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Neue Westfälische , 27.01.2022 :

Freispruch im Waffen-Kauf-Prozess

Wer den Revolver an den Lübcke-Mörder geliefert hat, bleibt ungeklärt

Jutta Steinmetz

Paderborn / Borgentreich-Natzungen. Fast ein Jahr ist es her, dass der Rechtsextremist Stephan Ernst für die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Ungeklärt bleibt die Herkunft der Tatwaffe. Nach vier Verhandlungstagen spricht das Landgericht Paderborn Elmar J. vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.

Der Trödler aus Natzungen im Kreis Höxter stand im Verdacht, Ernst den Revolver verkauft zu haben, mit dem dieser den Politiker tötete. Das jedenfalls hatte Ernst nach seiner Festnahme erzählt und damit nach Ansicht der Generalstaatsanwalt Düsseldorf die Grundlage für eine Anklage des 66-Jährigen geliefert. Dieser Auffassung folgen die Paderborner Richter nach der Anhörung von zwei Sachverständigen und elf Zeugen nicht. Denn weiterhin fehlt es an objektiven Beweisen für die Schuld des Elmar J. Einzig auf die Aussage von Ernst wollen die Richter einen Schuldspruch nicht stützen. Zu oft habe dieser seine Aussagen geändert. "Es ist nur sehr schwer vorstellbar, dass er die Widersprüche hätte ausräumen können", sagt der Vorsitzende Richter Eric Schülke und zitiert die Ansicht seiner Frankfurter Kollegen, Ernst habe mit seinem Aussageverhalten versucht, den Ausgang des Verfahrens in seinem Sinne zu beeinflussen.

Dass der Trödler Geschäfte mit dem Rechtsradikalen gemacht hatte, wissen auch die Paderborner Richter. Sie vermuten, dass dieser "Nazi-Devotionalien" an Ernst verkaufte. Dass der 38er-Revolver darunter gewesen sei, dafür habe das Gericht allerdings keinen Anhaltspunkt.

Für die beiden Generalstaatsanwälte ist diese Entscheidung keine Überraschung. Schließlich haben die Richter zuvor aus ähnlichen Gründen eine Aussetzung des Verfahrens abgelehnt, die darauf abzielte, irgendwann Stephan Ernst doch noch in den Zeugenstand zu bekommen. Und so fordern Holger Heming und Julia Florzcak schließlich gleichfalls einen Freispruch. Wenn es der Prozessstoff nicht hergebe, müsse ein solcher auch beantragt werden, so Heming.

Völlig ungeschoren kommt der Trödler aber nicht davon. Weil in seinem Zuhause insgesamt 106 Patronen gefunden wurden, für die er keine Erlaubnis besaß, muss J. eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro zahlen. Einen Kommentar will der 66-Jährige nach Ende der Verhandlung nicht abgeben. Auch sein Verteidiger belässt es bei einem denkbar knappen Statement. Er habe das Ergebnis schon am ersten Tag erwartet und gefordert, bilanziert Ashraf Abouzeid, dem es wichtiger ist, kurz über Elmar J. zu sprechen. Der sei erleichtert und hoffe, nunmehr sein Leben fernab der Öffentlichkeit weiterführen zu können.

Bildunterschrift: Elmar J. wurde in Paderborn freigesprochen.

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Westfalen-Blatt, 08./09.01.2022:

Mord-Revolver im Mittelpunkt

Verkauf der Tatwaffe im Fall Walter Lübcke: Landgericht Paderborn hört Sachverständigen

Von Ulrich Pfaff

Paderborn / Borgentreich (WB). Elmar J. ist ein Trödelhändler, unbestritten. Aber ist der 66-Jährige aus Borgentreich-Natzungen auch ein Waffenhändler? Einer, der so skrupellos ist, dass er einem gewaltbereiten Neonazi eine Schusswaffe verkauft, mit der dieser den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschießen konnte? Das ist die zentrale Frage im Prozess gegen Elmar J. vor dem Paderborner Landgericht - und zu deren Beantwortung wirft die Strafkammer auch ein Auge auf kleinste Details.

Der Rechtsextremist Stephan E. steht an diesem zweiten Verhandlungstag im Zentrum der Beweisaufnahme, die aufklären soll, ob Elmar J. durch den illegalen Verkauf der Tatwaffe - den er abstreitet - eine fahrlässige Tötung begangen hat. Weil der mutmaßliche Lübcke-Mörder vor Gericht nicht erscheint, müssen Polizisten berichten. Über das, was der verurteilte E. bei Vernehmungen geschildert hat. Über das, was an Hand seiner Aussagen nachvollzogen werden konnte, über das, was technisch festgestellt wurde in den umfangreichen Ermittlungen zum Mord-Prozess, der vor Jahresfrist vom Oberlandesgericht Frankfurt mit einer - noch nicht rechtskräftigen - Verurteilung zu lebenslanger Haft beendet wurde.

E., so beschreibt es ein Beamter des hessischen Landeskriminalamtes als Zeuge, habe in seiner ersten Vernehmung erklärt, vom Elmar J. Schusswaffen gekauft zu haben, "mehrfach". Einen Vorderlader, ein Winchester-Gewehr, einen so genannten Derringer, einen Smith & Wesson-Revolver und eben die Tatwaffe, einen Revolver der Marke Rossi. Von besagten Waffen will E. später mehrere an zwei Arbeitskollegen weiterverkauft haben - was die Polizei bei Durchsuchungen verifizieren konnte. Nach E.s Angaben stammten fast alle Waffen aus seinem Erdbunker-Versteck von Elmar J. - dort war auch der Tat-Revolver vergraben. "Als äußerst glaubwürdig einzustufen" bezeichnete der Polizist die Aussage von Stephan E. wenige Tage nach dessen Verhaftung. Aber an einer Stelle hakt es in der Zeugenaussage: E. habe die Mordwaffe durchgängig als Waffe der Marke Taurus bezeichnet. Ein Punkt, an dem Verteidiger Ashraf Abouzeid nachfragt und die Antwort bekommt: Die Marke Rossi sei nie erwähnt worden.

Eine andere Zeugin des LKA kann hinsichtlich der Herkunft der Tatwaffe nur mitteilen: Sie sei vor Jahrzehnten in der Schweiz in legalem Besitz gewesen, aber die Spur habe sich verloren. Auch die Herkunft der im Erdbunker sichergestellten Schusswaffen - darunter auch eine Maschinenpistole - sei kaum aufzuklären, alles sei "sehr vernebelt". Ein Waffen-Sachverständiger legte der Kammer dar, wie zweifelsfrei nachgewiesen wurde, dass Lübcke mit dem Rossi-Revolver aus E.s Erdbunker getötet wurde: Das Teilmantelgeschoss der Patrone Kaliber 38 Special des Herstellers Winchester weise Markierungen auf, die zu einer Beschädigung im Lauf des Revolvers passten.

Vorsitzender Richter Eric Schülke ließ sich von dem Sachverständigen auch über das Kaliber 4 Millimeter aufklären. Den Verkauf einer solchen Waffe an E., so hatte ein Zeuge zuvor ausgesagt, habe J. durchblicken lassen - und später befürchtet, E. habe versucht, Lübcke damit zu erschießen. Im Vergleich zum Tat-Kaliber um ein Vielfaches schwächer, erläuterte der Sachverständige, "das ist dazu gedacht, im Zimmer auf Scheiben zu schießen". Einen Menschen könne man mit einer 4-Millimeter vielleicht im ungünstigsten Falle töten, ein 38er sei hingegen "ein gebräuchliches Kaliber" etwa für Jäger.

Elmar J. meldete seine eigene registrierte Waffe, eine tschechische 9-Millimeter-Pistole, 2013 als verloren - beim Umzug von Paderborn nach Natzungen. Über seine angeblichen Waffen-Verkäufe an Stephan E. möchte die Generalstaatsanwaltschaft dessen beide Arbeitskollegen vernehmen: Sie sollen über E.s Glaubwürdigkeit Aufschluss geben. Ein Ansinnen, das der Verteidigung überzogen erscheint: Beide hätten bereits ausgesagt, von Elmar J. nichts zu wissen. Sollte die Anklage auf diesen Zeugen bestehen, betont Rechtsanwalt Abouzeid, "dann muss ich eine ganze Reihe von Anträgen stellen" - unter anderem, den Frankfurter Richter, der E. wegen Mordes verurteilte, aus dem Ruhestand in den Paderborner Zeugenstand zu holen und zu dem umfangreichen Prozess zu befragen.

Am 19. Januar wird sich entscheiden, ob das Verfahren gegen Elmar J. schnell zu Ende gehen kann oder es noch lange dauern wird.

Bildunterschrift: Der Angeklagte Elmar J. (66) aus Borgentreich-Natzungen (Kreis Höxter) bestreitet den Verkauf der Mordwaffe.

Bildunterschrift: Leiten den Prozess im Landgericht Paderborn: Vorsitzender Richter Eric Schülke (rechts) und Richter Sascha Schäfers.

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Radio Hochstift, 04.05.2021:

Lübcke-Mord: Anklage gegen Elmar J. aus Borgentreich-Natzungen

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage gegen Elmar J. aus Borgentreich-Natzungen erhoben. Dem 65-Jährigen wird im Komplex des Lübcke-Mords unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Elmar J. soll im Jahr 2016 dem späteren Lübcke-Mörder Stephan E. die Waffe mit Munition verkauft haben, mit der der Kasseler Regierungspräsident Lübcke im Juni 2019 erschossen wurde. Außerdem soll der Mann aus Borgentreich-Natzungen unerlaubt auch in Besitz von Patronen unterschiedlicher Fabrikate und Kaliber gewesen sein, diese wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung vor knapp zwei Jahren sichergestellt.

Der 65-Jährige saß mehr als ein halbes Jahr in Untersuchungshaft - aktuell ist er auf freiem Fuß. Vor dem Paderborner Landgericht wird er sich wegen fahrlässiger Tötung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.

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Westfalen-Blatt, 28.06.2019:

Fall Lübcke: Mordwaffe im Kreis Höxter gekauft

Mutmaßlicher Waffenhändler in Borgentreich festgenommen

Von Jan Gruhn

Karlsruhe / Borgentreich (WB). Im Kreis Höxter hat es eine Festnahme gegeben, die im Zusammenhang mit dem Mord an Kassels Regierungspräsident Walter Lübcke steht.

Nach dem Geständnis von Stephan Ernst (45), Lübcke erschossen zu haben, wurde der mutmaßliche Verkäufer der Tatwaffe, Elmar J. (64), in Borgentreich-Natzungen festgenommen. Ein weiterer Mann, Markus H. (43), wurde in Kassel verhaftet. H. soll Ernst den Kontakt zu J. vermittelt haben, wie die Generalbundesanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.

Beide sollen einem Sprecher zufolge Kenntnis von der rechtsextremen Gesinnung Ernsts gehabt und in Kauf genommen haben, dass die verkaufte Faustfeuerwaffe Kaliber 38 zu einem politisch motivierten Tötungsverbrechen eingesetzt wird. Ermittelt wird wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord. J. soll Ernst die Waffe 2016 verkauft haben. Die Wohnungen der beiden Festgenommenen wurden durchsucht, J. lebt hinter einer ehemaligen Gaststätte in der Ortsmitte von Natzungen. Gegen J. und H. wurden am Donnerstagabend Haftbefehle erlassen.

Ausgangspunkt für die Festnahmen war den Ermittlern zufolge ein Geständnis, das Ernst am Dienstag abgelegt habe. Darin habe er sowohl die Tötung Lübckes zugegeben, als auch die Lage eines Waffenverstecks und die Herkunft der Waffen preisgegeben. Berichten zufolge wurde die mutmaßliche Tatwaffe zusammen mit anderen Schusswaffen in einem Erdloch auf dem Gelände des bisherigen Arbeitgebers Ernsts gefunden. Laut NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" hatte Ernst angegeben, außer der Tatwaffe auch eine Pumpgun sowie eine Maschinenpistole vom Typ Uzi samt Munition besessen zu haben.

Bislang bestünden keine ausreichenden Hinweise darauf, dass Elmar J. und Markus H. in die Attentatspläne auf Walter Lübcke eingebunden gewesen seien oder Kenntnis darüber gehabt hätten. Zudem gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass die drei Beschuldigten sich zu einer "rechtsterroristischen Vereinigung" zusammengeschlossen hätten. Wie "Spiegel online" berichtet, war Markus H. allerdings schon einmal im Visier der Ermittler: Er soll im Juni 2006 als Zeuge im Mordfall Halit Yozgat ausgesagt haben. Die Tat wird heute der rechtsextremen Terrorgruppe NSU zugeschrieben. 2009 soll H. laut Polizeiakten außerdem an einem Neonazi-Aufmarsch in Dortmund teilgenommen haben, bei dem Stephan Ernst festgenommen wurde.

Der mutmaßliche Waffenlieferant Elmar J. galt unter seinen Nachbarn als freundlich, habe sich aber weitgehend aus dem Dorfleben zurückgezogen. Laut Borgentreichs Bürgermeister Rainer Rauch hat die Stadt 2017 /20 18 mit ihm über den Verkauf eines Grundstücks verhandelt.

Seite 4: Leitartikel

Seite 5: Hintergrund

Bildunterschrift: Dieses Foto soll Elmar J. zeigen.

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Am 26. Januar 2022 sprach das Landgericht Paderborn Elmar Johannwerner, aus Borgentreich, anklagt als mutmaßlicher Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke, vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.

Am 19. Januar 2022 wurde beim Landgericht Paderborn am 3. Tag der Prozess gegen Elmar Johannwerner aus Borgentreich - anklagt als mutmaßlicher Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke fortgesetzt.

Am 7. Januar 2022 wurde beim Landgericht Paderborn am 2. Tag, der Prozess gegen Elmar Johannwerner aus Borgentreich - anklagt als mutmaßlicher Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke fortgesetzt.

Am 5. Januar 2022 begann vor dem Landgericht Paderborn - der Prozess gegen Elmar Johannwerner, aus Borgentreich - anklagt als mutmaßlicher Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke (1. Juni 2019).

Am 4. Mai gab die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft bekannt - dass sie gegen Elmar Johannwerner, Borgentreich - Anklage, als mutmaßlichen Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke, erhoben hat.

Am 18. Dezember 2020 berichtete der NDR, dass das bei Hans-Dieter Runde am 13., 14. November 2019 in Amshausen entdeckte Waffen-, Sprengstoffdepot im Bezug zu den Mordfall Lübcke-Ermittlungen stand.

Am 9. Dezember 2020 befasste sich der Rechtsausschuss des Landtags NRW mit den Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner aus Borgentreich, wegen fahrlässiger Tötung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Am 9. Dezember 2020 berichtete die NRW-Landesregierung, im Rechtsausschuss des Landtags NRW - 67. Sitzung - zu dem Tagesordnungspunkt - "Führt eine Spur im Mordfall Lübcke nach Nordrhein-Westfalen?".

Am 7. Dezember 2020 teilte das Ministerium der Justiz von NRW mit - dass die Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner: fahrlässige Tötung und Verstoß gegen das Waffengesetz, noch nicht abgeschlossen seien.

Am 19. Juli 2019 stufte das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen - Neonazi - Elmar Johannwerner, aus Borgentreich (Kreis Höxter) als "Gefährder" aus dem Bereich "politisch motivierte Kriminalität - rechts" ein.

Am 24. Juni 2020 gab der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner, Vorwürfe der fahrlässigen Tötung - sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz - an die Staatsanwaltschaft Paderborn ab.

Am 15. Januar 2020 hob der Bundesgerichtshof beim Mordfall Walter Lübcke ohne öffentliche Begründung den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Tatwaffen-Verkäufer, Elmar Johannwerner aus Borgentreich, auf.

Am 27. Juni 2019 wurde nach dem Mord-Geständnis von Stephan Ernst (an Walter Lübcke) in Borgentreich der mutmaßliche Tatwaffe-Verkäufer Elmar Johannwerner, "Facebook"-"Favorit": "NPD Sachsen", verhaftet.

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www.demokratie-und-toleranz-hx.de


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