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4 Artikel ,
04.02.2022 :
Pressespiegel überregional
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Übersicht:
Blick nach Rechts, 04.02.2022:
Waffendepot: Selbsternannter Druide zu Bewährungsstrafe verurteilt
Blick nach Rechts, 04.02.2022:
Freedom Convoy: Nach Ottawa nun Berlin?
MiGAZIN, 04.02.2022:
Endlich / Polizei Dortmund verbietet Judensterne auf Impf-Gegner-Demos
MiGAZIN, 04.02.2022:
Rechtsgutachten / AfD und Beamten-Treuepflicht unvereinbar
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Blick nach Rechts, 04.02.2022:
Waffendepot: Selbsternannter Druide zu Bewährungsstrafe verurteilt
Von Michael Klarmann
Das Landgericht Mannheim hat den als "Druiden" auftretenden Rechtsextremisten, Antisemiten und Islam-Hasser Karl Burghard B. alias "Burgos von Buchonia" zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt.
Anfang des Jahres hatte der Prozess in Mannheim gegen ihn und drei weitere, mutmaßliche Reichsbürger begonnen. Die drei Mitangeklagten waren laut SWR am 21. Januar zu Bewährungsstrafen zwischen neun Monaten und anderthalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass die Männer große Mengen an Waffen und Munition gehortet und teilweise selbst hergestellt hatten.
Die Verfahren gegen die Mitangeklagten waren an jenem Tag abgetrennt worden, der Prozess gegen "Burgos von Buchonia", Kopf der Gruppe, endete erst heute mit einem relativ milden Urteil. Medienberichten zufolge wurde B. ebenso wegen des Hortens von Waffen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem verhängte das Gericht demnach eine Geldstrafe von 1.300 Euro wegen Volksverhetzung. B., der heute in Grebenstein bei Kassel leben soll, hatte unter anderem den Holocaust geleugnet und dazu aufgerufen, Juden zu töten.
Kein Terror-Verdacht, nur Angst vor Außerirdischen
Schlagzeilen gemacht hat die Gruppe um den "Druiden" Anfang 2017, als es in mehreren Bundesländern zu einer Razzia wegen des Verdachts auf terroristische Aktivitäten gekommen war. Mehrere Personen standen seinerzeit im Verdacht Anschläge auf Juden, Asylbewerber und Polizisten geplant zu haben. Das konnte ihnen durch die Ermittlungen nicht nachwiesen werden, vielmehr wollten sie sich, ähnlich wie Prepper, nur aus Selbstschutzgründen bewaffnet haben. Einerseits wollte man demnach für einen Zusammenbruch des Staates gerüstet sein, andererseits habe man autark leben und sich angeblich gegen eine Invasion von Russen oder Außerirdischen wehren wollen.
Neben weiteren Vorwürfen in Sachen Waffen- und Munitions-Besitz wurden dem "Druiden" auch unterschiedliche Äußerungen in Sozialen Netzwerken zwischen Dezember 2015 und April 2016 vorgeworfen. Hatte B. laut SWR Teile der Postings und seine extremen Gewaltfantasien zuerst relativiert, soll er diese laut Medienberichten letztlich eingestanden haben. Diesbezüglich habe es zwecks Verkürzung des Prozesses eine Verständigung der Parteien gegeben, weswegen das Urteil für den 71-Jährigen milder ausgefallen sei.
Weiterhin Hinrichtungs-Phantasien?
In einem kleinen Telegram-Chat, der dem "Druiden" zugerechnet wird, hatte ein "Burgos Druide" kurz vor Prozessbeginn noch fabuliert, angesichts der Corona-Pandemie gebe es weltweit "Millionen Hinrichtungs-Kandidaten". Gemeint waren damit "Mediziner, Pharma-Riesen und andere Helfershelfer" bei den Schutzmaßnahmen und beim Impfen. Besagter "Burgos Druide" machte später in dem Chat auch Angaben über den Prozess und seine Heimreise vom Gericht aus.
Bildunterschrift: Karl Burghard B., selbsternannter Druide, soll auch auf Sozialen Netzwerken hetzerische Inhalte verbreitet haben.
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Blick nach Rechts, 04.02.2022:
Freedom Convoy: Nach Ottawa nun Berlin?
Von Michael Klarmann
Nach kanadischem Vorbild wollen Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen und Impf-Gegner auch in Deutschland einen "Freedom Convoy" abhalten. Dieser soll nach Berlin führen und angeblich den Bundestag blockieren.
Hochdynamisch wird derzeit in den Sozialen Medien und Chats der Szene zur Teilnahme an diesem Protest aufgerufen respektive dessen Durchführung diskutiert. Teilnehmen sollen Fahrer von LKW, PKW oder Bussen, auch Handwerker und Kleinunternehmen mit Lieferwagen könnten sich beteiligen. Ähnlich einer Art Sternfahrt will man dabei aus allen Bundesländern und verschiedenen Städten einzeln oder in Kleingruppen nach Berlin fahren.
Jene Einzelteile des "Freedom Convoy" könnte sich laut der aktuellen Debatten innerhalb der Szene gleichwohl bei anvisierten früheren Treffen und Zwischenstopps schon zusammenschließen. In der Hauptstadt könnten die größer gewordenen Fahrzeugkolonnen sich demnach dann erneut vereinen. Geplant ist auch ein weiterer Konvoi, der ins belgische Brüssel als Sitz des EU-Parlaments führen soll. Auch in Österreich laufen ähnliche Pläne und Debatten, um Wien anzufahren.
Elektrifiziert dank Kanada
Vorbild der Aktionen ist ein ähnlicher Protest in Kanada. Kürzlich waren dort hunderte Trucker nach landesweiter Protest-Fahrt bei Eiseskälte in der kanadischen Hauptstadt Ottawa eingetroffen. Dort haben sie Straßen im Zentrum blockiert und das Parlament belagert. Kanadas Premierminister Justin Trudeau war mit seiner Familie von den Sicherheitsbehörden vorsorglich an einen geheimen Ort in der Hauptstadt gebracht worden.
Richten sich die deutschen Pläne generell gegen die Corona-Maßnahmen, das Impfen und die "etablierte" Politik im Bundestag, war der Anlass in Kanada zuerst eine konkrete Einzelmaßnahme bei der staatlichen Corona-Politik. Dort sollen ungeimpfte kanadische LKW-Fahrer bei Rückkehr aus den USA in eine 14-tägige Quarantäne, ungeimpfte US-Trucker dürfen vorerst gar nicht einreisen. Schon in Kanada selbst hatte sich die Szene der Maßnahmen- und Impf-Gegner begeistert gezeigt und sich angeschlossen.
"Lockdown für Scholz"
Seit Tagen diskutiert die Szene in Europa über die Aktionen der kanadischen Trucker. Angesichts der Wirkmacht und der so erzeugten Bilder von den teils martialisch wirkenden Truck-Kolonnen waren Teile der europäischen und deutschsprachigen Szene euphorisiert und elektrisiert. Alsbald kamen Debatten auf, derlei auch in Europa zu starten. In Berlin will man sich dabei offenbar wie ein Heerlager aus Fahrzeugen rund um das Reichstagsgebäude positionieren.
Die Koordination der Aktion hat zumindest in virtuellen Filterblasen der Szene Fahrt aufgenommen. In Europa-, Bundes- und Länder-Chats mit teilweise mehreren hundert, tausend oder zehntausenden Nutzern werden Pläne geschmiedet. In Einzelfällen will man nun schon mit den Fahrten beginnen. Während man Brüssel ab den 14. Februar "dicht machen" will, soll vorher noch in Berlin ein "Lockdown für (Bundeskanzler Olaf) Scholz“ stattfinden. Konkrete Daten werden dazu nicht verbreitet, einiges deutet aber auf die kommende Woche und das zweite Februar-Wochenende hin. Ähnliche Zeitangaben kursieren für die österreichische Hauptstadt Wien.
Heterogen wie die Szene der Impf-Gegner
Das Spektrum derjenigen, die sich in den Chats austauschen, ist ähnlich heterogen wie die Szene der Impf-Gegner generell. Personen mit einer Nähe zur AfD und der rechten Szene, Verschwörungsgläubige, Reichsbürger und Querdenker debattieren gleichermaßen über die Protestform oder kündigen ihre Teilnahme an. Manches erinnert an vergangene Proteste von Bauern, die unter anderem mit riesigen Traktoren-Kolonnen Berlin anfuhren.
Auch seinerzeit hatten sich Teile der jetzigen Szene darum bemüht, sich daran anzuschließen oder diskutierten - erfolglos - ähnliche eigene Strategien. Ob und inwiefern die Maßnahmen- und Impf-Gegner diesmal mit einem "Freedom Convoy" erfolgreich sein werden, bleibt abzuwarten. Wie so oft laufen die Debatten eher in der Anonymität der Chats ab und ob konkret genug Teilnehmer mitwirken, ist - noch - unklar.
Bildunterschrift: Zentraler Treffpunkt soll wohl eines der kommenden Wochenende in Berlin werden.
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MiGAZIN, 04.02.2022:
Endlich / Polizei Dortmund verbietet Judensterne auf Impf-Gegner-Demos
04.02.2022 - 05.19 Uhr
Die Dortmunder Polizei hat auf die anhaltenden Holocaust-Verharmlosungen auf Impf-Gegner-Demos reagiert. Ab sofort ist das Tragen des "Judensterns" mit der Aufschrift "ungeimpft" untersagt. Wer dagegen verstoße, müsse mit Konsequenzen rechnen.
Bei Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen ist in Dortmund ab sofort das Tragen des so genannten Judensterns mit der Aufschrift "ungeimpft" verboten. "Wer auf diese Weise den Judenstern zur Schau stellt, verharmlost den planmäßig millionenfachen Mord an den Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und gefährdet den öffentlichen Frieden. Die jüdischen Gemeinden sind erschrocken. Gerade deshalb sage ich sehr deutlich: Die Dortmunder Polizei duldet keinen Antisemitismus", sagte Polizeipräsident Gregor Lange am Donnerstag in Dortmund.
Anmelder von Versammlungen müssen sich künftig an eine Auflage halten, die das Verwenden von Symbolen untersagt, die den Holocaust verharmlosen und den öffentlichen Frieden stören, hieß es. Dazu gehöre auch das Tragen des so genannten Judensterns mit dem Zusatz "ungeimpft". Dieses Symbol sei aktuell bundesweit auf Demonstrationen zu sehen, zuletzt auch in Dortmund am vergangenen Montag.
Polizei kündigt Konsequenzen bei Verstößen an
"Auf Verstöße gegen diese Auflage reagieren wir konsequent", erklärte die Polizei Dortmund. Bei einem Verstoß würden Demonstrationsteilnehmer zunächst identifiziert und müssten eventuell mit einer Anzeige rechnen, sagte ein Sprecher dem "Evangelischen Pressedienst". Viele Einsatzkräfte seien bereits über die Regelung informiert.
Der so genannte Judenstern wurde von den Nazis eingeführt. Jeder, der unter der NS-Diktatur als Jude galt, wurde ab September 1941 gezwungen, den gelben Stern mit der Aufschrift "Jude" zu tragen. Es war ein Zeichen der Ausgrenzung, Diskriminierung und Demütigung. Im Holocaust ermordeten die Nazis etwa sechs Millionen Juden. Der Davidstern hingegen ist weltweites Symbol für das Judentum und auch auf der Flagge des Staates Israel abgebildet. (epd/mig)
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MiGAZIN, 04.02.2022:
Rechtsgutachten / AfD und Beamten-Treuepflicht unvereinbar
04.02.2022 - 05.25 Uhr
Über die Verfassungstreue von AfD-Mitgliedern wird gestritten. Das Institut für Menschenrechte hat jetzt ein Gutachten vorgelegt und fordert Disziplinarverfahren gegen AfD-Beamte. Verfassungsrechtliche Treuepflicht und AfD-Unterstützung seien unvereinbar.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat für verbeamtete AfD-Mitglieder disziplinarrechtliche Maßnahmen gefordert. In einem am Donnerstag in Berlin vorgestellten Rechtsgutachten heißt es, "ein Eintreten für die AfD ist mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamtinnen und Beamten unvereinbar". Dies gelte für Parteimitglieder wie für Nicht-Mitglieder, die sich für die rassistischen und rechtsextremen Positionen der Partei einsetzten.
Vorgesetzte müssten dann disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen, sagte der Autor der Studie, Hendrik Cremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte. Die fortgeschrittene Radikalisierung der AfD als Gesamtpartei mache dies erforderlich, betonte der Jurist.
Dabei sei es unerheblich, dass die Partei nicht verboten sei. Ausschlaggebend sei, dass sich die AfD durch rassistische und rechtsextreme Positionen auszeichne und sich damit gegen die in Artikel 1, Absatz 1, des Grundgesetzes verankerte Menschenwürde und die unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte wende. Zugleich räumte Cremer ein, dass seine Rechtsauffassung bislang wenig vertreten werde, er mit dem Gutachten aber eine "Lücke schließen" wolle.
Einzelfallprüfung
Im Falle disziplinarrechtlicher Maßnahmen gegen Beamte müsse natürlich eine Einzelfallprüfung erfolgen, so der Jurist weiter. Dabei müssten Parteimitglieder zu ihrer Entlastung aber darlegen, dass sie sich "für einen anderen Kurs" der AfD eingesetzt hätten. Die "verfassungsrechtliche Treuepflicht" und das damit verbundene Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist unter anderem im Grundgesetz sowie in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder geregelt.
Cremer betonte, rassistische und rechtsextreme Positionen seien fester Bestandteil des AfD-Programms und von Äußerungen von AfD-Führungspersonen und Mandatsträgern. Unter anderem würden Muslime als Gefahr angesehen und ein Renten-Konzept ausschließlich für deutsche Staatsangehörige propagiert. Cremer sieht darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde und gegen das Diskriminierungsverbot. Auch Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung der Ziele der Partei würde befürwortet. Die 58 Seiten umfassende Publikation mit dem Titel "Rassistische und rechtsextreme Positionierungen im Dienste des Staates?" wendet sich den Angaben zufolge an Entscheidungsträger in Behörden.
Zuständigkeitsprüfung
Zum Fall des ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier, der in Sachsen ins Richteramt zurückkehren will, sagte Cremer, es gebe durchaus Möglichkeiten, gegen Maier vorzugehen. Wenn sich Richter verfassungsfeindlich positionierten, sei die Grenze erreicht, "wo sie nicht mehr tragbar sind". Jetzt gehe es zunächst um die Zuständigkeiten, wer gegen ihn vorgehe.
Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) hatte erklärt, dass sie keine Handhabe gegen eine Rückkehr habe. Für ein Disziplinarverfahren gegen Maier wäre der direkte Dienstvorgesetzte zuständig. Auch eine Richteranklage vor dem Bundesverfassungsgericht ist möglich. Maier wird vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingeordnet. Sein Amt als Richter hatte seit 2017 geruht, weil er für die AfD im Bundestag saß. (epd/mig)
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