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13 Artikel ,
01.03.2022 :
Pressespiegel überregional
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Übersicht:
MiGAZIN, 01.03.2022:
Flüchtende aus der Ukraine / Solidarität und Schutz nur für "weiße" Menschen?
Tag 24, 01.03.2022:
Deutsche Neonazis wollen in der Ukraine mitkämpfen
ntv.de, 01.03.2022:
Sachsen-Anhalt / Verfassungsschutz: Manche Rechtsextreme gezielt in den Osten
Zeit Online, 01.03.2022:
Antisemitische Straftaten nehmen weiter leicht zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung Online, 01.03.2022:
Weniger Straftaten gegen Politiker und Parteien-Vertreter
Stuttgarter Nachrichten Online, 01.03.2022:
Hass und Hetze im Land / Fast täglich eine antisemitische Straftat
Südwestrundfunk, 01.03.2022:
Deutlich mehr Fälle von Hass-Kriminalität / Zahl antisemitischer Straftaten steigt in Baden-Württemberg um fast 50 Prozent
Stern Online, 01.03.2022:
Bericht: 300 Mitglieder der Neuen Rechten organisiert
Rhein-Neckar-Zeitung Online, 01.03.2022:
Die "Neue Rechte" sucht neue Wege / Vor allem die "Identitäre Bewegung" ist im Südwesten aktiv
Westdeutsche Allgemeine Zeitung Online, 01.03.2022:
Russland-Flagge bei Impfgegner-Demo in Duisburg geschwenkt
Spiegel Online, 01.03.2022:
Ex-CDU-Politikerin / Erika Steinbach hat jetzt ein AfD-Parteibuch
die tageszeitung Online, 01.03.2022:
Erfolg von Google und Meta / Gericht kippt Meldepflicht für Hass
Netzpolitik.org, 01.03.2022:
Rechte Polizei-Chats haben selten Konsequenzen
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MiGAZIN, 01.03.2022:
Flüchtende aus der Ukraine / Solidarität und Schutz nur für "weiße" Menschen?
01.03.2022 - 05.24 Uhr
Angesicht des Krieges gegen die Ukraine geht eine Welle der Solidarität durch Europa. Leider hat sie einen "rassistischen Beigeschmack". Offenbar gelten Menschenrechte nur für blonde, blauäugige Menschen.
Von Lisa Pollmann
Europa öffnet seine Grenzen für Schutzsuchende aus dem ukrainischen Kriegsgebiet, unbürokratisch und ohne Visum. Diese Solidarität ist beispielhaft und verdeutlicht, dass Europa in diesen dunklen Zeiten zusammensteht. Umso trauriger und schockierender ist es daher, dass an den Grenzübergängen nicht alle Flüchtenden gleich behandelt werden.
Derzeit häufen sich Berichte in den Sozialen Medien, dass People of Color (PoC), insbesondere Studenten aus afrikanischen Ländern, an den Grenzübergängen abgewiesen werden. Während ukrainische, "weiße" Flüchtende relativ unproblematisch nach Polen, Ungarn und Co. einreisen können, werden PoC von Grenzbeamten "segregiert" und müssen mitunter tagelang in der Kälte ausharren. So zu sehen in einem bei Twitter veröffentlichten Video eines nigerianischen Studenten, der gemeinsam mit anderen PoC an der polnisch-ukrainischen Grenze von ukrainischen Beamten am Grenzübertritt gehindert wurde.
Die deutsche Hilfsorganisation "Mission Lifeline", eine Seenotrettungsorganisation, die aktuell auch Hilfskonvois in die ukrainisch-europäische Grenzregion organisiert, berichtete auf Twitter von einem ähnlichen Vorfall; diesmal jedoch an der slowakischen Grenze: "In der Nacht mussten wir uns um 15 nigerianische Staatsbürger kümmern, die an der EU-Grenze nirgends Hilfe fanden. Wir haben sie bei uns untergebracht und organisieren ihre Weiterreise", heißt es in dem Tweet.
Diese Vorfälle sind leider nicht überraschend, sondern vielmehr das Spiegelbild einer europäischen Flüchtlings- und Außenpolitik, die schon lange zutiefst rassistisch ist. Auch wenn es wichtig ist, dass sich die EU jetzt solidarisch mit der ukrainischen Bevölkerung zeigt, dürfen wir nicht wegschauen, wenn sie das Leid anderer, mehrheitlich "nicht weißer" und / oder nicht christlicher Menschen billigend in Kauf nimmt.
Zur Erinnerung: Die EU ignoriert, dass beinahe täglich Flüchtende aus afrikanischen und arabischen Staaten auf dem Mittelmeer ertrinken, in libysche Folterlager zurückgeschoben werden oder an der polnisch-belarussischen Grenze erfrieren. Sie sucht nach Möglichkeiten, syrische Geflüchtete in den Folterstaat des Assad-Regimes abzuschieben; in das Land, in dem Frauen, Kinder und Männer seit Jahren unter russischen Bombardements leiden, allerdings mit weitaus weniger medialer Aufmerksamkeit.
Ähnlich verhält es sich mit der deutschen Bundesregierung. Statt afghanische Ortskräfte, die in Verstecken ausharren müssen, weil sie um ihr Leben fürchten, zu evakuieren, sucht die Bundesregierung lieber nach Argumenten, die belegen sollen, es gäbe keine zielgerichtete Verfolgung durch die Taliban. Währenddessen setzen die Taliban ihre Hausdurchsuchungen nach ehemaligen "westlichen Kollaborateuren" weiter fort.
Eine wichtige Rolle bei der Reproduktion rassistischer Stereotype spielt immer auch die mediale Berichterstattung. Der Ukraine-Krieg fungiert hier leider als Negativbeispiel. Diverse Beiträge großer Nachrichtenagenturen triefen geradezu vor Rassismus, indem sie versuchen, ukrainische Flüchtende von "unzivilisierten" Schutzsuchenden aus nicht-europäischen Konfliktregionen abzugrenzen. Diese "journalistische Praxis" schafft eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Flüchtenden, wobei dem europäischen, "weißen" Schutzsuchenden mit Empathie und Mitgefühl begegnet wird, während das Leid nicht-europäischer Flüchtender relativiert wird.
So heißt es beispielsweise in einem CBS News-Bericht: "But this isn’t a place, with all due respect, like Iraq or Afghanistan, that has seen conflict raging for decades. This is a relatively civilized, relatively European - I have to choose those words carefully, too - city, one where you wouldn’t expect that, or hope that it’s going to happen." Das Journalisten-Kollektiv AMEJA ("The Arab and Middle Eastern Journalist Association") hat diverse rassistische Aussagen im Rahmen der Ukraine-Krieg-Berichterstattung in einer öffentlichen Stellungnahme dokumentiert und fordert einen objektiven, vorurteilsfreien Journalismus.
Menschen, die aus Kriegsgebieten fliehen, haben laut Genfer Flüchtlingskonvention ein Recht auf Schutz und Asyl und zwar unabhängig von ihrer Hautfarbe, ihrer Herkunft oder ihrer Religion. Egal, ob aus der Ukraine oder aus Afghanistan, egal, ob "weiß" oder PoC, egal, ob Christ oder Muslim, jedes Leben ist wertvoll und muss geschützt werden.
Bildunterschrift: Lisa Pollmann.
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Tag 24, 01.03.2022:
Deutsche Neonazis wollen in der Ukraine mitkämpfen
01.03.2022 - 18.47 Uhr
Von Bernd Rippert
Plauen. Rechtsextremisten aus dem Vogtland wollen offenbar im Ukraine-Krieg mitmischen - im Kampf gegen Russland. Es gibt Hinweise, dass Aktivisten der Neonazi-Partei "Der III. Weg" in die Ukraine reisen und für das rechtsextremistische "Asow-Regiment" kämpfen wollen.
Die Partei ist in Westsachsen beheimatet (Sitz im Kreistag Vogtland). Am Dienstag meldete sie auf ihrer Website, dass Freiwillige ohne Visum in die Ukraine ausreisen dürften.
Linken-Bundestagspolitikerin Martina Renner (54) aus Thüringen warnt: "Aktivitäten aus dem Umfeld der neonazistischen Partei lassen den Schluss zu, dass Personen in Richtung Ukraine ausreisen könnten, um sich an den Kämpfen zu beteiligen."
Auf Anfrage Renners bestätigte das Bundesinnenministerium "Erkenntnisse über deutsche Rechtsextremisten in der Ukraine". Eine Beteiligung an Kampfhandlungen sei aber unbekannt. Um nicht von der Bundespolizei gestoppt zu werden, reisten Rechtsextremisten über Ungarn in die Ukraine.
Linken-Landesgeschäftsführerin Janina Pfau (38) aus Plauen geht davon aus, "dass schon einige Mitglieder des III. Wegs in die Ukraine gefahren sind". In Sicherheitskreisen liegen dazu allerdings noch keine Erkenntnisse vor.
Bildunterschrift: Für martialische Aufmärsche sind die Neonazis vom III. Weg bekannt (hier 2018 in Plauen). Jetzt wollen einige Extremisten offenbar in der Ukraine kämpfen (Archivbild).
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ntv.de, 01.03.2022:
Sachsen-Anhalt / Verfassungsschutz: Manche Rechtsextreme gezielt in den Osten
01.03.2022 - 06.36 Uhr
Magdeburg (dpa/sa). Rechtsextremisten ziehen nach Einschätzung des Verfassungsschutzes in Sachsen-Anhalt zum Teil gezielt von West- nach Ostdeutschland. Das bestätigte das Innenministerium auf Anfrage. So verfolge beispielsweise die der rechtsextremistischen Partei Der Dritte Weg nahestehende Initiative "Zusammenrücken in Mitteldeutschland" das Ziel, rechtsextremistische Aktivisten und deren Familien zu motivieren, sich in Mitteldeutschland anzusiedeln. "Die Intention der Initiative wird in der rechtsextremistischen Szene vereinzelt aufgegriffen", sagte ein Sprecher.
In Sachsen-Anhalt gibt es "immer wieder Bewegung in der Wohnsitznahme von Rechtsextremisten", teilte das Innenministerium mit. "In der jüngeren Vergangenheit nahmen einzelne Personen aus westdeutschen Bundesländern ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt." Beispiele sind den Angaben zufolge der Leiter des Stützpunktes "Anhaltiner Land" der NPD-Jugendorganisation Junge Nationalisten oder ein Aktivist der rechtsextremistischen Organisation "Harzrevolte", der sich im Harzvorland angesiedelt habe. Derzeit handele es sich aber um Einzelfälle.
Auch in Brandenburg hat man das Geschehen im Blick. "Neonazis kaufen im Osten des Landes günstig Immobilien, sie veranstalten Konzerte oder gründen neue Gruppierungen", sagte Brandenburgs Leiter des Verfassungsschutzes, Jörg Müller, kürzlich den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. "Wir registrieren, dass führende Köpfe etwa der rechtsextremen Szene aus den alten Bundesländern, zum Beispiel aus Bayern und Dortmund, nach Brandenburg oder Sachsen gegangen sind", betonte Müller. Dies sei ein gefährlicher Trend, da es in dünn besiedelten Regionen oftmals "keine aus sich heraus starke Zivilgesellschaft" gebe, die sich den Rechtsextremen entgegenstellen könne.
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Zeit Online, 01.03.2022:
Antisemitische Straftaten nehmen weiter leicht zu
01.03.2022 - 16.28 Uhr
Die Zahl der registrierten antisemitischen Straftaten in Brandenburg ist im vergangenen Jahr geringfügig weiter gestiegen. Wie das Innenministerium in Potsdam auf Anfrage der Linken-Landtagsabgeordneten Andrea Johlige mitteilte, registrierte die Polizei insgesamt 150 Delikte dieser Art, drei mehr als im Jahr zuvor. 2019 gab es nach früheren Angaben des Ministeriums 132 Delikte. Die Zahl der Anschläge auf jüdische Einrichtungen und Veranstaltungen stieg 2021 von 8 auf 14.
Zu den 136 sonstigen antisemitischen Vorfällen zählt die Polizei auch die Tat vom 4. Dezember in Senzig bei Königs Wusterhausen. Damals hatte ein 40 Jahre alter Mann seine Frau, seine drei Töchter und anschließend sich selbst mit einer Waffe getötet. Zuvor war eine Fälschung des Impfpasses seiner Frau aufgefallen, die der Mann veranlasst hatte. Antisemitismus war nach Angaben der Brandenburger Polizei einer der Gründe für die Tat. Grundlage für diese Bewertung war die Auswertung von Chat-Verläufen auf dem Handy des Mannes - danach war der 40-Jährige überzeugt gewesen, es gebe im Zusammenhang mit der staatlichen Impf-Kampagne eine jüdische Weltverschwörung.
Alle 14 Straftaten gegen jüdische Einrichtungen und Veranstaltungen in Brandenburg ordnete die Polizei dem rechtsextremen Spektrum zu. Dabei handelte es sich um Delikte wie Sachbeschädigung, Volksverhetzung oder das Verwenden von verfassungswidrigen Kennzeichen.
Von den 136 sonstigen antisemitischen Vorfällen gingen 130 auf das Konto von Tätern aus dem rechtsgerichteten Spektrum. Fünf Delikte führte die Polizei auf religiöse Ideologie zurück, ein Fall konnte keinem Tatmotiv zugeordnet werden. Am häufigsten ermittelten die Strafverfolger wegen Volksverhetzung. Weitere Delikte betrafen anderem Beleidigung und das Verwenden verbotener Kennzeichen.
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Frankfurter Allgemeine Zeitung Online, 01.03.2022:
Weniger Straftaten gegen Politiker und Parteien-Vertreter
01.03.2022 - 06.09 Uhr
Die Zahl der Straftaten gegen Brandenburger Politiker und Parteien-Vertreter ist im vergangenen Jahr erneut zurückgegangen. Wie das Innenministerium in Potsdam auf Anfrage der Landtagsabgeordneten Andrea Johlige (Linke) mitteilte, gab es im Jahr 2021 mindestens 72 Fälle. Der Polizeistatistik zufolge ist das im Vergleich Vorjahr ein Rückgang um 64 Delikte. Die Zahlen für 2021 sind allerdings nicht ganz vollständig, weil in den Angaben des Ministeriums keine Delikte gegen Parteien-Vertreter im ersten Quartal enthalten sind, sondern nur gegen Mandatsträger.
Die amtlichen Zahlen von Fällen politischer Kriminalität, die sich im vergangenen Jahr ereigneten, will das Ministerium noch in diesem Monat veröffentlichen. 2019 hatte die Polizei 161 Straftaten gegen Amtsinhaber, Mandatsträger und Parteien-Vertreter registriert. Die häufigsten Delikte betrafen Sachbeschädigungen, Nötigungen, Bedrohungen und Verleumdungen.
Geringfügig zurückgegangen sind auch die Anschläge auf Büros von Parteien und Abgeordneten in Brandenburg. 2021 gab es nach den Angaben 26 Fälle, 2 weniger als 2020. Für 2019 nannte die Polizeistatistik die gleiche Zahl.
Acht Straftaten richteten sich im vergangenen Jahr gegen die Grünen, sieben gegen die AfD, sechs gegen die Linke und drei gegen die SPD. CDU-Büros waren zwei Mal Ziel von Attacken, ein Angriff richtete sich gegen die FDP. Dabei handelte es sich überwiegend um Sachbeschädigungen wie eingeworfene Fensterscheiben und Schmierereien.
Die Zahl der 2021 registrierten Straftaten kann noch höher ausfallen. In den vergangenen Jahren kam es durch die polizeilichen Ermittlungen häufig zu Nachmeldungen für einzelne Quartale.
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Stuttgarter Nachrichten Online, 01.03.2022:
Hass und Hetze im Land / Fast täglich eine antisemitische Straftat
01.03.2022 - 14.40 Uhr
Renate Allgöwer
In Baden-Württemberg ist die Zahl der gegen Juden gerichteten Straftaten um die Hälfte gestiegen - und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Die Opposition sieht den Innenminister in der Pflicht.
Stuttgart. Die Zahl der antisemitischen Straftaten in Baden-Württemberg ist im Jahr 2021 um fast die Hälfte gestiegen. 337 Fälle verzeichnet das Innenministerium. Dem stehen 228 Fälle aus dem Jahr 2020 gegenüber. Für Oliver Hildenbrand (Grüne) ist das eine alarmierende Zahl. "Durchschnittlich wurde allein in Baden-Württemberg fast täglich eine antisemitische Straftat begangen", erklärte er. Und das seien nur die den Behörden bekannten Fälle. Er fordert, "der im Koalitionsvertrag vereinbarte Aktionsplan gegen Hass-Kriminalität muss jetzt mit Hochdruck ausgearbeitet und ressortübergreifend umgesetzt werden".
FDP: Inhaltsleere beim Minister
Der oppositionellen FDP reichen Worte und der Appell an den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt nicht aus. Fraktionsvize Nico Weinmann spricht sich für "ein entschiedenes Vorgehen der Sicherheitsbehörden" und ein "konsequentes Unterbinden der Nutzung antisemitischer Symbole auf Demonstrationen" aus. Nötig sei auch, die Justiz im Bereich der Hass-Kriminalität deutlich zu stärken. Innenminister Thomas Strobl (CDU) wirft Weinmann einen "inhaltsleeren Kurs vor". Den ressortübergreifenden Kabinettsausschuss gegen Hass und Hetze, auf den Strobl und die grün-schwarze Koalition große Hoffnungen setzen, hält die FDP für wirkungslos.
SPD hat genug von "Sonntagsreden"
Konkretes Handeln statt "Sonntagsreden" verlangt auch die SPD. Ihr Verfassungsschutz-Experte Boris Weirauch erinnert an 40 offene Haftbefehle gegen Rechtsextremisten. 35 "aktenkundige Rechtsextremisten" dürfen Weirauch zufolge "mit staatlicher Erlaubnis immer noch Schusswaffen besitzen". Das nennt der Abgeordnete "ein Sicherheitsrisiko". Er erinnert daran, dass Strobl schon im Juni 2021 eine Schutzverordnung für jüdische Einrichtungen angekündigt habe. "Bisher ist nichts passiert, Strobl muss jetzt endlich seine Hausaufgaben machen und liefern", sagt Weirauch.
Insgesamt registrierte das Innenministerium im vergangenen Jahr 883 Fälle von Hass-Kriminalität (2020 waren es 746). Allein 670 davon kamen aus dem rechten Spektrum. Meist ging es um Volksverhetzung und Gewaltdarstellung. Es folgen Beleidigungen und Propagandadelikte. Von den antisemitisch motivierten Straftaten wurden 100 im Kontext der Pandemie erfasst.
Innenministerium startet Social-Media-Kampagne
CDU-Fraktionschef Manuel Hagel hat die Devise "Null Toleranz bei Hass-Kriminalität und Antisemitismus" ausgegeben. Innenminister Thomas Strobl, der wegen einer Corona-Infektion im Krankenhaus liegt, hatte schon in der vergangenen Woche gesagt, die erfassten Taten seien nur die Spitze des Eisbergs. "Wir wollen, dass dieser Berg aus Hass und Hetze schmilzt- und zwar auch unterhalb der Oberfläche". Es gehe auch um eine gesellschaftliche Kurskorrektur. Das Ministerium verweist darauf, dass das Land für den Schutz jüdischer Einrichtungen in den kommenden drei Jahren jährlich rund eine Million Euro zur Verfügung stellen will.
Noch im ersten Quartal dieses Jahres soll eine Kampagne in den Sozialen Medien starten, die für Hass und Hetze sensibilisiert. In einem Modellprojekt geht es zudem etwa um das Löschen strafrechtlich relevanter Hass-Postings und die Einrichtung von Spezialdezernaten bei den Staatsanwaltschaften.
Bildunterschrift: Jüdische Mitbürger wurden im vergangenen Jahr häufig angefeindet.
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Südwestrundfunk, 01.03.2022:
Deutlich mehr Fälle von Hass-Kriminalität / Zahl antisemitischer Straftaten steigt in Baden-Württemberg um fast 50 Prozent
01.03.2022 - 14.54 Uhr
In Baden-Württemberg ist die Zahl von Hass-Delikten und von judenfeindlichen Straftaten sprunghaft angestiegen. Antisemitisch motivierte Delikte nahmen um fast 50 Prozent zu.
Das Innenministerium Baden-Württemberg verzeichnete im vergangenen Jahr einen Anstieg antisemitisch motivierter Straftaten von 228 (2020) auf 337 Fälle. Das meldet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Der Zuwachs beträgt demnach fast 50 Prozent. Die Delikte seien überwiegend rechtsmotiviert, hieß es. Es gehe in erster Linie um Volksverhetzung und Gewaltdarstellung.
Auch Hass-Kriminalität nimmt zu
Auch die so genannte Hass-Kriminalität nahm in Baden-Württemberg erheblich zu. Die Zahl der Straftaten stieg von 746 (2020) auf 883 (2021) Fälle. Das entspricht einem Anstieg von mehr als 18 Prozent. Bei 29 der Fälle handelte es sich um Gewaltdelikte. 421 Fälle wurden demnach im Internet verübt. Auch hier gehe es überwiegend um Volksverhetzung und Gewaltdarstellung, gefolgt von Beleidigungs- und Propagandadelikten.
Das Innenministerium von Baden-Württemberg führt den starken Anstieg vor allem auf die Landtagswahl, die Bundestagswahl und die zuletzt sehr aufgeheizte gesellschaftliche Atmosphäre in der Corona-Pandemie zurück. Allein im Zusammenhang mit der Pandemie seien 100 antisemitische Straftaten erfasst worden, davon 42 rechtsmotiviert, hieß es.
Politiker aus Grünen- und CDU-Fraktion verurteilten die antisemitischen Straftaten. Aus der Grünen-Fraktion heißt es, der im Koalitionsvertrag vereinbarte Aktionsplan gegen Hass-Kriminalität müsse jetzt umso schneller ausgearbeitet und umgesetzt werden.
Strobl: "Noch entschlosseneres Vorgehen gegen Hass und Hetze"
Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) hatte bereits ein noch entschlosseneres Vorgehen gegen Hass und Hetze angekündigt. Es gehe nicht nur um eine statistische, sondern um eine "gesellschaftliche Kurskorrektur", sagte der CDU-Politiker vergangene Woche. Jede und jeder trage hier Verantwortung. "Wir dürfen nicht müde werden und müssen jeden Tag aktiv für das gesellschaftliche Miteinander und das friedliche Zusammenleben in unserem Land eintreten", so Strobl weiter. Er sehe in den statistisch erfassten Delikten "nur die Spitze des Eisbergs".
"Wir wollen, dass dieser Berg aus Hass und Hetze schmilzt - und zwar auch unterhalb der Oberfläche. Wir wollen also auch die Auswüchse, die sich im Verborgenen breitmachen, bekämpfen und anpacken."
Thomas Strobl, Innenminister Baden-Württemberg (CDU)
Der Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel (CDU) erklärte: "Jede antisemitisch motivierte Tat ist eine zu viel! Für uns als CDU-Fraktion gilt: Null Toleranz bei Hass-Kriminalität und Antisemitismus. Jüdinnen und Juden gehören in die Mitte unserer Gesellschaft." Angriffe auf jüdische Menschen oder Einrichtungen, antijüdische Parolen "in unseren Straßen" oder Hass-Kommentare im Netz würden nicht hingenommen, so Hagel weiter. Der Rechtsstaat werde hier konsequent handeln und Täter zur Rechenschaft ziehen.
Schutz jüdischer Einrichtungen verstärkt
Baden-Württemberg hat zugleich den Schutz jüdischer Einrichtungen verstärkt. Nach dem antisemitisch motivierten Terroranschlag von Halle 2019 stellte die Landesregierung für die Israelitischen Religionsgemeinschaften in Baden und in Württemberg bis 2021 rund drei Millionen Euro für Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung. Für die kommenden drei Jahre sollen ihnen für Schutzpersonal sowie Alarm- und Meldesysteme zudem rund eine Million Euro jährlich bereitgestellt werden. Die bundesweit ersten Polizei-Rabbiner sollen die interkulturelle Kompetenz innerhalb der Polizei in Baden-Württemberg stärken.
Für große Betroffenheit hatte ein Brandanschlag auf die Synagoge in Ulm im Juni 2021 gesorgt. Die Fassade blieb rußgeschwärzt zurück, verletzt wurde niemand. Der mutmaßliche Täter floh in die Türkei, wo ihm auf Grund seiner türkischen Staatsangehörigkeit keine Auslieferung droht.
Maßnahmen gegen Hass-Kriminalität
Im November rief Baden-Württemberg einen Kabinettsausschuss gegen Hass und Hetze ins Leben. Neben Vertretern aus Staats-, Innen-, Kultus-, Sozial- und Justizministerium sollen Fachleute aus Religionsgemeinschaften und der Zivilgesellschaft den Ausschuss je nach Thema unterstützen. Eine Task Force, angebunden ans Landeskriminalamt, soll einschlägige Bedrohungen im Bereich Hass und Hetze feststellen.
Mit einer neuen Social-Media-Kampagne, die im ersten Halbjahr 2022 starten soll, sollen die Menschen im Land sensibilisiert werden. Bei Staatsanwaltschaften, der Polizei und dem Landesverfassungsschutz wurden zudem Stellen aufgestockt. Seit 2019 gibt es auch eine Ansprechstelle für Amts- und Mandatsträger beim Landeskriminalamt.
Antisemitismus-Beauftragter fordert mehr Unterstützung
Der Antisemitismus-Beauftragte der Landesregierung, Michael Blume, wünscht sich mehr Unterstützung aus dem Landtag im medialen Kampf gegen Antisemitismus. "Verschwörungsmythen sind durch digitale Medien wieder zu einem Mittel des Meinungskampfes geworden und werden von deutschen, russischen, türkischen, arabischen und englischsprachigen Extremisten auch in Europa gezielt verbreitet", sagte er der dpa. "Diese wenden sich gegen jüdisches Leben in Europa, aktuell massiv gegen den Präsidenten der Ukraine", so Blume.
Er sieht zudem eine Mitschuld bei den Sozialen Medien. Auf Plattformen wie Facebook oder Telegram steigerten sich immer mehr Menschen in Verschwörungsmythen und Realitätsverlust hinein, kritisiert der Antisemitismus-Beauftragte. Dazu kämen gezielte antisemitische Kampagnen aus Russland, von rechtsextremen oder islamistischen Akteuren. Blume ruft daher alle demokratischen Kräfte auf, sich klar an die Seite der Betroffenen zu stellen.
Opposition sieht "Versagen bei der Landesregierung"
SPD und FDP im Landtag sehen auch ein Versagen bei der Landesregierung und rügen speziell Innenminister Strobl. Die FDP kritisiert einen "inhaltsleeren Kurs" des Ministers. Die SPD fordert Strobl zum Handeln auf. So müssten offene Haftbefehle gegen Rechtsextremisten auch vollstreckt werden. Außerdem besäßen noch 35 aktenkundige Rechtsextremisten mit staatlicher Erlaubnis Schusswaffen.
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Stern Online, 01.03.2022:
Bericht: 300 Mitglieder der Neuen Rechten organisiert
01.03.2022 - 07.47 Uhr
In Baden-Württemberg gibt es einem Zeitungsbericht zufolge mehr als 300 Menschen, die in eigenständigen Strukturen der so genannten Neuen Rechten organisiert sind. Das berichten die "Badischen Neuesten Nachrichten" am Dienstag unter Berufung auf die Antwort einer Landtagsanfrage der Grünen. Den Angaben zufolge rechnet der Landesverfassungsschutz dabei rund 100 Menschen der "Identitären Bewegung" zu. Zudem verfüge die AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" (JA) sowie die eigentlich formell aufgelöste AfD-Gruppierung "Der Flügel" über eigenständige Strukturen im Südwesten.
Die rechtsextremistischen Identitären im Land hätten dem Papier zufolge in den vergangenen zwei Jahren 44 Gruppen-Aktionen organisiert wie etwa Plakatierungen, Teilnahme an Demonstrationen oder Aktivisten-Wochenenden. Dabei offenbare sich eine Änderung der Strategie: "Lokale Gruppierungen sollen künftig eigenständiger handeln und auf anonymen Blogs über ihre Aktionen berichten", zitiert die Zeitung aus der Antwort. Laut Innenminister Thomas Strobl (CDU) seien die Online-Auftritte der Bewegung sehr dynamisch. Das Innenministerium betont zudem, dass Akteure der JA Baden-Württemberg seit Ende 2021 verstärkt an Kundgebungen gegen eine Impfpflicht teilnähmen.
Unter den "Neuen Rechten" werden Netzwerke von Akteuren und Organisationen verstanden, in denen rechtsextreme bis rechtskonservative Kräfte gebündelt sind.
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Rhein-Neckar-Zeitung Online, 01.03.2022:
Die "Neue Rechte" sucht neue Wege / Vor allem die "Identitäre Bewegung" ist im Südwesten aktiv
01.03.2022 - 06.00 Uhr
Von Jens Schmitz, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Eigenständige Strukturen der so genannten Neuen Rechten haben in Baden-Württemberg ein Potenzial von gut 300 Personen. Das geht aus der Antwort auf eine Landtagsanfrage der Grünen hervor, die unserer Zeitung vorliegt. Innenminister Thomas Strobl (CDU) zufolge versuchen allerdings auch auswärtige Organisationen, Corona-Proteste oder Betriebsratswahlen - es geht um die Kampagne "Werde Betriebsrat" - zu nutzen.
Der Begriff "Neue Rechte" bezeichnet Versuche, Konservatismus und Rechtsextremismus intellektuell zu vernetzen. Von sechs Organisationen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) dieser Strömung zurechnet, lassen sich laut Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in Baden-Württemberg nur im Hinblick auf die "Identitäre Bewegung" (IB) und auf extremistische Teile der Partei AfD eigenständige Strukturen feststellen. Sie hätten zusammen ein Potenzial von etwa 310 Personen.
Der Identitären Bewegung rechnet das LfV rund 100 Menschen zu. Für die Jahre 2020 und 2021 listet Strobl 44 bekannt gewordene Gruppen-Aktionen auf, von Plakatierungen über Demo-Teilnahmen bis zum Aktivisten-Wochenende. Eine bundesweite Strategieänderung zeige allerdings auch in Baden-Württemberg Folgen. "So will die Gruppierung fortan weniger transparent auftreten und ihre hierarchische Organisationsform aufbrechen", heißt es in dem Papier. "Lokale Gruppierungen sollen künftig eigenständiger handeln und auf anonymen Blogs über ihre Aktionen berichten." Strobl schreibt diesem Strategiewechsel auch die Tatsache zu, dass entsprechende Online-Auftritte "derzeit sehr dynamisch" seien.
Seit Ende 2021 werben Teile der Bewegung dem Innenministerium zufolge zudem verstärkt für die Teilnahme an Demonstrationen gegen Corona-Schutzmaßnahmen. Innerhalb der Bewegung werde die eigene Rolle auf strategischer Ebene diskutiert.
"Es zeigt sich, dass die Neue Rechte im Land aktiv ist und insbesondere die "Identitäre Bewegung" ihre bisherige Strategie von eher intellektuellem und zentral koordiniertem Auftreten hin zu autonomeren Kleingruppen, also klassischen "Straßen-Nazis", geändert hat", kommentiert das Grünen-Fraktions-Vize Daniel Lede Abal. "Personelle Überschneidungen zu Beteiligten der Corona-Proteste sind feststellbar."
Eigenständige Strukturen im Land unterhalten dem Papier zufolge auch die AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" (JA) und die formell aufgelöste AfD-Gruppierung "Der Flügel". Das Innenministerium verweist darauf, dass zentrale Akteure der JA Baden-Württemberg seit Ende 2021 verstärkt an Kundgebungen gegen eine Impfpflicht teilnähmen. Seit Anfang Dezember habe sich in ganz Deutschland eine Kampagne formiert, die unter anderem von der rechtsextremen Monatszeitschrift "Compact" getragen werde. Das LfV ordne den Zusammenschluss als strategisches Novum ein: "Erstmalig versucht sich ein bundesweites Bündnis unter maßgeblicher Beteiligung rechtsextremistischer Gruppierungen an die Spitze der Bewegung gegen die Corona-Schutzmaßnahmen zu stellen."
Bildunterschrift: Anhänger der rechtsradikalen "Identitären Bewegung".
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Westdeutsche Allgemeine Zeitung Online, 01.03.2022:
Russland-Flagge bei Impfgegner-Demo in Duisburg geschwenkt
01.03.2022 - 12.45 Uhr
Martin Schroers
Duisburg. Die Impfgegner-Demo in der Duisburger Innenstadt verliert weiter an Teilnehmern. Kurze Aufregung gab es am Montagabend um eine Russland-Flagge.
Die Zahl der Teilnehmer bei der montäglichen Impfgegner-Demo in der Duisburger Innenstadt ist weiter gesunken. Nach Polizeiangaben konnten die Organisatoren der Initiative "Duisburg vereint für die Freiheit" am Montagabend nur etwa 130 Teilnehmer mobilisieren. In der Spitze hatten Anfang Januar bis zu 500 Demonstranten an den "Spaziergängen" teilgenommen.
Insgesamt sei der Protest gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen nach Einschätzungen der Polizei friedlich verlaufen. Aber: Zu Beginn schwenkte eine Person eine russische Flagge. "Nach einer Absprache wurde die Flagge eingeholt", erklärte Polizeisprecherin Jacqueline Grahl. Sie betont, dass natürlich auch mit Bezug auf den Ukraine-Krieg Meinungsfreiheit herrsche und die Russland-Flagge keinesfalls ein verbotenes Symbol sei.
Es sei aber um die Sicherheitslage im Gesamtkontext gegangen.
An einer Gegen-Demo, erneut organisiert von "Die Partei", beteiligten sich am Montagabend 30 Menschen.
Bildunterschrift: Die Zahl der Teilnehmer bei der Impfgegner-Demo in Duisburg sinkt weiter (Archivbild).
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Spiegel Online, 01.03.2022:
Ex-CDU-Politikerin / Erika Steinbach hat jetzt ein AfD-Parteibuch
01.03.2022 - 19.53 Uhr
Die frühere CDU-Politikerin Erika Steinbach ist in die AfD eingetreten. Der Anlass war ihr zufolge die Art und Weise, wie sich der langjährige AfD-Parteichef Jörg Meuthen zurückgezogen hat.
Erika Steinbach hat jetzt wie angekündigt ein Mitgliedsbuch der AfD. Dies sei eine Reaktion auf den Rückzug von Jörg Meuthen als AfD-Chef, sagte die ehemalige CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur.
Meuthen hatte seinen Austritt aus der AfD damit begründet, große Teile der Partei hätten sich für einen immer radikaleren Kurs entschieden. Dies sei infam und entspreche nicht der Wahrheit, sagte Steinbach. Die 78-Jährige ist bereits seit 2018 Vorsitzende der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung.
Schon bei ihrer Ankündigung in die AfD einzutreten, hatte sie als Gründe unter anderem den "indiskutablen Umgang von Medien und Politik mit der AfD", vor allem aber den "nicht nachvollziehbaren Austritt Jörg Meuthens" aus der Partei, der "bewusst zerstörerisch" und ein "Schlag ins Gesicht" der Parteianhänger sei, genannt.
2017 war sie aus der CDU ausgetreten. Begründet hatte die konservative Politikerin den Schritt damals vor allem mit ihrer Kritik an der Flüchtlingspolitik von Angela Merkel. Zuvor war Steinbach lange Präsidentin des Bundes der Vertriebenen gewesen.
Bildunterschrift: Erika Steinbach.
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die tageszeitung Online, 01.03.2022:
Erfolg von Google und Meta / Gericht kippt Meldepflicht für Hass
Soziale Netzwerke sollten seit Februar strafbare Hass-Postings ans BKA melden. Doch das Verwaltungsgericht Köln stoppte dies nun.
Christian Rath, Konrad Litschko
Köln (taz). Das Verwaltungsgericht Köln hat den zentralen Ansatz der deutschen Politik gegen Hass im Internet vorläufig gekippt. Auf Antrag von Google und Meta / Facebook wurde die Meldepflicht für strafbaren Hass ausgesetzt. Deutschland dürfe die in Irland ansässigen Konzerne nicht in die Pflicht nehmen.
Das "Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hass-Kriminalität" war bereits im Juni 2020 im Bundestag beschlossen worden. Es war eine Reaktion auf den Angriff auf die Synagoge von Halle durch einen im Internet aufgehetzten Rechtsextremisten. Wichtigster Inhalt: Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter müssen strafbare Hass-Postings nicht mehr nur löschen. Vielmehr müssen sie künftig das Bundeskriminalamt (BKA) informieren. Das BKA rechnete mit jährlich rund 150.000 zusätzlichen Ermittlungsverfahren für die Polizei.
Die Einführung der Meldepflicht ins Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hakte aber von Beginn an. Erst weigerte sich Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu unterschreiben, dann verweigerten Grün- und FDP-mitregierte Länder im Bundesrat die Zustimmung. Es ging dabei jeweils um datenschutzrechtliche Spezialprobleme. Eine Neufassung der NetzDG-Novelle wurde erst ein Jahr später im Juni 2021 im Bundestag beschlossen.
Stichtag für den Start der Meldepflicht war nun der 1. Februar 2022. Doch auch dieser Stichtag konnte nicht eingehalten werden, weil zunächst Google und Facebook / Meta, später auch noch weitere Unternehmen beim Verwaltungsgericht (VG) Köln gegen die Meldepflicht klagten und Eilanträge stellten. Die Klagen hatten zwar keine aufschiebende Wirkung, aber die Bundesregierung gab freiwillig eine Stillhaltezusage.
Ähnliche EU-Verordnung in Sicht
An diesem Dienstag kam nun ohne Ankündigung der Eil-Beschluss des VG Köln. Zentrale Aussage: Der deutsche Gesetzgeber habe gegen das Herkunftsland-Prinzip verstoßen, das in der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr geregelt ist. Ein Ausnahmefall für eilige Entscheidungen habe nicht vorgelegen. Netzwerke können demnach also nur von ihrem Herkunftsland zum Kampf gegen Hass im Netz verpflichtet werden. Der EU-Sitz von Google und Facebook / Meta ist jeweils in Irland.
Der Hinweis auf das EU-Herkunftsland-Prinzip begleitet das NetzDG, seit es 2018 in seiner ursprünglichen Form eingeführt wurde. Die Bundesregierung hielt es hier aber nicht für anwendbar, weil jeder Staat selbst Regeln über die Bekämpfung von Hass-Botschaften aufstellen könne. Auch die EU-Kommission hat darauf verzichtet, gegen Deutschland vorzugehen, wohl weil sie das deutsche Modell beispielhaft fand. Die Klage von Google und Facebook / Meta beim VG Köln konnte aber niemand verhindern.
Gegen die Kölner Eil-Entscheidung kann die Bundesregierung zwar noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Aber bis zur Entscheidung dürften einige Wochen, wenn nicht gar Monate vergehen. Obwohl der Eil-Beschluss nur zugunsten der beiden Kläger Google und Facebook / Meta gilt, wird die Bundesregierung ihre allgemeine Stillhalte-Zusage nun vermutlich verlängern. Ohne die US / irischen Internet-Konzerne macht eine Meldepflicht wenig Sinn.
Die Meldepflicht für strafbare Plattform-Postings wird also weiterhin nicht umgesetzt. Beim BKA müssen sich etwa 200 Beamtinnen, Beamte der neuen "Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet" derweil anders beschäftigen. Eigentlich sollten sie örtlich zuständige Polizeidienststelle für die Fälle herausfinden, um den Vorgang dann dorthin zu verweisen.
Im irischen Recht gibt es keine Meldepflicht für Hass-Postings. Irland ist für die US-Konzerne als Europa-Sitz nicht nur wegen der niedrigen Steuern interessant, auch bei Datenschutz, Hass-Bekämpfung und anderen kostenträchtigen Themen ist Irland wenig ambitioniert, um als Standort attraktiv zu sein.
Allerdings wird es wohl nicht mehr lange dauern, bis eine ähnliche Meldepflicht als EU-Verordnung eingeführt wird. Im so genannten Digital Services Act (DSA) ist auch eine Meldepflicht für Internet-Plattformen vorgesehen. Derzeit verhandeln die EU-Regierungen und das Europäische Parlament über das Projekt. Die französische Ratspräsidentschaft will die DSA-Verordnung noch im ersten Halbjahr 2022 verabschieden.
Bildunterschrift: Vor der Europa-Zentrale von Meta in Dublin.
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Netzpolitik.org, 01.03.2022:
Rechte Polizei-Chats haben selten Konsequenzen
01.03.2022 - 05.48 Uhr
Immer wieder standen rechte Polizei-Chats in den Schlagzeilen, von "Einzelfällen" kann längst keine Rede mehr sein. Doch hat sich im Umgang mit auffällig gewordenen Polizistinnen, Polizisten etwas verändert? Ein Fall aus Düsseldorf und mangelnde Transparenz werfen Zweifel auf.
Gastbeitrag von Laura Wisser
Im Jahr 2020 gelangten jeden Monat Berichte über rechtsextreme Vorfälle in verschiedenen Polizeibehörden an die Öffentlichkeit. Die Spanne des Verhaltens, das unter diesen Schlagworten verhandelt wird, reicht von rassistischen Äußerungen oder Verherrlichung des Holocaust bis hin zum Bunkern von massenhaft entwendeter Behörden-Munition.
Auf das Bekanntwerden der Vorfälle folgten ein ums andere Mal dieselben Reaktionen seitens der Behörden: Die Behördenleiterinnen, Behördenleiter oder Pressesprecherinnen, Pressesprecher gaben betont empört und erschrocken bekannt, dass Verfassungsfeindlichkeit keinen Platz in der Polizei habe, dass man gegen die fraglichen Beamtinnen, Beamten disziplinarrechtliche Schritte einleiten und die Sache lückenlos aufklären werde. Bis in den Herbst 2020 bekräftigten die Sprecherinnen, Sprecher jedes Mal, dass es sich bei den Vorkommnissen keinesfalls um ein strukturelles Problem handle.
Dieses Narrativ der Einzelfälle, das sämtliche Sicherheitsbehörden und Innenministerien bedienten, geriet im September 2020 ins Wanken: Nachdem aufgedeckt wurde, dass etwa 30 nordrhein-westfälische Polizistinnen, Polizisten in einer Chat-Gruppe rassistische und rechtsextreme Nachrichten ausgetauscht hatten, räumte der Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) ein, dass man nicht mehr von Einzelfällen sprechen könne. Reul kündigte weitreichende Maßnahmen an.
Gegen mindestens 29 Polizistinnen, Polizisten wurden umgehend Disziplinarverfahren, gegen einige andere Strafverfahren wegen Volksverhetzung oder Beleidigung eingeleitet. Im besonders betroffenen Mülheim an der Ruhr wurde eine Sonderkommission eingesetzt, die die Vorfälle untersuchen sollte. Sämtliche Führungskräfte wurden zusammengerufen, um gemeinsam die Situation auf den Revieren zu evaluieren und Möglichkeiten des Umgangs mit dieser Art von Vorfällen zu entwickeln.
Für einen kurzen Moment sah es fast so aus, als würden die deutschen Sicherheitsbehörden ernsthaft und nachhaltig gegen rechtsextreme Strukturen vorgehen. Fast ein Jahr später jedoch ist klar: Die Reihe von rechtsextremen Vorfällen in den Polizeien ist nicht abgerissen. Und ob sich im Umgang mit auffällig gewordenen Polizistinnen, Polizisten wirklich etwas zum Positiven verändert hat, bleibt fraglich.
Don’t shoot the messenger
Der Fall einer jungen Polizeianwärterin aus Düsseldorf deutet darauf hin, dass die Strategien der Behörden im Umgang mit rechtsextremen Netzwerken zwischen punktuellem Eifer und weitgehender Ignoranz changieren: Sensibilisiert durch das Bekanntwerden der Chat-Gruppen in Nordrhein-Westfalen und die darauffolgenden Mitarbeitergespräche, hatte sich die 21-jährige Kommissaranwärterin einige Gruppen-Chats mit anderen Kommissaranwärterinnen, Komissaranwärtern noch mal genau angeschaut.
Dabei waren ihr einige Nachrichten und Bilder mit rassistischen und antisemitischen Inhalten aufgefallen, worauf sie sich an ihren Vorgesetzten wandte, um dessen Einschätzung einzuholen. Weil sie dabei aber offenlegte, dass sie selbst monatelang die Bilder auf ihrem Handy gespeichert hatte, ohne sich davon zu distanzieren, wurde sie suspendiert, ihr drohte die Entlassung.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte die Disziplinarmaßnahmen gegen sie im Dezember 2020 in erster Instanz. Sie vertrete Werte, die mit der demokratischen Grundordnung unvereinbar seien und sei deshalb charakterlich für den Polizeidienst ungeeignet. Die zweite Instanz erklärte die Suspendierung jedoch für rechtswidrig. Zwar seien die auf dem Handy gespeicherten Bilder teilweise antisemitisch oder rassistisch, und Personen, die Derartiges teilten oder affirmativ kommentierten, seien nicht für den Polizeidienst geeignet. Die Klägerin habe die Bilder aber weder weitergeschickt noch kommentiert. Stattdessen sei sie, zwar spät, aber immerhin von sich aus, an ihren Vorgesetzten herangetreten.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen befand, dass es glaubwürdig sei, dass sie die fraglichen Nachrichten mit rechtsextremen Botschaften angesichts der enormen Menge von gespeicherten Daten auf ihrem Handy - 337.525 Nachrichten in 790 Chats und 172.214 Bilddateien - nicht direkt bemerkt und als rassistisch oder antisemitisch wahrgenommen habe.
Was auf den ersten Blick vielleicht als engagiertes Vorgehen der Behörde gegen rechtsextreme Strukturen und daher begrüßenswert erscheinen mag, ist tatsächlich aber eher als Statuierung eines Exempels und als Ablenkungsmanöver zu werten. Denn während die Polizistin, die die Bilder gemeldet hatte, direkt suspendiert worden war und entlassen werden sollte, hatte das Polizeipräsidium gegen die anderen Kommissaranwärterinnen in der Gruppe erst sehr viel später Disziplinarmaßnahmen eingeleitet.
Unterm Strich dürfte diese Art von Aktionismus der Behörde sogar kontraproduktiv sein, denn ermutigend ist der Fall der Klägerin für andere Polizistinnen, Polizisten, die Rassismus und Rechtsextremismus in den eigenen Reihen anzeigen wollen, sicherlich nicht.
"Kernanliegen" der Innenministerien?
Auch auf der Ebene der Ministerien zeugt das Vorgehen des Staates nicht gerade von Engagement oder planvoller Strategie; das zeigt etwa der Bericht "Disziplinarrechtliche Konsequenzen bei extremistischen Bestrebungen", den das Bundesinnenministerium (BMI) nach dem rechtsextremen Anschlag in Halle im Juni 2020 der Innenministerkonferenz vorgelegt hat.
Der Bericht beginnt in altbekannter Hufeisen-Logik mit der Beteuerung, dass "die Bekämpfung des Extremismus im öffentlichen Dienst, ganz gleich ob Rechts- oder Linksextremismus, ( … ) ein Kernanliegen der Innenminister und -senatoren aus Bund und Ländern" sei. Ein solcher Satz ist zu einem Zeitpunkt, an dem allein in den zwölf zurückliegenden Monaten mindestens zwölf Menschen in Deutschland aus rechtsextremen Motiven ermordet worden waren und ein rechtsextremes Netzwerk nach dem anderen in den Sicherheitsbehörden aufgeflogen war, im besten Fall als Ignoranz, im schlimmsten Fall als Hohn zu bewerten.
Und auch der Rest des Berichtes stimmt wenig hoffnungsvoll. Was eine "Bestandsaufnahme der Anwendung des Disziplinarrechts in Bund und Ländern beim Vorliegen extremistischer Bestrebungen" sein will, ist vor allem eine Darstellung der Rechtslage. Keine einzige Anwendung des Disziplinarrechts wird in dem gesamten Bericht aufgeführt, lediglich die rechtlichen Möglichkeiten dazu erörtert. Dass die Innenministerien die Rechtslage in einem Bereich darlegen müssen, den sie auf der ersten Seite des Berichts noch als "Kernanliegen" charakterisiert haben, ist erschreckend.
Zahlen zu stattgefundenen Disziplinarverfahren oder Verdachtsfällen sucht man in dem Bericht vergebens. Das legt nahe, dass die Landesbehörden entweder keine Aussagen dazu machen können, wie es um die Anwendung des Disziplinarrechts de facto steht, weil sie keine Zahlen erheben, oder dass sie die Informationen nicht veröffentlichen wollen. Keine dieser Möglichkeiten deutet auf ein entschiedenes und kompetentes Vorgehen oder ein Interesse an Transparenz hin.
Den Abschluss des Berichts bilden Handlungsempfehlungen bezüglich der Auswahl und Ausbildung von Beamtinnen, Beamten und dem Umgang mit rechtsextremen Beamtinnen, Beamten, die wiederum kaum mehr sagen, als dass das geltende Recht anzuwenden ist und Polizistinnen, Polizisten über ihre Pflichten aus- und fortgebildet werden müssen.
Blockade
Auch abseits dieses Berichts ist es schwierig, an Informationen darüber zu gelangen, ob und inwieweit die Möglichkeiten, die das Disziplinarrecht bereitstellt, genutzt werden und wo etwaige Probleme oder Hürden liegen. Denn die Innenministerien geben diesbezüglich, wenn überhaupt, nur bruchstückhaft Daten an Öffentlichkeit und Wissenschaft weiter.
Auf eine Forschungsanfrage bei sämtlichen Landesinnenministerien mit Ausnahme von Berlin, wie in aus den Medien bekannten Fällen und auch ganz grundsätzlich bei rechtsextrem motiviertem Verhalten von Polizistinnen, Polizisten vorgegangen wurde, wie viele Verfahren seit 2015 eingeleitet wurden und mit welchen Ergebnissen sie endeten, antworteten nur wenige Landesinnenministerien ausführlich.
Es sei zu viel Aufwand, die Akten zu sichten, der Datenschutz stünde im Weg (obwohl ausdrücklich keine personenbezogenen Daten abgefragt wurden), "ermittlungstaktische Gründe" sprächen gegen eine Beantwortung der Frage, ob nach einem konkreten Vorfall die Entfernung aus dem Dienst erfolgt sei. In einem Fall wurde unverblümt angegeben, dass die angefragten Informationen niemanden etwas angingen, auch nicht die Wissenschaft.
Diese Blockadehaltung gegenüber der Öffentlichkeit und der Wissenschaft ist hoch problematisch. Bürgerinnen, Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, was der Staat macht, wie er es macht und wer für ihn handelt. Wenn sich an dieser Haltung nach und nach etwas ändert, ist das insbesondere der unermüdlichen Arbeit einiger Journalistinnen, Journalisten zu verdanken, die nicht zulassen, dass das Thema immer wieder in der Versenkung verschwindet.
Optimistinnen, Optimisten können vielleicht aus der im Juni 2021 angeordneten Auflösung und Neuordnung der Sondereinsatzkräfte in Frankfurt am Main Hoffnung schöpfen. Zwar ist es unwahrscheinlich, dass dadurch alle Probleme gelöst werden - allein deshalb, weil der mit der Neustrukturierung beauftragte Polizeipräsident von Westhessen wohl kaum ausreichende Distanz zum SEK in Frankfurt hat. Aber immerhin könnten Auflösung und Neuaufbau zumindest auf struktureller Ebene wirken.
Laura Wisser ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Freiburg. Sie forscht zu Polizei- und Verfassungsrecht. Dieser Beitrag erschien zuerst in "Recht gegen rechts - Report 2022", der im S. Fischer Verlag erschienen ist. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Verlages und der Herausgeberinnen, Herausgeber. Alle Rechte vorbehalten.
Bildunterschrift: Was passiert, wenn rechte Polizei-Chats auffliegen (Symbolbild)?
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