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6 Artikel ,
05.01.2022 :
Pressespiegel überregional
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Übersicht:
Jüdische Allgemeine Online, 05.01.2022:
Sachsenhausen-Prozess: Aufrufe zu Geständnis
Blick nach Rechts, 05.01.2022:
"Die Neue Rechte und die rote Linie" - eine Untersuchung zur Wirkung
Bayerischer Rundfunk, 05.01.2022:
Pfefferspray-Einsatz: Polizei löst Corona-Protest in München auf
Westdeutscher Rundfunk Köln, 05.01.2022:
Versammlungsrecht: Corona-Demos als "Spaziergänge" getarnt
Jüdische Allgemeine Online, 05.01.2022:
Gericht verhandelt Anfang März über Beobachtung der AfD
Jüdische Allgemeine Online, 05.01.2022:
Debatte / Thüringer CDU übt scharfe Kritik an Maaßen
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Jüdische Allgemeine Online, 05.01.2022:
Sachsenhausen-Prozess: Aufrufe zu Geständnis
05.01.2022 - 16.41 Uhr
Das Verfahren gegen einen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen soll am Donnerstag fortgesetzt werden
Von Yvonne Jennerjahn
Der NS-Prozess gegen einen früheren SS-Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen soll am Donnerstag in Brandenburg an der Havel fortgesetzt werden.
Vertreter der Nebenklage und Brandenburgs Gedenkstätten-Direktor Axel Drecoll appellierten am Mittwoch an den 101-jährigen Angeklagten Josef S., sich zu seinem Dienst im KZ zu bekennen. Bisher hat der aus Litauen stammende Baltendeutsche, der nach dem Krieg in der DDR lebte, angegeben, nicht in Sachsenhausen im Einsatz gewesen zu sein.
Verantwortung
"Ich erwarte, dass der Angeklagte sich endlich seiner ganz persönlichen und individuellen Verantwortung stellt", sagte Nebenklagevertreter Hans-Jürgen Förster dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das bedeute, dass er "das - nach meiner aktuellen Würdigung der bisherigen Beweisaufnahme gänzlich aussichtslose - Lügen aufgibt, wonach er in Person gar nicht im KZ Sachsenhausen anwesend gewesen sei", betonte der frühere Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof.
Nur im Fall eines Geständnisses seiner Anwesenheit eröffne sich dem Angeklagten "überhaupt die Möglichkeit, sich über ein eigenes "Glauben" an die Rechtmäßigkeit der Befehlslage im KZ zu äußern", sagte Förster: "Mit einer gegebenenfalls grundsätzlichen rechtlichen Möglichkeit strafmildernder Berücksichtigung."
Der promovierte Jurist vertritt in dem Verfahren einen 1927 in der Nähe von Krakau geborenen Mann, der 1943 zunächst nach Auschwitz, dann nach Sachsenhausen deportiert wurde und dort medizinischen Experimenten ausgesetzt war. Er überlebte die NS-Verbrechen und lebt heute laut seinem Anwalt in Israel.
Vorwurf
Dem Angeklagten Josef S. wird in dem Verfahren am Landgericht Neuruppin Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen vorgeworfen.
Auch der frühere Chefermittler der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg, Thomas Walther, forderte ihn zu einem Geständnis auf. Es sei "absurd, diese Märchen aufrechtzuerhalten, die völlig unschlüssig sind", sagte Walther dem epd mit Blick auf dessen bisherige Aussagen.
Beweise für seine Dienstzeit im KZ Sachsenhausen seien umfassend dokumentiert, betonte Walther, der in dem Verfahren mehr als zehn Nebenkläger aus verschiedenen Ländern vertritt. Der Angeklagte habe jedoch bisher an einer Lebenslüge festgehalten, die er wohl über Jahrzehnte aufrechterhalten habe. Er mache sich daher "keine große Hoffnung, dass da noch etwas passiert", sagte der Anwalt.
Gedenkstätten-Direktor Drecoll sagte, es wäre wichtig, "dass der Angeklagte seine Tätigkeit als SS-Wachmann einräumt und sich an die Opfer und ihre Hinterbliebenen wendet, wenn er denn tatsächlich in Sachsenhausen Dienst getan hat". "Der Angeklagte bestreitet das, aber soweit ich die Sachlage kenne, kann es daran keinen Zweifel geben", sagte er.
Bildunterschrift: Eingang zur Gedenkstätte des ehemaligen KZ Sachsenhausen.
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Blick nach Rechts, 05.01.2022:
"Die Neue Rechte und die rote Linie" - eine Untersuchung zur Wirkung
Von Armin Pfahl-Traughber
Die beiden Bildungswissenschaftler Klaus-Peter Hufer und Laura Schudoma legen mit "Die Neue Rechte und die rote Linie" eine Untersuchung zur gemeinten Wirkung vor. Es geht ihnen um das Aufzeigen extremistischer Einstellungen und deren diskursive und mediale Vermittlung.
Das Gefahrenpotential des Rechtsextremismus kann auch danach eingeschätzt werden, ob dieser in der Gesellschaft eher eine Randposition einnimmt oder er sich in deren Zentrum findet. Dass es eine Entwicklung dorthin gegeben hat, postulieren Klaus-Peter Hufer und Laura Schudoma in einem gemeinsamen Werk: "Die Neue Rechte und die rote Linie". Die beiden Bildungswissenschaftler meinen mit der letztgenannten Formulierung das, was für eine Grenzziehung zwischen liberaler Demokratie und extremistischer Rechter steht. Der Neuen Rechten, so ihre Ausgangsthese, sei hier ein Übergang gelungen.
Sie habe die gesellschaftliche Mitte erreicht und dieser Entwicklung müsse kritisches Interesse entgegengebracht werden. Die damit gemeinte Schnittstelle solle vermessen werden. Es gelte, Einflussfaktoren und Handlungsfelder rechtsextremistischer Initiativen und Organisationen zu ermitteln. Damit solle erkannt werden, wo und warum in der gesellschaftlichen Mitte die Neue Rechte auf Resonanz stoße. Dies ist ein besonderer Aspekt für die Autoren.
Begriffsdefinitionen und Einordnungen
Zunächst definierten sie dazu ihre zentralen Arbeitsbegriffe, wobei sie sich auf Fachliteratur und Rechtsprechung beziehen. Dazu können aber auch Einwände formuliert werden: So betonen Hufer und Schudoma zwar zutreffend, dass man Konservativismus und Rechtsextremismus unterscheiden müsse. Indessen gibt es ja auch einen extremistischen Konservativismus, wofür gerade die Neue Rechte steht. Dann differenzieren sie auch Rechtsextremismus und Rechtspopulismus, wobei die letztgenannte Bezeichnung gegenüber liberalen Demokratien keine Umsturz-Absichten einschließe.
Gleichzeitig betonen die Autoren aber, dass man gegenüber einer pluralen Gesellschaft in einem Widerspruch stehe. Dann würde man aber ein Grundmerkmal des demokratischen Verfassungsstaates negieren. Auch die Bezeichnung "Neue Rechte" wird etwas unscharf genutzt. Denn einerseits weisen die Autoren berechtigt auf die einschlägige Intellektuellen-Gruppe hin, andererseits werden immer wieder andere Akteure wie etwa AfD-Politiker damit benannt.
"Kulturrevolution" und "Metapolitik" als Strategien
Dem folgend widmen sich die Autoren zunächst den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, geht es ihnen doch auch um eine Erklärung für den konstatierten Wandlungsprozess. Hier verweisen sie auf Globalisierungsfolgen, Individualisierungsschübe, Legitimationskrisen und Solidaritätsverfall. Darauf bezöge sich der Diskurs der Neuen Rechten. Wie die damit gemeinten Akteure mit ihrer "Kulturrevolution von rechts"-Konzeption dann vorgehen, steht in den folgenden Kapiteln im inhaltlichen Mittelpunkt.
An Hand zahlreicher Beispiele werden dabei Diskursinhalte - und -strategien thematisiert. Insbesondere anhand der Aussagen zur Online-Agitation zeigt sich, welche Dimensionen der von dort beschworene "Infokrieg" bereits angenommen hat. In einem darauf folgenden Kapitel geht es dann noch um die einschlägigen Themen, wozu Geschichtspolitik, Islam und Migration zählen. Ein Exkurs von dem Gastautor Andreas Steinert geht dann noch auf einschlägige Entwicklungen in Esoterik, Naturheilkunde und Yoga ein, womit ein interessanter Randaspekt thematisiert wird.
Analyse von politischen Bekundungen der Neuen Rechten
Abschließend plädieren die Autoren für ein aktives Engagement gegen die aufgezeigten Gefahren, wobei es vom Argumentationstraining über Online-Engagement bis zur Zivilcourage geht. Bilanzierend wird darauf verwiesen, dass die Akteure der Neuen Rechten sich mit ihrem identitären Demokratie-Verständnis gegen die Errungenschaften moderner Verfassungsstaaten richten. Sie hätten dabei die eingeforderte demokratietheoretische "rote Linie" überschritten. Für diese Bewertung werden viele einschlägige Zitate präsentiert.
Gerade in der Analyse und Kommentierung besteht der Lesegewinn der Monographie. Sie macht auch auf die hohe Bedeutung einschlägiger Internet-Kommunikation aufmerksam und sensibilisiert hier für die entsprechende öffentliche Wirkung. Ansonsten weist der Band aber auch definitorische Defizite auf. Die Ausführungen zur genutzten Strategie, etwa der "Kulturrevolution von rechts", stehen auch nicht für eine Spezifika gegenüber anderen Werken. Beachtenswert ist der Band gleichwohl auf Grund der kritischen Einschätzung und Kommentierung von Statements aus den genannten politischen Zusammenhängen.
Klaus-Peter Hufer / Laura Schudoma, Die Neue Rechte und die rote Linie, Weinheim 2021 (Belz Juventa), 151 S.
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Bayerischer Rundfunk, 05.01.2022:
Pfefferspray-Einsatz: Polizei löst Corona-Protest in München auf
05.01.2022 - 23.46 Uhr
In der Münchner Innenstadt versammelten sich erneut Hunderte Gegner der Corona-Maßnahmen zu nicht genehmigten Protesten. Am Marienplatz griff die Polizei durch, es kam zu Auseinandersetzungen. Beamte setzten Schlagstock und Pfefferspray ein.
Von Armin Friz Armin, Margit Ehrlich, BR24 Redaktion
Die Polizei hat eine Versammlung von mehreren hundert Gegnern der Corona-Maßnahmen in der Münchner Innenstadt aufgelöst. Dabei kam es BR-Reportern zufolge auch zum Einsatz von Schlagstöcken und Pfefferspray.
Die Polizei hatte zuvor den Marienplatz im Zentrum abgeriegelt und die Versammelten dazu aufgefordert, sich der Aufnahme ihrer Personalien zu stellen. Zur Eskalation kam es, als sich offensichtlich gewaltbereite Personengruppen immer wieder den Polizei-Absperrungen näherten und diese zu durchbrechen versuchten. Laut Polizeisprecher Andreas Franken wurde mindestens ein Beamter verletzt.
Polizei forderte Auflösung der Ansammlung
Zunächst hatte die Polizei per Lautsprecher-Durchsagen auf die geltende Allgemeinverfügung der Stadt München hingewiesen, nach der nicht angemeldete, stationäre und sich fortbewegende Demonstrationen untersagt sind. Daraufhin hatte es Pfiffe, Buhrufe und Proteste gegeben. Auch "Freiheit"-Rufe waren zu hören.
Der polizeilichen Aufforderung, sich freiwillig zu zerstreuen, leistete niemand Folge. Die Polizei löste dann die nicht angemeldete Versammlung auf und riegelte den Marienplatz ab.
1.000 Beamte im Einsatz
Rund 1.000 Beamte waren im Einsatz. Laut Polizei waren insgesamt etwa 3.000 Gegner der Corona-Maßnahmen in der Münchner Innenstadt unterwegs.
Zu einer angemeldeten Kundgebung auf der Theresienwiese erschienen nur etwa 30 Personen. Ein ebenfalls angemeldeter Auto-Korso fand mit etwa 40 Fahrzeugen statt, die von der Polizei begleitet wurden.
Gegendemonstration mit etwa 400 Teilnehmern
Am Odeonsplatz versammelten sich etwa 400 Menschen zu einer Gegendemonstration unter dem Motto "München solidarisch". Menschen zeigten Tafeln wie: "Das Pflegepersonal, Ärzte und Ärztinnen brauchen auch eine Pause" oder "Impfen statt Schimpfen". Die Polizei hatte die Örtlichkeit mit Absperrband begrenzt.
Proteste auch in Würzburg und Fürth
In der Innenstadt von Würzburg gab es zeitlich parallel angemeldete Versammlungen von Corona-Maßnahmen-Kritiker und der Grünen Jugend. Die rund 400 versammeltem Corona-Protestler hätten die Beschränkung der Stadt, die Versammlung stationär zu halten, eingehalten, teilte die Polizei mit. Bei der Gegendemonstration der Grünen Jugend habe es rund 120 Teilnehmer gegeben. "Mit Blick auf die Zukunft appelliert die Polizei weiterhin an alle Versammlungsteilnehmer, friedlich von ihrem Grundrecht Gebrauch zu machen und Versammlungen bei den Versammlungsbehörden anzuzeigen", hieß es.
In Fürth kamen laut Polizei rund 1.000 Personen zu einer angemeldeten Versammlung unter dem Motto "Gesundheit in eigener Verantwortung" zusammen. Sicherheitsstörungen hätten die Einsatzkräfte nicht registriert. Der angeordnete Mindestabstand zwischen den Teilnehmern sei weitestgehend eingehalten worden, Verstöße seien nicht zur Anzeige gebracht worden.
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Westdeutscher Rundfunk Köln, 05.01.2022:
Versammlungsrecht: Corona-Demos als "Spaziergänge" getarnt
05.01.2022 - 15.46 Uhr
"Spaziergang" - das klingt unbedarft, nach privatem Vergnügen. Gegner der Corona-Maßnahmen versammeln sich neuerdings unter diesem Label zu Demonstrationen. Nur scheinbar verstoßen sie nicht gegen das Versammlungsrecht.
Sie nennen es "Spaziergänge" - das klingt nach privatem Freizeitvergnügen unter Freunden: Fast täglich treffen sich derzeit in vielen Städten Menschen, die oft zu tausenden gemeinsam durch die Straßen ziehen. Mit Plakaten und Bannern protestieren sie gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen.
Der harmlos klingende Titel soll dabei suggerieren, dass es sich um legale Versammlungen handelt. Doch die meisten dieser Treffen sind neuerdings nicht angemeldet - und damit nicht legal.
14 verletzte Polizisten in Sachsen, Probleme auch in NRW
Mehrfach arteten die so genannten "Spaziergänge" bereits in Aggression und Gewalt aus, wenn die Polizei sie als nicht erlaubte Veranstaltung stoppen wollte. In Sachsen wurden nach Polizeiangaben zuletzt 14 Beamte von "Spaziergängern" verletzt.
Auch in NRW stellt das Innenministerium eine Zunahme unangemeldeter Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen fest. Sie seien "verharmlosend als Spaziergänge deklariert" sagte Innenminister Herbert Reul (CDU) der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Polizei und Verfassungsschutz beobachteten die Entwicklung.
Am Montagabend hatten Gegner von Corona-Maßnahmen versucht, vor das Privathaus der Landrätin des Kreises Minden-Lübbecke zu ziehen. Nach Angaben der Polizei hatte sich eine kleine Gruppe aus einem nicht angemeldeten so genannten Spaziergang mit rund 170 Teilnehmern abgespalten.
Wie ist die rechtliche Situation?
Für Polizei und Behörden scheint diese Umetikettierung zunächst eine Herausforderung. Denn nach dem Grundgesetz steht es in Deutschland allen Menschen frei, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich zu versammeln.
Mitspracherecht hat der Staat erst, wenn es sich um eine Versammlung unter freiem Himmel handelt: Dann kommt das Versammlungsgesetz ins Spiel. NRW hat seit Dezember 2021 ein eigenes Versammlungsgesetz - wie einige andere Bundesländer auch. In weiten Teilen ähnelt es dem Versammlungsgesetz des Bundes.
Fallen die "Spaziergänge" unter das Versammlungsgesetz?
Nach gesetzlicher Definition handelt es sich dann um eine Versammlung, wenn mehr als drei Menschen zusammenkommen, die eine kollektive Meinung kund tun. Eindeutig ist das der Fall, wenn die Teilnehmer dabei Plakate und Transparente tragen, die eine gemeinsame Haltung darstellen.
Das selbe Ziel haben Demonstrationen, und genau das trifft auch auf die so genannten "Spaziergänge" zu. "Auch wenn der harmlose Begriff "Spaziergang" verwendet wird, handelt es sich klipp und klar um eine Versammlung", sagt Markus Thiel, Professor an der Polizei-Hochschule Münster, in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung.
Auch der Ex-Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler, sieht das so: "Nach meiner Einschätzung sind das alles Demonstrationen, weil die ja in Telegram-Gruppen unter einer großen Überschrift organisiert werden."
Können "Spaziergänge" in diesem Sinne verboten werden?
Ja - zumindest dann, wenn die Teilnehmer, wie es derzeit geschieht, sich den gesetzlichen Auflagen für Versammlung entziehen. So gilt in NRW wie auch bundesweit, dass eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel mindestens 48 Stunden vorher angemeldet werden muss. Die Behörden müssen die Möglichkeit bekommen, beispielsweise den Verkehr entsprechend zu regeln oder die Teilnehmerzahl aus Sicherheitsgründen zu beschränken.
Zudem müssen die Veranstalter den Behörden vorab Auskunft über Art, Umfang und vorgesehenen Ablauf geben und eine Leitungsperson nennen. Das alles ist zuletzt nicht geschehen. Mit ihrer unangemeldeten Versammlung schränken sie zudem die Grundrechte Unbeteiligter ein - laut Gesetz ebenfalls ein Grund, sie verbieten oder einschränken zu können.
Die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser ließ daran am Dienstag in der Tagesschau keinen Zweifel: "Wenn die Veranstaltungen nicht angemeldet sind, muss die Polizei sie auflösen", sagte sie, "das ist in einem Rechtsstaat so vorgesehen". Erst recht, wenn es zu Gewalt komme.
Gelten in NRW besondere Regeln?
Eine Klausel des NRW-Gesetzes besagt, dass diese Anmeldepflicht ausnahmsweise entfällt, "wenn sich die Versammlung auf Grund eines aktuellen Anlasses augenblicklich bildet (Spontanversammlung)". Das ist aber äußerst selten der Fall und bezieht sich tatsächlich auf unmittelbare Reaktionen. Sofern sich die "Spaziergänger" aber vorab zum Beispiel in den Sozialen Medien zu ihrem Treffen verabredet haben, kann von einer "Spontanversammlung" keine Rede mehr sein.
Was kann die Polizei tun?
In NRW kann die Polizei eine Versammlung auflösen, "wenn ihre Durchführung die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet und die Gefahr nicht anders abgewehrt werden kann". Laufen die Teilnehmer, wie in den vergangenen Tagen oft geschehen, zu hunderten dicht gedrängt ohne Abstand und Masken, verstoßen sie auch noch gegen die Corona-Schutzgesetze. Die zuständige Versammlungsbehörde hat deshalb das Recht, solche Veranstaltungen aufzulösen oder Bußgelder gegen die Teilnehmer und Veranstalter zu verhängen.
Der Ex-Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler, rief im ARD-Morgenmagazin zu konsequenterem Vorgehen gegen unangemeldete Demonstrationen von Corona-Leugnern auf. Er erwarte, dass gegen "Spaziergänger", die dieser Szene zuzuordnen sind, Strafanzeige gestellt werde. Veranstaltungen müssten "im Zweifel aufgelöst werden". Er habe "Spaziergänge" in NRW erlebt, wo es keinen Ansprechpartner gegeben habe, einzelne Polizeibeamte diese Demos aber begleitet hätten. "Das kann so nicht gehen." Fiedler sitzt mittlerweile für die SPD im Bundestag.
Bildunterschrift: Unangemeldete Corona-Proteste in Bielefeld.
Bildunterschrift: Kinder sollen mit demonstrieren.
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Jüdische Allgemeine Online, 05.01.2022:
Gericht verhandelt Anfang März über Beobachtung der AfD
05.01.2022 - 16.12 Uhr
Mehrere Landesverbände der Partei werden bereits vom Verfassungsschutz beobachtet
Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am 8. und 9. März über die Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ins Visier nehmen darf. Es gehe um vier Klagen der AfD beziehungsweise ihrer Jugendorganisation Junge Alternative gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Entscheidung
Mit Blick auf das zu erwartende große öffentliche Interesse werde die Verhandlung wegen der Corona-Pandemie in der Kölner Messe stattfinden. "Ob bereits am 9. März 2022 Entscheidungen verkündet werden, ist derzeit nicht absehbar", teilte das Gericht mit.
Die AfD hat sich an das Gericht gewandt, um eine mögliche Einstufung als Verdachtsfall zu verhindern. Als Grundlage dafür hat der Verfassungsschutz ein umfangreiches Gutachten erstellt. Wenn die Partei als Verdachtsfall eingestuft würde, könnte der Verfassungsschutz V-Leute und andere Methoden der heimlichen Informationsbeschaffung einsetzen. Mehrere Landesverbände werden bereits vom Verfassungsschutz beobachtet. (dpa)
Bildunterschrift: Verwaltungsgericht in Köln.
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Jüdische Allgemeine Online, 05.01.2022:
Debatte / Thüringer CDU übt scharfe Kritik an Maaßen
05.01.2022 - 19.46 Uhr
Wieder einmal sorgt der frühere Verfassungsschutzchef Maaßen für Empörung und Fassungslosigkeit
Von David Hutzler
In der Diskussion um umstrittene Äußerungen des CDU-Politikers Hans-Georg Maaßen hat nun auch sein Landesverband den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes deutlich kritisiert. Die Thüringer CDU um den Landesvorsitzenden Christian Hirte distanzierte sich am Mittwoch von einem Video, das Maaßen verbreitet hatte. Darin wird ein Corona-Impf-Stopp gefordert. Hirte kündigte an, den früheren Ex-Bundestagskandidaten in Südthüringen zum Gespräch zu bitten. Auch der Sozial-Flügel der CDU wandte sich gegen Maaßen, der sein Vorgehen in einem Brief an andere Parteimitglieder verteidigte.
Der amtierende CDU-Chef Armin Laschet äußerte sich auf eine Frage zu Maaßen am Mittwoch in Berlin nicht. Er wolle bei dieser Gelegenheit nichts "zu einem einzelnen Mitglied der CDU" sagen, machte Laschet bei einem Pressetermin zur Wiederwahl von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier deutlich.
Maaßen hatte am Silvester-Tag ein Video des Autors Sucharit Bhakdi verbreitet, in dem dieser einen Stopp der Corona-Impfungen fordert. Dieses bezeichnete er als bewegenden Appell. Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen den Mikrobiologen Bhakdi wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung.
"Wir distanzieren uns scharf von den Inhalten, die Hans-Georg Maaßen in den Sozialen Medien geteilt hat. Sie widersprechen vollkommen der Position unseres Landesverbands", sagte der Thüringer CDU-Landeschef Hirte am Mittwoch in Erfurt. Es sei nicht das erste Mal, dass Maaßen mit persönlichen Meinungen die politische Arbeit der CDU in Thüringen überschatte. Er werde Maaßen zu einem gemeinsamen Gespräch bitten.
Auch die Kreisverbände in Südthüringen unterstützen den Angaben zufolge diese Haltung bei einer Sitzung des Landesvorstands mit den Kreisvorsitzenden. Ein Parteiausschluss Maaßens sei dabei nicht beschlossen worden, teilte Hirte mit. Maaßen war zur Bundestagswahl 2021 im Südthüringer Wahlkreis 196 als Direktkandidat der CDU angetreten und hatte gegen den SPD-Kandidaten Frank Ullrich verloren.
Der CDU-Sozial-Flügel fordert von der Bundesspitze der Partei eine deutliche Distanzierung von Maaßen. "Hans-Georg Maaßen missbraucht seine CDU-Mitgliedschaft, um mit extremen Äußerungen Aufmerksamkeit zu erregen. Damit fällt er den Polizeibeamten in den Rücken, die ihren Kopf bei den Corona-Demonstrationen hinhalten", sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, der Deutschen Presse-Agentur. Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien, die Mitglied im CDU-Bundesvorstand ist, hatte bereits am Montag Maaßens Parteiausschluss gefordert.
Maaßen selbst verteidigte das Teilen des Videos. In einem Brief an andere Parteimitglieder, über den am Dienstag das Online-Portal "The Pioneer" berichtete und der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, verwies er darauf, dass er selbst als Kind Impfschäden erlitten habe. "Die Ankündigung eines Parteiausschlussverfahrens gegen ein Parteimitglied wegen eines solchen Postings ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und die innerparteiliche Demokratie", schrieb er. Damit sollten andere Mitglieder eingeschüchtert werden.
Maaßen machte klar, dass er nicht generell gegen Impfungen sei. Er habe sich immer wieder impfen lassen, aber nur mit Impfstoffen, die er gut vertragen habe. Die Aussage von Politikern, eine Impfung sei nur ein Piks, halte er jedoch für leichtfertig.
Bildunterschrift: CDU-Politiker Hans-Georg Maaßen.
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