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Blick nach Rechts ,
26.01.2022 :
Keine Beweise für rechte Waffen-Deals
Von Joachim F. Tornau
Woher die Tatwaffe für den Mord an Walter Lübcke kam, bleibt unaufgeklärt. Am Mittwoch sprach das Landgericht in Paderborn den Trödelhändler Elmar J. aus dem ostwestfälischen Natzungen vom Vorwurf frei, den Revolver der Marke "Rossi" an den Kasseler Neonazi Stephan Ernst verkauft zu haben. Verurteilt wurde der 66-Jährige lediglich wegen des illegalen Besitzes von Munition.
Das Waffen-Arsenal von Stephan Ernst hätte gereicht, um eine ganze Kampfgruppe auszurüsten. Acht Gewehre, Revolver und Pistolen, alle sorgfältig gereinigt und eingepackt, hatte der Neonazi nach dem Mord an Walter Lübcke auf dem Firmengelände seines Arbeitgebers in Kassel vergraben. Darunter eine Uzi-Maschinenpistole, eine Pumpgun - und die Tatwaffe, mit der er den Kasseler Regierungspräsidenten am späten Abend des 1. Juni 2019 getötet hatte, aus nächster Nähe, mit einem Schuss in den Kopf.
Sämtliche dieser Waffen, erklärte der heute 48-Jährige damals der Polizei, habe er von ein und demselben Mann erworben: von dem Trödelhändler Elmar J. aus dem ostwestfälischen Natzungen. Mehr als zweieinhalb Jahre später musste sich der so Beschuldigte jetzt vor dem Landgericht in Paderborn verantworten - angeklagt allerdings nur wegen fahrlässiger Tötung. Für eine direkte Beihilfe zum Mord lag zwischen dem von Ernst behaupteten Waffen-Geschäft im Jahr 2016 und der Tat zu viel Zeit. Doch nicht einmal das ließ sich nachweisen.
Geständnis-Wirrwarr im Lübcke-Prozess half
Nach vier Verhandlungstagen wurde der 66-Jährige am Mittwoch freigesprochen. Allein auf die Beschuldigung von Ernst wollte das Gericht keine Verurteilung stützen. Und andere Beweise waren weder in den Ermittlungen noch im Prozess zutage gefördert worden. "Wir haben deutlich, deutlich mehr Anhaltspunkte dafür, dass die Angaben von Stephan Ernst nicht zutreffen", sagte Strafkammer-Vorsitzender Eric Schülke in der Urteilsbegründung und verwies auf das "eklatant widersprüchliche Aussageverhalten" des Lübcke-Mörders.
Ernst hatte erst die Polizei und dann auch den Staatsschutzsenat am Frankfurter Oberlandesgericht, der ihn vor einem Jahr zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilte, mit immer neuen Schilderungen des Tatablaufs überrascht. Auch seine Angaben zur Herkunft der Waffen hatte er dabei variiert: Einige von ihnen wollte er irgendwann nicht mehr von Elmar J., sondern stattdessen von Markus H. bekommen haben, seinem langjährigen Freund und Neonazi-Kameraden, der mit ihm in Frankfurt vor Gericht gesessen hatte, von jeglicher Beteiligung an der Ermordung des Kasseler CDU-Politikers aber freigesprochen wurde.
Schlechter Zeitpunkt für die Anklage
Das Problem: Wirklich detailliert befragt wurde er dazu nie. Im Ermittlungsverfahren und im Mordprozess stand - "verständlich", wie Richter Schülke befand - die Tat und nicht die Tatwaffe im Vordergrund. Und auch in Paderborn konnte diese Befragung jetzt nicht nachgeholt werden. Weil der Bundesgerichtshof noch nicht über die Revisionsanträge gegen die Verurteilung des Lübcke-Mörders entschieden hat, durfte der Neonazi die Aussage verweigern, um sich nicht selbst zu belasten.
Einen am vorangegangenen Prozesstag gestellten Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, das Verfahren deshalb so lange auszusetzen, bis Ernst rechtskräftig verurteilt ist, wies das Gericht am Mittwoch zurück: "Sämtliche Umstände, mit denen der Antrag begründet wurde, waren bereits bei Anklageerhebung bekannt", erklärte Schülke. Mithin: ein zu später Versuch, das Verfahren noch zu retten. Die Anklagebehörde sah daraufhin keine andere Möglichkeit mehr, als wie die Verteidigung auf Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung zu plädieren.
Affinität zum "Dritten Reich"
Verurteilt wurde der bislang nicht vorbestrafte Elmar J. lediglich wegen des illegalen Besitzes von gut hundert Schuss scharfer Munition, die bei der Durchsuchung seines Hauses in Natzungen gefunden worden waren - ebenso wie allerhand NS-Devotionalien und eine groß aufgehängte Reichskriegsflagge. "Hier trafen sich Menschen, die dieser menschenfeindlichen und rassistischen Ideologie anhingen", sagte Oberstaatsanwalt Holger Heming in seinem Schlussvortrag. Strafrechtlich relevant war die auch von Elmar J. selbst eingeräumte "Affinität zum "Dritten Reich"" indes nicht.
So kam der Angeklagte mit einer Geldstrafe von 1.350 Euro (90 Tagessätze à 15 Euro) wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz glimpflich davon. Außerdem muss er für die Untersuchungshaft entschädigt werden: Fast sieben Monate hatte er hinter Gittern verbracht, ehe der zunächst erhobene Verdacht der Beihilfe zum Mord fallen gelassen wurde.
Die Frage, wer den Mörder von Walter Lübcke mit seinen zahlreichen Waffen ausgerüstet hat, bleibt damit auch nach dem Paderborner Prozess unbeantwortet. Alle Ermittlungen zur Herkunft der Pistolen, Gewehre und Revolver liefen ins Leere. "Die Wege sind irgendwann sehr vernebelt", formulierte es eine Beamtin des hessischen Landeskriminalamts, die als Zeugin auftrat. Auch über die Mordwaffe wisse man nur, dass sie in Brasilien hergestellt wurde und später einem "schon sehr alten" Herrn in der Schweiz gehört habe, dem sie dann irgendwie "verlustig gegangen" sei. "Bei ihm konnte man nur noch den Karton sicherstellen." Alles Weitere sei unklar.
Bildunterschrift: Großes Medieninteresse bei der Verhandlung gegen den Trödelhändler.
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Westfalen-Blatt, 08./09.01.2022:
Mord-Revolver im Mittelpunkt
Verkauf der Tatwaffe im Fall Walter Lübcke: Landgericht Paderborn hört Sachverständigen
Von Ulrich Pfaff
Paderborn / Borgentreich (WB). Elmar J. ist ein Trödelhändler, unbestritten. Aber ist der 66-Jährige aus Borgentreich-Natzungen auch ein Waffenhändler? Einer, der so skrupellos ist, dass er einem gewaltbereiten Neonazi eine Schusswaffe verkauft, mit der dieser den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschießen konnte? Das ist die zentrale Frage im Prozess gegen Elmar J. vor dem Paderborner Landgericht - und zu deren Beantwortung wirft die Strafkammer auch ein Auge auf kleinste Details.
Der Rechtsextremist Stephan E. steht an diesem zweiten Verhandlungstag im Zentrum der Beweisaufnahme, die aufklären soll, ob Elmar J. durch den illegalen Verkauf der Tatwaffe - den er abstreitet - eine fahrlässige Tötung begangen hat. Weil der mutmaßliche Lübcke-Mörder vor Gericht nicht erscheint, müssen Polizisten berichten. Über das, was der verurteilte E. bei Vernehmungen geschildert hat. Über das, was an Hand seiner Aussagen nachvollzogen werden konnte, über das, was technisch festgestellt wurde in den umfangreichen Ermittlungen zum Mord-Prozess, der vor Jahresfrist vom Oberlandesgericht Frankfurt mit einer - noch nicht rechtskräftigen - Verurteilung zu lebenslanger Haft beendet wurde.
E., so beschreibt es ein Beamter des hessischen Landeskriminalamtes als Zeuge, habe in seiner ersten Vernehmung erklärt, vom Elmar J. Schusswaffen gekauft zu haben, "mehrfach". Einen Vorderlader, ein Winchester-Gewehr, einen so genannten Derringer, einen Smith & Wesson-Revolver und eben die Tatwaffe, einen Revolver der Marke Rossi. Von besagten Waffen will E. später mehrere an zwei Arbeitskollegen weiterverkauft haben - was die Polizei bei Durchsuchungen verifizieren konnte. Nach E.s Angaben stammten fast alle Waffen aus seinem Erdbunker-Versteck von Elmar J. - dort war auch der Tat-Revolver vergraben. "Als äußerst glaubwürdig einzustufen" bezeichnete der Polizist die Aussage von Stephan E. wenige Tage nach dessen Verhaftung. Aber an einer Stelle hakt es in der Zeugenaussage: E. habe die Mordwaffe durchgängig als Waffe der Marke Taurus bezeichnet. Ein Punkt, an dem Verteidiger Ashraf Abouzeid nachfragt und die Antwort bekommt: Die Marke Rossi sei nie erwähnt worden.
Eine andere Zeugin des LKA kann hinsichtlich der Herkunft der Tatwaffe nur mitteilen: Sie sei vor Jahrzehnten in der Schweiz in legalem Besitz gewesen, aber die Spur habe sich verloren. Auch die Herkunft der im Erdbunker sichergestellten Schusswaffen - darunter auch eine Maschinenpistole - sei kaum aufzuklären, alles sei "sehr vernebelt". Ein Waffen-Sachverständiger legte der Kammer dar, wie zweifelsfrei nachgewiesen wurde, dass Lübcke mit dem Rossi-Revolver aus E.s Erdbunker getötet wurde: Das Teilmantelgeschoss der Patrone Kaliber 38 Special des Herstellers Winchester weise Markierungen auf, die zu einer Beschädigung im Lauf des Revolvers passten.
Vorsitzender Richter Eric Schülke ließ sich von dem Sachverständigen auch über das Kaliber 4 Millimeter aufklären. Den Verkauf einer solchen Waffe an E., so hatte ein Zeuge zuvor ausgesagt, habe J. durchblicken lassen - und später befürchtet, E. habe versucht, Lübcke damit zu erschießen. Im Vergleich zum Tat-Kaliber um ein Vielfaches schwächer, erläuterte der Sachverständige, "das ist dazu gedacht, im Zimmer auf Scheiben zu schießen". Einen Menschen könne man mit einer 4-Millimeter vielleicht im ungünstigsten Falle töten, ein 38er sei hingegen "ein gebräuchliches Kaliber" etwa für Jäger.
Elmar J. meldete seine eigene registrierte Waffe, eine tschechische 9-Millimeter-Pistole, 2013 als verloren - beim Umzug von Paderborn nach Natzungen. Über seine angeblichen Waffen-Verkäufe an Stephan E. möchte die Generalstaatsanwaltschaft dessen beide Arbeitskollegen vernehmen: Sie sollen über E.s Glaubwürdigkeit Aufschluss geben. Ein Ansinnen, das der Verteidigung überzogen erscheint: Beide hätten bereits ausgesagt, von Elmar J. nichts zu wissen. Sollte die Anklage auf diesen Zeugen bestehen, betont Rechtsanwalt Abouzeid, "dann muss ich eine ganze Reihe von Anträgen stellen" - unter anderem, den Frankfurter Richter, der E. wegen Mordes verurteilte, aus dem Ruhestand in den Paderborner Zeugenstand zu holen und zu dem umfangreichen Prozess zu befragen.
Am 19. Januar wird sich entscheiden, ob das Verfahren gegen Elmar J. schnell zu Ende gehen kann oder es noch lange dauern wird.
Bildunterschrift: Der Angeklagte Elmar J. (66) aus Borgentreich-Natzungen (Kreis Höxter) bestreitet den Verkauf der Mordwaffe.
Bildunterschrift: Leiten den Prozess im Landgericht Paderborn: Vorsitzender Richter Eric Schülke (rechts) und Richter Sascha Schäfers.
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Radio Hochstift, 04.05.2021:
Lübcke-Mord: Anklage gegen Elmar J. aus Borgentreich-Natzungen
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage gegen Elmar J. aus Borgentreich-Natzungen erhoben. Dem 65-Jährigen wird im Komplex des Lübcke-Mords unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Elmar J. soll im Jahr 2016 dem späteren Lübcke-Mörder Stephan E. die Waffe mit Munition verkauft haben, mit der der Kasseler Regierungspräsident Lübcke im Juni 2019 erschossen wurde. Außerdem soll der Mann aus Borgentreich-Natzungen unerlaubt auch in Besitz von Patronen unterschiedlicher Fabrikate und Kaliber gewesen sein, diese wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung vor knapp zwei Jahren sichergestellt.
Der 65-Jährige saß mehr als ein halbes Jahr in Untersuchungshaft - aktuell ist er auf freiem Fuß. Vor dem Paderborner Landgericht wird er sich wegen fahrlässiger Tötung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten müssen.
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Westfalen-Blatt, 28.06.2019:
Fall Lübcke: Mordwaffe im Kreis Höxter gekauft
Mutmaßlicher Waffenhändler in Borgentreich festgenommen
Von Jan Gruhn
Karlsruhe / Borgentreich (WB). Im Kreis Höxter hat es eine Festnahme gegeben, die im Zusammenhang mit dem Mord an Kassels Regierungspräsident Walter Lübcke steht.
Nach dem Geständnis von Stephan Ernst (45), Lübcke erschossen zu haben, wurde der mutmaßliche Verkäufer der Tatwaffe, Elmar J. (64), in Borgentreich-Natzungen festgenommen. Ein weiterer Mann, Markus H. (43), wurde in Kassel verhaftet. H. soll Ernst den Kontakt zu J. vermittelt haben, wie die Generalbundesanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.
Beide sollen einem Sprecher zufolge Kenntnis von der rechtsextremen Gesinnung Ernsts gehabt und in Kauf genommen haben, dass die verkaufte Faustfeuerwaffe Kaliber 38 zu einem politisch motivierten Tötungsverbrechen eingesetzt wird. Ermittelt wird wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord. J. soll Ernst die Waffe 2016 verkauft haben. Die Wohnungen der beiden Festgenommenen wurden durchsucht, J. lebt hinter einer ehemaligen Gaststätte in der Ortsmitte von Natzungen. Gegen J. und H. wurden am Donnerstagabend Haftbefehle erlassen.
Ausgangspunkt für die Festnahmen war den Ermittlern zufolge ein Geständnis, das Ernst am Dienstag abgelegt habe. Darin habe er sowohl die Tötung Lübckes zugegeben, als auch die Lage eines Waffenverstecks und die Herkunft der Waffen preisgegeben. Berichten zufolge wurde die mutmaßliche Tatwaffe zusammen mit anderen Schusswaffen in einem Erdloch auf dem Gelände des bisherigen Arbeitgebers Ernsts gefunden. Laut NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" hatte Ernst angegeben, außer der Tatwaffe auch eine Pumpgun sowie eine Maschinenpistole vom Typ Uzi samt Munition besessen zu haben.
Bislang bestünden keine ausreichenden Hinweise darauf, dass Elmar J. und Markus H. in die Attentatspläne auf Walter Lübcke eingebunden gewesen seien oder Kenntnis darüber gehabt hätten. Zudem gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass die drei Beschuldigten sich zu einer "rechtsterroristischen Vereinigung" zusammengeschlossen hätten. Wie "Spiegel online" berichtet, war Markus H. allerdings schon einmal im Visier der Ermittler: Er soll im Juni 2006 als Zeuge im Mordfall Halit Yozgat ausgesagt haben. Die Tat wird heute der rechtsextremen Terrorgruppe NSU zugeschrieben. 2009 soll H. laut Polizeiakten außerdem an einem Neonazi-Aufmarsch in Dortmund teilgenommen haben, bei dem Stephan Ernst festgenommen wurde.
Der mutmaßliche Waffenlieferant Elmar J. galt unter seinen Nachbarn als freundlich, habe sich aber weitgehend aus dem Dorfleben zurückgezogen. Laut Borgentreichs Bürgermeister Rainer Rauch hat die Stadt 2017 /20 18 mit ihm über den Verkauf eines Grundstücks verhandelt.
Seite 4: Leitartikel
Seite 5: Hintergrund
Bildunterschrift: Dieses Foto soll Elmar J. zeigen.
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Am 26. Januar 2022 sprach das Landgericht Paderborn Elmar Johannwerner, aus Borgentreich, anklagt als mutmaßlicher Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke, vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.
Am 19. Januar 2022 wurde beim Landgericht Paderborn am 3. Tag der Prozess gegen Elmar Johannwerner aus Borgentreich - anklagt als mutmaßlicher Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke fortgesetzt.
Am 7. Januar 2022 wurde beim Landgericht Paderborn am 2. Tag, der Prozess gegen Elmar Johannwerner aus Borgentreich - anklagt als mutmaßlicher Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke fortgesetzt.
Am 5. Januar 2022 begann vor dem Landgericht Paderborn - der Prozess gegen Elmar Johannwerner, aus Borgentreich - anklagt als mutmaßlicher Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke (1. Juni 2019).
Am 4. Mai gab die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft bekannt - dass sie gegen Elmar Johannwerner, Borgentreich - Anklage, als mutmaßlichen Verkäufer der Tatwaffe im Mordfall Walter Lübcke, erhoben hat.
Am 18. Dezember 2020 berichtete der NDR, dass das bei Hans-Dieter Runde am 13., 14. November 2019 in Amshausen entdeckte Waffen-, Sprengstoffdepot im Bezug zu den Mordfall Lübcke-Ermittlungen stand.
Am 9. Dezember 2020 befasste sich der Rechtsausschuss des Landtags NRW mit den Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner aus Borgentreich, wegen fahrlässiger Tötung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Am 9. Dezember 2020 berichtete die NRW-Landesregierung, im Rechtsausschuss des Landtags NRW - 67. Sitzung - zu dem Tagesordnungspunkt - "Führt eine Spur im Mordfall Lübcke nach Nordrhein-Westfalen?".
Am 7. Dezember 2020 teilte das Ministerium der Justiz von NRW mit - dass die Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner: fahrlässige Tötung und Verstoß gegen das Waffengesetz, noch nicht abgeschlossen seien.
Am 19. Juli 2019 stufte das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen - Neonazi - Elmar Johannwerner, aus Borgentreich (Kreis Höxter) als "Gefährder" aus dem Bereich "politisch motivierte Kriminalität - rechts" ein.
Am 24. Juni 2020 gab der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen Elmar Johannwerner, Vorwürfe der fahrlässigen Tötung - sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz - an die Staatsanwaltschaft Paderborn ab.
Am 15. Januar 2020 hob der Bundesgerichtshof beim Mordfall Walter Lübcke ohne öffentliche Begründung den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Tatwaffen-Verkäufer, Elmar Johannwerner aus Borgentreich, auf.
Am 27. Juni 2019 wurde nach dem Mord-Geständnis von Stephan Ernst (an Walter Lübcke) in Borgentreich der mutmaßliche Tatwaffe-Verkäufer Elmar Johannwerner, "Facebook"-"Favorit": "NPD Sachsen", verhaftet.
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www.demokratie-und-toleranz-hx.de
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