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6 Artikel , 06.07.2021 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


Jüdische Allgemeine Online, 06.07.2021:
Niedersachsen / Jüdischer Friedhof in Wolfsburg mit Ewigkeitsruherecht

die tageszeitung Online, 06.07.2021:
Keine Ermittlungen zu Notruf in Hanau: / "Mein Sohn könnte noch leben"

MiGAZIN, 06.07.2021:
Ballstädt-Verfahren / Nebenklage nennt Neonazi-Prozess eine Farce

Berliner Zeitung Online, 06.07.2021:
Berlin / Neonazi nach Messer-Angriff auf Jamaikaner verhaftet

Blick nach Rechts, 06.07.2021:
Rassistischer Übergriff in Lübeck

Kölnische Rundschau Online, 06.07.2021:
"Holocaust und Corona sind Lügen" / 59-Jährige in Köln wegen Volksverhetzung verurteilt

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Jüdische Allgemeine Online, 06.07.2021:

Niedersachsen / Jüdischer Friedhof in Wolfsburg mit Ewigkeitsruherecht

06.07.2021 - 10.40 Uhr

Landesverband der Jüdischen Gemeinden und Stadt unterzeichnen nach jahrelangen Verhandlungen endlich Vertrag

Auf dem Wolfsburger Nordfriedhof entsteht im östlichen Teil auf etwa 2.300 Quadratmetern Fläche ein jüdischer Friedhof. Einen entsprechenden Vertrag unterzeichneten die Stadt Wolfsburg und der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen, der die Fläche erwarb und nun eigenständig verwalten könne, wie die Stadt am Montag mitteilte.

"Eine scheinbar never ending story wird endlich gut", sagte Michael Fürst, Vorsitzender des Landesverbandes. "Die Jüdische Gemeinde in Wolfsburg verfügt nun über einen Friedhof in eigener Zuständigkeit und das Ewigkeitsruherecht für jeden hier Bestatteten ist damit gewährleistet." Bereits im Februar 2017 wurde auf einem kleinen Teil der Fläche ein Jüdisches Grabfeld für etwa 20 Grabstellen geplant und eingerichtet.

Die Stadträtin für Jugend, Bildung und Integration, Iris Bothe, betonte, die Integration des Jüdischen Friedhofs als Bestandteil des Nordfriedhofs sei ein wichtiges Zeichen für religiöse Vielfalt und das friedliche Miteinander - insbesondere in der aktuellen Zeit. (dpa)

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die tageszeitung Online, 06.07.2021:

Keine Ermittlungen zu Notruf in Hanau: / "Mein Sohn könnte noch leben"

Beim Hanau-Anschlag war der Polizei-Notruf kaum erreichbar. Ermittlungen dazu wird es aber nicht geben. Angehörige üben daran Kritik.

Konrad Litschko

Hanau / Berlin (taz). Am Mittwoch will der hessische Landtag einen Untersuchungsausschuss zum rassistischen Anschlag von Hanau am 19. Februar 2020 einsetzen, initiiert von SPD, FDP und Linken. Die Staatsanwaltschaft Hanau schlägt zu einer der offenen Fragen aber bereits jetzt einen Pflock ein: Zu dem in der Tatnacht kaum erreichbaren Polizei-Notruf wird es keine Ermittlungen geben.

"Ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Angehörigen der Polizeistation Hanau I wurde nicht festgestellt", heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Die damals eingesetzten Beamten "handelten alle im Rahmen ihrer dienstlichen Vorgaben". Auch gebe es keine zwingende Kausalität, dass früher angenommene Notrufe einen der neun Morde hätten verhindern können.

Niculescu Păun, der Vater des damals erschossenen Vili Viorel Păun, hatte Anzeige gegen die Polizei wegen fahrlässiger Tötung gestellt. Vili Viorel Păun war in der Tatnacht am Hanauer Heumarkt, als der 43-jährige Tobias R. dort die ersten drei Menschen erschoss. Der 22-Jährige versuchte, den flüchtenden Attentäter mit seinem Auto zu blockieren, dann verfolgte er ihn. Auf der Fahrt versuchte Păun fünfmal, die Polizei zu erreichen - erfolglos.

Als Tobias R. schließlich am zweiten Tatort in Hanau-Kesselstadt anhielt, erschoss er Păun in dessen Auto. Dann tötete er fünf weitere Menschen. Niculescu Păun geht davon aus, dass sein Sohn noch leben könnte, wenn dieser die Polizei erreicht hätte - und die Beamten ihn angewiesen hätten, die Verfolgung aufzugeben.

Eine Notruf-Weiterleitung gab es nicht

Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Anzeige Vorermittlungen eingeleitet, die nun abgeschlossen sind. Dabei räumt die Behörde ein, dass das Polizeipräsidium Südosthessen - anders als andere Präsidien - damals keinen so genannten "Notruf-Überlauf" besaß - parallel eingehende Anrufe also nicht in andere Dienststellen umgeleitet wurden. Dies existiert erst seit Ende Februar diesen Jahres.

In der Hanauer Wache blieben damit nur zwei Notruf-Plätze. Nach den Schüssen am Heumarkt um 21.55 Uhr sei dort bereits eine Minute später ein Notruf angenommen worden, wenige Sekunden später ein zweiter. Beide Leitungen seien damit zunächst besetzt gewesen. Weitere Anrufe konnten vorerst nicht angenommen werden, auch weil der erste Anruf über mehrere Minuten gehalten wurde.

Vili Viorel Păun wiederum habe das erste Mal um 21.57 Uhr erfolglos versucht, die Polizei zu erreichen. Auch zwei weitere Versuche kurz darauf scheiterten, zweimal verwählte er sich. Laut Staatsanwaltschaft konnte nicht geklärt werden, ob Păuns Anrufe technisch überhaupt bei der Polizei ankamen - bei einer Funkzellen-Auswertung wurden sie nicht festgestellt. Bei der Polizei angenommen wurden sie auch nicht.

Staatsanwaltschaft macht Polizei keine Vorwürfe

Die Ermittler machen der Polizei hier aber keine Vorwürfe. Mit der bestehenden Telefonanlage sei nichts anderes möglich gewesen, es hätten sich auch ausreichend Beamte auf der Wache befunden. Und selbst wenn Vili Viorel Păun diese erreicht hätte, sei es "nicht zwingend", dass er sich von seiner Verfolgung hätte abbringen lassen. Denn der 22-Jährige sei ja schon am Heumarkt beschossen worden - und dennoch dem Attentäter gefolgt. Er sei sich also "der Gefährlichkeit seines Tuns bewusst gewesen".

Auch die anderen Todesfälle am zweiten Tatort in Kesselstadt hätten nicht verhindert werden können, wenn Păuns Anrufe die Polizei erreicht hätten, glaubt die Staatsanwaltschaft. Denn dort sei Păun bereits um genau 22 Uhr erschossen worden, also drei Minuten nach seinem ersten Anrufversuch. Die anderen fünf Opfer folgten kurz danach. Innerhalb von drei Minuten wäre ein Anrücken der Polizei aber "nicht zu bewerkstelligen gewesen", so die Staatsanwaltschaft. Dennoch seien die ersten Beamten nach wenigen Minuten an den jeweiligen Tatorten gewesen, "durchaus zügig".

"Keiner will die Verantwortung übernehmen"

In einer Stellungnahme kritisierte Niculescu Păun die abgelehnten Ermittlungen: "Wenn mein Sohn den Notruf hätte erreichen können, dann wäre er noch am Leben. Daran ändert sich auch nichts mit dem langen Papier von der Staatsanwaltschaft. Das sagt nur, dass hier wieder mal keiner die Verantwortung übernehmen will."

Die Hanauer Initiative 19. Februar, mit der Angehörige und Bekannte an den Anschlag erinnern, nennt es zudem "beschämend", dass die Staatsanwaltschaft "durchklingen" lasse, dass Păun selbst Schuld daran war, Opfer geworden zu sein. Dieser habe vielmehr durch sein "mutiges Verhalten" wohl weitere Opfer verhindert.

Posthum mit Medaille für Zivilcourage geehrt

Tatsächlich wurde Vili Viorel Păun vor gut zwei Wochen vom hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) posthum die Medaille für Zivilcourage verliehen - überreicht an seinen Vater Niculescu Păun. Der 22-Jährige habe sich "vollkommen selbstlos dafür eingesetzt, den Attentäter von Hanau zu stoppen, um seine Mitmenschen zu schützen", erklärte Bouffier dabei. "Seinen entschlossenen Einsatz musste er mit seinem Leben bezahlen."

Der Untersuchungsausschuss zum Hanau-Anschlag will trotz der abgelehnten Ermittlungen auch nochmal der Frage des unterbesetzten Notrufs nachgehen. Man wolle "das Handeln und mögliche Unterlassen der Hessischen Landesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden aufklären", heißt es im Einsetzungsantrag von SPD, FDP und Linken. Dazu gehörten neben dem Notruf auch die Fragen, warum Tobias R. trotz psychischer Auffälligkeiten Waffen besitzen durfte oder warum es Stunden dauerte, bis das umstellte Täter-Haus gestürmt wurde.

Bildunterschrift: Fahrradfahrerinnen, Fahrradfahrer erinnern Mitte Juni an den rassistischen Anschlag von Hanau.

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MiGAZIN, 06.07.2021:

Ballstädt-Verfahren / Nebenklage nennt Neonazi-Prozess eine Farce

06.07.2021 - 05.22 Uhr

In der kommenden Woche sollen im wiederaufgenommenen Ballstädt-Prozess die Urteile fallen. Der Fall macht aber Schlagzeilen wegen einem Deal der Staatsanwaltschaft mit den angeklagten Neonazis: Geständnis für Bewährungsstrafe. Die Nebenklage protestiert, der Prozess sei eine Farce.

Im so genannten Ballstädt-Prozess um den Überfall von Neonazis auf eine Thüringer Kirmes-Gesellschaft sollen am 12. Juli die Urteile fallen. Während die Staatsanwaltschaft am Montag für die verbliebenen neun Angeklagten Bewährungsstrafen bis zu zwei Jahren forderte, verzichtete die Nebenklage, die die Opfer des brutalen Überfalls vertritt, auf Plädoyers. "Wir werden uns nicht an dieser Farce beteiligen, die vorgibt ein rechtsstaatliches Verfahren zu sein", begründeten die vier Anwälte und zwei Anwältinnen in einer gemeinsamen Erklärung ihre Entscheidung.

Am frühen Morgen des 9. Februar 2014 hatten insgesamt 16 Vermummte eine Kirmes-Gesellschaft im thüringischen Ballstädt überfallen und dabei 20 Menschen zum Teil schwer verletzt. Dem war der Einwurf einer Scheibe im so genannten "Gelben Haus" vorausgegangen, einer einschlägig bekannten Neonazi-Immobilie im Ort.

Der Prozess, in dem das Landgericht bereits zum zweiten Mal über die Vorgänge vor mehr als sieben Jahren entscheiden muss, wird seit der Wiederaufnahme durch den Streit mit der Nebenklage bestimmt. Erste Urteile vom Mai 2017 - für die Hauptangeklagten waren damals Gefängnisstrafen von drei Jahren und sechs Monate verhängt worden - hatte der Bundesgerichtshof im Januar 2020 kassiert und ein neues Verfahren angeordnet.

Deals mit Neonazis

Die daraufhin auf Initiative der Staatsanwaltschaft angebahnten Deals mit den Angeklagten - Bewährungsstrafen im Gegenzug für Geständnisse - waren bei der Nebenklage und in der Zivilgesellschaft auf scharfe Kritik gestoßen. Gericht und Staatsanwaltschaft müssten sich fragen lassen, wie denn nach ihrer Vorstellung das Ziel "einen Schlussstrich zu ziehen, mit dem alle umgehen können", für die Betroffenen mit einer solchen Beendigung erreicht sein soll, hieß es in der von der Nebenklage verbreiteten Erklärung.

Während Richter, Schöffen und Ankläger nach sieben Jahren offenbar ein Ende des Verfahrens anstreben, gehen der Nebenklage nach eigenen Angaben die Absprachen angesichts der Brutalität der Taten entschieden zu weit. Sie sehen - anders als die anderen Prozessbeteiligten - gute Chancen für eine härtere Bestrafung der inzwischen geständigen Täter. Die Anwälte der Opfer machten geltend, dass der Bundesgerichtshof beim ersten Urteil vor allem formelle Ungenauigkeiten moniert habe.

"Ein abgekartetes Spiel"

Zudem bezeichnete die Nebenklage es als unverständlich, wie drei der Angeklagten, die inzwischen schon wieder in Untersuchungshaft sitzen, überhaupt mit Bewährung davon kommen können. Gegen sie liefen aktuell Ermittlungen wegen Drogenhandels und Geldwäsche im Neonazi-Milieu. Der Prozess sei "ein abgekartetes Spiel" gewesen.

Der Vertreter der Erfurter Staatsanwaltschaft, Hannes Grünseisen, wies die Vorwürfe und den Verzicht auf die Plädoyers "als feige und nicht sachgerecht" zurück. Er schätze die Chancen für eine Verurteilung ohne die Geständnisse als eher schlecht ein, sagte er dem "Evangelischen Pressedienst". Zudem würden die Bewährungsstrafen der drei Männer aus dem Ballstädt-Verfahren in ein mögliches Strafmaß bei einer erneuten Verurteilung einfließen. (epd/mig)

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Berliner Zeitung Online, 06.07.2021:

Berlin / Neonazi nach Messer-Angriff auf Jamaikaner verhaftet

06.07.2021 - 17.43 Uhr

Der polizeibekannte Rechtsextremist hatte am Sonntag in Neukölln einen 35-Jährigen am Hals verletzt. Er sitzt nun in Untersuchungshaft.

Berlin. Ein polizeibekannter Rechtsextremist hat Haftbefehl erhalten, nachdem er am Sonntag in Berlin einen Jamaikaner mit einem Messer attackiert hatte. Der 28-jährige Neonazi soll an der Fritz-Erler-Allee im Neuköllner Ortsteil Rudow das 35-jährige Opfer erst rassistisch beleidigt und anschließend mit einer Klinge am Hals verletzt haben, wie die Polizei mitteilte.

Der jamaikanische Staatsbürger kam mit einer Schnittverletzung ins Krankenhaus, wo er ambulant behandelt wurde. Der Tatverdächtige konnte kurz darauf festgenommen werden, der für politisch motivierte Taten zuständige Staatsschutz hatte die weiteren Ermittlungen übernommen. Um zu prüfen, ob er Alkohol oder Drogen konsumiert hatte, wurde ihm in Polizeigewahrsam Blut abgenommen.

Der festgenommene Neonazi erhielt daraufhin am Montag wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung einen Haftbefehl. Der Mann sitzt nun in U-Haft und wird weiter vernommen. Die Ermittlungen in dem Fall dauern an.

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Blick nach Rechts, 06.07.2021:

Rassistischer Übergriff in Lübeck

Von Horst Freires

In Lübeck ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ein in der rechten Szene bekanntes Neonazi-Pärchen, nachdem es am helllichten Tag zu einem mutmaßlich rassistischen Angriff auf einen türkischstämmigen Familienvater mit seinen vier- und achtjährigen Kindern kam.

Die Attacke vom 3. Juli wird Alexander und Maren N. zugeschrieben. Das Opfer mit seinen Kindern musste mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Auf einem Zebrastreifen soll es zuvor Berichten zufolge einen lautstarken Wortwechsel gegeben haben, bei dem auch rassistische Beleidigungen gefallen sein sollen. Urplötzlich hätte dann der 51-jährige Alexander N. mit einem Sprühstrahl seines Tierabwehr-Sprays auf den Vater und die Kinder gehalten.

Einschlägige Kontakte: NPD, Aryan Circle, Rechtsrock

Das Ehepaar N. führte laut Staatsanwaltschaft beim Eintreffen der Polizei jeweils ein Tierabwehr-Spray, ein Einhand-Messer und einen Teleskop-Schlagstock mit sich. Solch ein Reizgas-Angriff wird juristisch als gefährliche Körperverletzung zu werten sein. Neben der strafrechtlichen Verfolgung des Angriffs läuft nun seitens der Anklagebehörde auch ein Strafverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes. Unter den politisch motivierten Gewalttaten in Schleswig-Holstein zählt Lübeck laut Verfassungsschutzbehörde zu den Hochburgen.

Bei Alexander N. und der zwei Jahre jüngeren Maren N. handelt es sich um ein umtriebiges Paar, das auch über die Lübecker Stadtgrenzen hinaus anzutreffen ist. So bewegte sich das Duo zuletzt auch bei Aktivitäten des Aryan Circle Germany um den Segeberger Bernd Tödter. Mitte Februar 2020 wurde Alexander N. beim "Oidoxie"-Rechtsrock-Konzert in der Neumünsteraner Neonazi-Kneipe "Titanic" von Horst Micheel (NPD) angetroffen, im September dann bei einer NPD-Kundgebung in Neumünsters Innenstadt. In der Vergangenheit tauchten mehrere Male Textbeiträge von Alexander N. in der NPD-Broschüre "Schleswig-Holstein-Stimme" auf.

Bildunterschrift: Alexander und Maren N. auf einer NPD-Veranstaltung im Jahr 2018.

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Kölnische Rundschau Online, 06.07.2021:

"Holocaust und Corona sind Lügen" / 59-Jährige in Köln wegen Volksverhetzung verurteilt

06.07.2021 - 11.58 Uhr

Eine 59-Jährige ist am Montag wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt worden. Die Frau hatte nach Überzeugung des Gerichts am 5. März auf ihrem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil einen antisemitischen Post veröffentlicht, in dem es hieß, der Holocaust sei eine fast so große Lüge, wie die Corona-Pandemie. In dem Post wurden diverse weiter antisemitische Stereotype bedient. "Hier muss ganz klar werden: Hier verstehen wir überhaupt keinen Spaß", sagte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung.

"Habe den Text nur einfach übernommen"

Die Frau hatte zuvor zwar eingeräumt, dass sie den Post auf ihr Facebook-Profil eingestellt hatte. Allerdings habe sie den Text aus einer Gruppe aus dem Messenger-Dienst "Telegram" übernommen, ohne ihn vorher durchzulesen. "Ich dachte, es geht nur um Corona", sagte die 59-Jährige lapidar. Der Vorsitzende ließ keinen Zweifel daran, dass er ihr das nicht abkaufte. Darauf entgegnete die Frau unbedarft: "Es ist passiert, ich kann Ihnen nicht mal sagen, warum. Wahrscheinlich habe ich nur die Überschrift gelesen."

Der Staatsanwalt stellte in seinem Plädoyer klar, dass Kritik an den Corona-Maßnahmen der Regierung "völlig legitim" sei. "Jeder hier im Saal ist mit der einen oder anderen Maßnahme nicht einverstanden", sagte er. "Wenn man aber sagt: "An Corona sind die Juden schuld", dann ist das Antisemitismus", so der Ankläger. Wenn man dann noch den Holocaust leugne, dann begehe man Volksverhetzung, und das gehöre bestraft. (bks)

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