Lippische Landes-Zeitung ,
19.12.2022 :
Skurrile Flucht aus dem Gerichtssaal
Der plötzliche Abgang einer Lipperin, noch bevor der Prozess gegen sie begonnen hatte, hat großes Aufsehen erregt / Wieso hatte das Verhalten keine Konsequenzen?
Janet König
Kreis Lippe. Sie stürmte wutentbrannt aus dem Gerichtssaal, da hatte der Prozess noch nicht mal richtig begonnen. Eigentlich hätte sich eine mutmaßliche Querdenkerin am Nikolaustag vor dem Amtsgericht Detmold für den Eierwurf auf SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert sowie versuchte gefährliche Körperverletzung und Hausfriedensbruch verantworten müssen. Es kam etwas anders. Ihr Auftritt, oder besser gesagt ihr Abgang, erregte über die verdutzten Gesichter im Gerichtssaal hinaus ziemliches Aufsehen. Denn zwangsläufig entbrannte die Frage: Was kann man sich vor Gericht eigentlich ungestraft erlauben?
Für den unvorhergesehenen und seltenen Abgang gab es nämlich letztendlich keine direkten Konsequenzen, stattdessen endete die Sitzung in Abwesenheit der Lipperin mit einem Strafbefehl von insgesamt 2.600 Euro, der die vorgeworfenen Anklagepunkte umfasst, nicht aber das sonderbare Verhalten ahndet. Nach Angaben von Amtsgerichtsdirektor Michael Wölfinger hat das Vorgehen seine Gründe.
Zwar könnten Richterinnen und Richter nach dem Gerichtsverfassungsgesetz störendes oder provozierendes Verhalten mit einem "Ordnungsgeld wegen Ungebühr" bestrafen - ein Angeklagter, der aber gar nicht erst zur Sitzung erscheint, mache sich laut dem Amtsgerichtsdirektor "keiner Ungebühr schuldig". Genauso habe die Richterin in diesem eher ungewöhnlichen Fall das Verlassen des Sitzungssaals bewertet, als wäre die Lipperin gar nicht da gewesen. Die Anklage war zu diesem Zeitpunkt nicht einmal verlesen worden, der Prozess also nicht in vollem Gange.
Selbst der mögliche Schritt, die rausstürmende Angeklagte von der Polizei direkt vorführen zu lassen oder gar einen Haftbefehl zu erwägen, hätte das Verfahren an dieser Stelle aus Sicht der Richterin nicht weitergebracht. Würde sich ganz allgemein betrachtet, eine angeklagte Person nach der Anklageverlesung aus dem Saal entfernen, könne das Gericht laut Wölfinger sogar in manchen Fällen auch ohne zentrale Figur weiter verhandeln, insofern das Gericht die Anwesenheit als nicht erforderlich ansieht.
Ordnungsgeld und Haft sind Optionen
Im konkreten Fall habe die Richterin nicht auf die Angeklagte verzichten können, deshalb sei auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl erlassen worden, erklärt der Amtsgerichtsdirektor. Das Gericht müsse solche Situationen immer individuell bewerten, eine pauschale Antwort gebe es nicht. "Das ist ein sehr komplexes Thema, weil die Situation eher ungewöhnlich ist", so Wölfinger.
Wenn Angeklagte oder Zeugen während der Sitzung telefonieren, die Saaltür laut zuschlagen, gewalttätig werden, sich unangemessen verhalten oder ständig dazwischen reden, könne jedoch der Paragraph 178 des Gerichtsverfassungsgesetzes greifen, um ein Ordnungsgeld wegen Ungebühr zu verhängen. Mit bis zu 1.000 Euro oder gar bis zu einer Woche Haft kann das Gericht gegen Querulanten im Sitzungssaal vorgehen. Von diesem Instrument mache aber kaum jemand Gebrauch, so der Amtsgerichtsdirektor.
"Viele Verfahren sind emotionsgeladen, man muss Menschen auch mal eingestehen, Dampf abzulassen", sagt Michael Wölfinger. Schließlich steckten beispielsweise gerade bei Familiensachen oft lang aufgestaute Konflikte dahinter. Und letztendlich wolle mal als Richter vor allem das Verfahren weiterbringen. "Es liegt ein bisschen daran, wie hoch man persönlich die Messlatte hängt." Am wichtigsten sei es, Ruhe in die Verhandlung zu bekommen.
Das sieht Landgerichtssprecher Dr. Wolfram Wormuth ähnlich. Die Möglichkeit, ein Ordnungsgeld wegen Ungebühr gegen Personen im Sitzungssaal zu verhängen, nutzten die wenigsten Richter, das Instrument sei mehr eine unliebsame "Hilfskrücke", die wohl viele innerhalb eines Berufslebens nicht einmal anwendeten.
Ein Ordnungsgeld zu verhängen, um Ruhe zu erzwingen, führe eher zu unnötigen Konfrontationen und bedeute darüber hinaus einen sehr hohen bürokratischen Kostenaufwand. "Es geht ja vor allem darum, in der Sitzung weiterzukommen, da hilft es oftmals besser, für zehn Minuten zu unterbrechen."
Harscher Umgang ist nicht die Regel
Eine Umfrage unter den hiesigen Amtsgerichten in Lemgo und Detmold (eine Antwort aus Blomberg steht noch aus) sowie am Landgericht Detmold bestätigt diesen Eindruck. Statistiken dazu gebe es nirgendwo, zu selten käme solche Fälle überhaupt vor. Eine Mitarbeiterin der Strafgeschäftsstelle ergänzte gegenüber dem Landgerichtssprecher gar, in 25 Jahren hätte es keinen einzigen derartigen Fall am Landgericht gegeben.
Das heißt aber nicht, dass heftige Beleidigungen nicht vorkämen oder gar geduldet würden. Ein medial einschlägig bekannter Angeklagter hatte sich beispielsweise wegen seiner verbalen Entgleisungen in der laufenden Sitzung hinterher in einem anderen Gerichtsverfahren verantworten müssen. Die Ausfälle blieben also nicht ungestraft.
Die Justiz hat demnach Mittel und Wege, mit aufmüpfigen Parteien, Beschuldigten, Zeugen, Zuschauern oder gar Sachverständigen umzugehen. Gegen Rechtsanwälte und Staatsanwälte kann dagegen kein Ordnungsgeld verhängt werden, erklärt Dr. Wolfram Wormuth. Diese seien als Organe der Rechtspflege unantastbar, was manche durchaus strategisch ausspielten. "Lässt sich die Kammer provozieren, hat man schnell einen Befangenheitsantrag auf dem Tisch liegen", sagt Wormuth. Das gilt es natürlich zu vermeiden. In Detmold sei so ein harscher Umgang allerdings nicht die Regel.
Trotz Ausnahmen sei der Respekt vor dem Gericht grundsätzlich da, meint Amtsgerichtsdirektor Michael Wölfinger. Ein plötzlicher Abgang wie neulich bleibe daher umso mehr im Gedächtnis. Ob die Lipperin das Urteil annimmt, steht übrigens noch aus. Der dazugehörige Brief wird erst zugestellt, bestätigt der Amtsgerichtsdirektor. Danach habe die Frau zwei Wochen Zeit, um zu widersprechen. Wenn sie das tut, kommt es zur erneuten Verhandlung.
Bildunterschrift: Es war eine eher ungewöhnliche Verhandlung vor dem Amtsgericht: Zwar erschien die Angeklagte zur Sitzung, stürmte aber kurze Zeit später wieder aus dem Saal. Doch warum zog der Abgang keine Konsequenzen nach sich?
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Lippische Landes-Zeitung, 07.12.2022:
Eierwurf-Prozess: Angeklagte sucht das Weite
Eine Lipperin muss sich wegen Beleidigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten / Der Angriff auf den SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert wird überraschend zur Nebensache
Janet König
Kreis Lippe. Irritierte Blicke breiten sich wie nach einer schlechten Filmszene in Saal 104 aus. In der Stille schwingt auch ein Hauch Ratlosigkeit mit. Selbst die Richterin weiß für einen kurzen Moment nicht, was sie sagen soll. Gerade noch hat auf der Anklagebank eine Lipperin (30) gesessen, die sich eigentlich wegen versuchter Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch hatte vor dem Amtsgericht Detmold verantworten müssen. Die Haare zum Pferdeschwanz zurück gebunden, wirkt sie auf den ersten Blick ganz aufgeräumt. Doch dann kommt alles etwas anders - sie stürmt einfach aus dem Saal, bevor der Prozess überhaupt richtig losgehen kann.
Angeklagt ist die Frau, weil sie Ende April dieses Jahres dem SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert bei einer Wahlkampf-Veranstaltung in Detmold ein Ei an den Kopf geworfen haben soll. Ein paar Monate davor soll sie außerdem versucht haben, mit einem 10 Kilo schweren Streusalz-Sack eine Zeugin im Supermarkt zu treffen. Mehrfach hatte sie laut Staatsanwaltschaft den Laden ohne Maske betreten und dafür Hausverbot bekommen. So skurril allein die Tatvorwürfe klingen mögen, noch bizarrer gestaltet sich letztendlich der Prozess selbst. Zu einer normalen Beweisaufnahme kommt es am Dienstag nämlich nicht.
"So etwas habe ich auch noch nicht erlebt", sagt Richterin Dr. Helle Koonert nur wenige Minuten nach Prozessbeginn und blickt dabei in ratlose Gesichter einer im Saal sitzenden Schulklasse. Für ihren geplanten Besuch hätten sich die Jugendlichen samt Lehrer wohl kaum einen ungewöhnlicheren - und kürzeren - Prozess aussuchen können. Schließlich muss die Richterin ohne Angeklagte weitermachen, denn die verlässt nach wenigen Minuten wutentbrannt den Saal. "Ich bin sowieso nur gekommen, um zu sehen, was für Idioten hier herumlaufen", sagt die Frau noch während ihres Abgangs.
Zuvor hatte sich aus einer reinen Formalität eine diffuse Diskussion entbrannt. Die Angeklagte wollte nicht akzeptieren, ihre persönlichen Daten vor den anwesenden Zuschauerinnen und Zuschauern preisgeben zu müssen. "Die Personen sollen rausgehen", forderte sie daher vehement. Einen Anwalt hatte sie sich nicht an die Seite geholt, sie verteidigte sich lieber selbst. Ihr gehe es vor allem um den Schutz ihrer Daten, dieses Recht müsse der Staat achten.
Ein sonderbarer Wunsch, den ihr kein deutsches Gericht hätte erfüllen können - allein des Gesetzes wegen. "Das Verfahren ist öffentlich. Ich halte mich an die Strafprozessordnung", sagte Richterin Dr. Helle Koonert und blieb dabei gewohnt sachlich. Trotzdem reichte es offenbar, um das Fass bei der mutmaßlichen Querdenkerin zum Überlaufen zu bringen. Ohne zurückzublicken, kehrte sie dem Verfahren den Rücken und stampfte davon.
Oberstaatsanwältin Katja Erfurt hatte zu diesem Zeitpunkt nicht einmal die Anklage verlesen. Obwohl das Gericht in diesem Moment noch die Möglichkeit hätte, die angeklagte Lipperin gegen ihren Willen von der Polizei vorführen zu lassen, verzichtet es auf dieses letzte Mittel.
Gericht verhängt Geldstrafe
Weder Richterin noch Oberstaatsanwältin sehen darin einen Sinn, der das Verfahren noch voranbringen könnte. Deshalb wird noch im Gerichtssaal entschieden, einen den Tatvorwürfen angemessenen Strafbefehl auszuarbeiten. Die Richterin verhängt daher letztendlich gegen die Angeklagte eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen a 20 Euro, also insgesamt 2.600 Euro für alle Anklagepunkte. "Sie kann dagegen Einspruch einlegen. Wenn sie das tut, gibt es einen neuen Termin", erklärt Richterin Dr. Helle Koonert den Jugendlichen im Saal.
Der eigentliche Eierwurf auf Kevin Kühnert spielt an diesem Tag vor Gericht also eine sehr viel kleinere Rolle als zunächst gedacht. Den unschönen Treffer wertet die Staatsanwaltschaft übrigens als Beleidigung, den angeklagten Wurf mit den Streusalz-Sack dagegen als versuchte gefährliche Körperverletzung. Für beide Taten gibt es sowieso Zeugen, die der hinausstürmenden Angeklagten an diesem Prozesstag auch nur ungläubig hinterherblicken können. Vielleicht werden sie beim nächsten Prozesstermin aussagen, sollte es dazu kommen.
Kontakt zur Autorin per E-Mail an jkoenig@lz.de oder per Tel. 05231-911 146.
Bildunterschrift: Obwohl er von einer mutmaßlichen Querdenkerin angegangen worden war, absolvierte SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert (links) seinen Wahlkampfauftritt am 29. April dieses Jahres in Detmold souverän. Neben ihm Landtagsabgeordneter Dennis Maelzer.
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Westfalen-Blatt, 07.12.2022:
"Quatsch-Verhandlung"
Ei-Wurf auf SPD-Generalsekretär Kühnert: Angeklagte lässt Detmolder Gericht einfach sitzen
Von Ulrich Pfaff
Detmold (WB). Jemandem ein Ei an den Kopf zu werfen, ist gemeinhin als Ausdruck höchsten Unmuts bekannt. Nun kommt es aber auch vor, dass der Werfer sich vor Gericht verantworten muss, weil der Beworfene auf diese Weise weder sein Äußeres noch seine Ehre bekleckern lassen will. Der Eierwurf auf den SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert während einer Wahlkampfveranstaltung im Frühjahr beschäftigte jetzt das Detmolder Amtsgericht - mit einem denkwürdigen Ergebnis.
Ein Ei zu werfen hat strafrechtlich deutlich weniger Gewicht als einen Zehn-Kilo-Streusalz-Sack - nicht allein wegen der Masse, sondern auch wegen der potenziellen gesundheitlichen Folgen für das Ziel. Das Ei am Kopf ist eine tätliche Beleidigung, der Streusalz-Sack an selbigem eine gefährliche Körperverletzung. Andersrum ist es ein wesentlich größerer Aufreger, wenn ein Politiker mit einem Ei beworfen wird als eine Edeka-Mitarbeiterin mit einem Sack Streusalz. Beide Delikte - eine vollendete tätliche Beleidigung und eine versuchte gefährliche Körperverletzung - haben eine junge Frau aus Detmold vor das Amtsgericht gebracht.
Es hätte, was das Ei angeht, für den Prozess wahrscheinlich keine größere Rolle gespielt, dass der Beworfene Kevin Kühnert, der Generalsekretär der SPD, ist, der an jenem Apriltag in Detmold bei einer Veranstaltung zum NRW-Landtagswahlkampf sprach. Zwei Eier soll die Frau, schätzungsweise Anfang 30, geworfen haben. Zahl der Treffer: einer. Grund: Sie habe ihre Verärgerung über die Politik der Partei zum Ausdruck bringen wollen. Das glaubt die Staatsanwaltschaft nach Ermittlungen des Staatsschutzes, der bei Straftaten mit mutmaßlich politischem Hintergrund eingeschaltet wird. Zwei Monate vor dem Eierwurf soll die Frau in einem Einkaufsmarkt einen Sack Streusalz, eben jene zehn Kilogramm, nach einer Mitarbeiterin geworfen haben. Grund: Sie soll sich mit der Mitarbeiterin über ein Hausverbot gestritten haben. Zahl der Treffer: null.
Die Sache vor Gericht aufzuarbeiten, erweist sich als Fehlschlag. Die Angeklagte ohne Verteidiger verlangt schon vor Feststellung der Personalien, dass Zuschauer aus dem Saal entfernt werden. Weil die nicht hören müssten, was hier so gesagt wird. Was aber Richterin Dr. Helle Koonert mit Hinweis auf die laut Strafprozessordnung festgeschriebene Öffentlichkeit nicht tut.
Als die Richterin anhebt, die Personalien zu verlesen, steht diese auf, zieht ihre Jacke an und geht. Nicht, ohne vorher zu erklären: "Ich bin sowieso nur gekommen um zusehen, was hier für Idioten sitzen. Auf Wiedersehen." Das könnte eine Prophezeiung gewesen sein. Auf Antrag von Oberstaatsanwältin Katja Erfurt erlässt die Richterin einen Strafbefehl - Gesamtstrafe 130 Tagessätze à 20 Euro, also 2.600 Euro. Für eine Arbeitslose kein Pappenstiel. Wenn die Angeklagte dagegen Widerspruch einlegt, muss sie noch mal zu einer Verhandlung erscheinen. Ob sie diese dann wieder als "Quatsch-Verhandlung" bezeichnet, müsste sich zeigen, wenn sie stattfindet.
Bildunterschrift: In Detmold von Ei getroffen: Kevin Kühnert (SPD).
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Radio Lippe, 02.05.2022:
Detmold: Staatsschutz ermittelt nach Attacke auf SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert
Verdächtige ist 28 Jahre alt und kommt aus Detmold - Motiv laut Staatsschutz unklar - Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung - Die Frau ist auf freiem Fuß
Nach einer Attacke auf SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert in Detmold ermittelt der Bielefelder Staatsschutz. Eine Frau hatte Kühnert bei einer Wahlkampfveranstaltung des Landtagskandidaten Dr. Dennis Maelzer angegangen und wollte ihm offenbar einen Faustschlag verpassen.
Der Vorfall ereignete sich am Freitag (29.04.2022) in Detmold. Die Frau hatte sich zuerst verbal mit Kühnert angelegt, dann aber im Verlauf des Gesprächs ein Ei aus der Tasche geholt, sagte Dennis Maelzer im Radio Lippe-Gespräch. Anschließend habe sie Kühnert mit der Hand attackieren wollen. Der Politiker blieb unverletzt.
Maelzer hatte sich der Frau in den Weg gestellt. Schließlich übernahmen zwei zufällig anwesende pensionierte Polizeibeamte die Sicherung der Frau, bis Einsatzkräfte eintrafen und die Angreiferin abführten.
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Am 6. Dezember 2022 verurteilte das Amtsgericht Detmold die Corona-Leugnerin Raphaela Brenke wegen einer versuchten gefährlichen Körperverletzung und einer Beleidigung, zu einer Geldstrafe von 2.600 Euro.
Am 29. April 2022 warf Corona-Leugnerin Raphaela Brenke - regelmäßige Teilnehmerin bei "Detmold geht spazieren" - SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert, beim Wahlkampf-Auftritt in Detmold, ein Ei an den Kopf.
Am 29. April 2022 griff Corona-Leugnerin Raphaela Brenke den SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert, beim Wahlkampf-Auftritt in Detmold, tätlich an, versuchte ihm einen Faustschlag zu verpassen, der ihn streifte.
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