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WDR-Nachrichten aus Ostwestfalen-Lippe ,
19.01.2022 :
Waffen-Kauf im Lübcke-Mordfall: Staatsanwaltschaft beantragt Aussetzung des Verfahrens
19.01.2022 - 16.07 Uhr
Im Prozess gegen einen Mann kam es am dritten Tag zu einer überraschenden Wendung. Die zuständige Staatsanwaltschaft will das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung aussetzen.
Die Staatsanwaltschaft will darauf warten, dass Stephan E., der Täter im Mordfall Lübcke, aussagen kann. Er ist zwar im Januar 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, allerdings befindet sich sein Verfahren in Revision. Deswegen muss er aktuell nicht vor dem Paderborner Landgericht als Zeuge aussagen.
Er ist der Hauptbelastungszeuge im Verfahren gegen den Borgentreicher Elmar J., dem fahrlässige Tötung durch den Verkauf der Mordwaffe vorgeworfen wird. Der 66-jährige Angeklagte soll dem Mörder 2016 diese Waffe verkauft haben.
Sind die Aussagen von Stephan E. glaubwürdig?
Stephan E. hatte mehrere Aussagen gemacht, dabei hat er Elmar J., den mutmaßlichen Waffenhändler aus Borgentreich, als Verkäufer er Mordwaffe angegeben. Der 66-Jährige ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, bestreitet den Vorwurf aber.
Im Zuge mehrerer Vernehmungen hatte E. seine Aussagen zum Teil geändert. Deswegen behelfen sich die Beteiligten im Prozess bisher mit Zeugen, die die Aussagen wiedergeben. Darunter waren beispielsweise Beamte, die bei den Vernehmungen dabei waren.
Verteidiger zeigt sich nach Antrag "entsetzt"
Für den Verteidiger des Angeklagten Elmar J. ist der Antrag der Staatsanwaltschaft nicht schlüssig. In der Verhandlung habe es keinerlei Beweise gegeben, die seinen Mandanten belasten.
Waffen-Käufer sagen vor Gericht aus
Am dritten Prozesstag sagten unter anderem zwei ehemalige Arbeitskollegen von Stephan E. aus. Beide hatten Waffen von dem Lübcke-Mörder gekauft. Woher dieser seine Waffen bezog und ob Elmar J. dabei eine Rolle spielte, konnten die beiden aber nicht sagen.
Angeklagter Borgentreicher äußert sich vor Gericht nicht
Am ersten Prozesstag äußerte sich der Angeklagte Elmar J. selber nicht, aber er ließ seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen. Darin distanzierte er sich vom Attentat an Lübcke und bestreitet, die Tatwaffe an den Mann verkauft zu haben.
Verteidiger Ashraf Abouzeid sieht die Argumentation der Anklage als nicht schlüssig. Er erklärte in einem Statement, er sei überzeugt davon, dass "Elmar J. am Ende dieses Verfahrens freizusprechen sein wird vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung".
Verteidiger: Angeklagter hat Mordwaffe nicht verkauft
Mit der Waffe soll Stephan E. den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vor zweieinhalb Jahren aus nächster Nähe erschossen haben. Zu dem Kauf der Waffe soll es laut Anklage schon 2016 gekommen sein, für einen Preis von 1.100 Euro. Allerdings gab der Verteidiger im Prozess an, eine solche Waffe habe sein Mandant Stephan E. nicht verkauft.
Angeklagter räumt ein, Munition besessen zu haben
Neben dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung muss sich Elmar J. auch wegen Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten. Dass er Munition zuhause hatte, räumt der Angeklagte ein.
Am ersten Prozesstag sagten auch Einsatzkräfte der Polizei aus. Sie hatten im Juni 2019 das Haus des Borgentreichers durchsucht. Dabei waren mehr als 100 Patronen gefunden worden, zum Beispiel im Schlafzimmer, auf dem Dachboden oder in einer Abstellkammer. Außerdem seien auch NS- und Wehrmachts-Gegenstände gefunden worden.
Chronologie: Mord an Walter Lübcke und Spurensuche im Kreis Höxter
Am 1. Juni 2019 wird der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke auf seiner Terrasse erschossen. Seit Ende des Zweiten Weltkriegs ist das der erste rechtsradikale Mordanschlag auf einen Politiker in Deutschland. Zwei Wochen später wird der Täter festgenommen.
Mordwaffe bei Händler im Kreis Höxter gekauft?
Kurz darauf führen die Spuren nach Ostwestfalen. Polizisten durchsuchen ein Haus im Ort Borgentreich-Natzungen im Kreis Höxter. Die Polizei nimmt Elmar J. fest. Der Vorwurf zu diesem Zeitpunkt: Beihilfe zum Mord.
Bei der Durchsuchung Ende Juni 2019 werden weitere Munition und Waffen sichergestellt.
Bundesgerichtshof lässt J. auf freien Fuß
Anfang 2020 sitzt der Borgentreicher für mehrere Monate in Untersuchungshaft. Doch der Bundesgerichtshof beschließt, den Haftbefehl aufzuheben - Elmar J. kommt aus der U-Haft frei.
Prozess gegen mutmaßlichen Waffenhändler startet in Paderborn
Den Vorwurf der Beihilfe zum Mord können die ermittelnden Behörden nicht erhärten. Das Verfahren wurde mehrmals an andere Stellen abgegeben, bis die Zentrale Terrorismusverfolgung bei der Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf im März vergangenen Jahres Anklage gegen Elmar J. erhob.
Am Mittwoch ging es um fahrlässige Tötung in Tateinheit mit dem unerlaubten Handel mit einer Schusswaffe und Munition. Außerdem besteht der Verdacht, dass J. unerlaubt weitere Munition besessen haben kann. Ihm könnte, so die Staatsanwaltschaft, eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren drohen.
Insgesamt sind zunächst drei Prozesstage angesetzt. Ein Urteil könnte Mitte Januar fallen.
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Westfalen-Blatt, 08./09.01.2022:
Mord-Revolver im Mittelpunkt
Verkauf der Tatwaffe im Fall Walter Lübcke: Landgericht Paderborn hört Sachverständigen
Von Ulrich Pfaff
Paderborn / Borgentreich (WB). Elmar J. ist ein Trödelhändler, unbestritten. Aber ist der 66-Jährige aus Borgentreich-Natzungen auch ein Waffenhändler? Einer, der so skrupellos ist, dass er einem gewaltbereiten Neonazi eine Schusswaffe verkauft, mit der dieser den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschießen konnte? Das ist die zentrale Frage im Prozess gegen Elmar J. vor dem Paderborner Landgericht - und zu deren Beantwortung wirft die Strafkammer auch ein Auge auf kleinste Details.
Der Rechtsextremist Stephan E. steht an diesem zweiten Verhandlungstag im Zentrum der Beweisaufnahme, die aufklären soll, ob Elmar J. durch den illegalen Verkauf der Tatwaffe - den er abstreitet - eine fahrlässige Tötung begangen hat. Weil der mutmaßliche Lübcke-Mörder vor Gericht nicht erscheint, müssen Polizisten berichten. Über das, was der verurteilte E. bei Vernehmungen geschildert hat. Über das, was an Hand seiner Aussagen nachvollzogen werden konnte, über das, was technisch festgestellt wurde in den umfangreichen Ermittlungen zum Mord-Prozess, der vor Jahresfrist vom Oberlandesgericht Frankfurt mit einer - noch nicht rechtskräftigen - Verurteilung zu lebenslanger Haft beendet wurde.
E., so beschreibt es ein Beamter des hessischen Landeskriminalamtes als Zeuge, habe in seiner ersten Vernehmung erklärt, vom Elmar J. Schusswaffen gekauft zu haben, "mehrfach". Einen Vorderlader, ein Winchester-Gewehr, einen so genannten Derringer, einen Smith & Wesson-Revolver und eben die Tatwaffe, einen Revolver der Marke Rossi. Von besagten Waffen will E. später mehrere an zwei Arbeitskollegen weiterverkauft haben - was die Polizei bei Durchsuchungen verifizieren konnte. Nach E.s Angaben stammten fast alle Waffen aus seinem Erdbunker-Versteck von Elmar J. - dort war auch der Tat-Revolver vergraben. "Als äußerst glaubwürdig einzustufen" bezeichnete der Polizist die Aussage von Stephan E. wenige Tage nach dessen Verhaftung. Aber an einer Stelle hakt es in der Zeugenaussage: E. habe die Mordwaffe durchgängig als Waffe der Marke Taurus bezeichnet. Ein Punkt, an dem Verteidiger Ashraf Abouzeid nachfragt und die Antwort bekommt: Die Marke Rossi sei nie erwähnt worden.
Eine andere Zeugin des LKA kann hinsichtlich der Herkunft der Tatwaffe nur mitteilen: Sie sei vor Jahrzehnten in der Schweiz in legalem Besitz gewesen, aber die Spur habe sich verloren. Auch die Herkunft der im Erdbunker sichergestellten Schusswaffen - darunter auch eine Maschinenpistole - sei kaum aufzuklären, alles sei "sehr vernebelt". Ein Waffen-Sachverständiger legte der Kammer dar, wie zweifelsfrei nachgewiesen wurde, dass Lübcke mit dem Rossi-Revolver aus E.s Erdbunker getötet wurde: Das Teilmantelgeschoss der Patrone Kaliber 38 Special des Herstellers Winchester weise Markierungen auf, die zu einer Beschädigung im Lauf des Revolvers passten.
Vorsitzender Richter Eric Schülke ließ sich von dem Sachverständigen auch über das Kaliber 4 Millimeter aufklären. Den Verkauf einer solchen Waffe an E., so hatte ein Zeuge zuvor ausgesagt, habe J. durchblicken lassen - und später befürchtet, E. habe versucht, Lübcke damit zu erschießen. Im Vergleich zum Tat-Kaliber um ein Vielfaches schwächer, erläuterte der Sachverständige, "das ist dazu gedacht, im Zimmer auf Scheiben zu schießen". Einen Menschen könne man mit einer 4-Millimeter vielleicht im ungünstigsten Falle töten, ein 38er sei hingegen "ein gebräuchliches Kaliber" etwa für Jäger.
Elmar J. meldete seine eigene registrierte Waffe, eine tschechische 9-Millimeter-Pistole, 2013 als verloren - beim Umzug von Paderborn nach Natzungen. Über seine angeblichen Waffen-Verkäufe an Stephan E. möchte die Generalstaatsanwaltschaft dessen beide Arbeitskollegen vernehmen: Sie sollen über E.s Glaubwürdigkeit Aufschluss geben. Ein Ansinnen, das der Verteidigung überzogen erscheint: Beide hätten bereits ausgesagt, von Elmar J. nichts zu wissen. Sollte die Anklage auf diesen Zeugen bestehen, betont Rechtsanwalt Abouzeid, "dann muss ich eine ganze Reihe von Anträgen stellen" - unter anderem, den Frankfurter Richter, der E. wegen Mordes verurteilte, aus dem Ruhestand in den Paderborner Zeugenstand zu holen und zu dem umfangreichen Prozess zu befragen.
Am 19. Januar wird sich entscheiden, ob das Verfahren gegen Elmar J. schnell zu Ende gehen kann oder es noch lange dauern wird.
Bildunterschrift: Der Angeklagte Elmar J. (66) aus Borgentreich-Natzungen (Kreis Höxter) bestreitet den Verkauf der Mordwaffe.
Bildunterschrift: Leiten den Prozess im Landgericht Paderborn: Vorsitzender Richter Eric Schülke (rechts) und Richter Sascha Schäfers.
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Radio Hochstift, 04.05.2021:
Lübcke-Mord: Anklage gegen Elmar J. aus Borgentreich-Natzungen
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage gegen Elmar J. aus Borgentreich-Natzungen erhoben. Dem 65-Jährigen wird im Komplex des Lübcke-Mords unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Elmar J. soll im Jahr 2016 dem späteren Lübcke-Mörder Stephan E. die Waffe mit Munition verkauft haben, mit der der Kasseler Regierungspräsident Lübcke im Juni 2019 erschossen wurde. Außerdem soll der Mann aus Borgentreich-Natzungen unerlaubt auch in Besitz von Patronen unterschiedlicher Fabrikate und Kaliber gewesen sein, diese wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung vor knapp zwei Jahren sichergestellt.
Der 65-Jährige saß mehr als ein halbes Jahr in Untersuchungshaft - aktuell ist er auf freiem Fuß. Vor dem Paderborner Landgericht wird er sich wegen fahrlässiger Tötung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.
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Westfalen-Blatt, 28.06.2019:
Fall Lübcke: Mordwaffe im Kreis Höxter gekauft
Mutmaßlicher Waffenhändler in Borgentreich festgenommen
Von Jan Gruhn
Karlsruhe / Borgentreich (WB). Im Kreis Höxter hat es eine Festnahme gegeben, die im Zusammenhang mit dem Mord an Kassels Regierungspräsident Walter Lübcke steht.
Nach dem Geständnis von Stephan Ernst (45), Lübcke erschossen zu haben, wurde der mutmaßliche Verkäufer der Tatwaffe, Elmar J. (64), in Borgentreich-Natzungen festgenommen. Ein weiterer Mann, Markus H. (43), wurde in Kassel verhaftet. H. soll Ernst den Kontakt zu J. vermittelt haben, wie die Generalbundesanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.
Beide sollen einem Sprecher zufolge Kenntnis von der rechtsextremen Gesinnung Ernsts gehabt und in Kauf genommen haben, dass die verkaufte Faustfeuerwaffe Kaliber 38 zu einem politisch motivierten Tötungsverbrechen eingesetzt wird. Ermittelt wird wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord. J. soll Ernst die Waffe 2016 verkauft haben. Die Wohnungen der beiden Festgenommenen wurden durchsucht, J. lebt hinter einer ehemaligen Gaststätte in der Ortsmitte von Natzungen. Gegen J. und H. wurden am Donnerstagabend Haftbefehle erlassen.
Ausgangspunkt für die Festnahmen war den Ermittlern zufolge ein Geständnis, das Ernst am Dienstag abgelegt habe. Darin habe er sowohl die Tötung Lübckes zugegeben, als auch die Lage eines Waffenverstecks und die Herkunft der Waffen preisgegeben. Berichten zufolge wurde die mutmaßliche Tatwaffe zusammen mit anderen Schusswaffen in einem Erdloch auf dem Gelände des bisherigen Arbeitgebers Ernsts gefunden. Laut NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" hatte Ernst angegeben, außer der Tatwaffe auch eine Pumpgun sowie eine Maschinenpistole vom Typ Uzi samt Munition besessen zu haben.
Bislang bestünden keine ausreichenden Hinweise darauf, dass Elmar J. und Markus H. in die Attentatspläne auf Walter Lübcke eingebunden gewesen seien oder Kenntnis darüber gehabt hätten. Zudem gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass die drei Beschuldigten sich zu einer "rechtsterroristischen Vereinigung" zusammengeschlossen hätten. Wie "Spiegel online" berichtet, war Markus H. allerdings schon einmal im Visier der Ermittler: Er soll im Juni 2006 als Zeuge im Mordfall Halit Yozgat ausgesagt haben. Die Tat wird heute der rechtsextremen Terrorgruppe NSU zugeschrieben. 2009 soll H. laut Polizeiakten außerdem an einem Neonazi-Aufmarsch in Dortmund teilgenommen haben, bei dem Stephan Ernst festgenommen wurde.
Der mutmaßliche Waffenlieferant Elmar J. galt unter seinen Nachbarn als freundlich, habe sich aber weitgehend aus dem Dorfleben zurückgezogen. Laut Borgentreichs Bürgermeister Rainer Rauch hat die Stadt 2017 /20 18 mit ihm über den Verkauf eines Grundstücks verhandelt.
Seite 4: Leitartikel
Seite 5: Hintergrund
Bildunterschrift: Dieses Foto soll Elmar J. zeigen.
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Am 26. Januar 2022 ist am Landgericht Paderborn der vierte Verhandlungstag, gegen Elmar Johannwerner aus Borgentreich - anklagt als mutmaßlicher Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke, terminiert.
Am 19. Januar 2022 wurde beim Landgericht Paderborn am 3. Tag der Prozess gegen Elmar Johannwerner aus Borgentreich - anklagt als mutmaßlicher Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke fortgesetzt.
Am 7. Januar 2022 wurde beim Landgericht Paderborn am 2. Tag, der Prozess gegen Elmar Johannwerner aus Borgentreich - anklagt als mutmaßlicher Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke fortgesetzt.
Am 5. Januar 2022 begann vor dem Landgericht Paderborn - der Prozess gegen Elmar Johannwerner, aus Borgentreich - anklagt als mutmaßlicher Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke (1. Juni 2019).
Am 4. Mai gab die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft bekannt - dass sie gegen Elmar Johannwerner, Borgentreich - Anklage, als mutmaßlichen Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke, erhoben hat.
Am 18. Dezember 2020 berichtete der NDR, dass das bei Hans-Dieter Runde am 13., 14. November 2019 in Amshausen entdeckte Waffen-, Sprengstoffdepot im Bezug zu den Mordfall Lübcke-Ermittlungen stand.
Am 9. Dezember 2020 befasste sich der Rechtsausschuss des Landtags NRW mit den Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner aus Borgentreich, wegen fahrlässiger Tötung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Am 9. Dezember 2020 berichtete die NRW-Landesregierung, im Rechtsausschuss des Landtags NRW - 67. Sitzung - zu dem Tagesordnungspunkt - "Führt eine Spur im Mordfall Lübcke nach Nordrhein-Westfalen?".
Am 7. Dezember 2020 teilte das Ministerium der Justiz von NRW mit - dass die Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner: fahrlässige Tötung und Verstoß gegen das Waffengesetz, noch nicht abgeschlossen seien.
Am 19. Juli 2019 stufte das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen - Neonazi - Elmar Johannwerner, aus Borgentreich (Kreis Höxter) als "Gefährder" aus dem Bereich "politisch motivierte Kriminalität - rechts" ein.
Am 24. Juni 2020 gab der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner, Vorwürfe der fahrlässigen Tötung - sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz - an die Staatsanwaltschaft Paderborn ab.
Am 15. Januar 2020 hob der Bundesgerichtshof beim Mordfall Walter Lübcke ohne öffentliche Begründung den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Tatwaffen-Verkäufer, Elmar Johannwerner aus Borgentreich, auf.
Am 27. Juni 2019 wurde nach dem Mord-Geständnis von Stephan Ernst (an Walter Lübcke) in Borgentreich der mutmaßliche Tatwaffe-Verkäufer Elmar Johannwerner, "Facebook"-"Favorit": "NPD Sachsen", verhaftet.
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www.demokratie-und-toleranz-hx.de
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