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Westdeutscher Rundfunk Köln ,
06.08.2021 :
Terror-Prozess Gruppe S.: Weiterer Angeklagter frei
06.08.2021 - 14.47 Uhr
Von Thomas Wöstmann
Beim letzten Prozesstag gegen die rechte so genannte Terror-Gruppe S. vor der Sommerpause gab es eine Überraschung. Das Gericht hatte den Haftbefehl gegen einen Angeklagten außer Vollzug gesetzt.
Michael B. aus Kirchheim / Teck in Baden-Württemberg war der einzige Angeklagte, der nicht beim Treffen der mutmaßlichen Terror-Gruppe im Februar 2020 in Minden dabei war. Das ist vermutlich der Grund, warum er jetzt auf freien Fuß kam. Angeklagt ist er, weil er engen Kontakt zum mutmaßlichen Kopf der rechtsextremen Gruppe, Werner S., hatte und mehrfach zugesagt hatte, die Gruppe zu unterstützen. Das belegen abgehörte Telefongespräche.
Mindener gilt nicht mehr als Mitglied der Gruppe
Für die Angeklagten scheint sich die Lage insgesamt verbessert zu haben. Das Gericht geht inzwischen davon aus, dass eine Gruppe erst im Februar 2020 bei besagtem Mindener Treffen gegründet wurde - und nicht, wie in der Anklage formuliert - im September 2019.
Auch Markus K. aus Minden darf inzwischen auf ein eher mildes Urteil hoffen: Er wird nicht mehr als Mitglied der Gruppe, sondern als Unterstützer eingestuft. Anders sieht es für Thomas N. aus Minden aus: er fiel in der ersten Prozessphase vor allem dadurch auf, dass er dem mitangeklagten Polizei-Informanten Paul U. lautstark Gewalt angedrohte. U. gilt in der Gruppe als der Verräter - er hatte ein halbes Jahr lang der Polizei Interna über das Geschehen und die Kommunikation in der Gruppe weiter geleitet.
Hauptbelastungszeuge Paul U. als Schlüsselfigur
U. ist ohne Zweifel die Schlüsselfigur im Prozess. Die Anwälte der anderen Angeklagten bezeichnen ihn als unglaubwürdig, als jemand "der die Rolle seines Lebens" spiele. Ein Großteil der Anklage basiert auf seinen Informationen. Und die, so Tenor der Verteidigung, seien in vielen Punkten übertrieben oder ausgedacht.
Welche Rolle spielen die Ermittlungsbehörden?
Immer wieder geht es vor Gericht um die Rolle der ermittelnden Behörden. Abgehörte Telefongespräche deuten darauf hin, dass U. einen sehr engen Kontakt zum Generalbundesanwalt und zum Landeskriminalamt Baden-Württemberg hatte.
Hier stellt sich die Frage: Wurde er angeleitet oder handelte er auf eigene Initiative? Um das zu klären sollen demnächst eine Vertreterin des Generalbundesanwalts und ein Ermittler des Landeskriminalamts als Zeugen aussagen. Ein Verteidiger geht inzwischen von einem "Justizskandal" aus.
Gruppe S. soll Anschläge in Deutschland geplant haben
Der Gruppe S. wird vorgeworfen, Terroranschläge in Deutschland geplant zu haben. Nach einem Treffen in Minden im Februar 2020 wurden die mutmaßlichen Gruppenmitglieder festgenommen. Einer der Beschuldigten aus Porta Westfalica nahm sich in der Zwischenzeit das Leben.
Neben Thomas N. und Markus K. ist auch der Polizei-Angestellte Thorsten W. aus Hamm angeklagt. Der Prozess läuft seit April und soll im September fortgesetzt werden. Die Anwälte des Angeklagten Tony E. kündigten eine umfasse Erklärung ihres Mandanten nach der Sommerpause an.
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Am 13. April 2021 wurde beim OLG Stuttgart der Prozess gegen die terroristische Vereinigung "Gruppe S.", auch gegen die Akteure Thomas Niemann (einer der Haupttäter) und Markus Krüper aus Minden eröffnet.
Am 4. November 2020 hat die Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutzsenat des OLG Stuttgart Anklage, gegen "elf mutmaßliche Mitglieder" - so wie "einen mutmaßlichen Unterstützer" der "Gruppe S.", erhoben.
Am 13. Juli 2020 wurde der am 14. Februar 2020 in Porta Westfalica - wegen mutmaßlicher Unterstützung der terroristischen Vereinigung "Gruppe S." - verhaftete Ulf Rösener tot in der JVA Dortmund aufgefunden.
Am 14. Februar 2020 wurden zwölf Neonazis der in Alfdorf gegründeten "Gruppe S." beziehungsweise "Der harte Kern", dabei Thomas Niemann, Markus Krüper, Minden; Ulf Rösener aus Porta Westfalica, verhaftet.
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www.prozessbeobachtung.org
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