|
11 Artikel ,
02.03.2022 :
Pressespiegel überregional
_______________________________________________
Übersicht:
Der Tagesspiegel Online, 02.03.2022:
Nach Aufruf für internationale Legion / Deutsche dürften an Ukraine-Krieg teilnehmen - auch für Russland
Welt Online, 02.03.2022:
Nach russischer Invasion / Deutsche Rechtsextremisten in die Ukraine ausgereist
Zeit Online, 02.03.2022:
Verein: Ukraine-Demos könnten Rechtsextreme anziehen
Mitteldeutsche Zeitung Online, 02.03.2022:
Kommentar / Warum das NSU-Netzwerk endlich ausgeleuchtet gehört
Celler Presse, 02.03.2022:
Eschede / Ausgeknipst - NPD-Treffpunkt sitzt im Dunkeln - Linke Aktivistinnen und Aktivisten sägen Strommasten ab
ntv.de, 02.03.2022:
Wegen Bedrohung und Erpressung / Fahnder nehmen "Reichsbürger" in Ungarn fest
Gießener Allgemeine Online, 02.03.2022:
Mit der Armbrust hinter der Tür
Tag 24, 02.03.2022:
Rechts-Streit: AfD-Ordner und "Freie Sachsen" bekommen sich in Chemnitz in die Haare
Spiegel Online, 02.03.2022:
Volksverhetzung / Mann muss 2.500 Euro Strafe wegen "Impfung macht frei"-Eintrag bei Facebook zahlen
Reutlinger General-Anzeiger Online, 02.03.2022:
Im Land gibt es viel mehr Juden-Feindlichkeit und Hass
Zeitungsverlag Waiblingen Online, 02.03.2022:
Verdacht auf Volksverhetzung in Chats: Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt
_______________________________________________
Der Tagesspiegel Online, 02.03.2022:
Nach Aufruf für internationale Legion / Deutsche dürften an Ukraine-Krieg teilnehmen - auch für Russland
02.03.2022 - 16.05 Uhr
Freiwillige Fronteinsätze sind nicht per se strafbar. Die Bundesregierung will nun verhindern, dass sich Extremisten an Kämpfen in der Ukraine beteiligen.
Von Hannes Heine
Die Bundesregierung wird eigene Staatsbürger nicht grundsätzlich daran hindern, zu den Kämpfen in die Ukraine zu reisen - und sie würden dafür auch nicht per se von der Justiz verfolgt. Dies gilt für potenzielle Einsätze sowohl für die ukrainische als auch die russische Seite und geht aus Antworten des Innen- und des Justizministeriums auf Tagesspiegel-Anfrage hervor.
Ein Sprecher von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte, man wolle aber verhindern, dass Extremisten ausreisen. Wenn "Reiseabsichten deutscher Staatsangehöriger mit extremistischer Gesinnung" mit der möglichen Absicht bekannt werden, sich an militärischen Übungen oder Kämpfen in der Ukraine oder Russland zu beteiligen, sagte der Sprecher, prüfe die Bundespolizei, ob eine "Ausreiseuntersagung" rechtlich zulässig sei. "Auf Grund des gegenwärtigen Konflikts wurden die Bundespolizeidirektionen zu möglichen Reisebewegungen rechtsextremer Personen sensibilisiert." In Verdachtsfällen untersage man Ausreisen.
Rechtsradikale in der Ukraine-Frage zerstritten
Deutsche Rechtsradikale sind sich in der Ukraine-Krise uneins: Als russische Aufständische mit Moskauer Hilfe 2014 den Donbass eroberten, zeigten sich Neonazis mit der Ukraine solidarisch. Zuletzt sprachen sich Rechtspopulisten für Russland aus, das sich dem "globalistischen Westen" widersetze.
Ukrainische Milizen werben über das Netz auch in Berlin um ausländische Kämpfer. So bittet das ultranationalistische "Regiment Asow" in Online-Netzwerken um Freiwillige. NPD-Männer hatten sich zu "Asow" bekannt, das formal dem Innenministerium in Kiew unterstellt ist.
Aus Sicherheitskreisen ist zu hören, dass man Ausreisen nicht extremistischer Bundesbürger dann nicht verhindern werde, wenn sie offenkundig die Ukraine unterstützen wollten.
Am Freitag hatte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj im von Russland angegriffenen Kiew gesagt: "Wenn Sie Kampferfahrung in Europa haben, können Sie zu uns kommen und mit uns Europa verteidigen." Man solle sich dazu bei den ukrainischen Botschaften melden, dort würden Erfahrung und Eignung geklärt. Einzelne, pro-westliche Letten, Dänen, Japaner und Kanadier wollen inzwischen in der Ukraine kämpfen.
Wegen des Kombattanten-Status nicht illegal
Circa 1,3 Millionen Kanadier haben ukrainische Wurzeln. Auch in Deutschland leben Hunderttausende, deren Familien einst aus der Ukraine, öfter aber noch aus Russland kamen. Schon im Donbass 2014 kämpften zudem Tschetschenen - auf beiden Seiten. Tschetschenien ist eine islamistische Autonomie-Region in Südrussland. Tausende Tschetschenen leben in Deutschland, wenngleich nur wenige eingebürgert sein dürften.
Wer zum Kämpfen ausreist, macht sich allein dadurch nicht strafbar. So sehe es das Völkerrecht vor, teilte das Justizministerium in einer Einschätzung mit. Einzelfälle müssten Gerichte beurteilen, aber: "Die Einreise in die Ukraine mit dem Ziel, sich dort an Kampfhandlungen zu beteiligen oder dafür ausbilden zu lassen, ist als solche nach dem deutschen Strafrecht nicht strafbar." Vorausgesetzt, die Beteiligten seien als Kombattanten erkennbar und beteiligten sich nicht an Kriegsverbrechen.
Bildunterschrift: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (links) und ein Kriegsschauplatz im ukrainischen Charkiw (rechts).
_______________________________________________
Welt Online, 02.03.2022:
Nach russischer Invasion / Deutsche Rechtsextremisten in die Ukraine ausgereist
Von Alexej Hock, Alexander Nabert
Der Verfassungsschutz hat die Ausreise von Extremisten in die Ukraine festgestellt. Zur mutmaßlichen Beteiligung an Kampfhandlungen im Krieg lägen derzeit noch keine verifizierten Erkenntnisse vor. In einem Messenger-Dienst fällt insbesondere ein ehemaliger NPD-Mann auf.
Extremisten aus Deutschland sind in die Ukraine ausgereist. Das sagte das Bundesamt für Verfassungsschutz "Welt". Die Rede ist von "vereinzelten Hinweisen auf erfolgte Ausreisen". Derzeit lägen keine verifizierten Erkenntnisse über die mutmaßliche Beteiligung deutscher Rechtsextremisten an Kampfhandlungen vor, sagte der Verfassungsschutz weiter.
Noch am Dienstag hatte der Verfassungsschutz entsprechende Ausreisen nicht bestätigen können, mehrere Landesämter und das Bundesamt sagten "Welt", dass es keine Erkenntnisse gäbe. Die nun erfolgten Ausreisen zeigen, dass die Situation dynamisch ist. "Die Sicherheitsbehörden behalten entsprechende Werbungsversuche und mögliche Ausreiseabsichten aufmerksam im Blick", sagte eine Sprecherin des Verfassungsschutzes.
Die Verfassungsschutzämter im Bund und in den Ländern waren in den vergangenen Wochen in ständigem Austausch. Nach Auskunft des bayerischen Landesamtes ließen sich "insbesondere aus den Reihen der neonazistischen Kleinstpartei III. Weg" Aussagen feststellen, die als Unterstützung für die Ukraine zu werten seien. "Entsprechende Planungen können jedoch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden", teilte das Amt am vergangenen Freitag mit.
Deutsche Rechtsextremisten positionierten sich zuletzt mehrheitlich pro-russisch. Der III. Weg und einzelne bekannten Szene-Vertreter schlugen sich hingegen auf die ukrainische Seite. Dort hegt man Sympathien für rechtsextreme Kampfverbände.
Das ukrainische Asow-Regiment, das nach dem Umsturz in der Ukraine im Jahr 2014 entstand und inzwischen in offizielle Strukturen der ukrainischen Armee eingegliedert ist, wirbt im Ausland aktiv für Unterstützer. Der frühere NPD-Mann Baldur Landogart setzt sich im Messenger Telegram für ukrainische "Kameraden" ein und postete Fotos von freiwilligen Kämpfern.
Seit einigen Wochen achtet die Bundespolizei verstärkt darauf, mögliche Ausreisen deutscher Rechtsextremisten in das Gebiet zu verhindern. Das ging Ende Februar aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Innenpolitikerin Martina Renner (Linke) hervor. Bereits im Jahr 2019 wurden Angehörige des III. Weg von der Bundespolizei an der Ausreise in die Ukraine gehindert.
Bildunterschrift: Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz sind Extremisten aus Deutschland die Ukraine ausgereist.
_______________________________________________
Zeit Online, 02.03.2022:
Verein: Ukraine-Demos könnten Rechtsextreme anziehen
02.03.2022 - 06.14 Uhr
Auch Rechtsextreme könnten sich nach Einschätzung der Mobilen Beratung in Thüringen (Mobit) von Solidaritätskundgebungen für die Ukraine angezogen fühlen. Zwei in Thüringen sehr aktive Akteure der Szene - die Parteien "Neue Stärke" und "III. Weg" - hätten sich klar auf die Seite der Ukraine gestellt, sagte Projektleiterin Romy Arnold der Deutschen Presse-Agentur. "Die Gefahr, dass sich diese Akteure den Friedensdemos in Solidarität mit der Ukraine anschließen, ist also schon da."
Gerade beim "III. Weg" seien Verbindungen mit dem nationalistischen Asow-Regiment in der Ukraine bekannt, berichtete Arnold. "Asow-Vertreter waren zum Beispiel bei einer Veranstaltung des "III. Wegs" in Kirchheim." Zudem teilten bekannte Thüringer Rechtsextreme wie Tommy Frenck Aufrufe, sich dem bewaffneten Kampf in der Ukraine anzuschließen. Die Partei "Neue Stärke", die ihren Ursprung in Erfurt hat, veröffentlichte auf ihrer Homepage eine Solidaritätsbekundung mit der Ukraine.
Um zu verhindern, dass derartige Akteure die Kundgebungen für sich vereinnahmen, hat Mobit-Projektleiterin Arnold mehrere Vorschläge: "Da es sich ja um angemeldete Demos handelt, können sich die Veranstalter im Vorfeld positionieren und klarmachen, dass Rechtsextreme nicht erwünscht sind." Außerdem sei es möglich, mit Hilfe der Ordner und der Polizei Menschen von der Versammlung auszuschließen, die etwa mit Verschwörungstheorien auffallen. Auf den Demos selbst wiederum könne man auf einschlägige Partei-Symbole achten.
Auf Twitter wies Mobit in dem Zusammenhang auch auf das Symbol des Asow-Regiments hin: eine schwarze Wolfsangel auf blau-weißem Grund. Die Wolfsangel, eine Art durchgestrichenes "Z", war laut Verfassungsschutz unter anderem Erkennungszeichen der im Jahr 1982 verbotenen Jugendorganisation "Junge Front" und wurde auch von der Hitlerjugend genutzt. Ihre Verwendung in Verbindung mit einer verbotenen Organisation ist in Deutschland strafbar.
_______________________________________________
Mitteldeutsche Zeitung Online, 02.03.2022:
Kommentar / Warum das NSU-Netzwerk endlich ausgeleuchtet gehört
02.03.2022 - 09.00 Uhr
Von Alexander Schierholz
Es mag bitter klingen, doch streng juristisch betrachtet ist im Fall von Ralf W. wenig zu kritisieren. Nach dem Urteil gegen den NSU-Terror-Helfer sahen weder Gericht noch Anklage eine Fluchtgefahr, damit war W. auf freien Fuß zu setzen. Und nun hat er wie jeder andere Straftäter das Recht auf die Prüfung, ob seine verbliebene Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Doch Ralf W. ist kein Straftäter wie jeder andere. Für viele mag die Freilassung des maßgeblichen NSU-Unterstützers schwer erträglich gewesen sein; für die Familien der Opfer aber war sie ein Schlag ins Gesicht. Sollte ihm nun der Rest der Haft erlassen werden, es wäre eine weitere Demütigung für die Angehörigen.
Das Gericht steht damit vor einer enorm heiklen Aufgabe. Es darf die Gesinnung von W. nicht prüfen. Gesinnungsjustiz verbietet sich von selbst. Es darf und sollte aber die Aktivitäten von W. in der Szene prüfen und dabei die Perspektive erweitern: auf das rechte Netzwerk, das W. nach seiner Freilassung wieder aufgefangen hat, und auf die Gefahren, die davon ausgehen. In den Ermittlungen zum NSU-Komplex und im Münchner Prozess ist dieses Netzwerk nur unzureichend ausgeleuchtet worden. Die Prüfung der Haftaussetzung bietet die Chance dies endlich zu korrigieren. Es wäre höchste Zeit.
Den Autor erreichen Sie unter: alexander.schierholz@mz.de
_______________________________________________
Celler Presse, 02.03.2022:
Eschede / Ausgeknipst - NPD-Treffpunkt sitzt im Dunkeln - Linke Aktivistinnen und Aktivisten sägen Strommasten ab
Eschede. Der Hof Nahtz in der Nähe von Eschede gilt schon lange als Treffpunkt der rechtsradikalen Szene in Norddeutschland. Seit Jahrzehnten werden dort Sonnenwenden und Erntedank-Feste gefeiert. Nun haben linke Aktivistinnen, Aktivisten den NPD-Anhängern den Strom gekappt.
"Wer Menschen auf Grund körperlicher Merkmale den Tod wünscht, hat entscheidende Entwicklungen in der Gesellschaft verpasst und sollte nicht die Möglichkeit bekommen dieses gefährliche Gedankengut auch noch zu verbreiten", erklärt der Aktivist Tom Harding die Aktion.
Schon seit vielen Jahren wehrt sich die Region im Netzwerk "Südheide gegen Rechtsextremismus" gegen verschiedenste Treffpunkte und Aktivitäten der NPD und ihrer Anhänger. Ihnen ist es wichtig hinzuschauen und darauf aufmerksam zu machen, dass Rechtsradikale in der Region immer wieder versuchen zunächst als gutbürgerliche Deutsche vor Allem auf junge Menschen zu zu gehen, so beispielsweise in Sportvereinen.
Nach einiger Zeit, wenn die Beziehungen gefestigt sind offenbaren sie dann erst das gesamte Ausmaß ihrer von Hass und Gewalt geprägten Ideologie.
Der Hof Nahtz steht wie kaum ein anderer Ort in Norddeutschland für die menschenverachtende Gesinnung der NPD. Hier vernetzt sich die rechtsextremistische Szene seit Jahrzehnten. "Die Heimattreue Deutsche Jugend, eine Nachfolge-Organisation der verbotenen Wiking-Jugend, die sich positiv auf die Hitler-Jugend und den Bund deutscher Mädel bezieht, traf sich hier mit hunderten Teilnehmern", erzählt ein weiterer Teilnehmer der Aktion, der seinen Namen lieber nicht in der Zeitung lesen möchte.
Auch große Rechtsrock-Konzerte wurden auf dem Hof veranstaltet. 2017 fand eine rechte "Messe" statt, auf der sich unter anderem Reichsbürger, Identitäre Bewegung, völkische Siedler und Kameradschaften mit Ständen präsentierten.
Das Risiko, dass möglicherweise weit mehr Leute als nur der Neonazi-Hof von einem Stromausfall betroffen sind gingen die Aktivistinnen, Aktivisten bewusst ein. "Wir möchten uns bei eventuell betroffenen Anwohnerinnen, Anwohnern auf jeden Fall entschuldigen und hoffen, dass sie Verständnis dafür haben, dass ein kurzfristiger Stromausfall ein eher geringes Opfer ist, um den Neonazis langfristig den Strom zu kappen", erklärt Harding den waghalsigen Schritt die Strommasten auf dem Weg zum Hof zu fällen. Ob der Strom dabei wirklich ausfiel, lasse sich nicht sagen, da die Masten durch die Aktion lediglich umfielen ohne dabei die Leitungen zu zerstören.
_______________________________________________
ntv.de, 02.03.2022:
Wegen Bedrohung und Erpressung / Fahnder nehmen "Reichsbürger" in Ungarn fest
02.03.2022 - 17.07 Uhr
Deutsche Fahnder nehmen einen mutmaßlichen "Reichsbürger" in Ungarn fest. Die Liste der Vergehen, die ihm zur Last gelegt werden, ist lang: Erpressung, Bedrohung, Missbrauch von Titeln. 2019 liefert er sich gar eine Verfolgungsjagd mit der Polizei und rammt einen Streifenwagen.
Deutsche Fahnder haben einen mutmaßlichen "Reichsbürger" in Ungarn festgenommen. Der Mann hatte sich nach einer Anklage in Baden-Württemberg abgesetzt. Dem 62-Jährigen werden unter anderem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zur Last gelegt, wie die Polizei in Ravensburg mitteilte. Zudem werden ihm eine Erpressung sowie Missbrauch von Titeln vorgeworfen.
Demnach soll der Mann im Mai 2019 in Bad Saulgau einen Streifenwagen gerammt haben. Sein Auto hatte keinen Versicherungsschutz mehr und gehörte zur Konkursmasse einer Firma in der Schweiz, das Auto hätte der Mann eigentlich an den zuständigen Konkursverwalter herausgeben müssen. Als ihn Polizeibeamte deshalb stoppten, sprach der mutmaßliche "Reichsbürger" den Beamten nicht nur die Zuständigkeit ab, sondern lieferte sich auch eine Verfolgungsfahrt. Am Ende rammte er ein Polizeiauto.
Angeklagter taucht 2019 unter
Gegen den Mann liefen damals schon Ermittlungsverfahren wegen Erpressung und Bedrohung in der Schweiz und im Landkreis Sigmaringen, wo er Behördenleitern mit Waffengewalt gedroht hatte. Nachdem die Staatsanwaltschaft im August 2019 Anklage erhoben hatte, tauchte der Beschuldigte unter. Im Sommer 2020 wurden ein Untersuchungshaftbefehl und ein Europäischer Haftbefehl erlassen, so dass auch im Ausland nach dem Flüchtigen gefahndet werden konnte.
In Zusammenarbeit mit Zielfahndern des Landeskriminalamts Baden-Württemberg wurde der Mann in Südungarn aufgespürt und Mitte Dezember festgenommen. Er befand sich seitdem in Auslieferungshaft und sitzt seit der vergangenen Woche in Deutschland in Untersuchungshaft.
Bildunterschrift: "Reichsbürger" erkennen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland nicht an.
_______________________________________________
Gießener Allgemeine Online, 02.03.2022:
Mit der Armbrust hinter der Tür
02.03.2022 - 21.56 Uhr
Von Ursula Sommerlad
Weil er sich mit einer Armbrust in der Hand der Durchsuchung seiner Wohnung widersetzt hat, steht ein 47 Jahre alter Mann aus Leihgestern vor dem Gießener Landgericht. Hat er vorsätzlich abgedrückt? Und ist er überhaupt schuldfähig?
Ein freundlicher Empfang sieht anders aus. Zuerst standen die Polizisten vor der verschlossenen Wohnungstür und als die endlich aufging, schauten sie direkt in den Lauf einer gespannten Armbrust. Obwohl sich einer der Pfeile löste, ging der Einsatz am 7. September 2021 in Leihgestern für die Beamten glimpflich aus. Für den 47 Jahre alten Schützen hatte er gravierende Folgen. Der Mann sitzt in Untersuchungshaft in Weiterstadt, seit gestern muss er sich vor der 5. Großen Strafkammer des Gießener Landgerichts verantworten. Die Anklage lautet auf versuchte Tötung, bewaffneten Widerstand gegen Amtsträger und Verstoß gegen das Waffengesetz.
Der Angeklagte H. war wegen verschiedener Vorfälle schon länger ins Visier der Behörden geraten. Der Staatsschutz ordnete ihn der "Reichsbürger"-Szene zu, das Kommissariat für Vermögens- und Fälschungsdelikte plante eine Durchsuchung, zudem sollte ein Gerichtsvollzieher bei dem Mann vorstellig werden. Der Einsatz war koordiniert und vorbereitet. Einer der beteiligten Polizeibeamten, die gestern als Zeugen gehört wurden, hatte das Wohnumfeld des Angeklagten vor dem Einsatz ausgekundschaftet und dabei festgestellt, dass der Mann üblicherweise morgens gegen 8.30 Uhr seine Dachwohnung verließ.
Am 7. September sollte er vor der Haustür festgenommen werden. Das war der Plan. Doch H. ließ sich nicht blicken. Nachdem die insgesamt sechs Beamten bis 10 Uhr vor dem zweigeschossigen Haus mit fünf Mietparteien gewartet hatten, schritten sie zur Tat. Bewohner aus dem Erdgeschoss öffneten die Haustür, die Polizisten stiegen die Wendeltreppe hinauf und klopften unter dem Vorwand, dass sie von der Hausverwaltung seien.
Doch nichts geschah. Stille. Die Beamten wollten sich schon zum Gehen wenden, da bemerkte einer von ihnen Bewegung im Flur. "Ich habe direkt in den Lauf der Armbrust geschaut." So beschrieb einer der Einsatzkräfte den Moment, in dem sich die Tür öffnete. Seine Kollegen, die hintereinander auf der schmalen Treppe standen, äußerten sich fast wortgleich. Das folgende Gerangel dauerte nur wenige Sekunden. Der Polizist, der direkt vor der Wohnungstür stand, riss seinen Schutzschild nach oben und warf sich gegen die Armbrust und den Mann, der sie hielt. Ein zweiter Kollege kam ihm zu Hilfe. Gemeinsam drängten sie den Schützen, der seine Hand über den Schild reckte und die Waffe auf die Beamten richtete, ins Wohnzimmer. Beim Versuch, H. die Armbrust zu entwenden, löste sich ein Pfeil. Er landete in der Decke.
Die rangelnden Männer kamen zu Fall. H. ließ sich am Boden widerstandslos überwältigen. Wie mehrere Polizeibeamte übereinstimmend berichteten, machte er einen verwirrten Eindruck. Er habe gestammelt, dass er gerade erst aufgewacht sei und dass er von einem Einbruch ausgegangen sei. Und er habe gesagt, dass er unter einer ängstlich-vermeidenden Persönlichkeitsstörung leide.
Ob H. absichtlich abgedrückt hat oder ob sich der Schuss bei der Rangelei gelöst hat, vermochte niemand zu sagen. Nicht die Polizeibeamten und auch nicht der Angeklagte. Der äußerte sich nicht zur Tat, sondern überließ seinem Verteidiger Dr. Ulrich Endres das Wort. Sein Mandant habe sich zum Zeitpunkt des Einsatzes in einer äußerst problematischen psychischen Situation befunden, sagte der Strafverteidiger. "Er fühlte sich verfolgt von Gott und der Welt. Er wollte sich der Festnahme entziehen, ohne den Tod eines Beamten auch nur billigend in Kauf zu nehmen." An Einzelheiten könne sich der Mandant nicht erinnern. H. konkretisierte diese Aussage: "Ich weiß noch nicht einmal, ob ich abgedrückt habe. Ich habe nur den Pfeil gesehen, der in der Decke gesteckt hat." Es sei auch nicht seine Absicht gewesen, Widerstand zu leisten. "Ich bin ja gleich zurückgedrängt worden."
Bei der Durchsuchung der Wohnung nach dem Einsatz stellte die Polizei eine Reihe von Waffen sicher: mehrere Messer, eine Schreckschuss-Pistole, ein Samurai-Schwert, Pfeil und Bogen, fast alles legal. Nicht jedoch die drei Wurfsterne, die sich ebenfalls in der laut Zeugenaussagen sehr vernachlässigten Wohnung fanden.
Der Prozess wird fortgesetzt.
Bildunterschrift: Vor dem Landgericht Gießen muss sich ein 47-Jähriger aus Leihgestern verantworten. Er hat sich Polizeibeamten mit einer Armbrust entgegengestellt.
_______________________________________________
Tag 24, 02.03.2022:
Rechts-Streit: AfD-Ordner und "Freie Sachsen" bekommen sich in Chemnitz in die Haare
02.03.2022 - 06.08 Uhr
Von Bernd Rippert
Chemnitz. Polit-Zoff in Chemnitz. Bei einer Anti-Impf-Demo in der Chemnitzer Innenstadt gerieten sich Anhänger der "Freien Sachsen" und Ordner der AfD in die Haare, wer von den Rechten rechter hat.
Die Polizei schätzte die Teilnehmerzahl an der Demo "Frieden Freiheit Selbstbestimmung" der Gruppe "Chemnitz steht auf" am Samstag auf 1.800.
Als der Protestzug mit Sachsen-Fahne und Transparent "Kretschmer verhaften" in die Bahnhofstraße einbog, hielten Ordner den Protest auf und verlangten, die Banner einzurollen. Vorneweg: Thomas Dietz (54, für die AfD im Bundestag) und Arthur Österle (48), bekannter AfD-Ordner.
"Finger weg vom Banner!", riefen Teilnehmer in Richtung Arthur Österle. "Haut ab zur AfD, macht die Straße frei!"
Doch Österle stemmte sich so heftig gegen die rechten Kameraden, dass die Polizei eingriff und die Spruchbänder wegnahm.
Bildunterschrift: Zoff unter Rechten: Bei einer Anti-Impf-Demo in Chemnitz ließen AfD-Ordner die Transparente der Freien Sachsen entfernen.
Bildunterschrift: Ordner Arthur Österle (48, AfD) hielt die Demo in der Bahnhofstraße auf, musste sich öffentlich beschimpfen lassen.
_______________________________________________
Spiegel Online, 02.03.2022:
Volksverhetzung / Mann muss 2.500 Euro Strafe wegen "Impfung macht frei"-Eintrag bei Facebook zahlen
02.03.2022 - 16.30 Uhr
Er suggerierte, dass manche Corona-Maßnahme mit der mörderischen Juden-Verfolgung vergleichbar wäre: In München ist deshalb ein Impfgegner zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Das Amtsgericht München hat einen 35-Jährigen wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro - 50 Tagessätzen à 50 Euro - verurteilt. Der Mann hatte auf seinem Facebook-Account ein Bild des Eingangstors zu einem Konzentrationslager veröffentlicht, wobei der Schriftzug über dem Eingangstor durch die Worte "Impfung macht frei" ersetzt worden war, wie die Generalstaatsanwaltschaft München dem "Spiegel" am Mittwoch bestätigte. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.
Der Angeklagte habe damit "seinem Unmut über die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie Ausdruck verleihen wollen und suggeriert, dass diese Maßnahmen mit der mörderischen Juden-Verfolgung vergleichbar wären". Das Bild war den Angaben zufolge frei zugänglich.
Die Richter hatten das noch nicht rechtskräftige Urteil am Montag gefällt. Es bestätige die Linie, "die wir (mittlerweile) in ganz Bayern vertreten", teilte der Antisemitismus-Beauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, mit: "Derartige Posts können den öffentlichen Frieden gefährden und als Volksverhetzung strafbar sein."
_______________________________________________
Reutlinger General-Anzeiger Online, 02.03.2022:
Im Land gibt es viel mehr Juden-Feindlichkeit und Hass
02.03.2022 - 17.45 Uhr
Zahlen aus dem Innenministerium zeichnen ein sehr düsteres Bild. Minister Strobl: "Spitze des Eisbergs".
Stuttgart. Es sind Angriffe und Beleidigungen, es wird gedroht und beschädigt: Inzwischen wird in Baden-Württemberg im Schnitt fast jeden Tag eine antisemitische Straftat begangen - und die Dunkelziffer ist enorm hoch. So wurden im vergangenen Jahr 337 antisemitisch motivierte Straftaten registriert. Das ist ein sprunghafter Anstieg von fast 50 Prozent im Vergleich zu den 228 bekannt gewordenen Fällen im Jahr zuvor, wie dpa in Stuttgart erfahren hat.
Auch Hass und Hetze breiten sich immer weiter aus im Land: Die Zahl der überwiegend rechtsmotivierten Delikte der Hass-Kriminalität hat deutlich zugenommen, wie es hieß. Es geht in erster Linie um Volksverhetzung und Gewaltdarstellung. In diesem Bereich verzeichnete das Innenministerium im vergangenen Jahr einen Anstieg von 746 (2020) auf 883 Fälle - also mehr als 18 Prozent Zuwachs. Bei 29 der 883 Fälle handelte es sich um Gewaltdelikte. 421 Fälle wurden demnach im Internet verübt. Bei den Delikten handelte es sich ebenfalls vor allem um Volksverhetzung und Gewaltdarstellung, gefolgt von Beleidigungs- und Propagandadelikten.
Im Ministerium führt man die starken Zunahmen vor allem auf die Landtagswahl, die Bundestagswahl und die sehr aufgeheizte gesellschaftliche Atmosphäre in der Corona-Pandemie zurück. Im Kontext der Pandemie allein wurden 100 antisemitische Straftaten erfasst, davon 42 rechtsmotiviert.
Bei Hass-Kriminalität handelt es sich nach einer bundeseinheitlichen Definition um politisch motivierte Straftaten, die auf Vorurteilen beruhen. Diese beziehen sich etwa auf die Hautfarbe, das äußere Erscheinen oder die sexuelle Orientierung. Ziel solcher Straftaten sei es, die Opfer zu erniedrigen und von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. 2019 wurden im Südwesten 777 solcher Straftaten gezählt, 2018 waren es 651 und im Jahr davor 565.
"Wir wollen, dass dieser Berg aus Hass und Hetze schmilzt"
Antisemitische Straftaten sind laut Innenministerium eine Teilmenge der Hass-Kriminalität. 2019 wurden 182 antisemitisch motivierte Straftaten verzeichnet (2018: 136; 2017: 99).
Innenminister Thomas Strobl kündigte ein noch entschlosseneres Vorgehen gegen Hass und Hetze an. "Wir dürfen nicht müde werden und müssen jeden Tag aktiv für das gesellschaftliche Miteinander und das friedliche Zusammenleben in unserem Land eintreten", sagte der CDU-Politiker vor Kurzem. Er sieht in den statistisch erfassten Delikten "nur die Spitze des Eisbergs". »Wir wollen, dass dieser Berg aus Hass und Hetze schmilzt - und zwar auch unterhalb der Oberfläche. Wir wollen also auch die Auswüchse, die sich im Verborgenen breitmachen, bekämpfen und anpacken", sagte Strobl, der derzeit wegen einer Corona-Infektion im Krankenhaus liegt.
Das Land verstärkt etwa den Schutz jüdischer Einrichtungen. Nach dem antisemitisch motivierten Terroranschlag von Halle 2019 stellte die Landesregierung für die Israelitischen Religionsgemeinschaften in Baden und in Württemberg bis 2021 rund drei Millionen Euro für Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung. Für die kommenden drei Jahre sollen ihnen für Schutzpersonal sowie Alarm- und Meldesysteme zudem rund eine Million Euro jährlich bereitgestellt werden.
Für große Betroffenheit hatte ein Brandanschlag auf die Synagoge in Ulm im Juni 2021 gesorgt. Die Fassade blieb rußgeschwärzt zurück, verletzt wurde niemand. Der mutmaßliche Täter floh in die Türkei, wo ihm wegen seiner türkischen Staatsangehörigkeit keine Auslieferung droht.
Mitglieder von Glaubensgemeinschaften erhalten zudem bei verdächtigen Wahrnehmungen konkrete Verhaltenstipps von Experten. Die bundesweit ersten Polizei-Rabbiner sollen die interkulturelle Kompetenz innerhalb der Polizei im Südwesten stärken.
Im November rief das Land einen Kabinettsausschuss gegen Hass und Hetze ins Leben. Neben Vertretern aus Staats-, Innen-, Kultus-, Sozial- und Justizministerium sollen Experten aus Religionsgemeinschaften und der Zivilgesellschaft den Ausschuss je nach Thema unterstützen. Eine Task Force, angebunden ans Landeskriminalamt, soll einschlägige Bedrohungen im Bereich Hass und Hetze feststellen. Ein Hauptaugenmerk liegt auf der Stärkung der Medienkompetenz der Bürger - deshalb mischt nicht nur die Polizei mit, sondern auch die Landeszentrale für politische Bildung.
Mit einer neuen Social-Media-Kampagne, die im ersten Halbjahr 2022 starten soll, will das Land die Menschen sensibilisieren. Bei Staatsanwaltschaften, der Polizei und dem Landesverfassungsschutz wurden zudem Stellen aufgestockt. Das Land hat auch ein Netz an Meldestellen aufgebaut, um Hass-Kommentare und antisemitische Bedrohungen und Beleidigungen anzuzeigen.
Die Meldestelle "respect!" meldet dem Landeskriminalamt (LKA) jedes Jahr mehr Hinweise - 2019 waren es 234, 2020 bereits 258 und 2021 schon 281. Die Mehrheit der Sachverhalte werde als strafrechtlich relevant beurteilt und nach Abschluss der Ermittlungen den zuständigen Staatsanwaltschaften vorgelegt. Seit 2019 gibt es auch eine Ansprechstelle für Amts- und Mandatsträger beim LKA.
Der Antisemitismus-Beauftragte der Landesregierung, Michael Blume, forderte den Landtag auf, im medialen Kampf gegen Antisemitismus mehr zu unterstützen. "Verschwörungsmythen sind durch digitale Medien wieder zu einem Mittel des Meinungskampfes geworden und werden von deutschen, russischen, türkischen, arabischen und englischsprachigen Extremisten auch in Europa gezielt verbreitet", sagte Blume. "Diese wenden sich gegen jüdisches Leben in Europa, aktuell massiv gegen den Präsidenten der Ukraine, gegen das friedliche Zusammenleben und gegen die Seele unserer Demokratien."
Die Grünen-Fraktion erinnerte daran, dass Antisemitismus nicht nur im digitalen Raum stattfinde, sondern auch auf dem Straßen. "Regelmäßig kommt es bei Protesten gegen die Corona-Maßnahmen zu abscheulichen antisemitischen Holocaust-Relativierungen", kritisierte der innenpolitische Sprecher Oliver Hildenbrand. Für die SPD forderte deren Verfassungsschutz-Experte Boris Weirauch, die nach seinen Angaben mehr als 40 offenen Haftbefehle gegen Rechtsextremisten zu vollstrecken. (dpa)
Bildunterschrift: Demonstranten wenden sich in Pforzheim vor wenigen Tagen gegen Hetze und Gewalt. Hass-Kriminalität und antisemitische Vorfälle in Baden-Württemberg nehmen immer mehr zu.
_______________________________________________
Zeitungsverlag Waiblingen Online, 02.03.2022:
Verdacht auf Volksverhetzung in Chats: Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt
02.03.2022 - 17.00 Uhr
Mai 2021: Eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart (StA) und des Polizeipräsidiums Ludwigsburg sorgte für Aufsehen: Man habe strafrechtliche Ermittlungen gegen fünf Polizisten und einen Angehörigen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung eingeleitet. Es gehe um "zum Teil volksverhetzende Inhalte", die in Einzel-Chats ausgetauscht worden sein sollen. In diesem Zusammenhang habe man auch mehrere Räumlichkeiten durchsucht.
Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Stuttgart, dem vier der verdächtigten Polizisten angehörten, sagte damals gegenüber unserer Redaktion: "Wir müssen damit offen umgehen, nichts verharmlosen und nichts unter den Teppich kehren."
Offene Fragen statt offenem Umgang
Februar 2022: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart (StA) hat das Ermittlungsverfahren gegen mittlerweile sechs Polizeibeamte und den Angehörigen eines Polizisten eingestellt. Unsere Redaktion erfuhr davon im Zuge einer Anfrage beim Polizeipräsidium Stuttgart. Gegen einen weiteren beschuldigten Polizeibeamten werde noch ermittelt, so die StA auf Nachfrage. "Wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses."
Eine Pressemitteilung wurde diesmal nicht veröffentlicht. Weder von der Staatsanwaltschaft noch von einem der Polizeipräsidien. Dabei wurde das Verfahren laut StA schon im Dezember eingestellt. Das dürfte Zweifel an den Beteuerungen wecken, mit den Vorwürfen "offen umgehen" zu wollen. Denn offene Fragen gibt es zur Genüge.
Was war den Beamten konkret vorgeworfen worden?
Damals hieß es in der Pressemitteilung: "Im Rahmen anderweitiger strafrechtlicher Ermittlungen war bekanntgeworden, dass einer der Beamten auf seinem Mobiltelefon Bilder und Videos mit zum Teil volksverhetzenden Inhalten sowie Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gespeichert und mit den anderen Beschuldigten in Einzel-Chats ausgetauscht haben soll."
Schon hier blieben Fragen offen, die bislang nicht offiziell beantwortet wurden: Zu den "anderweitigen strafrechtlichen Ermittlungen", die den Stein überhaupt erst ins Rollen brachten, gibt die StA Stuttgart noch immer keine Auskunft. Es handle sich dabei nicht um ein Verfahren der Behörde, heißt es als Begründung.
Dasselbe gilt für die Frage, welche "verfassungswidrigen Organisationen" hier gemeint waren. Dazu könne man keine Auskünfte erteilen, da das Ermittlungsverfahren ja nun eingestellt wurde, so eine Sprecherin der StA Stuttgart. Zuvor hatte man die Frage mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht beantwortet. Auch die Information unserer Redaktion, dass es sich um Kennzeichen aus der rechten Szene handelt, wurde bis heute nie offiziell bestätigt.
Wie viele Polizisten sind eigentlich nun beschuldigt gewesen?
Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich gegen fünf Polizeibeamte und einen Angehörigen ermittelt. Vier Polizisten gehörten zum Polizeipräsidium Stuttgart. Einer gehörte zum Präsidium Technik, Logistik, Service, das unter anderem für Beschaffung und digitale Infrastruktur zuständig ist.
Auf Nachfrage bestätigt die Behörde, dass zwischenzeitlich zwei weitere Polizisten unter Verdacht standen. Es wurde also gegen insgesamt siebe Beamte "hinsichtlich der Straftatbestände der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" ermittelt.
Warum wurden die Ermittlungsverfahren eingestellt?
Wieso wurden die Ermittlungsverfahren schließlich eingestellt? "Die Ermittlungen haben ergeben, dass hinsichtlich der erwähnten sieben ehemals Beschuldigten kein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich eines strafrechtlich relevanten Verhaltens vorlag", schreibt die StA Stuttgart auf Nachfrage. Es sei entsprechend keine Anklage erhoben worden.
Die Staatsanwaltschaft schreibt weiter, "dass keine zur Verwirklichung der Straftatbestände der Paragrafen 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Am. d. Red.) und 130 StGB (Volksverhetzung, Anm. d. Red.) erforderlichen Handlungen (Verbreiten, der Öffentlichkeit zugänglich machen bzw. öffentlich zugänglich machen) vorlagen."
Gab es diese Chats nun - oder nicht?
Gab es die Chats unter Polizeibeamten, in denen "fremdenfeindliche Inhalte" und Symbole verfassungswidriger Organisationen ausgetauscht worden sein sollen - oder gab es sie nicht?
Auf eine erste Nachfrage heißt es dazu von der StA, "dass die ehemals Beschuldigten, gegen die das Verfahren eingestellt wurde, keinen Straftatbestand verwirklicht haben". Auf eine zweite Nachfrage: "Nachdem die hiesigen Ermittlungen zwischenzeitlich mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurden, bitte ich um Verständnis, dass weitere inhaltliche Auskünfte nicht erteilt werden können."
Das heißt im Grunde nur: Wenn es diese Chats gegeben haben sollte, wurden sie von Seiten der StA als strafrechtlich irrelevant eingestuft. Doch die Frage hat weit mehr als bloß eine strafrechtliche Dimension. Polizisten stehen als Vertreter des Staates auch unter besonderer Beobachtung, wenn es um die Frage geht, ob sie dessen Werte auch angemessen repräsentieren und schützen können.
Warum ist die Sache damit noch nicht erledigt?
Der Stuttgarter Polizeipräsident Franz Lutz hatte sich bereits zu Beginn der Ermittlungen in einer Pressemitteilung geäußert: "Fremdenfeindlichkeit oder Diskriminierung haben in den Werten der Polizei keinen Platz und werden bei der Stuttgarter Polizei in keiner Weise geduldet."
Ein Sprecher sagte gegenüber unserer Redaktion damals: "Diese Menschen haben einen Diensteid auf die Verfassung geleistet, die haben sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekannt. ( … ) Deshalb gibt’s hier auch den Beamten gegenüber erst mal keine Toleranz, so lange, bis die Vorwürfe geklärt sind."
Das Polizeipräsidium Stuttgart hatte umgehend gegen insgesamt acht Beamte Disziplinarverfahren eingeleitet. Gegen vier der anfangs Beschuldigten und "drei weitere Beschäftigte, die ebenfalls in den Kommunikationsprozess der beschuldigten Beamten eingebunden waren". Den Beamten wurde vorläufig Dienstverbot erteilt. Man wollte "alle relevanten Kommunikationsinhalte und Kommunikationsbeziehungen" aufklären.
Was wurde aus den Disziplinarverfahren?
Schon im Mai 2020 war der Polizei Stuttgart also klar, dass die Vorfälle über das, was im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen geklärt werden könnte, hinausgehen. Man kündigte deshalb an, sich auch intern um Aufklärung bemühen zu wollen. Doch was wurde aus den Disziplinarverfahren und Dienstverboten?
"Die disziplinarrechtlichen Ermittlungen dauern an", schreibt ein Sprecher der Stuttgarter Polizei auf Nachfrage. Man stehe weiterhin "für eine umfassende Aufklärung der Vorfälle", könne aber bis dahin keine Auskunft über einzelne Chats erteilen. "Die Ermittlungsergebnisse werden ( … ) aufgearbeitet und individuell bewertet." Ähnlich klingt die Stellungnahme des Polizeipräsidiums Technik, Logistik, Service.
Sind die Polizisten wieder im Dienst?
Das Polizeipräsidium Stuttgart hat mittlerweile für sechs der beschuldigten Beamten das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aufgehoben. Bis auf weiteres seien sie im Innendienst eingesetzt. "In einem Fall wurde die Verbotsverfügung gegenstandslos, da der Eintritt in den Ruhestand erfolgte", so der Sprecher.
Dem Präsidium sei es wichtig zu betonen: Die Aufhebung sei eine Reaktion auf die Einstellung der Strafverfahren, "hiermit ist jedoch keine Bewertung einer disziplinarrechtlichen Relevanz verbunden".
Worum geht es bei den noch ausstehenden Ermittlungen?
"Die Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses dauern an." Dieser Satz der StA Stuttgart aus einem der Antwortschreiben an unsere Redaktion wirft weitere Fragen auf.
Um wen handelt es sich hier? Den Beamten, der "fremdenfeindliche Inhalte" auf dem Handy gehabt haben soll? Einen der anderen ursprünglich Verdächtigten? Oder einen der zwei Beamen, gegen die sich im Laufe des Verfahrens ein Anfangsverdacht ergeben hatte? Und: Ist die Tatsache, dass der Verdächtige Personen auf die mutmaßlich volksverhetzenden Inhalte aufmerksam machte, Gegenstand dieser Ermittlungen?
Die Staatsanwaltschaft erteilt hier mit Verweis auf das laufende Verfahren keine weiteren Auskünfte. Ob sich die Fragen nach Abschluss der Ermittlungen noch klären lassen werden, ist angesichts der bisherigen Informationspolitik zumindest fraglich. Fest steht: Bis zur umfassenden Aufklärung der Vorfälle ist es noch ein weiter Weg.
_______________________________________________
|