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5. bundesweite Fachtagung gegen Abschiebungshaft , 05.06.2005 :

(Paderborn) Pressemitteilung / Dublin II: Menschenunwürdiger Verschiebebahnhof für Flüchtlinge

"Bei der Dublin II-Verordnung bleiben die Rechte der Flüchtlinge systematisch auf der Strecke. Dass es um Menschen geht, wird völlig außer Acht gelassen!“ erklärt das Abschlussplenum der 5. bundesweiten Fachtagung gegen Abschiebungshaft.

Dublin II soll gewährleisten, dass ein Flüchtling in einem und nur in einem EU-Land Asyl beantragen darf. Diese Verordnung ist seit 2 Jahren in Kraft und führt zur Festnahme von Flüchtlingen an den innereuropäischen Grenzen, Bahnhöfen, See- und Flughäfen sowie öffentlichen Plätzen.

Die Klärung, wer für das Asylverfahren zuständig ist, verläuft extrem bürokratisch. In der Folge werden Flüchtlinge mit Freiheitsentzug in der Abschiebungshaft, z.T. mit mehreren Monaten, bestraft. "Die monatelange Freiheitsberaubung wegen eines illegalen Grenzübertritts innerhalb der EU ist inakzeptabel“, sagte Frank Gockel von 'Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.'. Darüber hinaus werden die Flüchtlinge über die wenigen Rechte, die ihnen laut Dublin II zustehen, gar nicht oder nur unzureichend aufgeklärt.

Das stellten VertreterInnen tschechischer, französischer, niederländischer und deutscher NGOs auf der Fachtagung gegen Abschiebungshaft in Paderborn fest. An der Tagung vom 03. - 05.06.2005 nahmen ca. 50 haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen aus Flüchtlings- und Abschiebungshaftinitiativen aus dem ganzen Bundesgebiet und verschiedenen europäischen Ländern teil. Neben Dublin II diskutierten sie über juristische und psychosoziale Aspekte der Abschiebungshaft.

Jedes Jahr kommen in Deutschland schätzungsweise 20 - 30.000 in Abschiebungshaft. Etwa ein Drittel aller Abschiebungshäftlinge sind aufgrund der Dublin-Verordnung in Haft.

Abschiebungshäftlinge unterliegen meist den gleichen Bedingungen wie Straf- und Untersuchungshäftlinge. Abschiebungshaft in Deutschland kann bis zu 18 Monaten verhängt werden. Die Inhaftierten wissen oft nicht, warum sie in einem Gefängnis sind. Viele sind bereits durch ihre Vorgeschichte traumatisiert. Depressionen und Suizidgedanken sind oft die Folge der Abschiebungshaft. Regelmäßig treten Häftlinge in Hungerstreiks, um auf ihre prekäre Situation hinzuweisen. Von 1993 - 2004 kam es zu 48 Todesfällen in der Abschiebungshaft.



Gockel@gegenAbschiebehaft.de

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