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Neue Westfälische , 01.06.2005 :

Integration geregelt / Migrationsbeauftragter sprach vor Bünder Ausländerbeirat

Von Friedel Wilmsmann

Bünde. Eine durchaus positive Bilanz des seit Anfang 2005 geltenden neuen Zuwanderungsrechtes zog der Migrationsbeauftragte der Bezirksregierung, Jörg List, vor dem Bünder Ausländerbeirat. Das Wichtigste sei für ihn, dass die Integration zum ersten Mal geregelt sei.

Mit dem neuen Gesetz seien eine ganze Reihe von Einzelgesetzen geändert, neu geregelt, aufgehoben und aufeinander abgestimmt worden. Die Kernbereiche des Zuwanderungsgesetzes seien das Aufenthaltsgesetz, das die bisherigen Regelungen des Ausländergesetzes ersetzt habe, das Staatsangehörigkeitsgesetz, die Integrationskursverordnung und das Freizügigkeitsgesetz für EU-Bürger.

Positiv zu bewerten ist nach Ansicht von List, dass Deutschland nun offiziell anerkannt habe, dass es Zuwanderungsland sei. Faktisch sei das ja immer der Fall gewesen, wie der Zuzug von Massen polnischer Menschen ins Ruhrgebiet im 19. Jahrhundert, die Aufnahme von 12 Millionen Menschen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten nach dem Zweiten Weltkrieg und die Aufnahme jeder Menge Gastarbeiter zum wirtschaftlichen Aufschwung. List: "Man hat immer reagiert, aber die Zuwanderung nie systematisch reguliert."

Seit Januar 2005 entscheiden die Ausländerämter auch über Arbeitserlaubnisse. Dies habe zu einer erheblichen Ausweitung des Publikumsverkehrs geführt. Erfreulich ist für List die Nachfrage nach Integrationskursen. Nach seinen Angaben haben bereits weit über 1.000 Ausländer die Berechtigung zum Besuch der 630 Stunden dauernden Integrationskurse erhalten. Zwischenzeitlich sei in mehr als 80 Integrationskursen mit dem Unterricht begonnen worden. List: "Der Bezirksregierung, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie den Kursträgern der freien Wohlfahrtspflege ist es gelungen, rechtzeitig für eine breite Angebotsstruktur in Ostwesfalen zu sorgen, die auch angenommen wird. In einigen OWL-Gemeinden ist das Kontingent bereits erschöpft."

Die Sprachkurse sollen Ausländer in die Lage versetzen, ein Bewerbungsgespräch zu führen oder auch eine Zeitung zu lesen. Es bestehe aber auch eine Verpflichtung. List: "Wer ohne triftigen Grund den Sprachkurs nicht besucht, dem gerät das Aufenthaltsticket in Gefahr."


lok-red.buende@neue-westfaelische.de

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