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15.06.2005 :
Übersicht
Veröffentlichungen am 15.06.2005
01.) WebWecker Bielefeld:
(Bielefeld) Überlebender des Holocaust im Theaterlabor
02.) Die Glocke:
(Rietberg) Gymnasium / Beklemmende Atmosphäre im KZ Auschwitz
03.) Neue Westfälische:
(Oerlinghausen) Hoffnung trotz des Grauens / Gerda Held las aus Marianne Webers Buch "Frauen auf der Flucht"
04.) Lippische Landes-Zeitung:
(Oerlinghausen) Die Hoffnung blüht im Grauen / Lesung "Frauen auf der Flucht"
05.) Lippische Landes-Zeitung:
(Detmold) Warnung vor dem Grauen von Krieg und seinen Folgen / Ausstellung über sowjetisches Straflager Workuta
06.) WebWecker Bielefeld:
(Vlotho) Demonstration gegen Collegium Humanum
07.) WebWecker Bielefeld:
(Bielefeld) Die Angst vor Donnerstag
08.) WebWecker Bielefeld:
(Bielefeld) Die Macht der Reichen
09.) Neue Westfälische:
(Bielefeld) Gedenken an Srebrenica
10.) Neue Westfälische:
(Bielefeld) Lesung zu 60 Jahre Hiroshima
11.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Leitartikel / Der Schwenk der SPD zu Erhard / Von Jürgen Liminski
12.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Kommentar / Freispruch für Michael Jackson / Nur ein komischer Kauz? / Ingo Steinsdörfer
13.) Westfalen-Blatt:
(Bielefeld) Kommentar / Durchbruch in NRW / Ohne Geld und ohne Kohle / Reinhard Brockmann
Nachrichten vom 15.06.2005
Flucht / Rassismus
01.) Rechtshilfefonds für Flüchtlinge gegründet
Zehn Berliner und Brandenburger Flüchtlingsinitiativen haben einen Rechtshilfefonds für Abschiebehäftlinge gegründet. Damit soll Betroffenen anwaltliche Hilfe ermöglicht werden, teilte der Jesuiten-Flüchtlingsdienst am Dienstag in Berlin mit. Der Fonds soll aus Spenden finanziert werden. Angestrebt sei eine jährliche Summe von mindestens 60.000 Euro, sagte der Leiter der Einrichtung, Dieter Müller. Damit könnten etwa 200 Fälle betreut werden. In Berlin saßen 2004 rund 2.700 Menschen in Abschiebehaft, in Brandenburg waren es etwa 600. Weil sie keinen Anspruch auf einen Pflichtanwalt haben, könnten die Betroffenen das Vorgehen der Ausländerbehörde nicht kontrollieren.
Quelle: Evangelischer Pressedienst (epd)
02.) Ist das Internet ein öffentlicher Raum? / Prozess gegen "Online-Demo" könnte Grundsatzfragen klären
Von Martin Brust, Frankfurt (Main)
Aus Protest gegen die Abschiebepraxis der Lufthansa hatten Initiativen im Jahr 2001 dazu aufgerufen, die Internetseite der Fluggesellschaft durch massenhaftes Aufrufen lahm zu legen. Ein Frankfurter Gericht muss nun darüber entscheiden, ob das Nötigung war – oder ob die ordentlich angemeldete Aktion unter das Demonstrationsrecht fällt.
Vor Amtsgerichten kommen normalerweise kleinere Delikte zur Verhandlung. Das war auch gestern in Frankfurt (Main) nicht anders. Angeklagt ist der arbeitslose Schreiner Andreas-Thomas Vogel wegen Anstiftung zur Nötigung. Genötigt wurde, so Staatsanwältin Heil, die Lufthansa. Brisant ist das Verfahren, weil es trotz des eher geringen Tatvorwurfs Justizgeschichte schreiben könnte. Denn das Mittel zur angeblichen Nötigung waren Computer, angeklagt ist erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte eine Internet-Aktion.
Am 20. Juni 2001 fand in Köln die jährliche Hauptversammlung der Lufthansa AG statt. Wegen ihrer Beteiligung an Abschiebungen – mit Amir Ageeb und Kola Bankole starben bereits zwei Menschen bei ihrer Abschiebung in Lufthansa-Maschinen – stand die Airline damals in der Kritik. Im Rahmen einer Kampagne namens "deportation class" wurde an Flugschaltern, vor Reisebüros oder auf dem Aktionärstreffen des Vorjahres protestiert. Als Fortführung mobilisierten die Gruppen "Kein Mensch ist illegal" und "Libertad!" seit März 2001 zu einer Online-Demonstration gegen die Lufthansa-Internetseite für den Tag der Hauptversammlung 2001. Die Initiatoren riefen dazu auf, die Seite am 20. Juni vormittags so häufig wie möglich aufzurufen. Dazu wurde eine Software bereitgestellt, die solche Seitenabrufe automatisieren und beschleunigen kann. Die Aktion wurde per E-Mail bei den zuständigen Stellen als Demonstration angemeldet.
Ziel der Aktion sollte es sein, die Internetseite zu stören oder lahm zu legen, um die Online-Aktivitäten der Lufthansa – etwa Ticketverkauf oder die Übertragung der Rede des Vorstandes auf der Hauptversammlung – zu blockieren. Im Aufruf hieß es: "Wenn Konzerne, die mit Abschiebungen Geld verdienen, ihre größten Filialen im Netz aufbauen, dann muss man auch genau dort demonstrieren."
Rund 1,2 Millionen Zugriffe von 13.600 Rechnern aus
Die Aktion hatte einigen Erfolg. Die Anklage weiß von rund 1,2 Millionen Zugriffen auf die Internetseite, die von 13.600 verschiedenen Rechnern ausgingen. Auf dem Höhepunkt der Aktion sei deshalb die Seite mit einer Ladezeit von drei bis zehn Minuten auffällig langsam gewesen. Zu dem entstandenen Schaden konnte Lufthansa-Justiziarin Bettina Adenauer gestern aber keine allzu konkreten Angaben machen. Dafür gab sie – erstmals – zu, dass die Internetseite acht Minuten lang nicht erreichbar gewesen sei. Worüber sich die anwesenden Vertreter der Protest-Initiativen erfreut zeigten. Denn zuvor hatte die Lufthansa die Behinderungen stets heruntergespielt.
Im Prozess präsentierte Adenauer die Rechnungen einer Lufthansa-Tochter sowie externer Zulieferer in Höhe von rund 42.000 Euro – für technische Vorbeugemaßnahmen. Sie bezifferte den Schaden darüber hinaus auf gut 5.000 Euro für Sicherheitspersonal und nannte Buchungsausfälle, die sie aber nicht beziffern konnte. Ihr Unternehmen habe diese durch den Vergleich mit einem einzigen anderen Buchungstag ermittelt – ein Vorgehen, das sogar bei der Richterin ein Lächeln hervorrief.
Der Beschuldigte stellte in einer Erklärung den politischen Zusammenhang her und berief sich auf Grundrechte wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit: "Das Internet ist nicht nur erweiterte Plakatwand für Werbebotschaften oder Regierungspropaganda. Es ist auch nicht nur eine Plattform für Geschäfte. Das Internet ist öffentlich und es gehört allen, die es nutzen."
Prozess und Urteilsverkündung wurden auf den 1. Juli vertagt. Dann soll nach dem Willen der Verteidigung auch Innenminister Schily aussagen, der im Vorfeld der Online-Demo in öffentlichen Stellungnahmen, bezogen auf Nazi-Webseiten, sogar Überlegungen angestellt habe, diese durch Hacker zu lähmen. Ein viel gravierenderer Eingriff als die seinem Mandanten vorgeworfene Aktion, so dessen Anwalt Thomas Scherzberg.
Quelle: Neues Deutschland
03.) Behörde darf Kosten für Abschiebung komplett berechnen
Leipzig/Koblenz. Die Kosten für eine Abschiebung dürfen dem betroffenen Ausländer komplett von der Ausländerbehörde berechnet werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Damit darf die Behörde auch die Kosten abrechnen, die durch Unterstützung von Beamten einer Landespolizei oder des Bundesgrenzschutzes entstanden sind. Im vorliegenden Fall hatten ein pakistanischer Staatsangehöriger und der Landkreis Mayen-Koblenz um Abschiebekosten in Höhe von rund 10 250 Euro gestritten. (Az.: BVerwG 1 C 11.04)
Der Mann war nach der Verurteilung wegen eines Verbrechens 1998 ausgewiesen worden. Dabei hatte sich die Ausländerbehörde bei der Polizei Unterstützung geholt. Zwei Beamte der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz hatten den Mann vom Gefängnis in Diez zum Flughafen Bremen gebracht. Von dort aus wurde er von zwei Beamten des Bundesgrenzschutzes über Amsterdam und Istanbul nach Karachi begleitet.
Laut Urteil ergibt sich die Kostenberechnung für die Abschiebung aus der alleinigen Zuständigkeit der Ausländerbehörde. Ohne ihr Veranlassung wären die anderen Behörden nicht tätig geworden, argumentierten die Richter. Damit müsste die Polizei ihre Kosten nicht extra geltend machen. Die Leipziger Richter hoben damit die Urteile der Vorinstanzen auf.
Quelle: dpa
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