www.hiergeblieben.de

Lippische Landes-Zeitung , 07.01.2022 :

"Spaziergänge" müssen angemeldet werden

Die Polizei stellt klar: Bei den Protesten gegen die Corona-Schutzbestimmungen geht es den Teilnehmern "um Teilhabe an der gemeinschaftlichen öffentlichen Meinungsbildung" / Deshalb greift das Versammlungsrecht

Kreis Lippe. "Ein Spaziergang ist das Gehen zum Zeitvertreib und zur Erbauung." So definieren Wörterbücher und Wikipedia jene Freizeitbeschäftigung, die originär gar keinem Zweck dient. Auf wenige Aktivitäten trifft diese alte Weisheit also so zu wie auf einen Spaziergang: Der Weg ist das Ziel. Doch auch in Lippe benennen Kritiker der Corona-Schutzmaßnahmen ihre Demonstrationen kurzerhand in "Spaziergänge" um, obwohl sie ja ein Ziel haben: Sie wollen ihren Unmut, ihre Wut in die Welt tragen - zum Unverständnis vieler, die darin einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz sehen. Auch bei der LZ landen viele Fragen. Polizeisprecherin Dr. Laura Merks gibt Antworten.

Warum dürfen die "Spaziergänger" in der Form überhaupt unterwegs sein, wenn sie doch keine Demonstration angemeldet haben?

Dr. Laura Merks: Nach Artikel 8 des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht, sich in der Öffentlichkeit friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Aber: Durch das Versammlungsgesetz gehen damit insbesondere für Versammlungen unter freiem Himmel auch Pflichten wie die Anmeldung einher. Durch die Anmeldung bei der Kreispolizeibehörde Lippe wird also der sichere Ablauf der Versammlung gewährt.

Wie läuft das?

Merks: Wir führen mit der Versammlungsleitung ein Kooperationsgespräch, um die Rahmenbedingungen wie zum Beispiel den Weg festzulegen und über mögliche Auflagen zu informieren. So können rechtzeitig zum Beispiel verkehrsregelnde Maßnahmen zum Schutz von Teilnehmenden und der übrigen Bevölkerung getroffen werden.

Worin unterscheiden sich denn angemeldete Demos und ein nicht anzumeldender "Spaziergang"?

Merks: Die derzeit landesweit stattfindenden so genannten "Spaziergänge" sind rechtlich als Versammlungen zu werten. Die Argumentation der Teilnehmenden, dass es sich lediglich um regelmäßige private Spaziergänge im Bekanntenkreis handele, verändert diese rechtliche Bewertung nicht.

Warum nicht?

Merks: Bei den Spaziergängern überwiegt in der Gesamtbetrachtung die Teilhabe an der gemeinschaftlichen öffentlichen Meinungskundgabe und -bildung. Somit sind die Voraussetzungen nach dem Versammlungsgesetz erfüllt. Damit muss die Versammlung - auch wenn man sie "Spaziergang" nennt - dem Gesetz entsprechend spätestens 48 Stunden vor Bewerbung angemeldet werden. Das ist gesetzlich klar geregelt.

Warum also löst die Polizei diese "Spaziergänge" dann nicht auf?

Merks: Ob eine unangemeldete oder angemeldete Versammlung aufgelöst wird, hängt vom Einzelfall ab, das kann ich nicht pauschal beantworten. Diese Auflösungen müssen verhältnismäßig sein. Wegen des hohen Schutzgutes der Versammlungsfreiheit darf die Auflösung immer nur äußerstes Mittel sein - dann, wenn sämtliche Maßnahmen, die weniger in die Grundrechte einzelner eingreifen, ohne Erfolg waren oder zu sein scheinen.

Aber die Nicht-Anmeldung ist strafbar ...

Merks: Ja, weshalb wir Strafanzeige gegen die Versammlungsleitung erstatten. Die Teilnehmenden machen sich durch die Teilnahme aber selbst nicht strafbar und haben auch in diesen Fällen ein Recht auf Versammlungsfreiheit. Die fehlende Anmeldung allein führt deshalb nicht zu einer Auflösung durch die Polizei. Diese oder die Prüfung von rechtlichen Schritten gegen Teilnehmende auf Grund von Verstößen gegen das Versammlungsgesetz ist im weiteren Verlauf einer solchen Zusammenkunft möglich.

Warum ist es so schwer, den Haupt-Organisator ausfindig zu machen?

Merks: Bei den nicht angemeldeten Versammlungen in Lippe in den vergangenen Wochen haben sich keine Organisatoren zu erkennen gegeben. Die Verabredung erfolgt meist anonym in Messenger-Diensten und Sozialen Netzwerken.

Gab es denn Anzeigen in Lippe?

Merks: Zu jeder nicht angemeldeten Versammlung legt die Kreispolizei eine Strafanzeige wegen der Nicht-Anmeldung vor und bemüht sich, eine verantwortliche Person zu ermitteln. Zu den nicht angemeldeten Versammlungen der vergangenen Wochen dauern die Ermittlungen an.

Gab es vor Ort viele Auseinandersetzungen?

Merks: Die nicht angemeldeten Versammlungen, die sich gegen Corona-Maßnahmen richten, blieben bislang friedlich. Vereinzelt kam es zu Wortgefechten der Teilnehmenden mit Einsatzkräften oder mit denjenigen, die sich bei Gegenprotesten für Corona-Maßnahmen aussprachen.

Was ist mit Kontaktbeschränkungen? Masken-Pflicht?

Merks: Die Kontaktbeschränkungen der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung für private Zusammenkünfte von maximal zehn Personen greifen bei Versammlungen nicht. Bei Versammlungen im Sinne von Artikel 8 Grundgesetz im Freien bei gleichzeitig mehr als 750 Teilnehmenden gilt Masken-Pflicht und zusätzlich 3G, wenn die Einhaltung des Mindestabstandes nicht sichergestellt ist.

Die Fragen stellte LZ-Redakteur Martin Hostert. Kontakt: mhostert@lz.de

Bildunterschrift: Rund 130 Menschen hatten sich Mitte Dezember zu einem "Spaziergang" gegen die Corona-Maßnahmen durch die Detmolder Innenstadt getroffen.

_______________________________________________


Für den 10. Januar 2022 (18.00 Uhr) kündigt die "Telegram"-Gruppe "Lippe OWL Protest und Widerstand" eine unangemeldete Demonstration unter dem Motto "Detmold geht spazieren", Treffpunkt: Rathaus, an.

Am 7. Dezember 2021 führten 18 Corona-Leugnende der "Freiheitsboten Detmold", um den Neonazi Gerd Ulrich, eine "Schilder-Aktion" in Detmold, "Lagesche Straße", gegen die Eindämmung der Pandemie durch.

Am 3. Januar 2021 beteiligten sich in Detmold 131 erwachsene Pandemie-Leugnende, im Schulterschluss mit beispielsweise Neonazi Gerd Ulrich, oder Rolf-Arno Maertzke ("AfD"), am vierten "Lichterspaziergang".

Am 30. Dezember 2021 führten 20 Pandemie-Leugnende der "Freiheitsboten Detmold", um Neonazi Gerd Ulrich, eine Corona-"Schilder-Aktion" an der "Lemgoer Straße" und "Ernst-Hilker-Straße" in Detmold durch.

Am 27. Dezember 2021 fand ein unangemeldeter (polizeilich tolerierter) "Lichterspaziergang" in Detmold, mit 36 Personen, statt - ein Drittel von Teilnahmen an den "Schilder-Aktionen", von Gerd Ulrich - bekannt.

Am 23. Dezember 2021 führten 21 Pandemie-Leugnende der "Freiheitsboten Detmold", um Neonazi Gerd Ulrich, eine "Schilder-Aktion" an der "Barntruper Straße" in Detmold, gegen die Corona-Maßnahmen durch.

Am 20. Dezember 2021 führten über 30 Pandemie-Leugnende - nach dem Abzug der Polizei - sowie einer Ansprache auf dem Detmolder Marktplatz - ungestört, einen "Lichterspaziergang" in der Innenstadt durch.

Am 20. Dezember 2021 verstreuten sich, nach dem Eintreffen der Polizei zunächst 26 Corona-Leugnende, darunter ein "AfD"-Funktionär, bei ihrer unangemeldeten "Lichter"-Aktion, auf dem Marktplatz in Detmold.

Für den 20. Dezember 2021, 18.00 Uhr, wurde von Pandemie-Leugnenden, die zweite "Lichter"-Aktion auf dem Marktplatz Detmold angekündigt - an der ersten, am 13. Dezember 2021, nahmen elf Personen teil.

Am 18. Dezember 2021 fand der von Corona-Leugnenden beworbene erneute "Spaziergang" in Detmold - nachdem der am 11. Dezember 2021, von Polizei-Kräften - weitgehend - unterbunden wurde - nicht statt.

Für den 18. Dezember 2021 riefen Corona-Leugnende zum (unangemeldeten) "Spaziergang" in Detmold, Wallgraben, auf, nachdem der am 11. Dezember 2021 von der Polizei - weitgehend - unterbunden wurde.

Am 11. Dezember 2021 wurde ein unangemeldeter "Spaziergang" von Pandemie-Leugnenden in Detmold von der Polizei zunächst unterbunden, danach, durch die Auflösung des Kessels für kurze Zeit ermöglicht.

_______________________________________________


www.hiergeblieben.de


zurück