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06.03.2022 :
Pressespiegel überregional
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Übersicht:
Der Tagesspiegel Online, 06.03.2022:
"Ungeimpft"-Sterne und KZ-Sprüche bei Corona-Demos / Wie strafbar wird, was unerträglich ist
Berliner Zeitung Online, 06.03.2022:
Verdachtsfall? / Künftig mehr Waldspaziergänge? AfD droht Geheimdienst-Beobachtung
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Der Tagesspiegel Online, 06.03.2022:
"Ungeimpft"-Sterne und KZ-Sprüche bei Corona-Demos / Wie strafbar wird, was unerträglich ist
06.03.2022 - 13.39 Uhr
Zunehmend geht die Justiz gegen Demonstrierende vor, die Deutschlands NS-Vergangenheit für ihren Protest verzwecken. Sind es Volksverhetzer? Ein Kommentar.
Von Jost Müller-Neuhof
Impfgegner, die ihren Protest über Vergleiche mit der Juden-Verfolgung unter den Nazis artikulieren, bekommen verstärkt Ärger mit der Justiz. So hat jetzt das Amtsgericht München einen Mann wegen Volksverhetzung verurteilt, weil er den zynischen Spruch "Arbeit macht frei", der über Eingangstoren an Konzentrationslagern zu finden ist, auf seinem Facebook-Auftritt in "Impfung macht frei" abwandelte.
Auch im Zusammenhang mit der Verwendung eines gelben Davidsterns und der Aufschrift "Ungeimpft" nehmen Strafverfahren zu. Nach Recherchen des "Mediendienst Integration" kamen in fünf Bundesländern schon Fälle vor Gericht. Allerdings, was manche überraschen mag, mit unterschiedlichem Ausgang. Wird Strafverfolgung hier beliebig?
"Unter Hitler war nicht alles schlecht", meinen manche
Dafür gibt es keine Anhaltspunkte. Die Differenzen haben ihre wesentliche Ursache in den Nuancen des Tatbestands der Volksverhetzung, Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs. Strafbar ist danach unter anderem, den Massenmord an Jüdinnen und Juden zu verharmlosen.
Strafbar macht sich indes auch, wer abstrakt die nationalsozialistische Gewaltherrschaft als solche "billigt, verherrlicht oder rechtfertigt". In dieser Variante fehlt das Merkmal "verharmlosen". Die Folge: Im Prinzip ist es bisher erlaubt, die Nazi-Herrschaft weniger schlimm erscheinen zu lassen, als sie war.
Standardbeispiel ist ein Satz wie "unter Hitler war nicht alles schlecht" - eine Aussage übrigens, der bei einer repräsentativen Umfrage in Österreich vor neun Jahren noch mehr als vierzig Prozent der Bevölkerung zustimmen konnten.
Zudem stellt sich beim Volksverhetzungs-Tatbestand regelmäßig die Frage, ob durch die Tat der öffentliche Friede gestört wurde oder gestört werden konnte. Fehlt es daran, kann es zum Freispruch kommen.
Strafen drohen, wenn Protestler auf den Holocaust anspielen
Strafbar sind Nazi-Anspielungen daher vor allem dann, wenn sie sich konkret auf den Holocaust beziehen lassen. Genügt dafür das Zeigen oder Tragen eines gelben Davidsterns, wie die Nazis ihn nutzten, um die Verfolgten zu markieren?
Das müssen nun an Hand von Einzelfällen die Gerichte entscheiden. Auch historisch Forschende werden mitzureden haben. Einfacher wird es, wenn mutmaßliche Täter Stern und Völkermord selbst klar in Beziehung setzen. So wurde ein Mann verurteilt, weil er bei einem Parteitag der AfD 2018 ein Plakat hochhielt, das auf der einen Hälfte den Stern und die Zeitangabe "1933 - 1945" zeigte und auf der anderen das AfD-Logo mit dem Zeitraum "2013 - ?".
Der Mann sah in dem Urteil seine Meinungsfreiheit bedroht, scheiterte aber mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.
Ähnlich ist es mit dem verfremdeten Nazi-Spruch "Impfung macht frei". Manche Corona-Demonstranten sahen einen Reiz darin, ihn gerade in jener Schriftform zu präsentieren, wie er über den KZ-Toren geschmiedet war.
Auch der Mann, der jetzt in München verurteilt wurde, hat die Aussage mit einem KZ-Foto gezeigt. Man kann gut argumentieren, dass solche obszönen Äußerungen direkt darauf zielen, den Holocaust zu verharmlosen - und nicht darauf, sich lediglich selbst als politisch verfolgtes Opfer in Szene zu setzen.
Die Justiz ist unabhängig, aber nicht frei von Druck
In mehreren Landesregierungen wurde entschieden, dass schon das bloße Tragen eines Ungeimpft-Sterns den Anfangsverdacht einer Volksverhetzung begründet.
Manche richteten entsprechende Erlasse an ihre Polizei. Es ist deshalb damit zu rechnen, dass der Stern aus dem Corona-Demobild verschwinden wird. Wahrscheinlich werden diese Ansagen auch eine indirekte Wirkung auf die Gerichte entfalten. Justiz ist unabhängig, aber sie ist nicht frei von Druck.
So werden die Fälle wohl ein Beispiel dafür bilden, wie mit zunehmender Selbstverständlichkeit als unerträglich empfundene Aussagen und Darstellungen mit Mitteln des Strafrechts beschränkt werden. Was früher ein Holocaust-Leugner war, kann heute auch ein Impf-Stern-Träger sein. Oder gibt es Unterschiede, die man übersehen hat?
Bildunterschrift: Verdacht auf Volksverhetzung. So markieren sich manche Demonstranten auf Demos gegen Corona-Maßnahmen.
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Berliner Zeitung Online, 06.03.2022:
Verdachtsfall? / Künftig mehr Waldspaziergänge? AfD droht Geheimdienst-Beobachtung
06.03.2022 - 20.24 Uhr
Der deutsche Inlandsgeheimdienst könnte die AfD als Ganzes ins Visier nehmen. Kommt es dazu, droht neben einer Überwachung auch insgesamt eine Schwächung.
Tino Chrupalla zeigt sich beim Blick auf die beiden Gerichtstermine an diesem Dienstag und Mittwoch in Köln gelassen: Er sehe dem mit Spannung entgegen. "Wir werden dort das erste Mal eine neutrale Bewertung unserer Partei, aber auch der Arbeit des Verfassungsschutzes erhalten. Wir können daher nur gewinnen", sagt der AfD-Chef, der außerdem davon ausgeht, "dass uns das Gericht Recht geben wird".
Auch wenn sich das bei Chrupalla anders anhört, für die Partei geht es um eine einschneidende Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Köln muss klären, ob der Verfassungsschutz - der deutsche Inlandsgeheimdienst - die AfD "als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einstufen und beobachten darf. Eine solche Einstufung hätte nicht nur zur Folge, dass der Geheimdienst künftig observieren, Informanten anwerben oder unter strengen Voraussetzungen auch Telefonate und E-Mails überwachen darf. Sie wirkt nach Experteneinschätzung auch imageschädigend und dürfte zu einem Mitgliederschwund führen.
Mehrere Landesverbände der AfD werden bereits beobachtet. Die Partei hatte im vergangenen Jahr Klage dagegen eingereicht, auch als Ganzes ins Visier genommen zu werden. Der Verfassungsschutz hatte in einem umfangreichen Gutachten seine Erkenntnisse zur AfD zusammengetragen. Über Details hatte der Spiegel berichtet. Demnach wurden Hunderte Reden, Facebook-Postings und Auftritte von AfD-Politikern auf allen Partei-Ebenen ausgewertet. Die Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der AfD seien nach Ansicht der Behörde groß genug, um die komplette Partei zu beobachten.
Bestärkt fühlen dürfte sich der Geheimdienst durch Äußerungen des langjährigen AfD-Chefs Jörg Meuthen. Der 60-Jährige war im Januar aus der Partei ausgetreten und hatte das mit dem aus seiner Sicht zu radikalen Kurs vieler AfD-Spitzenfunktionäre begründet: "Große Teile der Partei und mit ihr etliche ihrer führenden Repräsentanten haben sich für einen immer radikaleren, nicht nur sprachlich enthemmteren Kurs, für politische Positionen und verbale Entgleisungen entschieden, die die Partei in vollständige Isolation und immer weiter an den politischen Rand treiben."
T-online hatte berichtet, dass Meuthens Aussagen auch im Verfahren eine Rolle spielen dürften. Das Nachrichtenportal bezog sich auf ein ihm vorliegendes Schreiben einer Anwaltskanzlei, die den Verfassungsschutz vertritt, an das Gericht. Darin würden auf neun Seiten Zitate aus Interviews verschiedener Medien mit Meuthen zu seinem Rücktritt aufgelistet.
Ein Gerichtssprecher bestätigte lediglich, dass seit dem vergangenen Jahr weitere Stellungnahmen nachgeliefert worden seien, äußerte sich aber nicht zu Inhalten. Vom Bundesamt für Verfassungsschutz hieß es vor der Verhandlung: Man bitte um Verständnis, dass man sich auf Grund des laufenden Gerichtsverfahrens und aus Respekt vor dem Gericht nicht zum Thema AfD äußern könne.
Auch Politiker der Linken wurden lange vom Verfassungsschutz beobachtet
Erfahrungen mit einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz haben auch Politiker der Linken. Partei-Promis wie Gregor Gysi oder Sahra Wagenknecht und andere Bundestagsabgeordnete wurden lange beobachtet. Auch die ehemalige Parteichefin und heutige stellvertretende Fraktionschefin Gesine Lötzsch war im Visier des Inlandsgeheimdienstes. Es sei dabei vor allem darum gegangen, "uns politisch zu diskreditieren", sagt Lötzsch heute. Eine solche Einstufung führe auch dazu, dass Bürger oder Organisationen abgeschreckt würden.
Nach damaligen Angaben der Regierung wurden keine "nachrichtendienstlichen Mittel" eingesetzt. Lötzsch glaubt das nicht: "Das hieße ja, man sammelt nur Zeitungsausschnitte, was total lächerlich ist." Dennoch sei sie nicht paranoid geworden. "Selbst wenn man wirklich richtige Geheimnisse hätte, jeder weiß: Alle wichtigen Entscheidungen in der Weltpolitik werden auf Waldspaziergängen getroffen."
2014 wurde die Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Linken eingestellt. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, diese könne es nur geben, "wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche-demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft". Auch wenn es nun um den größten politischen Gegner geht, lehnt Lötzsch eine Geheimdienst-Beobachtung der AfD ab. Die Auseinandersetzung mit der Partei müsse politisch geführt werden.
AfD befürchtet weiteren Mitgliederschwund
In der AfD wird befürchtet, dass weitere Mitglieder die Partei verlassen könnten, sollte der Verfassungsschutz Recht bekommen. Zum Jahreswechsel zählte die Partei knapp über 30.000 Mitglieder. 2021 waren es noch 32.000, 2020 rund 34.000. Der Politikwissenschaftler Jürgen Falter sagt: "Sollte das Gericht die Klage der AfD ablehnen und die Partei als Ganzes mit verfassungsschutzrechtlichen Mitteln beobachtet werden, würde das zweifellos zu einer stärkeren Radikalisierung der Partei führen, da manche gemäßigten Kräfte, insbesondere Beamte, die Partei dann verlassen dürften."
Das öffentliche Interesse ist groß. Deshalb hat das Verwaltungsgericht die Verhandlung in die Kölner Messe verlegt. Ob es in den beiden Verhandlungstagen Entscheidungen geben wird, sei derzeit offen, sagte der Sprecher. Ebenfalls unklar ist, ob das das Ende des Rechtsstreits wäre: "Sollte das Gericht unserer Argumentation nicht folgen, werden wir natürlich die Einlegung von Rechtsmitteln ebenso sorgsam prüfen, wie die Gründe des Gerichts", sagt AfD-Chef Chrupalla.
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