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4 Artikel , 01.07.2021 :

Pressespiegel überregional

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Übersicht:


Jüdische Allgemeine Online, 01.07.2021:
Gerechtigkeit / Niederlande wollen NS-Raubkunst komplett zurückgeben

Jüdische Allgemeine Online, 01.07.2021:
Frankfurt / Ein offenes Haus

Blick nach Rechts, 01.07.2021:
Anklage nach Auto-Attacke bei AfD-Treffen

MiGAZIN, 01.07.2021:
"Migrassoren" - AfD-Abgeordneter aus dem Dienst als Staatsanwalt entfernt

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Jüdische Allgemeine Online, 01.07.2021:

Gerechtigkeit / Niederlande wollen NS-Raubkunst komplett zurückgeben

01.07.2021 - 09.01 Uhr

Kann der ursprüngliche Eigentümer nicht mehr ausfindig gemacht werden, geht die Kunst an die jüdische Gemeinschaft

Von Annette Birschel

Die Niederlande wollen alle von den Nazis im Zweiten Weltkrieg geraubten Kunstwerke zurückgeben. Zunächst werde die Herkunft der Kunstwerke untersucht, wie die Regierung in Den Haag nun in diesen Tagen mitteilte.

Sollte der ursprüngliche Eigentümer oder seine Erben nicht mehr ausfindig gemacht werden können, werde die Kunst an die jüdische Gemeinschaft gegeben. Diese begrüßte die Entscheidung als "Durchbruch" und "moralisch richtig".

In Museen und Sammlungen der Niederlande befinden sich noch rund 3.200 Bilder und Objekte, die während des Krieges jüdischen Eigentümern gestohlen worden waren. Manche mussten ihren Besitz auch unter Druck verkaufen.

Die Niederlande hatten seit 2007 keine strukturellen Untersuchungen mehr nach der Herkunft der Kunstwerke angestellt. Eine von der Regierung eingesetzte Untersuchungskommission urteilte im vergangenen Jahr, dass dies gegen internationale Vereinbarungen verstoße.

"Es war immer die Auffassung des CJO, dass der niederländische Staat auf keinerlei Weise profitieren darf vom Mord an sechs Millionen Juden und ihrer Beraubung während des Zweiten Weltkrieges", erklärte der zentrale Verband jüdischer Organisationen (CJO). Kunst, die an den Verband fällt, soll für Bildungsprojekte eingesetzt werden.

Bildunterschrift: US-General Eisenhower (r.) informiert sich über die Entdeckung von Raubkunst im Salzstollen von Merkers (Archiv).

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Jüdische Allgemeine Online, 01.07.2021:

Frankfurt / Ein offenes Haus

01.07.2021 - 09.31 Uhr

Das Bauschild der künftigen Jüdischen Akademie ist enthüllt worden

Von Eugen El

"Jüdisches Wissen und jüdisches Leben unter dem Dach des Zentralrats in einem jüdischen Haus": So umreißt Sabena Donath ihre Vision der künftigen Jüdischen Akademie. Deren Umsetzung ist nun einen Schritt näher gerückt.

In Frankfurt wurde am Montag das Bauschild der Jüdischen Akademie offiziell enthüllt. Uwe Becker, Bürgermeister und Kämmerer der Stadt Frankfurt sowie Hessens Beauftragter für Jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, Mark Dainow, Vizepräsident des Zentralrats der Juden, und Harry Schnabel, Präsidiumsmitglied des Zentralrats sowie Vorstandsmitglied der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, waren bei der Zeremonie anwesend.

Die Jüdische Akademie gibt der Bildungsabteilung ein festes Dach

Auch Sabena Donath, Leiterin der Bildungsabteilung im Zentralrat der Juden, und Doron Kiesel, wissenschaftlicher Direktor der Bildungsabteilung, kamen zur Enthüllung des Bauschilds am Gelände der künftigen Jüdischen Akademie nahe der Frankfurter Messe. Die Akademie soll die Arbeit der Bildungsabteilung fortsetzen und ihr ein festes Domizil geben. Im Gespräch mit der Jüdischen Allgemeinen betont Kiesel die gute Verkehrsanbindung ihres Standorts: "Wir sind zentral angesiedelt."

Väter

Die Jüdische Akademie werde ein "Ausrufezeichen" für ein aktives jüdisches Leben sein, das sich durch lebendige Debatten manifestieren werde, sagte Uwe Becker bei der Enthüllung des Bauschilds. Die Akademie werde ein "jüdischer Thinktank" sein. Becker sprach vom "Beginn der baulichen Umsetzung eines Traums".

Mark Dainow dankte dem scheidenden Frankfurter Bürgermeister im Namen des Zentralrats der Juden für sein Engagement für das Zustandekommen des Bauvorhabens. Auch Harry Schnabel würdigte Becker als "Vater der Realisierung" der Jüdischen Akademie. Als "Vater des Gedankens" der Akademie benannte er den früheren Zentralratspräsidenten Dieter Graumann, in dessen Amtszeit die Bildungsabteilung ihre Arbeit aufnahm.

Das auf rund 34,5 Millionen Euro bezifferte Bauprojekt wird vom Bund, vom Land Hessen und von der Stadt Frankfurt am Main gefördert. Bauherr ist der Zentralrat der Juden in Deutschland. Der Spatenstich ist für September geplant. Die Bauarbeiten sollen im Oktober beginnen und voraussichtlich bis Dezember 2023 dauern. Neben einem bestehenden Gebäude, das früher von der Goethe-Universität genutzt wurde, wird das Ensemble einen vom Frankfurter Architekturbüro Turkali Architekten entworfenen Neubau umfassen. Dort sollen Konferenzen und Seminare sowie Ausstellungen und Konzerte stattfinden.

Innerjüdische Debatten sollen dort ebenso stattfinden wie interreligiöse und interkulturelle

Neugier

Auch Mark Dainow betont das Dialogpotenzial, das die Jüdische Akademie eröffnen wird: "Nur im Gespräch, nur, wenn man sich kennt, ist es möglich, Vorurteile abzubauen." Die Akademie werde ein offenes Haus sein, so Dainow: "Damit man miteinander und nicht übereinander
spricht."

Bildunterschrift: Doron Kiesel, Mark Dainow, Sabena Donath, Uwe Becker und Harry Schnabel (v. l.).

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Blick nach Rechts, 01.07.2021:

Anklage nach Auto-Attacke bei AfD-Treffen

Von Horst Freires

Geht es nach der Staatsanwaltschaft Kiel, muss sich ein junger Mann wegen einer Auto-Attacke gegen Teilnehmende an Protesten gegen eine AfD-Veranstaltung wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Kiel verantworten.

Der reichlich Empörung ausgelöste Vorfall ereignete sich am 17. Oktober des vergangenen Jahres vor dem Bürgerhaus in Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg), in dem der AfD-Bundesvorsitzende Jörg Meuthen auf einer Zusammenkunft seiner Partei vor 60 Anhängern einen wirtschaftspolitischen Vortrag hielt. Es war wohl ausgesprochenes Glück, dass es lediglich bei drei Leichtverletzten, darunter eine People of Colour, blieb, als ein Pick Up in Richtung Demonstrierende auf dem Bürgersteig gelenkt wurde. Im Zuge des dann erfolgten Polizeieinsatzes hat ein beteiligter Beamter sogar einen Warnschuss abgegeben.

Anklagebehörde: Tod billigend in Kauf genommen

Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage vor der Jugendkammer des Landgerichts Kiel gegen den zum Tatzeitpunkt 19-jährigen Melvin S. erhoben und wirft dem jungen Mann vor, mit der gefährlichen Körperverletzung im Rahmen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr auch den Tod der AfD-Gegnerinnen, -Gegner billigend in Kauf genommen zu haben. Die Anklagebehörde stützt sich auf verschiedene Zeugenaussagen und die Erkenntnisse eines Unfallsachverständigen.

Die AfD beeilte sich direkt nach ihrem Treffen mit der Klarstellung, dass es sich bei dem Fahrer und seinen Begleitern um keine Veranstaltungsteilnehmer gehandelt habe. Zudem kritisierte man die Polizei, dass diese den rund 250-köpfigen Gegenprotest so nahe ans Bürgerhaus herangelassen habe. Nach übereinstimmenden Berichten soll der spätere Pick Up-Fahrer zuvor während der Protestdemonstration mit Mitstreitern Sticker der rechten Organisation "Ein Prozent für unser Land" verklebt haben. Dafür wurde er vor Ort zur Rede gestellt und begab sich daraufhin zu dem Truck. Nach dem forschen Anfahren touchierte er drei Personen, ehe er das Fahrzeug nach rund 80 Metern wieder zum Stillstand brachte.

Ähnliches Szenario bei AfD-Parteitag in Hamburg

Eine ähnliche Szene hatte sich knapp einen Monat später beim AfD-Nominierungsparteitag für die Bundestagswahl in Hamburg wiederholt. Auch dort fuhr ein Pkw vom AfD-Tagungsgelände anscheinend rücksichtslos auf eine Protest-Gruppe zu. Dabei hat sich mindestens eine Person verletzt. Auch weitere "Auto-Angriffe" finden sich in der Vergangenheit. Antifaschistische Kreise erinnern sich an den Oktober 2019, als bei einer Demonstration gegen die AfD in Mühlheim / Ruhr ein Sympathisant der Partei seinen SUV in eine Menschengruppe lenkte.

So raste zum Beispiel der Neonazi Florian S. am 1. Oktober 2011 mit seinem Fahrzeug bei der Gemeinde Riegel auf Antifa-Aktivistinnen, -Aktivisten zu und wurde 2014 vor dem Landgericht Freiburg vom Tatvorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen, weil ihm vielmehr Notwehr attestiert wurde.

Eine Attacke mit weltweiter Nachrichtenrelevanz war am 12. August 2017 das Steuern seines Autos in eine Demonstrierenden-Gruppe in Charlottesville / Virginia. Der 20-jährige Rassist James Alex Fields tötete dabei Heather Heyer und verletzte 35 weitere Personen.
Das Kieler Landgericht muss der Anklage gegen Melvin S. noch zustimmen, ehe dann ein Prozesstermin festgelegt wird.

Bildunterschrift: Das Auto, das in die Menge gefahren sein soll.

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MiGAZIN, 01.07.2021:

"Migrassoren" - AfD-Abgeordneter aus dem Dienst als Staatsanwalt entfernt

01.07.2021 - 05.20 Uhr

Thomas Seitz ist AfD-Bundestagsabgeordneter und war bis vor Kurzem auch Staatsanwalt. Jetzt wurde er per Gerichtsurteil aus dem Justizdienst entfernt. Begründet wurde seine Entlassung unter anderem mit migrantenfeindlichen Text- und Bildbeiträgen.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz darf nicht mehr als Staatsanwalt arbeiten. Er wurde durch ein am Mittwoch veröffentlichtes Urteil des Dienstgerichtshofs für Richter am Oberlandesgericht Stuttgart aus dem Dienst entfernt. Der Gerichtshof wies damit eine Berufung gegen ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2018 zurück.

Seitz hat nach Überzeugung der Richter mehrfach und fortwährend Kernpflichten als Beamter etwa zu Verfassungstreue, Neutralität und Mäßigung verletzt. Durch eine Vielzahl von Internet-Veröffentlichungen sei das Vertrauen des Landes als Dienstherr und das Vertrauen der Allgemeinheit in seine Amtsführung "vollständig und endgültig zerstört", hieß es in der Begründung.

"Migrassoren"

Konkret werfen ihm die Richter migrantenfeindliche Text- und Bildbeiträge vor. So habe er von "Migrassoren" und einer "Invasion" gesprochen und die Rechtsprechung in Deutschland als "Gesinnungsjustiz" bezeichnet. Damit habe er die Grenzen der Meinungsfreiheit weit überschritten. Eine Entfernung aus dem Dienst sei unumgänglich und verhältnismäßig, auch wenn es sich um die härteste disziplinarische Maßnahme handele. Mildere Disziplinarmittel reichten nicht aus, schreiben die Richter.

Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Seitz allerdings binnen zwei Wochen mit einer Beschwerde vorgehen. (epd/mig)

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