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5 Artikel , 07.07.2021 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


die tageszeitung Online, 07.07.2021:
Vermeintliche Bank in Dresden / Reichsbürger räubern weiter

Rundfunk Berlin-Brandenburg, 07.07.2021:
Spucke, Schläge und Parolen / Mehrere rassistisch motivierte Übergriffe in Berlin verübt

Rheinische Post Online, 07.07.2021:
Urteil zu Wahlwerbung in Mönchengladbach / NPD-Plakate waren volksverhetzend

die tageszeitung Online, 07.07.2021:
Misshandelte Geflüchtete in Heim Burbach / Geldstrafe fürs Einsperren

MiGAZIN, 07.07.2021:
Strafbefehle gegen sechs Polizisten wegen rechtsextremen Chats

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die tageszeitung Online, 07.07.2021:

Vermeintliche Bank in Dresden / Reichsbürger räubern weiter

Die so genannte "GemeinwohlKasse" ködert in Dresden unbehelligt Kunden - trotz Aufforderung der Finanzaufsicht, die Aktivitäten einzustellen.

Michael Bartsch

Dresden (taz). Erst auf den zweiten Blick erkennt man die Veränderungen beim beliebten Bäcker Franke im noblen und elbnahen Dresdner Stadtteil Laubegast. Im rechten Schaufenster liegen esoterische Bücher, unverdächtig wirbt eine Inschrift §GK - GemeinwohlKasse". Das kleine Büro dahinter ist vom Laden durch eine Zwischenwand abgetrennt.

Der Zettel "Zutrittsverbot für Medienvertreter" vom Mai ist verschwunden. Aber links unten an der Schaufensterscheibe belehrt ein kleiner Zettel: "Kein öffentliches Ladengeschäft! Zutritt nur für Angehörige des Königreiches Deutschland." Die Zugehörigkeit zu diesem fiktiven Reich kann man an Ort und Stelle erwerben.

In dem Büro hält ein "Filialleiter" die Stellung, der seinem Chef äußerlich verblüffend ähnlich sieht: mittlere Jahre, weißes loses Hemd, lange zusammengebundene Haare. So kennt man auch Peter Fitzek, den selbst ernannten "König von Deutschland", der clever erkannt hat, wie man mit Reichsbürger-Methoden reich werden und Leichtgläubige übers Ohr hauen kann. Mit dem Slogan "Rente ohne Generationenvertrag" beispielsweise wird für eine "Deutsche Rente" geworben.

Bereits am 21. April hatte das Landesamt für Verfassungsschutz in seinem Bericht ausführlich vor einer Ausdehnung solcher dubiosen Geldgeschäfte auf Sachsen gewarnt. "Aktivitäten dieser so genannten Bank werden der extremistischen Reichsbürger-Szene zugerechnet", heißt es darin eindeutig.

Die "Untertanen" machen ohne "König" weiter

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bafin, habe "Fitzek derartige Bankgeschäfte bereits mehrfach untersagt", sagt Bafin-Sprecher Oliver Struck auf Anfrage. Der Hauptsitz der "GemeinwohlKasse" befindet sich in Ulm. Trotz Ermittlungen wird diese Filiale ebenso unbehelligt weiter betrieben wie seit zwei Monaten jene in Dresden.

Der gelernte Koch Peter Fitzek hatte 2012 auf dem Gelände eines ehemaligen Krankenhauses in Wittenberg sein "Königreich" ausgerufen. Als "König" fuhr er seither mit einer selbst gebastelten Fahrerlaubnis und wurde dafür auch verurteilt.

Die Verfahren gegen ihn wegen Untreue gestalteten sich schwieriger, weil potenziellen Zeugen eine Aussage peinlich war. Sogar Ärzte und Akademiker hatten bei seiner "Bank" und einer fiktiven Krankenkasse eingezahlt. Das Landgericht Dessau-Roßlau sah es 2017 als erwiesen an, dass Fitzek Anleger um etwa 1,6 Millionen Euro geprellt hat. Das Landgericht hat ihn im Dezember 2019 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.

Fitzeks Anwälte konnten die Rechtskraft der Urteile gegen ihn immer wieder hinauszögern. Laut einem Bericht des Südwestdeutschen Rundfunks soll er im Herbst 2020 noch in Ulm bei der Eröffnung der GK-Filiale gesehen worden sein. Auch mit Querdenkern, etwa Michael Ballweg, hat er sich laut Medienberichten getroffen. Aus zuverlässiger Quelle ist zu erfahren, dass Peter Fitzek mittlerweile tatsächlich im Gefängnis sitzt. Aber seine Untertanen machen weiter.

Behörden bleiben erstaunlich gelassen

Sonderlich eilig scheint man es indessen mit einer Verfolgung der fortgesetzten Straftaten seines Hofstaates nicht zu haben. Den Verfassungsschutz in Sachsen ärgert das. Man habe die Bafin eindringlich auf die Dresdner Filiale hingewiesen, heißt es.

"Wir haben die Abwicklung der Geschäfte angeordnet und einen Abwickler bestellt", antwortet Bafin-Sprecher Oliver Struck. Zugleich weist er darauf hin, dass die Finanzaufsicht nicht selber Strafverfahren einleiten oder Anklage erheben kann.

Die Staatsanwaltschaft Dresden, der der Ball damit zugespielt wird, reagiert auf die Anfrage gar nicht erst. Nach Recherchen des SWR hat sich die Staatsanwaltschaft Ulm an ihre Kollegen in Halle gewandt. Die ist nicht nur für Wittenberg, sondern vor allem für Wirtschaftsstrafsachen zuständig. Bis zu fünf Jahre Gefängnis stehen auf solche betrügerischen Geschäfte.

In Halle kann Oberstaatsanwalt Ulf Lenzner auf taz-Anfrage allerdings kein Ersuchen aus Ulm finden. Er wolle aber auch nicht ganz ausschließen, dass es einen Kontakt gab. Vor allem weist er darauf hin, dass man in solche Untreue-Verfahren, wie in den Reichsbürger-Fall Fitzek, "enorm viel Zeit und Kraft investieren muss". Gut möglich also, dass Koch Fitzek das versalzene Süppchen seines Fantasie-Königreichs in anderen Städten weiter ­kochen kann.

Bildunterschrift: Peter Fitzek, der selbst ernannte "König von Deutschland", hat auch eine "Bank" gegründet.

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Rundfunk Berlin-Brandenburg, 07.07.2021:

Spucke, Schläge und Parolen / Mehrere rassistisch motivierte Übergriffe in Berlin verübt

07.07.2021 - 14.58 Uhr

In den vergangenen Tagen ist es zu mehreren rassistischen Übergriffen in Berlin gekommen. Am Dienstagabend rief ein Unbekannter in der Friedrichstraße laut Polizeiangaben rechtsextremistische Parolen. Er habe eine 17-Jährige rassistisch beleidigt und bespuckt. Als die alarmierte Polizei eintraf, war der Täter den Angaben zufolge bereits entkommen.

Der Polizeiliche Staatsschutz ermittelt wegen Körperverletzung und Beleidigung.

Auch in der Schwarzwurzelstraße in Berlin-Marzahn kam es den der Polizei zufolge am späten Dienstagabend zu einem Angriff: Ein 21-Jähriger wurde rassistisch beleidigt und mehrfach ins Gesicht geschlagen. Sanitäter behandelten den Verletzten vor Ort, der unbekannte Täter flüchtete. Auch hier hat der Polizeiliche Staatsschutz die Ermittlungen aufgenommen.

Erst am Montag hatte die Polizei wegen eines Messer-Angriffs einen Haftbefehl gegen einen polizeibekannten Rechtsextremisten erlassen. Bei einem Streit am Sonntag im Stadtteil Rudow in Neukölln soll der 28-Jährige einen 35-Jährigen rassistisch beleidigt und mit dem Messer am Hals verletzt haben, wie die Polizei mitteilte.

Der 35-Jährige wurde im Krankenhaus behandelt. Die Polizei nahm den Rechtsextremisten fest und überstellte ihn dem für politische Taten zuständigen Staatsschutz der Kriminalpolizei im Landeskriminalamt. Ermittelt wird wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung.

Ebenfalls am Montag warf ein Betrunkener in Berlin-Lichtenberg einen Aschenbecher von seinem Balkon im 4. Stock auf eine Kopftuch tragende Frau. Der Angriff war rassistisch motiviert, wie der Täter selbst der Polizei mitteilte. Die Frau blieb nach Zeugenaussagen unverletzt.

Rassistische Angriffe auf konstant hohem Niveau

Täglich werden mindestens drei bis vier Menschen in Deutschland Opfer rechter Gewalt, so der Verein Opferperspektive. Dabei sind laut Beratungsstellen rund zwei Drittel aller Angriffe rassistisch motiviert. Im vergangenen Jahr zählten die in Berlin und Brandenburg und weiteren 6 Bundesländern vertretenen Anlaufstellen 1.322 rechte und rassistische Angriffe. Elf Menschen sind 2020 durch erfasste rechte Gewalttaten ums Leben gekommen.

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Rheinische Post Online, 07.07.2021:

Urteil zu Wahlwerbung in Mönchengladbach / NPD-Plakate waren volksverhetzend

07.07.2021 - 17.00 Uhr

Mönchengladbach. Die Stadt durfte das Abhängen der Plakate mit dem Slogan "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" anordnen, entschied das Oberverwaltungsgericht. Die rechtsextreme Partei klagt aber weiter dagegen.

Von Andreas Gruhn

Die Wahlplakate der rechtsextremen Partei NPD zur Europawahl im Jahr 2019 waren volksverhetzend. Deshalb durfte die Stadt von der Partei auch verlangen, dass diese entfernt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster nun geurteilt und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus der ersten Instanz bestätigt. Die Entscheidung ist aber immer noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Laut OVG hat der Kläger dieses Rechtsmittel bereits eingelegt (Az: 5 A 1386/20). Somit wird es in diesem Fall eine höchstrichterliche Entscheidung geben.

Die NPD hatte im Mai 2019 Plakate in Mönchengladbach aufgehängt mit dem Slogan: "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" Der damalige Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners hatte der Partei deshalb eine Ordnungsverfügung zukommen lassen, in der er die NPD aufforderte, alle Plakate mit dem Slogan in Mönchengladbach zu entfernen. Dagegen hatte die Partei im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt, die aber abgewiesen wurde. Die NPD hielt die Ordnungsverfügung allerdings für rechtswidrig und klagte - bisher ohne Erfolg. Die unbedeutende Partei erreichte damals bei der Wahl in Mönchengladbach 231 Stimmen - 0,2 Prozent.

Zur Urteilsbegründung verwies das OVG auf das Zusammenspiel des Slogans "Stoppt die Invasion: Migration tötet" mit der Hintergrundgestaltung des Plakats. Hier waren die Namen zahlreicher Orte aufgelistet, in denen Migranten Tötungsdelikte gegen deutsche Staatsbürger begangen haben sollen. Zwar seien im politischen Meinungskampf - und gerade in Vorwahlzeiten - nach Meinung der Richter am OVG auch zugespitzte und polemische Äußerungen von der Meinungsfreiheit aus Artikel fünf des Grundgesetzes gedeckt. Es müsse demnach stets ermittelt werden, ob auch straffreie Auslegungen in Betracht kommen. Das ist nach Einschätzung des fünften Senats aber in diesem Fall nicht so, es ergebe sich unter Einbeziehung des Kontextes allein ein strafbarer Inhalt: Das Wahlplakat ziele darauf ab, alle Migranten mit Mördern gleichzusetzen, vor denen Deutsche überall Angst haben müssten. Das treffe aber die Menschenwürde der hier lebenden Migranten und beeinträchtige den öffentlichen Frieden durch das Schüren von Hass, heißt es in der Begründung.

Ein anderes Wahlplakat der NPD sorgte zur Kommunalwahl im vergangenen Jahr ebenfalls für Ärger, aber in diesem Fall hatte die Stadt keine Möglichkeit gesehen, einzuschreiten. Darauf war ein Bild von Menschen in einem Schlauchboot zu sehen und dazu der Satz: "Wir lassen die Luft raus - aus der Asylpolitik". Die Stadt erkannte in diesem Fall Zweifel an der eindeutigen Aufforderung zur Straftat. Daher sei das Plakat als Meinungsäußerung durch die Meinungsfreiheit geschützt. Das galt auch für ein Plakat der Satire-Partei "Die Partei" mit dem Slogan "Nazis töten".

Bildunterschrift: Bei dem Streit geht es um Wahlplakate der rechtsextremen NPD.

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die tageszeitung Online, 07.07.2021:

Misshandelte Geflüchtete in Heim Burbach / Geldstrafe fürs Einsperren

Vier Männer haben zugegeben, Geflüchtete in einem Heim in Burbach misshandelt zu haben. Dafür erhielten sie nun eine milde Strafe.

Annette Hauschild

Siegen (taz). Mit Geldstrafen in Höhe von 350 bis 2.500 Euro endete am Mittwoch der Prozess gegen vier verbliebene Angeklagte, die wegen der Misshandlung von Flüchtlingen in einem Heim in Burbach angeklagt waren. Das Landgericht Siegen verurteilte sie wegen neun Fällen von Freiheitsberaubung und einem Fall von Nötigung.

Die drei Wachleute und ein Sozialbetreuer hatten nach einer umfangreichen Beweisaufnahme eingeräumt, dass sie Geflüchtete in ein so genanntes "Problem-Zimmer" eingesperrt hatten. Grund für diese Bestrafung waren Verstöße gegen die Hausordnung, wie etwa Alkohol- und Drogenkonsum, körperliche Auseinandersetzungen mit anderen Bewohnern oder zum Beispiel Rauchen auf dem Zimmer.

Die Ermittlungen zu dem Fall begannen 2014, nachdem ein Handy-Video aufgetaucht war, das zeigte, wie ein Mann gezwungen wurde, sich auf eine Matratze zu legen, die von seinem Erbrochenen beschmutzt war. Fotos kursierten im Netz, die einen Wachmann zeigten, der einem Mann, der gefesselt am Boden lag, den Fuß auf den Hals setzte.

Angeklagt wurden 2018 - vier Jahre später - rund 30 Personen, Männer wie Frauen. Ihnen wurde Freiheitsberaubung, Nötigung und Körperverletzung in mehr als 45 Fällen vorgeworfen. Für das Verfahren musste eigens eine Halle angemietet werden, um so viele Verfahrensbeteiligte unterzubringen. Nach und nach wurden dann Verfahren gegen einzelne Angeklagte abgetrennt, bis nun noch die vier nun verurteilten und weitere acht Personen übrig blieben, deren Prozess noch läuft.

Viele Anklagepunkte mussten aufgegeben werden

Das Gericht hatte sich während des Prozesses intensiv um eine vollständige Beweisaufnahme bemüht, nach so langer Zeit gab es aber erhebliche Probleme. Viele Zeugen und Opfer der Straftaten waren nicht mehr aufzufinden. Sie waren in der Zwischenzeit in andere Einrichtungen verlegt worden, einige hatten das Land verlassen.

Ein Zeuge wurde aus Gaza extra eingeflogen, er kam nur, weil man ihm freies Geleit zusicherte, also die Garantie, dass er wieder nach Gaza zurückkehren könne, ohne festgenommen zu werden. Er selbst soll auch Straftaten begangen haben. Viele Zeugen hatten keine klare Erinnerung mehr an einzelne Vorwürfe und Vorkommnisse, so dass von ursprünglich 45 Anklagepunkten am Ende nur neun übrig blieben.

Das Gericht erklärte in seinem Urteil am Mittwoch, die vier Verurteilten seien in die Sache "hineingeschlittert", sie hätten keinerlei Ausbildung erhalten für den Umgang mit einer großen Anzahl von Menschen, von denen viele traumatisiert und auch psychisch krank seien.

Die Siegerland-Kaserne in Burbach war zum Tatzeitpunkt zur Notaufnahmeeinrichtung umfunktioniert worden. Bis zu 1.200 Menschen aus vielen Kulturen und Religionen waren dort untergebracht. Konflikte zwischen Bewohnern waren häufig, die Polizei musste oft einschreiten. Darauf seien die Angeklagten nicht vorbereitet gewesen, argumentierte das Gericht nun in dem Urteil.

So habe man mit der Einrichtung eines "Problem-Zimmers" dafür sorgen wollen, dass die Polizei nicht so oft gerufen werden musste und der Ruf der Einrichtung gewahrt blieb. Dieser Versuch sei aber aus dem Ruder gelaufen. So sei ein Bestrafungssystem entstanden, das auch Vorkommnisse ahndete, die außerhalb der Unterkunft stattgefunden hätten.

Der damalige Leiter des Heims, ein Kaufmann, der ebenfalls keinerlei Erfahrung im Sozialwesen hatte, war schon vor zwei Jahren zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Wegen Unterlassung waren 2018 auch zwei Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg angeklagt worden. Ihnen war vorgeworfen worden nichts unternommen zu haben, obwohl sie die Zustände in der Einrichtung kannten. Das Gericht war vor zwei Jahren jedoch zu dem Schluss gekommen, dass die beiden keine Kenntnis vom "Problem-Zimmer" gehabt hätten und sprach sie frei.

Bildunterschrift: Die vier Angeklagten im Landgericht Siegen am 15. Juni.

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MiGAZIN, 07.07.2021:

Strafbefehle gegen sechs Polizisten wegen rechtsextremen Chats

07.07.2021 - 05.21 Uhr

Waffen-Diebstahl und Volksverhetzung - Gegen sechs Polizeibeamte in Essen und Mülheim wurden Strafbefehle beantragt. Sollte das Amtsgericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft zustimmen, droht den Polizisten Geldstrafen.

Die Staatsanwaltschaft hat sechs Strafbefehle wegen der rechtsextremen Chats bei der Polizei in Essen und Mülheim an der Ruhr beantragt. Die Unterlagen der Staatsanwaltschaft seien beim Amtsgericht Mülheim an der Ruhr eingegangen, bestätigte eine Sprecherin dem "Evangelischen Pressedienst" am Dienstag auf Anfrage. Zuerst hatte der "Kölner Stadt-Anzeiger" darüber berichtet.

In einem der Fälle gehe es um den Diebstahl einer Waffe, in fünf weiteren um die Verbreitung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen und Volksverhetzung, berichtete die Zeitung. Die beschuldigten Beamten erwarte eine Geldstrafe, sollte das Amtsgericht den Anträgen zustimmen.

Ermittlungen gegen 14 Hauptbeschuldigte

Die Ermittlungen gegen fünf weitere Chat-Mitglieder wurden dem Bericht zufolge eingestellt. Bei den Beschuldigten handele es sich um Mitglieder der geschlossenen WhatsApp-Gruppen "Alphateam" und "Kunta Kinte". Dort wurden etwa Bilder mit Hakenkreuzen, Hitler oder von Flüchtlingen in einer Gaskammer des Nazi-Regimes geteilt.

Gegen 14 Hauptprotagonisten der Chat-Gruppen laufen die Ermittlungen wegen des Verbreitens verfassungs- und fremdenfeindlichen Materials dem Bericht zufolge weiter. (epd/mig)

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