|
Westfalen-Blatt ,
27.01.2022 :
Freispruch!
Belastungszeuge Stephan Ernst nicht glaubwürdig - Verkauf der Mordwaffe im Fall Lübcke nicht beweisbar
Von Ulrich Pfaff
Paderborn / Borgentreich (WB). Elmar J. kann aufatmen: Er ist am Mittwoch vom Vorwurf, die Mordwaffe im Fall Lübcke an den mutmaßlichen Täter verkauft zu haben, freigesprochen worden. Und er kommt auch noch billig weg: Patronen, die er illegal besessen hatte, brachten ihm eine Geldstrafe ein - die mit der Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft verrechnet wird.
Es ist Tag vier des Prozesses am Landgericht Paderborn gegen Elmar J., 66 Jahre alt, Rentner und Trödelhändler aus Natzungen. Die Waffe, mit der Dr. Walter Lübcke, der Kasseler Regierungspräsident, im Juni 2019 erschossen wurde, soll er Jahre zuvor an den mutmaßlichen Täter Stephan Ernst verkauft haben. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung, in Untersuchungshaft saß J. von Ende Juni 2019 bis Mitte Januar 2020 - wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord.
Auch wenn der Angeklagte seit Anbeginn des Prozesses Gefühlsregungen hinter der Corona-Maske verbergen kann, scheint die Anspannung doch enorm zu sein: Am Dienstagmorgen stand er draußen vor dem Landgericht wie bestellt und nicht abgeholt, schon einen Tag vor dem Fortsetzungstermin. Er hatte sich offensichtlich mit dem Wochentag vertan. Der Mittwoch ist der Tag, an dem sich entscheidet, wie es weitergeht - und an dem der Prozess schließlich sein Ende findet.
Denn die 1. große Strafkammer lehnt den Antrag der Generalstaatsanwaltschaft ab, das Verfahren gegen J. so lange auszusetzen, bis Stephan Ernst als Zeuge gehört werden könnte. Bis das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt gegen Ernst rechtskräftig werde, so führt Vorsitzender Richter Eric Schülke aus, könne es "unter Umständen" zu einer mehrjährigen Verzögerung kommen - und J. sei seit zweieinhalb Jahren der Belastung durch das Verfahren ausgesetzt, U-Haft und "nicht unerhebliches mediales Interesse" inbegriffen. Auf viel Neues und Wichtiges zur Wahrheitsfindung hofft das Gericht also nicht, die Beweisaufnahme wird geschlossen.
Bevor das Gericht sich zur Urteilsberatung zurückzieht, liegen Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung nur Nuancen auseinander in ihren Forderungen: Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung, eine Geldstrafe für den illegalen Besitz von 106 scharfen Patronen. Es ist wieder die Stunde des permanent abwesenden Stephan Ernst, über den in diesem Prozess weitaus mehr gesprochen wurde als über Elmar J. Zwar seien Ernsts verschiedene Angaben zur Herkunft des Rossi-Revolvers in seinen bisherigen Aussagen konstant und es gebe auch kein nachvollziehbares Motiv, J. falsch zu bezichtigen, sagt Oberstaatsanwalt Holger Heming. Aber die Widersprüche in Ernsts Darstellung seien nicht aufzuklären - die Folge der Ablehnung des Gerichts, auf dessen Zeugenvernehmung zu warten.
Da komme die Generalstaatsanwaltschaft "dankenswerter Weise im Großen und Ganzen zum richtigen Ergebnis", stellt Verteidiger Ashraf Abouzeid fest: Der Sachverhalt des Waffen-Verkaufs an Ernst habe sich "natürlich" nicht bestätigt, es gebe keinen "irgendwie gearteten Tatnachweis gegen meinen Mandanten". Gegen die These, dass J. den Rossi-Revolver an Stephan E. verkauft habe, spreche auch dessen spontane Reaktion auf einen Artikel in der Bild-Zeitung über die Tag, geschildert von J.s Mieter: J. sei erschrocken gewesen, weil er E. einen 4-Millimeter-Revolver verkauft habe. "Hätte er ihm einen 38er verkauft, wäre das nicht seine Reaktion gewesen", sagt Abouzeid. Die Strafkammer folgt den Anträgen, zitiert zu E.s Glaubwürdigkeit das Urteil aus Frankfurt: Er habe "eklatant unrichtige Angaben gemacht", man habe den Eindruck gewonnen, dass E. durch seine Aussage versuche, "das Verfahren in seinem Sinne zu beeinflussen". Auf so etwas "kann man die Verurteilung eines Anderen nicht stützen", betont Richter Schülke.
Dass J. die bei der Durchsuchung wegen der Mordwaffe gefundenen Patronen besessen hatte, hatte er bereits am ersten Prozesstag eingeräumt - bei der Strafe dafür bleibt das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. 90 Tagessätze à 15 Euro, also 1.350 Euro, werden J. als Geldstrafe auferlegt. Zahlen wird er sie nicht müssen: Ihm steht wegen der Untersuchungshaft eine Haftentschädigung zu, mit der die Geldstrafe verrechnet wird.
Der Natzunger selbst geht kurz darauf geraden Schrittes aus dem Gerichtssaal. Fragen der Presse auf dem Flur beantwortet er nur mit einer Daumen-Geste über die Schulter - auf seinen hinter ihn gehenden Verteidiger. Elmar J. könne jetzt wieder ein Leben fernab des Medienrummels führen, sagt Abouzeid.
Und im Übrigen sei der Prozess so ausgegangen, wie er es schon am ersten Tag vor drei Wochen vorausgesagt hatte.
Bildunterschrift: Elmar J. zu Prozessbeginn in Paderborn. Er erhält nun eine Entschädigung.
Bildunterschrift: Ein Polizeiauto steht auf der Straße vor dem Haus der Familie Lübcke in Wolfhagen. Hier wurde der Kasseler Regierungspräsident im Juni 2019 ermordet.
Bildunterschrift: Der als Mörder von Walter Lübcke verurteilte Stephan Ernst (Mitte) mit seinen Verteidigern Mustafa Kaplan und Jörg Hardies vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.
_______________________________________________
Westfalen-Blatt, 08./09.01.2022:
Mord-Revolver im Mittelpunkt
Verkauf der Tatwaffe im Fall Walter Lübcke: Landgericht Paderborn hört Sachverständigen
Von Ulrich Pfaff
Paderborn / Borgentreich (WB). Elmar J. ist ein Trödelhändler, unbestritten. Aber ist der 66-Jährige aus Borgentreich-Natzungen auch ein Waffenhändler? Einer, der so skrupellos ist, dass er einem gewaltbereiten Neonazi eine Schusswaffe verkauft, mit der dieser den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschießen konnte? Das ist die zentrale Frage im Prozess gegen Elmar J. vor dem Paderborner Landgericht - und zu deren Beantwortung wirft die Strafkammer auch ein Auge auf kleinste Details.
Der Rechtsextremist Stephan E. steht an diesem zweiten Verhandlungstag im Zentrum der Beweisaufnahme, die aufklären soll, ob Elmar J. durch den illegalen Verkauf der Tatwaffe - den er abstreitet - eine fahrlässige Tötung begangen hat. Weil der mutmaßliche Lübcke-Mörder vor Gericht nicht erscheint, müssen Polizisten berichten. Über das, was der verurteilte E. bei Vernehmungen geschildert hat. Über das, was an Hand seiner Aussagen nachvollzogen werden konnte, über das, was technisch festgestellt wurde in den umfangreichen Ermittlungen zum Mord-Prozess, der vor Jahresfrist vom Oberlandesgericht Frankfurt mit einer - noch nicht rechtskräftigen - Verurteilung zu lebenslanger Haft beendet wurde.
E., so beschreibt es ein Beamter des hessischen Landeskriminalamtes als Zeuge, habe in seiner ersten Vernehmung erklärt, vom Elmar J. Schusswaffen gekauft zu haben, "mehrfach". Einen Vorderlader, ein Winchester-Gewehr, einen so genannten Derringer, einen Smith & Wesson-Revolver und eben die Tatwaffe, einen Revolver der Marke Rossi. Von besagten Waffen will E. später mehrere an zwei Arbeitskollegen weiterverkauft haben - was die Polizei bei Durchsuchungen verifizieren konnte. Nach E.s Angaben stammten fast alle Waffen aus seinem Erdbunker-Versteck von Elmar J. - dort war auch der Tat-Revolver vergraben. "Als äußerst glaubwürdig einzustufen" bezeichnete der Polizist die Aussage von Stephan E. wenige Tage nach dessen Verhaftung. Aber an einer Stelle hakt es in der Zeugenaussage: E. habe die Mordwaffe durchgängig als Waffe der Marke Taurus bezeichnet. Ein Punkt, an dem Verteidiger Ashraf Abouzeid nachfragt und die Antwort bekommt: Die Marke Rossi sei nie erwähnt worden.
Eine andere Zeugin des LKA kann hinsichtlich der Herkunft der Tatwaffe nur mitteilen: Sie sei vor Jahrzehnten in der Schweiz in legalem Besitz gewesen, aber die Spur habe sich verloren. Auch die Herkunft der im Erdbunker sichergestellten Schusswaffen - darunter auch eine Maschinenpistole - sei kaum aufzuklären, alles sei "sehr vernebelt". Ein Waffen-Sachverständiger legte der Kammer dar, wie zweifelsfrei nachgewiesen wurde, dass Lübcke mit dem Rossi-Revolver aus E.s Erdbunker getötet wurde: Das Teilmantelgeschoss der Patrone Kaliber 38 Special des Herstellers Winchester weise Markierungen auf, die zu einer Beschädigung im Lauf des Revolvers passten.
Vorsitzender Richter Eric Schülke ließ sich von dem Sachverständigen auch über das Kaliber 4 Millimeter aufklären. Den Verkauf einer solchen Waffe an E., so hatte ein Zeuge zuvor ausgesagt, habe J. durchblicken lassen - und später befürchtet, E. habe versucht, Lübcke damit zu erschießen. Im Vergleich zum Tat-Kaliber um ein Vielfaches schwächer, erläuterte der Sachverständige, "das ist dazu gedacht, im Zimmer auf Scheiben zu schießen". Einen Menschen könne man mit einer 4-Millimeter vielleicht im ungünstigsten Falle töten, ein 38er sei hingegen "ein gebräuchliches Kaliber" etwa für Jäger.
Elmar J. meldete seine eigene registrierte Waffe, eine tschechische 9-Millimeter-Pistole, 2013 als verloren - beim Umzug von Paderborn nach Natzungen. Über seine angeblichen Waffen-Verkäufe an Stephan E. möchte die Generalstaatsanwaltschaft dessen beide Arbeitskollegen vernehmen: Sie sollen über E.s Glaubwürdigkeit Aufschluss geben. Ein Ansinnen, das der Verteidigung überzogen erscheint: Beide hätten bereits ausgesagt, von Elmar J. nichts zu wissen. Sollte die Anklage auf diesen Zeugen bestehen, betont Rechtsanwalt Abouzeid, "dann muss ich eine ganze Reihe von Anträgen stellen" - unter anderem, den Frankfurter Richter, der E. wegen Mordes verurteilte, aus dem Ruhestand in den Paderborner Zeugenstand zu holen und zu dem umfangreichen Prozess zu befragen.
Am 19. Januar wird sich entscheiden, ob das Verfahren gegen Elmar J. schnell zu Ende gehen kann oder es noch lange dauern wird.
Bildunterschrift: Der Angeklagte Elmar J. (66) aus Borgentreich-Natzungen (Kreis Höxter) bestreitet den Verkauf der Mordwaffe.
Bildunterschrift: Leiten den Prozess im Landgericht Paderborn: Vorsitzender Richter Eric Schülke (rechts) und Richter Sascha Schäfers.
_______________________________________________
Radio Hochstift, 04.05.2021:
Lübcke-Mord: Anklage gegen Elmar J. aus Borgentreich-Natzungen
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage gegen Elmar J. aus Borgentreich-Natzungen erhoben. Dem 65-Jährigen wird im Komplex des Lübcke-Mords unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Elmar J. soll im Jahr 2016 dem späteren Lübcke-Mörder Stephan E. die Waffe mit Munition verkauft haben, mit der der Kasseler Regierungspräsident Lübcke im Juni 2019 erschossen wurde. Außerdem soll der Mann aus Borgentreich-Natzungen unerlaubt auch in Besitz von Patronen unterschiedlicher Fabrikate und Kaliber gewesen sein, diese wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung vor knapp zwei Jahren sichergestellt.
Der 65-Jährige saß mehr als ein halbes Jahr in Untersuchungshaft - aktuell ist er auf freiem Fuß. Vor dem Paderborner Landgericht wird er sich wegen fahrlässiger Tötung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.
_______________________________________________
Westfalen-Blatt, 28.06.2019:
Fall Lübcke: Mordwaffe im Kreis Höxter gekauft
Mutmaßlicher Waffenhändler in Borgentreich festgenommen
Von Jan Gruhn
Karlsruhe / Borgentreich (WB). Im Kreis Höxter hat es eine Festnahme gegeben, die im Zusammenhang mit dem Mord an Kassels Regierungspräsident Walter Lübcke steht.
Nach dem Geständnis von Stephan Ernst (45), Lübcke erschossen zu haben, wurde der mutmaßliche Verkäufer der Tatwaffe, Elmar J. (64), in Borgentreich-Natzungen festgenommen. Ein weiterer Mann, Markus H. (43), wurde in Kassel verhaftet. H. soll Ernst den Kontakt zu J. vermittelt haben, wie die Generalbundesanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.
Beide sollen einem Sprecher zufolge Kenntnis von der rechtsextremen Gesinnung Ernsts gehabt und in Kauf genommen haben, dass die verkaufte Faustfeuerwaffe Kaliber 38 zu einem politisch motivierten Tötungsverbrechen eingesetzt wird. Ermittelt wird wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord. J. soll Ernst die Waffe 2016 verkauft haben. Die Wohnungen der beiden Festgenommenen wurden durchsucht, J. lebt hinter einer ehemaligen Gaststätte in der Ortsmitte von Natzungen. Gegen J. und H. wurden am Donnerstagabend Haftbefehle erlassen.
Ausgangspunkt für die Festnahmen war den Ermittlern zufolge ein Geständnis, das Ernst am Dienstag abgelegt habe. Darin habe er sowohl die Tötung Lübckes zugegeben, als auch die Lage eines Waffenverstecks und die Herkunft der Waffen preisgegeben. Berichten zufolge wurde die mutmaßliche Tatwaffe zusammen mit anderen Schusswaffen in einem Erdloch auf dem Gelände des bisherigen Arbeitgebers Ernsts gefunden. Laut NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" hatte Ernst angegeben, außer der Tatwaffe auch eine Pumpgun sowie eine Maschinenpistole vom Typ Uzi samt Munition besessen zu haben.
Bislang bestünden keine ausreichenden Hinweise darauf, dass Elmar J. und Markus H. in die Attentatspläne auf Walter Lübcke eingebunden gewesen seien oder Kenntnis darüber gehabt hätten. Zudem gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass die drei Beschuldigten sich zu einer "rechtsterroristischen Vereinigung" zusammengeschlossen hätten. Wie "Spiegel online" berichtet, war Markus H. allerdings schon einmal im Visier der Ermittler: Er soll im Juni 2006 als Zeuge im Mordfall Halit Yozgat ausgesagt haben. Die Tat wird heute der rechtsextremen Terrorgruppe NSU zugeschrieben. 2009 soll H. laut Polizeiakten außerdem an einem Neonazi-Aufmarsch in Dortmund teilgenommen haben, bei dem Stephan Ernst festgenommen wurde.
Der mutmaßliche Waffenlieferant Elmar J. galt unter seinen Nachbarn als freundlich, habe sich aber weitgehend aus dem Dorfleben zurückgezogen. Laut Borgentreichs Bürgermeister Rainer Rauch hat die Stadt 2017 /20 18 mit ihm über den Verkauf eines Grundstücks verhandelt.
Seite 4: Leitartikel
Seite 5: Hintergrund
Bildunterschrift: Dieses Foto soll Elmar J. zeigen.
_______________________________________________
Am 26. Januar 2022 sprach das Landgericht Paderborn Elmar Johannwerner, aus Borgentreich, anklagt als mutmaßlicher Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke, vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.
Am 19. Januar 2022 wurde beim Landgericht Paderborn am 3. Tag der Prozess gegen Elmar Johannwerner aus Borgentreich - anklagt als mutmaßlicher Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke fortgesetzt.
Am 7. Januar 2022 wurde beim Landgericht Paderborn am 2. Tag, der Prozess gegen Elmar Johannwerner aus Borgentreich - anklagt als mutmaßlicher Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke fortgesetzt.
Am 5. Januar 2022 begann vor dem Landgericht Paderborn - der Prozess gegen Elmar Johannwerner, aus Borgentreich - anklagt als mutmaßlicher Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke (1. Juni 2019).
Am 4. Mai gab die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft bekannt - dass sie gegen Elmar Johannwerner, Borgentreich - Anklage, als mutmaßlichen Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke, erhoben hat.
Am 18. Dezember 2020 berichtete der NDR, dass das bei Hans-Dieter Runde am 13., 14. November 2019 in Amshausen entdeckte Waffen-, Sprengstoffdepot im Bezug zu den Mordfall Lübcke-Ermittlungen stand.
Am 9. Dezember 2020 befasste sich der Rechtsausschuss des Landtags NRW mit den Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner aus Borgentreich, wegen fahrlässiger Tötung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Am 9. Dezember 2020 berichtete die NRW-Landesregierung, im Rechtsausschuss des Landtags NRW - 67. Sitzung - zu dem Tagesordnungspunkt - "Führt eine Spur im Mordfall Lübcke nach Nordrhein-Westfalen?".
Am 7. Dezember 2020 teilte das Ministerium der Justiz von NRW mit - dass die Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner: fahrlässige Tötung und Verstoß gegen das Waffengesetz, noch nicht abgeschlossen seien.
Am 19. Juli 2019 stufte das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen - Neonazi - Elmar Johannwerner, aus Borgentreich (Kreis Höxter) als "Gefährder" aus dem Bereich "politisch motivierte Kriminalität - rechts" ein.
Am 24. Juni 2020 gab der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner, Vorwürfe der fahrlässigen Tötung - sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz - an die Staatsanwaltschaft Paderborn ab.
Am 15. Januar 2020 hob der Bundesgerichtshof beim Mordfall Walter Lübcke ohne öffentliche Begründung den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Tatwaffen-Verkäufer, Elmar Johannwerner aus Borgentreich, auf.
Am 27. Juni 2019 wurde nach dem Mord-Geständnis von Stephan Ernst (an Walter Lübcke) in Borgentreich der mutmaßliche Tatwaffe-Verkäufer Elmar Johannwerner, "Facebook"-"Favorit": "NPD Sachsen", verhaftet.
_______________________________________________
www.demokratie-und-toleranz-hx.de
|