Duldung" zu sein.

"Auf Duldung" bist du ausreisepflichtig und führst ein Leben

- in ständiger Angst vor Abschiebung in dein Herkunftsland, in dem du Diskriminierung, große Armut, Verfolgung und Pogrome befürchten musst,
- ohne das Recht zu arbeiten,
- zur Sozialhilfe gezwungen,
- ohne Recht auf Ausbildung und Förderung,
- ohne Reisefreiheit,
- ohne Sicherheit und Perspektive,
- ohne Würde.

Was ist die "Duldung"?

Wenn Flüchtlinge in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben, aber aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben werden können, müssen sie sich mit einer meist auf drei Monate befristeten Duldung ausweisen. Alle drei Monate muss die Duldung verlängert werden, wenn die "Abschiebehindernisse" fortbestehen. So entstehen "Kettenduldungen". "Abschiebehindernisse" können z.B. fehlende Papiere oder eine Abschiebestopp wegen der gefährlichen Lage im Herkunftsland sein.

Neben den eingeschränkten Rechten im Bereich Arbeit und Bildung sind geduldete Menschen auch finanziell benachteiligt, sie erhalten um 25 % gekürzte Sozialleistungen. Als besonders diskriminierend wird von ihnen die "Residenzpflicht" empfunden. Das heißt: "Geduldete" dürfen das Bundesland, dem sie zugewiesen sind, nur mit einer so genannten "Besuchserlaubnis" des Ausländeramtes verlassen.

Solange trotz bestehender Abschiebhindernisse eine Rückkehr in das Herkunftsland von der zuständigen Ausländerbehörde für zumutbar erklärt wird, verbietet das Aufenthaltsgesetz die Wandlung der Duldung in ein Aufenthaltsrecht. Die Zumutbarkeit der sogenannten "freiwilligen" Ausreise wird von den Innenministern des Bundes und der Länder für bestimmte Herkunftsländer pauschal erklärt und als "Weisung" an die Ausländerämter weitergegeben. Z.B. wird pauschal erklärt, dass Flüchtlinge aus Afghanistan, Irak und Kosovo "freiwillig" zurückkehren könnten. Damit ist ihnen ein Aufenthaltsrecht verwehrt, auch wenn sie nicht abgeschoben werden können. Sie bleiben dauerhaft "ausreisepflichtig".

Protestkundgebung anlässlich der Innenministerkonferenz in Stuttgart am Donnerstag, 23.06.2005, 17.00 Uhr vor dem Bielefelder Rathaus.

Eine Veranstaltung der Kampagne Z-ABschaffen

Beteiligte Gruppen:
Antifa AG Universität Bielefeld, Feministisches Referat der Universität Bielefeld, Lebenslaute OWL, Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und Migrantinnen

Weitere Unterstützerinnen:
Sozialforum Bielefeld (mit den Gruppen: Bielefelder Flüchtlingsrat, Attac Bielefeld, Ali - Alternative Liste Uni Bielefeld, Bielefelder Montagsaktion, Naturfreundejugend Teutoburger Wald, Widerspruch e.V., DIDF, Welthaus Bielefeld), Antifa-West, IBZ, Eberhard Hahn (Sozialpfarrer)


-z-abschaffen@web.de

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