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3 Artikel ,
08.06.2021 :
Pressespiegel überregional
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Übersicht:
MiGAZIN, 08.06.2021:
Rechtsterror / Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen "Revolution Chemnitz"
MiGAZIN, 08.06.2021:
Verfassungsänderung / Brandenburg will Kampf gegen Antisemitismus zum Staatsziel machen
Blick nach Rechts, 08.06.2021:
Wer wählte die AfD in Sachsen-Anhalt?
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MiGAZIN, 08.06.2021:
Rechtsterror / Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen "Revolution Chemnitz"
08.06.2021 - 05.22 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat mehrjährige Haftstrafen für Mitglieder der rechtsterroristischen Gruppierung "Revolution Chemnitz" bestätigt. Die Terror-Gruppe hatte Angriffe auf Andersdenkende geplant und Umsturzpläne geschmiedet.
Mehr als ein Jahr nach dem Ende der Verhandlung gegen acht Mitglieder der terroristischen Vereinigung "Revolution Chemnitz" ist das Urteil rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mitteilte, ist die Revision von zwei der Angeklagten vom 3. Strafsenat abgelehnt worden. Geltend gemachte Rechtsfehler seien nicht zu erkennen. Zuvor hatten andere Angeklagte sowie der Generalbundesanwalt ihre gegen das Dresdner Urteil eingelegten Revisionen zurückgenommen (AZ: 3 StR 418/20).
Die acht Männer waren im März 2020 vor dem Oberlandesgericht Dresden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und fünfeinhalb Jahren verurteilt worden (AZ: 4 St 3/19). Die Angeklagten hatten zur Begründung der Revision Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung, der rechtlichen Bewertung und der Strafzumessung geltend gemacht.
Die Terror-Gruppe hatte am 3. Oktober 2018 einen Umsturz sowie Angriffe auf Andersdenkende und Ausländer geplant. Dazu hatte der verurteilte Rädelsführer Christian K. die Chat-Gruppe "Planung zur Revolution" eingerichtet. Die "Systemwende" sollte am Tag der Deutschen Einheit 2018 eingeleitet werden. Durch bewaffnete Anschläge sollten laut Urteil bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden. Die Bundesanwaltschaft hatte größtenteils höhere Strafen für die Angeklagten gefordert und daher Revision gegen das Urteil eingelegt. (epd/mig)
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MiGAZIN, 08.06.2021:
Verfassungsänderung / Brandenburg will Kampf gegen Antisemitismus zum Staatsziel machen
08.06.2021 - 05.19 Uhr
Brandenburg will Bekämpfung von Antisemitismus zum Staatsziel machen. Dafür ist eine Verfassungsänderung nötig. Eine weitere Änderung zielt auf die AfD ab. Sie könnte das Vizepräsidentenamt verlieren im Parlament verlieren.
Die Bekämpfung des Antisemitismus und die Stärkung jüdischen Lebens sollen in Brandenburg in die Verfassung aufgenommen werden. Ein entsprechender gemeinsamer Vorschlag der Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen sowie der oppositionellen Linken-Fraktion zur Änderung der Landesverfassung wurde am Freitag im Landtag in Potsdam vorgestellt. Auch das Ziel der Vertiefung der Freundschaft zum Nachbarland Polen soll Verfassungsrang bekommen.
Der Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung soll noch im Juni im Landtag behandelt werden. Zur Verabschiedung seien insgesamt drei Lesungen und eine Anhörung zum Thema erforderlich. Die Verfassungsänderung könnte im Herbst, voraussichtlich im November, in namentlicher Abstimmung beschlossen werden, hieß es. Die Stimmen der vier Fraktionen reichten dafür aus. Auch die Freien Wähler sollen noch dafür gewonnen werden.
Im Artikel 2 der Landesverfassung soll es künftig wie folgt heißen: "Brandenburg ist ein freiheitliches, rechtsstaatliches, soziales, dem Frieden und der Gerechtigkeit, dem Schutz der natürlichen Umwelt und der Kultur verpflichtetes demokratisches Land, welches die Zusammenarbeit mit anderen Völkern anstrebt und hierbei die Freundschaft mit dem Nachbarn Polen stetig vertieft." Bisher heißt es dort unter anderem, Brandenburg strebe "die Zusammenarbeit mit anderen Völkern, insbesondere mit dem polnischen Nachbarn", an.
AfD könnte Vizepräsidentenamt verlieren
Vorgesehen ist auch, eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden und Frauen als Teil des Staatsvolks explizit zu erwähnen. "Damit werden wir Vorbild in der gesamten Bundesrepublik Deutschland sein", sagte Budke.
Zudem sollen die Regelungen zur Zusammensetzung des Landtagspräsidiums geändert werden. Dem Entwurf zufolge müssten dann Regierung und Opposition in der Leitung des Präsidiums vertreten sein, das Vorschlagsrecht wird jedoch nicht mehr an die Stärke der Fraktionen gekoppelt. Damit könnte die AfD das Vizepräsidentenamt verlieren. (epd/mig)
Bildunterschrift: Landtag Brandenburg.
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Blick nach Rechts, 08.06.2021:
Wer wählte die AfD in Sachsen-Anhalt?
Von Armin Pfahl-Traughber
Bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt musste die AfD leichte Verluste hinnehmen. Mit Blick auf die Sozialstruktur hat die Partei vor allem bei Arbeitern und Arbeitslosen gepunktet. Interessant sind zudem die Abwanderungsrichtungen ihrer früheren Wähler.
Am 6. Juni musste die AfD in Sachsen-Anhalt bei der vierten Landtagswahl hintereinander Stimmenverluste hinnehmen, womit ein Einbruch in der Erfolgsgeschichte der Partei konstatiert werden kann. Gleichwohl wählte jeder fünfte Bürger dieses Bundeslandes die Partei. Insofern kann dort keinesfalls von einem Niedergangsprozess gesprochen werden, sank die Zustimmung doch lediglich um 3,4 Prozent auf 20,8 Prozent der Wählerstimmen. Das waren noch 221.498 Zweitstimmen.
Welche Besonderheiten wiesen nun in dieser offenkundigen Hochburg der Partei ihre Wähler auf? Lassen sich mit dem Blick auf sie neuere Entwicklungen und Spezifika erkennen? Und wohin wandten sich bei dieser Landtagswahl die früheren AfD-Wähler? Antworten auf diese Fragen ergeben sich aus der Wahlforschung, hier den Daten der Forschungsgruppe Wahlen und von infratest dimap. Die Abweichungen vom Durchschnittsergebnis 20,8 Prozent stehen für die Spezifika. Daher sollte dieses Ergebnis bei der Lektüre kontinuierlich mitbedacht werden.
Weniger Frauen als Männer in der Wählerschaft
Bei der Geschlechterverteilung ließ sich erneut eindeutig eine klare Verteilung konstatieren: Die AfD wurde von 16 Prozent der Frauen, aber von 26 Prozent der Männer gewählt. Bei keiner anderen Partei sind die Unterschiede so hoch. Auch bei den Altersgruppen ergaben sich bekannte Schwerpunktsetzungen: Die Älteren und Jüngeren wählten unterdurchschnittlich, die mittleren Altersgruppen überdurchschnittlich stark für die Partei. Bei den 18 bis 24-Jährigen waren es 17 Prozent, indessen hier mit einem auffälligen Plus von zwei Prozent, bei den über 60-Jährigen 15 Prozent. In den Altersgruppen dazwischen votierten 26 beziehungsweise 27 Prozent in diese Richtung.
Damit bestehen für die AfD bekannte Kontinuitäten, die NPD erhielt indessen früher noch überdurchschnittlich viele Stimmen in der jüngsten Wählergruppe. Der erwähnte leichte Anstieg in dieser verdient insofern längerfristig Interesse. Auch bezogen auf die formale Bildung wurden bekannte Erkenntnisse bestätigt: Einen Hauptschulabschluss hatten 29,5 Prozent, eine Mittlere Reife 26,5 Prozent, die Hochschulreife 18,2 Prozent und einen Hochschulabschluss 11,5 Prozent der AfD-Wähler.
Arbeiter und Arbeitslose überproportional stark vertreten
Auch die Anteile in den Berufsgruppen standen für Kontinuität, wobei hier bei den Arbeitslosen mit 38 Prozent und bei den Arbeitern mit 34 Prozent die höchsten Werte erzielt wurden. Auffällig war darüber hinaus die Einschätzung der eigenen wirtschaftlichen Lage: als eher gut wurde sie von 18, als eher schlecht von 37 Prozent der AfD-Wähler eingeschätzt. Eine Gewerkschaftsmitgliedschaft immunisierte darüber hinaus nicht vor einer einschlägigen Stimmabgabe: 21,9 Prozent der Gewerkschaftler und 20,8 Prozent der Nicht-Gewerkschaftler votierten für die Partei. Dies sind indessen eher geringe Differenzen.
Besonders bedeutsam waren dabei aber wieder die Arbeiter, die in einer Gewerkschaft waren. Von ihnen wählten die AfD 28,3 Prozent, von den Nicht-Gewerkschaftlern 25,7 Prozent. Diese Daten machen in der Gesamtschau deutlich, dass die empfundene soziale und wirtschaftliche Lage eine bedeutsame Relevanz für das entsprechende Wahlverhalten hat. Die jeweiligen politischen Einstellungen der Wähler wurden indessen nicht abgefragt.
Ehemalige AfD-Wähler wechseln zur CDU
Bedeutsam ist darüber hinaus noch eine Antwort auf die Frage, wohin sich die ehemaligen AfD-Wähler wandten, denn immerhin hatte die Partei 50.998, also 3,4 Prozent der Stimmen verloren. Sie gingen mit 16.000 an die CDU und mit 4.000 an die FDP. Die Grünen erhielten demgegenüber im Schnitt keine Stimmen, verloren aber auch nicht in diese Richtung. Dies war demgegenüber der Fall bei Die Linke, erhielt doch die AfD die Stimmen von 2.000 ihrer früheren Wähler.
Und dann sind noch zwei unterschiedliche Detailaspekte interessant: Von allen Befragten bevorzugten Reiner Haseloff 63 Prozent und Oliver Kirchner zehn Prozent als Ministerpräsidenten. Demnach sprach sich nur die Hälfte der AfD-Wähler auch für den Kandidaten der Partei aus. Gleichzeitig stieg aber auch der Anteil der AfD-Wähler, die für die Partei aus Überzeugung votierten, um 17 Prozent auf 44 Prozent. Dies spricht für eine anwachsende Stammwählerschaft. Gleichwohl wird das Personal der Partei gerade mal von der Hälfte ihrer Wähler in die politische Verantwortung gewünscht.
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