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Neue Westfälische ,
08.06.2005 :
(Höxter) Stolpersteine erwünscht / Ausschuss empfiehlt Gesetz zur Korruptionsbekämpfung
Von Sonja Wegge
Höxter. Eine Beschlussempfehlung zur Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in NRW empfahl der Haupt- und Finanzausschuss im Rat der Stadt Höxter in seiner jüngsten Sitzung.
Laut Paragraf 17 des KorruptionbG haben die Ratsmitglieder sowie die sachkundigen Bürger und Bürgerinnen die Pflicht, über ihren Beruf genauso wie über sämtliche Tätigkeiten in Aufsichtsräten gemäß § 125 Abs.1 Satz 3 des Aktiengesetzes, in privat-rechtlichen Unternehmen und Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien jährlich Auskunft zu geben. Vorschlag des Bürgermeisters war es, im Sinne der Bürgerfreundlichkeit der Homepage der Stadt Höxter einen Hinweis zuzufügen, aus dem hervorgeht, dass der Bürger diese Informationen bei der Stadt Höxter einsehen kann. So sei diese Aufgabe zentral geregelt und demnach auch für alle geltend.
Alexander Fischer, stellvertretender Bürgermeister und Mitglied der SPD-Fraktion, wehrte sich vehement dagegen, da auch ohne Hinweis die Möglichkeit gegeben sei, sich zu informieren. "Die Kommune ist nicht verpflichtet, die Gesetzeslücke zu schließen", erklärte er und endete mit den Worten: "Wir müssen den Bürgern nicht das Gesetz erklären." Bei der nachfolgenden Abstimmung fand die Beschlussempfehlung Heckers jedoch bis auf zwei Enthaltungen einstimmige Zustimmung.
Anschließend beriet der Ausschuss über die Verlegung weiterer Stolpersteine zum Gedenken an jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger. Nach bereits zwei im Mai verlegten Stolpersteinen für die Eheleute Dr. Frankenberg stellten die Eheleute Kraft den Antrag auf die Genehmigung der Verlegung weiterer solcher Steine für fünf von ihnen genannte Mitbürgerinnen und Mitbürger. Zudem beinhaltet der Antrag die Bitte um grundsätzliche Genehmigung von Stolpersteinen für Opfer der Nazidiktatur in Höxter.
Diese von Bildhauer Gunter Demnig konzipierten Stolpersteine werden mit einem räumlichen Bezug, beispielsweise wie bei den Frankenbergs vor dessen ehemaligem Wohnhaus, planeben auf dem Gehweg verlegt und mit einer Inschrift "Hier wohnte", dem Namen und dem Schicksal der Person versehen. In diesem Punkt kam der Haupt- und Finanzausschuss zu dem Ergebnis, dem Rat grundsätzlich eine positive Reaktion zu zeigen, jedoch will er sich vorbehalten, in den Einzelfällen selbst zu entscheiden.
Auch sollen auf ausdrücklichen Wunsch Jürgen Lessings (UWG), der schon zuvor seine Bedenken über eine grundsätzliche Genehmigung äußerte, da er ohne Einschränkungen eine ganze Welle solcher Anträge fürchte, für diese jeweiligen Entscheidungen entsprechende Informationen über die in Frage kommenden Personen vorhanden sein.
So wurde auch hier einstimmig für die Beschlussempfehlung gestimmt.
lok-red.hoexter@neue-westfaelische.de
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