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Die Glocke ,
07.06.2005 :
(Borgholzhausen) Landrat: "Rechtswidriger Zustand beendet" / Polizei räumt nach sechs Jahren Hüttendorf im Tatenhauser Wald
Kreis Gütersloh (gl). Am Montagmorgen hat der Kreis Gütersloh das Hüttendorf im Tatenhauser Wald mit Unterstützung der Polizei geräumt. Als Grund gibt die Behörde an, es habe keine einvernehmliche Lösung mit den Hüttendörflern erzielt werden können. Im Zuge der Räumung sei das Gemeinschaftshaus der "Hüttendörfler" von einem Bagger eingeebnet worden. Die fünf angetroffenen Menschen hätten schließlich ohne Widerstand und ohne Angabe ihres zukünftigen Aufenthaltsorts das Gelände verlassen.
"Der rechtswidrige Zustand musste endlich beendet werden", begründet Landrat Sven-Georg Adenauer (CDU) den Einsatz. Zuvor hatte die Kreisverwaltung die "Hüttendörfler" nach eigenen Angaben aufgefordert, das Gelände mit den von ihnen bewohnten Bauwagen zu verlassen. Die angebotene Hilfe des Kreises bei der Räumung hätten sie ebenso ausgeschlagen wie das Angebot der Stadt Borgholzhausen, zunächst in der Obdachlosenunterkunft untergebracht zu werden.
Seit 1999 lebten "Hüttendörfler" im Tatenhauser Wald nahe Borgholzhausen. Schon zu diesem Zeitpunkt wurde ihnen laut Kreisverwaltung aufgegeben, das Gelände zu verlassen und die Bauten zu beseitigen. Dennoch sei das Dorf stetig gewachsen und zur deutlichen Belastung für die Anwohner und den Grundstückseigentümer geworden. In jüngster Zeit sei das Obergeschoss des Gemeinschaftshauses aus brandschutzrechtlichen Gründen mehrfach versiegelt worden. Bei der Ortsbesichtigung am Montag sei festgestellt worden, dass die Versiegelung wiederholt entfernt und der Raum offensichtlich wieder genutzt worden sei. Im Erdgeschoss des Gemeinschaftshauses befand sich eine offene Feuerstelle, wie der Kreis weiter mitteilt. Die Decke darüber habe bereits deutliche Brandspuren und Löcher aufgewiesen. Baurechtliche Gründe hätten infolgedessen nun die Räumung erforderlich gemacht.
Zwei der Angetroffenen waren im Hüttendorf gemeldet, während die übrigen drei über keinen festen Wohnsitz verfügen. Ursprünglich war das Dorf mit Billigung des Grundstücksbesitzers von A 33-Gegnern errichtet worden. Die geplante Trasse verläuft inzwischen allerdings woanders.Über den Aufenthalt ist derzeit nichts bekannt.
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